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Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für das Jahr 2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHamm
Datum2026-10-13
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Stadt Hamm Beschlussvorlage Vorlagennummer: BV-198/26 Kennung: öffentlich Anstalt des öffentlichen Dezernat: Rechts Kommunales Job-Center Stadtamt: AöR Amt Soziales, Wohnen und Beteiligtes Stadtamt: Pflege Beschlussvorschrift § 41 GO NRW Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Top Ausschuss für Kinder, Jugend und 28.09.2026 vorberatend Familie Ausschuss für Soziales, Gesundheit 05.10.2026 vorberatend und Gleichstellung Ausschuss für Schule, Ausbildung, 08.10.2026 vorberatend Sport und Freizeit Haupt-, Personal- und 12.10.2026 vorberatend Finanzausschuss Rat 13.10.2026 beschließend Betreff Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für das Jahr 2027 Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Hamm befürwortet die Förderung der Beratungsstelle „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf“ für das Jahr 2027 aus kommunalen Mitteln (Jugendberufshilfe) für den Bereich Arbeitsmarktintegration vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung in Höhe von 153.255,00 € für das Jahr 2027. Finanzielle Auswirkungen ☒ Ja ☐ Nein ☒ Auszahlungen in € Bis zu max. 153.255,00 € für das Jahr 2027 ☒ Aufwendungen in € ☐ Einzahlungen in € ☐ Erträge in € Städtischer Eigenanteil € 153.255,00 € für das Jahr 2027 ☐ StA/Finanzstelle ☒ StA/Zeile in Teilergebnisplan: StA50 Zeile 16 Erläuterungen: Mittel stehen ☒ zur Verfügung Seite 1 von 3 ☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung ☐ ja Beteiligung RPA ☒ nein Klimarelevanz ☐ Ja ☒ Nein Erläuterungen: Sachdarstellung und Begründung Gemäß § 2 Abs. 1 der Unternehmenssatzung für die Kommunales Jobcenter Hamm AöR ist die Kommunale Jobcenter Hamm AöR für die Aufgaben gem. § 13 Abs. 1 und 2 SGB VIII (Jugendberufshilfe) zuständig. Die Beratungsstelle „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" des Friedrich-Wilhelm-Stift gGmbH unterstützt und begleitet Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 14. bis zum 27. Lebensjahr im Übergang Schule – Beruf; sie ist ein erfahrener Kooperationspartner des Jobcenters Jugend im Kommunalen Jobcenter Hamm und der Jugendberufsagentur Hamm. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören sozial und individuell benachteiligte Jugendliche und junge Volljährige, die voraussichtlich ohne besondere Hilfen keinen Zugang zur Ausbildung und Arbeit finden und ihre soziale, berufliche und persönliche Integration in die Gesellschaft nicht alleine bewältigen können. Dazu gehören insbesondere Jugendliche, • die zu sogenannten Frühabgängern aufgrund von Nichtversetzung gehören, • deren Versetzung gefährdet ist, • die den ersten Schulabschluss und den erweiterten ersten Schulabschluss anstreben, • die in besonderen Lebenssituationen (z.B. Schwierigkeiten im Elternhaus), mangelnde Unterstützung aus dem sozialen Umfeld erfahren und flankierende Hilfestellung benötigen. Die Begleitung und Förderung soll (wie bisher auch) in 2027 vorwiegend an den Berufskollegs und den Gesamtschulen erfolgen. Die Ausweitung dieser Leistung auf andere Schulformen ist zulässig, sie muss zuvor mit dem Landschaftsverband Westfalen – Lippe und der Fachstelle Jugendberufshilfe im Kommunalen Jobcenter Hamm abgestimmt werden. Insgesamt sollen 2,4 Vollzeitäquivalente der Jugendsozialarbeit 156 Schüler:innen an den o.g. Schulen mit einem Betreuungsschlüssel von 1:65 mindestens 12 Monate beraten und unterstützen. Ziele 2027: Ziele der Förderung, Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind die Erweiterung ihrer sozialen und beruflichen Handlungsspektren, die persönliche Stabilisierung, der Erwerb formaler (marktfähiger) Bildungsabschlüsse, die berufliche Orientierung sowie ihre nachhaltige Vermittlung in eine qualifizierte Anschlussperspektive und Sicherung des Verbleibs durch Nachbetreuung. Ziele für Schüler mit multiplen sozialen Problemlagen: • Die Anzahl der Schüler:innen, die in eine qualifizierte Anschlussperspektive münden liegt bei 30% (Vermittlung in Arbeit, duale/schulische Ausbildung, berufsvorbereitende Maßnahmen). • Die Anzahl der Schüler:innen, die im Anschluss an den Regelschulbesuch weiterhin eine Schule besuchen, um einen (höherwertigen) Schulabschluss zu erlangen, liegt bei 35%. Beschlussvorlage BV-198/26 Seite 2 von 3 Verbleib der Teilnehmer:innen Im Schuljahr 2024/2025 wurden 158 Schüler*innen beraten. 32 Schüler:innen verblieben weiter in der Beratung. Ausgeschieden sind im Schuljahr 2024/2025 insgesamt 126 Schüler:innen mit folgendem Verbleib: Ausscheidende TN Männlich Weiblich Divers Gesamt 51 74 1 126 (40%) (59%) (1%) (100%) 1.Duale / schulische 18 25 43 Ausbildung (14%) (20%) (34%) 2. Weiterer Schulbesuch 11 15 1 27 (9%) (12%) (1%) (21%) 3.Berufsvorbereitende 5 14 19 Maßnahme (4%) (11%) (15%) 4. Vermittlung in Arbeit 10 6 16 (8%) (5%) (13%) 5.Sonstiges (Umzug, 7 14 21 Beratung abgebrochen, (6%) (11%) (17%) Therapie) Finanzierungsplan 2027: Die Beratungsstelle finanziert sich u. a. aus Mitteln des Landesjugendplans und Zuschüssen der Kommune. Kommunale Mittel werden als Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von bis zu maximal 153.255,00 € für das Jahr 2027 gewährt. Kalkulation: Kostenart Ausgaben Personalkosten 208.166,00 € Gemeinkosten 20.817,00 € Sachkosten 20.773,00 € Gesamt 249.756,00 € Einnahmen LWL 90.009,00 € Eigenmittel des Trägers 6.492,00 € Stadt Hamm 153.255,00 € Gesamt 249.756,00 € Für die inhaltliche und organisatorische Begleitung und Controlling/Evaluation inkl. der Verwendungsnachweisprüfung ist die Fachstelle Jugendberufshilfe im Kommunalen Jobcenter zuständig. Beschlussvorlage BV-198/26 Seite 3 von 3

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