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Rahmenvertrag über die Lieferung von Spinden
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-10-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: BV-180/26
Kennung: öffentlich
Finanzen, Beteiligungen,
Dezernat: Sport, Personal und
Organisation
Amt f. Brandschutz,
Stadtamt:
Rettungsdienst u. Zivilschutz
Beteiligtes Stadtamt:
Beschlussvorschrift
§ 4 Abs. 3 Zuständigkeitsordnung
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Ausschuss für Sicherheit, Ordnung,
05.10.2026 beschließend
Feuerwehr und Rettungswesen
Betreff
Rahmenvertrag über die Lieferung von Spinden
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen beschließt – vorbehaltlich
der gesicherten Finanzierung – die Beschaffung von Spinden für die Feuerwehr Hamm gemäß der
nachfolgenden Sachdarstellung und Begründung.
Finanzielle Auswirkungen
☒ Ja ☐ Nein
ca. 190.000 € (inkl. MwSt.)
☒ Auszahlungen in € Auszahlungen in 2026: ca. 70.000 €
☒ Aufwendungen in € Auszahlungen in 2027: ca. 70.000 €
Auszahlungen in 2028: ca. 50.000 €
☒ Einzahlungen in €
ca. 104.500 € (inkl. MwSt), s. Erläuterungen
☒ Erträge in €
Städtischer Eigenanteil € ca. 85.500 € (inkl. MwSt.)
☐ StA/Finanzstelle StA 37: Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
☒ StA/Zeile in Teilergebnisplan: Dienstleistungen
Die Mittel stehen in der Haushaltsplanung 2026/27 im
Rahmen der flexiblen Haushaltsführung zur Verfügung
und werden in der mittelfristigen Planung in
Erläuterungen: ausreichender Höhe berücksichtigt. Die finanziellen
Aufwendungen werden in Höhe von 104.500 € (inkl.
MwSt) durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert.
Mittel stehen ☒ zur Verfügung
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☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung
☐ ja
Beteiligung RPA
☒ nein
Klimarelevanz
☐ Ja ☒ Nein
Erläuterungen:
Sachdarstellung und Begründung
Die Stadt Hamm führt die Aufgaben des Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie des
Rettungsdienstes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gem. Gesetz über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) bzw. gem.
Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) durch.
Die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Aufgaben setzt angemessene Unterbringungsmöglichkeiten
für die Bekleidung der Einsatzkräfte voraus. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, eine ausreichend
hohe Spindkapazität zur Verfügung zu stellen.
Durch den schrittweisen Aufwuchs von Personal besteht am Standort der Feuer- und
Rettungswache I jetzt und in den kommenden Jahren der Bedarf die vorhandene Spindausstattung
zu ergänzen und dem wachsenden Bedarf anzupassen.
Vor diesem Hintergrund ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Spinden mit einer Laufzeit von drei Jahren beabsichtigt. Die Rahmenvereinbarung ermöglicht eine
bedarfsgerechte Beschaffung entsprechend des jeweiligen Jahresbedarfs, ohne für jede
Teillieferung ein separates Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Dadurch werden sowohl der
Verwaltungsaufwand als auch die Verfahrensdauer reduziert.
Aufgrund des zu berücksichtigenden zeitlichen Vorlaufs ist das Beschaffungsverfahren nunmehr
einzuleiten.
Anlage(n):
- keine
Beschlussvorlage BV-180/26 Seite 2 von 2
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