Startseite › Hamm › Dokument
Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für das Jahr 2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-10-13 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: BV-198/26
Kennung: öffentlich
Anstalt des öffentlichen
Dezernat:
Rechts
Kommunales Job-Center
Stadtamt:
AöR
Amt Soziales, Wohnen und
Beteiligtes Stadtamt:
Pflege
Beschlussvorschrift
§ 41 GO NRW
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Ausschuss für Kinder, Jugend und
28.09.2026 vorberatend
Familie
Ausschuss für Soziales, Gesundheit
05.10.2026 vorberatend
und Gleichstellung
Ausschuss für Schule, Ausbildung,
08.10.2026 vorberatend
Sport und Freizeit
Haupt-, Personal- und
12.10.2026 vorberatend
Finanzausschuss
Rat 13.10.2026 beschließend
Betreff
Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss "Sozialpädagogische Hilfen für junge
Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für das Jahr 2027
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hamm befürwortet die Förderung der Beratungsstelle „Sozialpädagogische
Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf“ für das Jahr 2027 aus
kommunalen Mitteln (Jugendberufshilfe) für den Bereich Arbeitsmarktintegration vorbehaltlich der
gesicherten Finanzierung in Höhe von 153.255,00 € für das Jahr 2027.
Finanzielle Auswirkungen
☒ Ja ☐ Nein
☒ Auszahlungen in € Bis zu max. 153.255,00 € für das Jahr 2027
☒ Aufwendungen in €
☐ Einzahlungen in €
☐ Erträge in €
Städtischer Eigenanteil € 153.255,00 € für das Jahr 2027
☐ StA/Finanzstelle
☒ StA/Zeile in Teilergebnisplan: StA50 Zeile 16
Erläuterungen:
Mittel stehen ☒ zur Verfügung
Seite 1 von 3
☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung
☐ ja
Beteiligung RPA
☒ nein
Klimarelevanz
☐ Ja ☒ Nein
Erläuterungen:
Sachdarstellung und Begründung
Gemäß § 2 Abs. 1 der Unternehmenssatzung für die Kommunales Jobcenter Hamm AöR ist die
Kommunale Jobcenter Hamm AöR für die Aufgaben gem. § 13 Abs. 1 und 2 SGB VIII
(Jugendberufshilfe) zuständig.
Die Beratungsstelle „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule
zum Beruf" des Friedrich-Wilhelm-Stift gGmbH unterstützt und begleitet Jugendliche und junge
Erwachsene ab dem 14. bis zum 27. Lebensjahr im Übergang Schule – Beruf; sie ist ein
erfahrener Kooperationspartner des Jobcenters Jugend im Kommunalen Jobcenter Hamm und der
Jugendberufsagentur Hamm.
Zielgruppe:
Zur Zielgruppe gehören sozial und individuell benachteiligte Jugendliche und junge Volljährige, die
voraussichtlich ohne besondere Hilfen keinen Zugang zur Ausbildung und Arbeit finden und ihre
soziale, berufliche und persönliche Integration in die Gesellschaft nicht alleine bewältigen können.
Dazu gehören insbesondere Jugendliche,
• die zu sogenannten Frühabgängern aufgrund von Nichtversetzung gehören,
• deren Versetzung gefährdet ist,
• die den ersten Schulabschluss und den erweiterten ersten Schulabschluss anstreben,
• die in besonderen Lebenssituationen (z.B. Schwierigkeiten im Elternhaus), mangelnde
Unterstützung aus dem sozialen Umfeld erfahren und flankierende Hilfestellung benötigen.
Die Begleitung und Förderung soll (wie bisher auch) in 2027 vorwiegend an den Berufskollegs und
den Gesamtschulen erfolgen. Die Ausweitung dieser Leistung auf andere Schulformen ist zulässig,
sie muss zuvor mit dem Landschaftsverband Westfalen – Lippe und der Fachstelle
Jugendberufshilfe im Kommunalen Jobcenter Hamm abgestimmt werden.
Insgesamt sollen 2,4 Vollzeitäquivalente der Jugendsozialarbeit 156 Schüler:innen an den o.g.
Schulen mit einem Betreuungsschlüssel von 1:65 mindestens 12 Monate beraten und
unterstützen.
Ziele 2027:
Ziele der Förderung, Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen
sind die Erweiterung ihrer sozialen und beruflichen Handlungsspektren, die persönliche
Stabilisierung, der Erwerb formaler (marktfähiger) Bildungsabschlüsse, die berufliche Orientierung
sowie ihre nachhaltige Vermittlung in eine qualifizierte Anschlussperspektive und Sicherung des
Verbleibs durch Nachbetreuung.
Ziele für Schüler mit multiplen sozialen Problemlagen:
• Die Anzahl der Schüler:innen, die in eine qualifizierte Anschlussperspektive münden liegt
bei 30% (Vermittlung in Arbeit, duale/schulische Ausbildung, berufsvorbereitende
Maßnahmen).
• Die Anzahl der Schüler:innen, die im Anschluss an den Regelschulbesuch weiterhin eine
Schule besuchen, um einen (höherwertigen) Schulabschluss zu erlangen, liegt bei 35%.
Beschlussvorlage BV-198/26 Seite 2 von 3
Verbleib der Teilnehmer:innen
Im Schuljahr 2024/2025 wurden 158 Schüler*innen beraten. 32 Schüler:innen verblieben weiter in
der Beratung.
Ausgeschieden sind im Schuljahr 2024/2025 insgesamt 126 Schüler:innen mit folgendem Verbleib:
Ausscheidende TN Männlich Weiblich Divers Gesamt
51 74 1 126
(40%) (59%) (1%) (100%)
1.Duale / schulische 18 25 43
Ausbildung (14%) (20%) (34%)
2. Weiterer Schulbesuch 11 15 1 27
(9%) (12%) (1%) (21%)
3.Berufsvorbereitende 5 14 19
Maßnahme (4%) (11%) (15%)
4. Vermittlung in Arbeit 10 6 16
(8%) (5%) (13%)
5.Sonstiges (Umzug, 7 14 21
Beratung abgebrochen, (6%) (11%) (17%)
Therapie)
Finanzierungsplan 2027:
Die Beratungsstelle finanziert sich u. a. aus Mitteln des Landesjugendplans und Zuschüssen der
Kommune.
Kommunale Mittel werden als Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von bis zu maximal
153.255,00 € für das Jahr 2027 gewährt.
Kalkulation:
Kostenart
Ausgaben
Personalkosten 208.166,00 €
Gemeinkosten 20.817,00 €
Sachkosten 20.773,00 €
Gesamt 249.756,00 €
Einnahmen
LWL 90.009,00 €
Eigenmittel des Trägers 6.492,00 €
Stadt Hamm 153.255,00 €
Gesamt 249.756,00 €
Für die inhaltliche und organisatorische Begleitung und Controlling/Evaluation inkl. der
Verwendungsnachweisprüfung ist die Fachstelle Jugendberufshilfe im Kommunalen Jobcenter
zuständig.
Beschlussvorlage BV-198/26 Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert