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Halbjahresergebnis des ESB 2026
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Bocholt |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilung/Bericht
Vorlage Nr. MB/155/2026
Status - öffentlich -
Datum 01.09.2026
Dezernat III Stadtbaurat Welling
Federführende Entsorgungs- und
34
Facheinheit Servicebetrieb (ESB)
Leitung Heinz Welberg
Vorlagen-
Judith Nienhaus
erstellung
Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand
Halbjahresergebnis des ESB 2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Betriebsausschuss ESB 23.09.2026 zur Kenntnis
Sachdarstellung
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Betriebsleitung
den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen des
Betriebes zu unterrichten.
Der Betriebsausschuss ESB hat in seiner Sitzung vom 24.06.2010 festgelegt, dass die
Quartalsberichte zum 31.03. und zum 30.09. in vereinfachter Form erstellt werden und der Bericht
zum 30.06. konkrete Zahlen auf der Basis des Halbjahresabschlusses enthält.
Entsprechend der genannten Vorgaben wird der Halbjahresabschluss in der Sitzung vorgestellt. Im
Anhang ist eine Gegenüberstellung der Sollzahlen laut Wirtschaftsplan 2026 und der Werte laut
Halbjahresabschluss enthalten. Wesentliche Abweichungen werden in der Sitzung erläutert.
Seitens der Betriebsleitung wird darauf hingewiesen, dass der Halbjahresabschluss nur eine
begrenzte Aussagekraft hat. So unterliegen sowohl Aufwand als auch Ertrag unterjährigen
Schwankungen. Zudem werden die Dienstleistungen für die Stadt Bocholt im Rahmen des
Jahresabschlusses schlussabgerechnet.
Anlage(n):
1. Quartalsergebnis Q2-2026
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