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Verstetigung der Bezuschussung der spezialisierten Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche angegliedert an die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien der Caritasverbände Kleve e.V. und Geldern e.V.

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Goch
Datum2026-09-24
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Stadt Goch Beschlussdrucksache Der Bürgermeister - öffentlich - 139/2026 Aktenzeichen IV.51 Federführende Abteilung Jugendamt Datum 01.07.2026 Beratungsfolge Sitzungsdatum Jugendhilfeausschuss 24.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026 Rat 15.10.2026 Verstetigung der Bezuschussung der spezialisierten Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche angegliedert an die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien der Caritasverbände Kleve e.V. und Geldern e.V. Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die seit 2022 existierende spezialisierte Fachberatungsstelle der Caritasverbände Kleve e.V. und Geldern e.V. über das Jahr 2026 hinaus durch anteilige Beteiligung an den Sach- und Personalkosten zu fördern und die Einbeziehung in die örtliche Jugendhilfestruktur und Jugendhilfeplanung erneut zu beschließen und zu verstetigen. Begründung: Im Jugendhilfeausschuss vom 27.09.2021 wurde mit DS 124/2021 beschlossen, den Auf- bzw. Ausbau der spezialisierten Fachberatungsstelle in die örtliche Jugendhilfestruktur und Jugendhilfeplanung aufzunehmen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass sich die Stadt Goch zunächst bis 2026 mit einem jährlichen kommunalen Zuschuss (analog dem Zuschuss an der Erziehungsberatungsstelle der Caritas) beteiligt. Der Landschaftsverband Rheinland fördert dieses Angebot mit einem jährlichen Zuschuss zu den Personalkosten. Das Jugendamt der Stadt Goch übernimmt zusammen mit allen anderen Jugendämtern des Kreises Kleve die ungedeckten Personal- und Sachkosten dieser Beratungsstelle. Die jeweiligen Förderanteile werden anhand des prozentualen Anteils der Einwohnerzahlen zum Vorjahresstand im Kreis Kleve bemessen. Zu den Aufgaben der Beratungsstelle gehören u.a. Einzelfallarbeit, Beratungen, Fachtage, Fortbildungen, Präventionsprojekte in Schulen und Kindergärten, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung. Sie bietet Hilfe für Familien und Fachkräfte. Der als Anlage beigefügte Gesamtsachstandsbericht wurde der Verwaltung am 28.08.2026 zur Verfügung gestellt. Die Beratungsstelle startete 2022 mit insgesamt 1,5 VZÄ in beiden Caritasverbänden. Zwischenzeitlich wurden die Stellenanteile erhöht, so dass im Caritasverband Kleve e.V. 1,5 VZÄ und im Caritasverband Geldern e.V. 1,33 VZÄ tätig sind (sowohl Pädagogen als auch Psychologen). Zu den Personalkosten kommen Sachkosten (nach KGSt-Richtwert) und Overheadkosten (15% der Personalkosten) hinzu. Im Zuge der Zusammenarbeit innerhalb der kreisangehörigen Jugendämter mit beiden Verbänden wurde zwischenzeitlich vereinbart, dass die beiden Verbände eine Gesamtabrechnung erstellen und der Anteil der jeweiligen Jugendämter wie gehabt einwohnerzahlabhängig aufgeteilt wird. Die Mitarbeitenden der beiden Caritasverbände arbeiten auch kreisübergreifend. Der Anteil der Stadt Goch liegt bei ca. 11%. Der für 2026 veranschlagte Zuschuss für die Stadt Goch beträgt 17.067,27 Euro. Die jährlichen Zuwendungen werden zu Beginn des Folgejahres anhand von Verwendungsnachweisen überprüft. Aus dem Jahr 2025 erfolgte eine Verrechnung des Überschusses mit der Kalkulation für 2026, so dass eine Summe von 15.887,43 Euro für das Jahr 2026 gezahlt wurde. Die Förderrichtlinien des Landes NRW sehen vor, dass das Beratungsangebot Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung sein muss. Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses bezüglich der Einbeziehung des Beratungsangebotes in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie in regionale Maßnahmen nach § 8a SGB VIII ist spätestens alle fünf Jahre erneut beizubringen. Da dieser Zeitraum abläuft, ist zwingend ein neuer Beschluss notwendig. Die Förderrichtlinien sind als Anlage beigefügt. Die bisherigen Förderungen der Jugendämter für die Erziehungsberatungsstellen haben eine sehr alte Vereinbarung zur Grundlage, die zuletzt im Jahr 2002 verändert wurde. Dort wurde u.a. beschlossen, dass die Förderanteile nach Anteil der Einwohnerzahlen im Kreis Kleve verteilt werden. Es wurde ebenfalls eine Sachkostenpauschale vereinbart, die seit 2014 jedoch nicht angepasst wurde. Vor dem Hintergrund des bereits für das Jahr 2025 durch die Caritas beantragten Sachkostenzuschusses in Höhe von 25% der Personalkosten stehen die Jugendamtsleitungen mit den Vertretern der beiden Caritasverbände in Verhandlung für eine neue Vereinbarung, die beide Beratungsangebote umfassen soll. Da diese Verhandlungen jedoch noch nicht abgeschlossen sind, bittet die Verwaltung darum, bis zum Abschluss der neuen Vereinbarung, die dann im Jugendhilfeausschuss behandelt werden wird, die dargestellte Kostenregelung zu beschließen. Im Auftrage: Boell Fachbereichsleiterin Anlage(n): 1. Anlage 1 - Fördergrundsätze Ausbau spezialisierter Beratung zur Vorlage 122 /2021 2. PowerPoint-Präsentation Beschlussdrucksache 139/2026 Seite 2 von 2

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