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Integriertes Handlungskonzept zum präventiven Umgang mit Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens - Beauftragung des Caritasverbandes für 2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHamm
Datum2026-09-28
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Stadt Hamm Beschlussvorlage Vorlagennummer: BV-181/26 Kennung: öffentlich Bildung, Familie, Jugend und Dezernat: Soziales Stadtamt: Jugendamt Beteiligtes Stadtamt: Beschlussvorschrift § 11 Abs. 3 Zuständigkeitsordnung Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Top Ausschuss für Kinder, Jugend und 28.09.2026 beschließend Familie Betreff Integriertes Handlungskonzept zum präventiven Umgang mit Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens - Beauftragung des Caritasverbandes für 2027 Beschlussvorschlag Zur weiteren Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes zum präventiven Umgang mit Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens werden die städtischen Fördermittel für den Therapiepool / Förderanbieterpool an den Caritasverband Hamm auf 80.000,00 Euro für das Jahr 2027, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung, festgesetzt. Finanzielle Auswirkungen ☒ Ja ☐ Nein ☒ Auszahlungen in € 80.000,00 ☒ Aufwendungen in € ☐ Einzahlungen in € ☐ Erträge in € Städtischer Eigenanteil € 80.000,00 ☐ StA/Finanzstelle Jugendamt, Zeile 15 Transferaufwendungen ☒ StA/Zeile in Teilergebnisplan: Erläuterungen: ☒ zur Verfügung Mittel stehen ☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung ☐ ja Beteiligung RPA ☒ nein Klimarelevanz ☐ Ja ☒ Nein Seite 1 von 3 Erläuterungen: Sachdarstellung und Begründung Kinder mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder einer Dyskalkulie haben große Schwierigkeiten beim Erlernen von Lesen, Schreiben und/oder Rechnen, obwohl sie normal intelligent sind. Schulen und Lehrkräfte sind daher gefordert, zielgerecht zu unterrichten, die Defizite zu erkennen und individuell zu fördern. Bleiben die Leistungen dennoch im weit unterdurchschnittlichen Bereich (kleiner als 10 % der erforderlichen Leistung), benötigen diese Kinder darüber hinaus eine zielgerichtete, individuelle Förderung. Mit der Beschlussvorlage 1567/14 hat der Rat der Stadt Hamm ein Förderkonzept für Kinder mit Teilleistungsschwächen (Lese-, Rechtschreib- bzw. Rechenschwächen) beschlossen. Der Caritas Verband Hamm und das Jugendamt Hamm wurden beauftragt, die Weiterentwicklung des Förderkonzeptes mit den beteiligten Akteuren zu koordinieren und umzusetzen. Die finanziellen Mittel stehen über das Förderbudget der Stadt Hamm zur Verfügung. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes finanziert der Caritas Verband aus dem hierfür vorgesehenen Budget alle Förderungen, die über die Caritas-Beratungsstelle festgestellt werden. Dafür wird eine Verwaltungskraft zur Wahrnehmung der administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit den Fördervereinbarungen finanziert. Dazu gehören insbesondere die Ablage und Nachhaltung der Fördervereinbarungen, sowie die Bearbeitung der von den Förderinstituten gestellten Rechnungen, einschließlich deren sachlicher und rechnerischer Prüfung. Die Evaluation zur Förderung der Kinder erfolgt ebenfalls im Rahmen des Gesamtkonzeptes über den Caritas Verband (siehe Anlage). Besonders ist, dass die Förderung der Kinder aus dem SGB II Bezug unter gleichen Rahmenbedingungen (z. B. identische akkreditierte Förderanbieter) über das KJC getragen und initiiert wird. Auf Grund personeller Ausfallzeiten und innerstädtischer Umstrukturierungen erfolgen die Diagnostiken im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes seit 2020 weiterhin vorwiegend über die Erziehungsberatungsstelle der Stadt Hamm und der Beratungsstelle des Caritas Verbandes. Übersicht : Förderung über das Förderbudget der Stadt Hamm Stand 27.07.2026 Tabelle 1 Anzahl an Förderungen über das Budget der Stadt Hamm Stand 27.07.2026 Aktuell in Förderung Caritas EB 109 Aktuell in Förderung städt. EB 190 Gesamt 299 Reststd. > 15 CV (Förderung erst in 2027 beendet) 76 Reststd. > 15 Stadt (Förderung erst in 2027 beendet) 140 Gesamt 216 Warten auf Förderung (Förderbudget) beide* 46 Gesamt 109 Erläuterungen: * Förderfeststellung wurde erstellt, Kinder warten noch auf einen Förderplatz. Beschlussvorlage BV-181/26 Seite 2 von 3 Aktuell befinden sich insgesamt 299 Kinder in Förderung, wovon 216 Kinder ihre Förderung erst in 2027 beenden werden. Bei insgesamt 46 Kindern wurde nach Diagnostik ein Förderbedarf festgestellt, diese Kinder warten noch auf einen Förderplatz. Um eine verlässliche und gerechte Verteilung der kommunalen Mittel auch für 2027 zu gewährleisten, haben sich die Stadt Hamm und die Caritas Beratungsstelle darauf verständigt, die Förderstruktur ab dem Schuljahr 2026/27 anzupassen. • Die maximale Förderstundenzahl wird auf 60 Stunden festgelegt, wodurch eine zeitlich klare Begleitung sichergestellt wird; eine Verlängerung über diesen Rahmen hinaus ist nicht vorgesehen. Ab dem 01.01.2027 setzt eine Förderung voraus, dass eine Erstdiagnostik bis zum Ende der 4. Klasse erfolgt ist, um frühzeitig und bestmöglich unterstützen zu können. Das Budget für das Jahr 2027 wird auf 80.000 Euro festgesetzt. Die Stadt Hamm engagiert sich bereits seit 2014, um Schulen bei der Umsetzung der Landesaufgabe des LRS-Erlasses zu unterstützen. Eine Konzeptüberarbeitung ist geplant. Anlage(n): 1. Evaluationsbericht_2025 Beschlussvorlage BV-181/26 Seite 3 von 3

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