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Rahmenvertrag über die Lieferung von Spinden

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHamm
Datum2026-10-05
QuelleQuelldokument herunterladen →

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Stadt Hamm Beschlussvorlage Vorlagennummer: BV-180/26 Kennung: öffentlich Finanzen, Beteiligungen, Dezernat: Sport, Personal und Organisation Amt f. Brandschutz, Stadtamt: Rettungsdienst u. Zivilschutz Beteiligtes Stadtamt: Beschlussvorschrift § 4 Abs. 3 Zuständigkeitsordnung Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Top Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, 05.10.2026 beschließend Feuerwehr und Rettungswesen Betreff Rahmenvertrag über die Lieferung von Spinden Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen beschließt – vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung – die Beschaffung von Spinden für die Feuerwehr Hamm gemäß der nachfolgenden Sachdarstellung und Begründung. Finanzielle Auswirkungen ☒ Ja ☐ Nein ca. 190.000 € (inkl. MwSt.) ☒ Auszahlungen in € Auszahlungen in 2026: ca. 70.000 € ☒ Aufwendungen in € Auszahlungen in 2027: ca. 70.000 € Auszahlungen in 2028: ca. 50.000 € ☒ Einzahlungen in € ca. 104.500 € (inkl. MwSt), s. Erläuterungen ☒ Erträge in € Städtischer Eigenanteil € ca. 85.500 € (inkl. MwSt.) ☐ StA/Finanzstelle StA 37: Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und ☒ StA/Zeile in Teilergebnisplan: Dienstleistungen Die Mittel stehen in der Haushaltsplanung 2026/27 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung zur Verfügung und werden in der mittelfristigen Planung in Erläuterungen: ausreichender Höhe berücksichtigt. Die finanziellen Aufwendungen werden in Höhe von 104.500 € (inkl. MwSt) durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert. Mittel stehen ☒ zur Verfügung Seite 1 von 2 ☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung ☐ ja Beteiligung RPA ☒ nein Klimarelevanz ☐ Ja ☒ Nein Erläuterungen: Sachdarstellung und Begründung Die Stadt Hamm führt die Aufgaben des Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie des Rettungsdienstes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gem. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) bzw. gem. Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) durch. Die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Aufgaben setzt angemessene Unterbringungsmöglichkeiten für die Bekleidung der Einsatzkräfte voraus. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, eine ausreichend hohe Spindkapazität zur Verfügung zu stellen. Durch den schrittweisen Aufwuchs von Personal besteht am Standort der Feuer- und Rettungswache I jetzt und in den kommenden Jahren der Bedarf die vorhandene Spindausstattung zu ergänzen und dem wachsenden Bedarf anzupassen. Vor diesem Hintergrund ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Spinden mit einer Laufzeit von drei Jahren beabsichtigt. Die Rahmenvereinbarung ermöglicht eine bedarfsgerechte Beschaffung entsprechend des jeweiligen Jahresbedarfs, ohne für jede Teillieferung ein separates Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Dadurch werden sowohl der Verwaltungsaufwand als auch die Verfahrensdauer reduziert. Aufgrund des zu berücksichtigenden zeitlichen Vorlaufs ist das Beschaffungsverfahren nunmehr einzuleiten. Anlage(n): - keine Beschlussvorlage BV-180/26 Seite 2 von 2

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