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Sachstandsbericht Handlungsempfehlungen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, BFG, CDU und FDP
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Goch |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Goch Informationsdrucksache
Der Bürgermeister - öffentlich -
129/2026
Jugend, Schule, Sport
Fachbereich
und Soziales
Federführende Abteilung Jugendamt
Datum 26.06.2026
Beratungsfolge Sitzungsdatum
Jugendhilfeausschuss 24.09.2026
Sachstandsbericht Handlungsempfehlungen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD,
BFG, CDU und FDP
Sachverhalt:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 02.06.2026 wurde mit Drucksache 80/2026 ein
Ergebnisabgleich zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, BFG,
CDU und FDP vom 21.04.2025 vorgelegt.
In der anschließenden gemeinsamen Abstimmung wurde beschlossen, dass in den folgenden drei
Jugendhilfeausschusssitzungen jeweils drei Handlungsempfehlungen mit einem aktuellen
Sachstandsbericht zu den dort aufgeworfenen Themen und Empfehlungen durch die Verwaltung
vorgelegt wird.
Thema Schulsozialarbeit:
Seitens der Fraktionen lauten die Handlungsempfehlungen hier
- Relevanz des Schulsozialindex in Bezug auf die Festlegung der Anzahl der
Schulsozialarbeit- Stunden feststellen
- Zu prüfen ist zudem die Relevanz der Schülerzahl
- Erstellung transparenter Kriterien für die Schulsozialarbeitsstunden
- Fachkonzeptionelle Ausrichtung der Schulsozialarbeit in Goch sicherstellen, die die
besondere Situation (Bedarfe der Schüler*innen) der jeweiligen Schule zugrunde legt
- Kooperationsverträge zwischen Schulen und jeweiliger Schulsozialarbeit einrichten
aktueller Sachstand aus Verwaltungssicht:
Der Schulsozialindex dient der schulscharfen Zuteilung schulischer Ressourcen (hier: Stellen gegen
Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben, für den Ausgleich
von Unterrichtsmehrbedarf für durchgängige Sprachbildung/Sprachförderung sowie Stellen für
Sozialpädagogische Fachkräfte).
Der Index wird von der Bezirksregierung für die Zuweisung und Einteilung der (Lehrer-)Stellen
genutzt. Dieser ist kein Mittel, welches Stellenanteile (hier die Stunden Schulsozialarbeit) sinnvoll
zuweist.
Hinzu kommt, dass ein Vergleich der Ressourcen der Grundschulen in Goch schwierig ist, da z.B.
die Arnold-Janssen-Schule das Modell des rhythmisierten Ganztages und damit andere personelle
Kapazitäten hat.
Die Anzahl an Stunden Schulsozialarbeit in den Grundschulen ist in der Ratssitzung am 13.03.2025
von 12 auf 17 Wochenstunden pro Grundschule erhöht worden.
Alle Schulleitungen der Grundschulen in Goch erklärten einstimmig, dass sie keine schulscharfe
Verteilung der Schulsozialarbeiterstunden, sondern eine gleiche Verteilung wünschen.
Es besteht ein Arbeitskreis „jugendbezogene Schulsozialarbeit“, an dem auch die Schulleitungen
teilnehmen. Die Jugendamtsleitung führt darüber hinaus regelmäßige Austauschrunden mit den
Schulleitungen und den an den jeweiligen Schulen eingesetzten Schulsozialarbeitenden sowie dem
Träger. In diesen Runden werden offen Themen, Ziele und Problematiken besprochen. In der letzten
Austauschrunde mit den Grundschulen vom 02.06.2026 hat die Jugendamtsleitung explizit noch
einmal gefragt, ob die aktuelle Verteilung der Schulsozialarbeitsstunden weiterhin dem Wunsch der
Schulen entspricht, es nicht schulscharf zu verteilen. Von allen Grundschulleitungen wurde
zurückgemeldet, dass die aktuelle Stundenzahl gut sei und man an der Gleichbehandlung festhalten
wolle. Eine Grundschule berichtete, dass sie aktuell aus einem Förderprogramm heraus eine
zusätzliche Stelle generieren konnte, die Entlastung im Schulsystem schaffe.
Mitarbeitende des Jugendamtes stehen in regelmäßigem Austausch mit den Schulen, nicht nur in
Einzelfällen (§ 8a und 8b SGB VIII), sondern unterstützen auch beratend die Lehrer, in dem das
Jugendamt z.B. Handlungsleitfäden für Schulen und Kindergärten erstellt,
Fortbildungen/Austausche zu Themenbereichen anbietet, in denen Lehrer sich manchmal
überfordert fühlen, obwohl dies nicht originäre Aufgabe des Jugendamtes ist. Gleichzeitig unterstützt
dieses Vorgehen aber die gute Zusammenarbeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen und hat sich
in der Praxis bewährt.
Die Verwaltung ist aufgrund der übermittelten Handlungsempfehlungen auch bereits mit dem Anna
Stift als Träger der Schulsozialarbeit im Gespräch, um eine Kooperationsvereinbarung auch mit den
Schulen auf den Weg zu bringen. Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, die Aufgaben,
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der beteiligten Akteure transparent und verbindlich zu
definieren.
Ein umfangreiches Konzept für die Inhalte und Ziele der Schulsozialarbeit besteht bereits seit langer
Zeit und wurde zuletzt 2023 vom Anna Stift in Absprache mit dem Jugendamt aktualisiert.
Schulsozialarbeit ist in Goch immer so ausgerichtet, dass sie je nach Bedarfen an den jeweiligen
Schulen ihre Arbeit konzeptionell ausrichtet. In jeder Schule gibt es individuelle Projekte und eine
individuelle Ausgestaltung der Hilfeform.
Thema „Jugendliche ohne Abschluss“:
Die Handlungsempfehlungen der Fraktionen beinhalten
- Niedrigschwellige Unterstützungsangebote zum Übergang Schule-Beruf (z.B.
Patenschaftsprojekte, kostenlose Hausaufgaben- und Nachhilfe, Lernbegleiter)
- Gezielte Vernetzung der Schulen mit Bildungseinrichtungen, der Jugendhilfe und der
außerschulischen Jugendarbeit
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- Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, um Ablauf und Qualität
des Übergangs zu fördern
- Implementierung bzw. Weiterentwicklung und Vernetzung von ergänzenden Betreuungs-,
Beratungs- und Bildungsangeboten an Schulen und außerhalb von Schulen
- Frühzeitige Information durch das Jugendamt im Kindergarten/ in Schule über
Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder, Begleitung des Übergangs von Kindergarten
in die jeweiligen Schulformen bzw. darüber hinaus, gezielte passgenaue Beratung
aktueller Sachstand aus Verwaltungssicht:
Es gibt bereits zahlreiche Beratungsmöglichkeiten und Angebote, die Jugendliche, die ggfs. keinen
Abschluss erlangen werden, in Anspruch nehmen können (siehe Anlage 1).
U. a. gibt es Jugendberufsagenturen (auch in Goch), die jungen Menschen Unterstützung bei der
beruflichen Orientierung und bei der Suche nach Ausbildungs- oder Studienplätzen, aber auch in
Lebenslagen Hilfe anbieten, wenn z.B. andere Hemmnisse einer Ausbildungsaufnahme im Wege
stehen.
Außerdem gibt es das Projekt „KAoA“ (Kein Abschluss ohne Anschluss). Dies ist ein landesweites
Übergangssystem von Schule und Beruf mit gezielten Förderangeboten.
Dieses System stellt sicher, dass Jugendliche frühzeitig bei der beruflichen Orientierung, bei der
Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium Unterstützung erhalten. Ziel ist es, allen
jungen Menschen nach der Schule möglichst rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung
oder Studium zu eröffnen und durch eine effektive Koordinierung unnötige Warteschleifen zu
vermeiden. Jugendliche und ihre Eltern werden dabei auf dem Weg in die Berufswelt nachhaltig
unterstützt. Das Projekt greift bereits frühzeitig ab Klasse 8 und begleitet die Schüler bis zum
Schulabschluss bzw. bis zum Ende der Schulpflichtjahre.
Ein Nachholen von bzw. eines Schulabschlusses ist u.a. über die VHS in Goch möglich.
Eine Vernetzung zwischen Schulen und der Jugendhilfe erfolgt u.a. durch den AK „jugendbezogene
Schulsozialarbeit“. An diesem nehmen u.a. auch die Schulleitungen teil.
Die Vernetzung zur außerschulischen Jugendarbeit in Form eines Streetworkers war vorübergehend
aufgrund der unbesetzten Stelle nicht möglich, seit dem 01.06.2026 konnte diese Stelle jedoch mit
19,5 Wochenstunden neu besetzt werden. Die Streetworkerin steht in einem regelmäßigen
Austausch mit der Verwaltung und den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Goch.
Der Vorschlag von kostenlosen Hausaufgaben- und Nachhilfeangeboten sowie kostenlosen
Lernbegleitern ist durch die Jugendhilfe aufgrund mangelnder finanzieller und personeller
Ressourcen leider nicht umsetzbar. In den einzelnen Schulen gibt es Konzepte, in denen ältere
Schüler Nachhilfe für jüngere Schüler anbieten, dies wird i.d.R. schulintern geregelt. Dies wird
diesseits als eine Form eines „Patenschaftsprojektes“ gesehen.
Im Hinblick auf die Handlungsempfehlung, den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die
Grundschule durch eine engere Kooperation der beteiligten Institutionen zu stärken, bestehen
bereits erste Ansätze in der Praxis. So werden Kindertageseinrichtungen unter anderem durch das
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Schulverwaltungsamt frühzeitig begleitet und beraten, um einen gelingenden Übergang in die
Schule zu unterstützen. Diese Maßnahmen dienen der Förderung eines kontinuierlichen
Bildungsübergangs und der frühzeitigen Unterstützung der Kinder. Ein unmittelbarer Bezug zum
Handlungsfeld „Jugendliche ohne Abschluss“ besteht hierbei jedoch nicht, sodass diese Aktivitäten
nur mittelbar zur Zielerreichung beitragen.
Die frühzeitige Information und Beratung von Familien erfolgt bereits über verschiedene
Kooperations- und Netzwerkstrukturen. Hierzu zählen unter anderem regelmäßige Arbeitskreise und
Austauschrunden zwischen Schulen, Schulsozialarbeit und Jugendamt, in denen aktuelle Themen,
Schnittstellen, Unterstützungsangebote sowie Informations- und Beratungswege abgestimmt
werden. Vergleichbare Arbeitskreise bestehen sowohl für den Grundschul- als auch für den
weiterführenden Schulbereich.
Darüber hinaus werden durch die Netzwerkkoordination im Bereich Kinderschutz kontinuierliche
Kontakte zu Kindertageseinrichtungen und Schulen gepflegt, um den Informationsfluss sowie die
Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen sicherzustellen.
Lehrkräfte nutzen zudem die Beratung nach § 8b SGB VIII oder den allgemeinen sozialen Dienst
(ASD) des Jugendamtes, um sich bei Anhaltspunkten für Unterstützungsbedarfe und/oder
Kindeswohlgefährdungen fachlich beraten zu lassen. In diesem Rahmen werden geeignete Hilfs-
und Unterstützungsangebote aufgezeigt, die anschließend gemeinsam mit den Sorgeberechtigten
thematisiert werden können. Auch die Schulsozialarbeit und die Lehrkräfte verweisen Eltern bei
entsprechendem Unterstützungsbedarf regelmäßig an das Jugendamt.
Das Jugendamt informiert und berät Familien sowohl im persönlichen Kontakt als auch über seine
Internetpräsenz sowie ergänzende Informationsmaterialien zu den Leistungen und Angeboten der
Kinder- und Jugendhilfe.
Eine passgenaue und bedarfsgerechte Unterstützung setzt jedoch grundsätzlich die Mitwirkung und
Bereitschaft der Sorgeberechtigten voraus, Beratungs- und Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.
In der Praxis zeigt sich, dass die Hemmschwelle, sich bei Problemen an das Jugendamt zu wenden,
nach wie vor vielfach hoch ist. Durch niederschwellige Unterstützungsangebote rund um die Geburt
(Frühe Hilfen, Vernetzung mit anderen Fachkräften), neutrale Angebote wie Jugendpflege, Astra
und diverse Austauschrunden und Beratungsangebote wird stetig versucht, diese Hemmschwelle
abzubauen.
Thema: Kita als Institution für die chancengleiche Entwicklung von Kindern
Folgende Handlungsempfehlungen geben die Fraktionen:
- Personalmangel in Kitas/ Tagesmütter gezielt begegnen
(Personalpartnerschaften, Einsatz von z.B. Erziehungshelfer*innen,
Harmonisierung der Bezahlung interkommunal usw.)
- Empfehlung zur Bildung und Erweiterung von Kooperationen zwischen
Kindertagesstätten und kommunalen Bildungseinrichtungen (Bücherei etc.),
Vereinen, Firmen
- Ausbau der Notfall- und Randzeitbetreuungsangebote- in Kooperation
- Schaffung von betrieblichen Betreuungsangeboten für Kinder beschäftigter Eltern
(z. B. betriebseigene und überbetriebliche Kindergärten, Kooperation zwischen
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Betrieben und Kindergärten oder Tagespflegepersonen, Eltern-Kind-Zimmer in
Unternehmen)
aktueller Sachstand aus Verwaltungssicht:
Die Handlungsempfehlungen beziehen sich unter anderem auf Maßnahmen zur
Fachkräftesicherung, den Ausbau von Kooperationen, die Weiterentwicklung von
Betreuungsangeboten sowie die Förderung betrieblicher Kinderbetreuung.
Die Stadt Goch betreibt keine eigenen Kindertageseinrichtungen. Die Einrichtungen befinden sich
überwiegend in der Trägerschaft freier Träger und Elterninitiativen. Personalbezogene
Entscheidungen, insbesondere zur Personalgewinnung, Personalentwicklung und Vergütung, liegen
im Verantwortungsbereich der jeweiligen Träger.
Die Vergütungsstrukturen werden überwiegend durch tarifliche Regelungen oder trägerspezifische
Vereinbarungen bestimmt. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt auf diese Bereiche sind
entsprechend begrenzt.
Bei längerfristigen Personalausfällen und daraus resultierenden Einschränkungen des
Betreuungsangebotes unterstützt das Jugendamt die betroffenen Einrichtungen im Rahmen seiner
gesetzlichen Zuständigkeiten. In der Vergangenheit erfolgte dies in einem Einzelfall in
Zusammenarbeit des hiesigen Jugendamtes mit der betroffenen Einrichtung und dem
Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Die Ausgestaltung von Betreuungszeiten, einschließlich möglicher Randzeitenangebote, obliegt den
jeweiligen Trägern der Kindertageseinrichtungen und der selbständigen Tagespflegepersonen.
Aktuell nutzt eine Kindertageseinrichtung in Goch die bestehende Förderung für flexible
Randzeitenbetreuung. Eine Großtagespflege in Goch und eine auswärtige Tagespflegeperson
betreuen Gocher Kinder in Randzeiten.
Die Stadt begleitet die Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung im Rahmen ihrer
gesetzlichen Zuständigkeiten und steht den Trägern bei Bedarf beratend und koordinierend zur
Seite. Es gibt regelmäßige Austauschrunden mit allen Kita-Leitungen sowie regelmäßigen
persönlichen, individuellen Austausch zu den Themen Platzvergabe, Öffnungszeiten,
Betreuungszeiten, Personalmangel etc. zwischen den einzelnen sachzuständigen Mitarbeitenden
der Stadtverwaltung und den Kindergärten, Trägern und Eltern. Die Trägerhoheit obliegt jedoch den
jeweiligen Kita-Trägern, wir als Jugendamt können nur stetig versuchen, einen Konsens zwischen
den Interessen aller zu erreichen. Dies gelingt in den meisten Fällen.
Die Schaffung betrieblicher Betreuungsangebote oder betrieblicher Eltern-Kind-Zimmer fällt gar
nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes. Entsprechende Maßnahmen liegen
grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Arbeitgeber bzw. Träger.
Nach hiesigem Kenntnisstand sind die Vorschulprogramme der Kindertageseinrichtungen und
Kooperationen der Familienzentren vielfältig und abwechslungsreich gestaltet. Im Rahmen der
Vorschularbeit finden unter anderem Besuche bei der Bücherei, der Polizei, der Feuerwehr sowie
im Krankenhaus statt, um den Kindern unterschiedliche Lebens- und Arbeitsbereiche
näherzubringen und den Übergang in die Schule vorzubereiten.
In der städtischen Bücherei gibt es z.B. Lesekurse für Kinder, die sprachlich weitere Unterstützung
benötigen (Löwenstark, Bücherknirpse).
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Im Auftrage:
Boell
Fachbereichsleiterin
Anlage(n):
1. Tabelle
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