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Sachstandsbericht Handlungsempfehlungen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, BFG, CDU und FDP

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Goch
Datum2026-09-24
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Stadt Goch Informationsdrucksache Der Bürgermeister - öffentlich - 129/2026 Jugend, Schule, Sport Fachbereich und Soziales Federführende Abteilung Jugendamt Datum 26.06.2026 Beratungsfolge Sitzungsdatum Jugendhilfeausschuss 24.09.2026 Sachstandsbericht Handlungsempfehlungen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, BFG, CDU und FDP Sachverhalt: In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 02.06.2026 wurde mit Drucksache 80/2026 ein Ergebnisabgleich zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, BFG, CDU und FDP vom 21.04.2025 vorgelegt. In der anschließenden gemeinsamen Abstimmung wurde beschlossen, dass in den folgenden drei Jugendhilfeausschusssitzungen jeweils drei Handlungsempfehlungen mit einem aktuellen Sachstandsbericht zu den dort aufgeworfenen Themen und Empfehlungen durch die Verwaltung vorgelegt wird. Thema Schulsozialarbeit: Seitens der Fraktionen lauten die Handlungsempfehlungen hier - Relevanz des Schulsozialindex in Bezug auf die Festlegung der Anzahl der Schulsozialarbeit- Stunden feststellen - Zu prüfen ist zudem die Relevanz der Schülerzahl - Erstellung transparenter Kriterien für die Schulsozialarbeitsstunden - Fachkonzeptionelle Ausrichtung der Schulsozialarbeit in Goch sicherstellen, die die besondere Situation (Bedarfe der Schüler*innen) der jeweiligen Schule zugrunde legt - Kooperationsverträge zwischen Schulen und jeweiliger Schulsozialarbeit einrichten aktueller Sachstand aus Verwaltungssicht: Der Schulsozialindex dient der schulscharfen Zuteilung schulischer Ressourcen (hier: Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben, für den Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf für durchgängige Sprachbildung/Sprachförderung sowie Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte). Der Index wird von der Bezirksregierung für die Zuweisung und Einteilung der (Lehrer-)Stellen genutzt. Dieser ist kein Mittel, welches Stellenanteile (hier die Stunden Schulsozialarbeit) sinnvoll zuweist. Hinzu kommt, dass ein Vergleich der Ressourcen der Grundschulen in Goch schwierig ist, da z.B. die Arnold-Janssen-Schule das Modell des rhythmisierten Ganztages und damit andere personelle Kapazitäten hat. Die Anzahl an Stunden Schulsozialarbeit in den Grundschulen ist in der Ratssitzung am 13.03.2025 von 12 auf 17 Wochenstunden pro Grundschule erhöht worden. Alle Schulleitungen der Grundschulen in Goch erklärten einstimmig, dass sie keine schulscharfe Verteilung der Schulsozialarbeiterstunden, sondern eine gleiche Verteilung wünschen. Es besteht ein Arbeitskreis „jugendbezogene Schulsozialarbeit“, an dem auch die Schulleitungen teilnehmen. Die Jugendamtsleitung führt darüber hinaus regelmäßige Austauschrunden mit den Schulleitungen und den an den jeweiligen Schulen eingesetzten Schulsozialarbeitenden sowie dem Träger. In diesen Runden werden offen Themen, Ziele und Problematiken besprochen. In der letzten Austauschrunde mit den Grundschulen vom 02.06.2026 hat die Jugendamtsleitung explizit noch einmal gefragt, ob die aktuelle Verteilung der Schulsozialarbeitsstunden weiterhin dem Wunsch der Schulen entspricht, es nicht schulscharf zu verteilen. Von allen Grundschulleitungen wurde zurückgemeldet, dass die aktuelle Stundenzahl gut sei und man an der Gleichbehandlung festhalten wolle. Eine Grundschule berichtete, dass sie aktuell aus einem Förderprogramm heraus eine zusätzliche Stelle generieren konnte, die Entlastung im Schulsystem schaffe. Mitarbeitende des Jugendamtes stehen in regelmäßigem Austausch mit den Schulen, nicht nur in Einzelfällen (§ 8a und 8b SGB VIII), sondern unterstützen auch beratend die Lehrer, in dem das Jugendamt z.B. Handlungsleitfäden für Schulen und Kindergärten erstellt, Fortbildungen/Austausche zu Themenbereichen anbietet, in denen Lehrer sich manchmal überfordert fühlen, obwohl dies nicht originäre Aufgabe des Jugendamtes ist. Gleichzeitig unterstützt dieses Vorgehen aber die gute Zusammenarbeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen und hat sich in der Praxis bewährt. Die Verwaltung ist aufgrund der übermittelten Handlungsempfehlungen auch bereits mit dem Anna Stift als Träger der Schulsozialarbeit im Gespräch, um eine Kooperationsvereinbarung auch mit den Schulen auf den Weg zu bringen. Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, die Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der beteiligten Akteure transparent und verbindlich zu definieren. Ein umfangreiches Konzept für die Inhalte und Ziele der Schulsozialarbeit besteht bereits seit langer Zeit und wurde zuletzt 2023 vom Anna Stift in Absprache mit dem Jugendamt aktualisiert. Schulsozialarbeit ist in Goch immer so ausgerichtet, dass sie je nach Bedarfen an den jeweiligen Schulen ihre Arbeit konzeptionell ausrichtet. In jeder Schule gibt es individuelle Projekte und eine individuelle Ausgestaltung der Hilfeform. Thema „Jugendliche ohne Abschluss“: Die Handlungsempfehlungen der Fraktionen beinhalten - Niedrigschwellige Unterstützungsangebote zum Übergang Schule-Beruf (z.B. Patenschaftsprojekte, kostenlose Hausaufgaben- und Nachhilfe, Lernbegleiter) - Gezielte Vernetzung der Schulen mit Bildungseinrichtungen, der Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendarbeit Informationsdrucksache 129/2026 Seite 2 von 6 - Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, um Ablauf und Qualität des Übergangs zu fördern - Implementierung bzw. Weiterentwicklung und Vernetzung von ergänzenden Betreuungs-, Beratungs- und Bildungsangeboten an Schulen und außerhalb von Schulen - Frühzeitige Information durch das Jugendamt im Kindergarten/ in Schule über Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder, Begleitung des Übergangs von Kindergarten in die jeweiligen Schulformen bzw. darüber hinaus, gezielte passgenaue Beratung aktueller Sachstand aus Verwaltungssicht: Es gibt bereits zahlreiche Beratungsmöglichkeiten und Angebote, die Jugendliche, die ggfs. keinen Abschluss erlangen werden, in Anspruch nehmen können (siehe Anlage 1). U. a. gibt es Jugendberufsagenturen (auch in Goch), die jungen Menschen Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und bei der Suche nach Ausbildungs- oder Studienplätzen, aber auch in Lebenslagen Hilfe anbieten, wenn z.B. andere Hemmnisse einer Ausbildungsaufnahme im Wege stehen. Außerdem gibt es das Projekt „KAoA“ (Kein Abschluss ohne Anschluss). Dies ist ein landesweites Übergangssystem von Schule und Beruf mit gezielten Förderangeboten. Dieses System stellt sicher, dass Jugendliche frühzeitig bei der beruflichen Orientierung, bei der Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium Unterstützung erhalten. Ziel ist es, allen jungen Menschen nach der Schule möglichst rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen und durch eine effektive Koordinierung unnötige Warteschleifen zu vermeiden. Jugendliche und ihre Eltern werden dabei auf dem Weg in die Berufswelt nachhaltig unterstützt. Das Projekt greift bereits frühzeitig ab Klasse 8 und begleitet die Schüler bis zum Schulabschluss bzw. bis zum Ende der Schulpflichtjahre. Ein Nachholen von bzw. eines Schulabschlusses ist u.a. über die VHS in Goch möglich. Eine Vernetzung zwischen Schulen und der Jugendhilfe erfolgt u.a. durch den AK „jugendbezogene Schulsozialarbeit“. An diesem nehmen u.a. auch die Schulleitungen teil. Die Vernetzung zur außerschulischen Jugendarbeit in Form eines Streetworkers war vorübergehend aufgrund der unbesetzten Stelle nicht möglich, seit dem 01.06.2026 konnte diese Stelle jedoch mit 19,5 Wochenstunden neu besetzt werden. Die Streetworkerin steht in einem regelmäßigen Austausch mit der Verwaltung und den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Goch. Der Vorschlag von kostenlosen Hausaufgaben- und Nachhilfeangeboten sowie kostenlosen Lernbegleitern ist durch die Jugendhilfe aufgrund mangelnder finanzieller und personeller Ressourcen leider nicht umsetzbar. In den einzelnen Schulen gibt es Konzepte, in denen ältere Schüler Nachhilfe für jüngere Schüler anbieten, dies wird i.d.R. schulintern geregelt. Dies wird diesseits als eine Form eines „Patenschaftsprojektes“ gesehen. Im Hinblick auf die Handlungsempfehlung, den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule durch eine engere Kooperation der beteiligten Institutionen zu stärken, bestehen bereits erste Ansätze in der Praxis. So werden Kindertageseinrichtungen unter anderem durch das Informationsdrucksache 129/2026 Seite 3 von 6 Schulverwaltungsamt frühzeitig begleitet und beraten, um einen gelingenden Übergang in die Schule zu unterstützen. Diese Maßnahmen dienen der Förderung eines kontinuierlichen Bildungsübergangs und der frühzeitigen Unterstützung der Kinder. Ein unmittelbarer Bezug zum Handlungsfeld „Jugendliche ohne Abschluss“ besteht hierbei jedoch nicht, sodass diese Aktivitäten nur mittelbar zur Zielerreichung beitragen. Die frühzeitige Information und Beratung von Familien erfolgt bereits über verschiedene Kooperations- und Netzwerkstrukturen. Hierzu zählen unter anderem regelmäßige Arbeitskreise und Austauschrunden zwischen Schulen, Schulsozialarbeit und Jugendamt, in denen aktuelle Themen, Schnittstellen, Unterstützungsangebote sowie Informations- und Beratungswege abgestimmt werden. Vergleichbare Arbeitskreise bestehen sowohl für den Grundschul- als auch für den weiterführenden Schulbereich. Darüber hinaus werden durch die Netzwerkkoordination im Bereich Kinderschutz kontinuierliche Kontakte zu Kindertageseinrichtungen und Schulen gepflegt, um den Informationsfluss sowie die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen sicherzustellen. Lehrkräfte nutzen zudem die Beratung nach § 8b SGB VIII oder den allgemeinen sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes, um sich bei Anhaltspunkten für Unterstützungsbedarfe und/oder Kindeswohlgefährdungen fachlich beraten zu lassen. In diesem Rahmen werden geeignete Hilfs- und Unterstützungsangebote aufgezeigt, die anschließend gemeinsam mit den Sorgeberechtigten thematisiert werden können. Auch die Schulsozialarbeit und die Lehrkräfte verweisen Eltern bei entsprechendem Unterstützungsbedarf regelmäßig an das Jugendamt. Das Jugendamt informiert und berät Familien sowohl im persönlichen Kontakt als auch über seine Internetpräsenz sowie ergänzende Informationsmaterialien zu den Leistungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Eine passgenaue und bedarfsgerechte Unterstützung setzt jedoch grundsätzlich die Mitwirkung und Bereitschaft der Sorgeberechtigten voraus, Beratungs- und Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. In der Praxis zeigt sich, dass die Hemmschwelle, sich bei Problemen an das Jugendamt zu wenden, nach wie vor vielfach hoch ist. Durch niederschwellige Unterstützungsangebote rund um die Geburt (Frühe Hilfen, Vernetzung mit anderen Fachkräften), neutrale Angebote wie Jugendpflege, Astra und diverse Austauschrunden und Beratungsangebote wird stetig versucht, diese Hemmschwelle abzubauen. Thema: Kita als Institution für die chancengleiche Entwicklung von Kindern Folgende Handlungsempfehlungen geben die Fraktionen: - Personalmangel in Kitas/ Tagesmütter gezielt begegnen (Personalpartnerschaften, Einsatz von z.B. Erziehungshelfer*innen, Harmonisierung der Bezahlung interkommunal usw.) - Empfehlung zur Bildung und Erweiterung von Kooperationen zwischen Kindertagesstätten und kommunalen Bildungseinrichtungen (Bücherei etc.), Vereinen, Firmen - Ausbau der Notfall- und Randzeitbetreuungsangebote- in Kooperation - Schaffung von betrieblichen Betreuungsangeboten für Kinder beschäftigter Eltern (z. B. betriebseigene und überbetriebliche Kindergärten, Kooperation zwischen Informationsdrucksache 129/2026 Seite 4 von 6 Betrieben und Kindergärten oder Tagespflegepersonen, Eltern-Kind-Zimmer in Unternehmen) aktueller Sachstand aus Verwaltungssicht: Die Handlungsempfehlungen beziehen sich unter anderem auf Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, den Ausbau von Kooperationen, die Weiterentwicklung von Betreuungsangeboten sowie die Förderung betrieblicher Kinderbetreuung. Die Stadt Goch betreibt keine eigenen Kindertageseinrichtungen. Die Einrichtungen befinden sich überwiegend in der Trägerschaft freier Träger und Elterninitiativen. Personalbezogene Entscheidungen, insbesondere zur Personalgewinnung, Personalentwicklung und Vergütung, liegen im Verantwortungsbereich der jeweiligen Träger. Die Vergütungsstrukturen werden überwiegend durch tarifliche Regelungen oder trägerspezifische Vereinbarungen bestimmt. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt auf diese Bereiche sind entsprechend begrenzt. Bei längerfristigen Personalausfällen und daraus resultierenden Einschränkungen des Betreuungsangebotes unterstützt das Jugendamt die betroffenen Einrichtungen im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten. In der Vergangenheit erfolgte dies in einem Einzelfall in Zusammenarbeit des hiesigen Jugendamtes mit der betroffenen Einrichtung und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR). Die Ausgestaltung von Betreuungszeiten, einschließlich möglicher Randzeitenangebote, obliegt den jeweiligen Trägern der Kindertageseinrichtungen und der selbständigen Tagespflegepersonen. Aktuell nutzt eine Kindertageseinrichtung in Goch die bestehende Förderung für flexible Randzeitenbetreuung. Eine Großtagespflege in Goch und eine auswärtige Tagespflegeperson betreuen Gocher Kinder in Randzeiten. Die Stadt begleitet die Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und steht den Trägern bei Bedarf beratend und koordinierend zur Seite. Es gibt regelmäßige Austauschrunden mit allen Kita-Leitungen sowie regelmäßigen persönlichen, individuellen Austausch zu den Themen Platzvergabe, Öffnungszeiten, Betreuungszeiten, Personalmangel etc. zwischen den einzelnen sachzuständigen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und den Kindergärten, Trägern und Eltern. Die Trägerhoheit obliegt jedoch den jeweiligen Kita-Trägern, wir als Jugendamt können nur stetig versuchen, einen Konsens zwischen den Interessen aller zu erreichen. Dies gelingt in den meisten Fällen. Die Schaffung betrieblicher Betreuungsangebote oder betrieblicher Eltern-Kind-Zimmer fällt gar nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes. Entsprechende Maßnahmen liegen grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Arbeitgeber bzw. Träger. Nach hiesigem Kenntnisstand sind die Vorschulprogramme der Kindertageseinrichtungen und Kooperationen der Familienzentren vielfältig und abwechslungsreich gestaltet. Im Rahmen der Vorschularbeit finden unter anderem Besuche bei der Bücherei, der Polizei, der Feuerwehr sowie im Krankenhaus statt, um den Kindern unterschiedliche Lebens- und Arbeitsbereiche näherzubringen und den Übergang in die Schule vorzubereiten. In der städtischen Bücherei gibt es z.B. Lesekurse für Kinder, die sprachlich weitere Unterstützung benötigen (Löwenstark, Bücherknirpse). Informationsdrucksache 129/2026 Seite 5 von 6 Im Auftrage: Boell Fachbereichsleiterin Anlage(n): 1. Tabelle Informationsdrucksache 129/2026 Seite 6 von 6

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