Startseite › Hamm › Dokument
Bebauungsplan Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries - 3. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-10-13 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: BV-175/26
Kennung: öffentlich
Stadtplanung, Bauwesen,
Dezernat:
Wohnen und Mobilität
Stadtamt: Stadtplanungsamt
Beteiligtes Stadtamt:
Beschlussvorschrift
§ 41 (1) GO NRW
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Bezirksvertretung Hamm-Uentrop 01.10.2026 vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung,
07.10.2026 vorberatend
Wohnen und Mobilität
Haupt-, Personal- und
12.10.2026 vorberatend
Finanzausschuss
Rat 13.10.2026 beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries - 3. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag
1. Für den in der Gemarkung Werries (Flur 3) liegenden Bereich, der begrenzt wird durch
- die südlichen Grenzen der Flurstücke 1950 und 1952;
- die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1337, 1336, 1335, 1334 und 204;
- die östlichen Grenzen der Flurstücke 204 und 1332;
- der südlichen Grenzen der Flurstücke 1332, 1333, 1334, 1335, 1336, 1337, 1338, 1339, 1340,
1917, 1919, 1921, 1923, 1925, 1346, 1347, 1348, 1349, 1350, 1964 und 1963;
- sowie die westliche Grenze des Flurstücks Nr. 1963
ist die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.036 - Sportzentrum - aufzustellen.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 02.036 - Sportzentrum
Werries - ist gemäß § 3 (1) BauGB als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung
durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen
☐ Ja ☒ Nein
☐ Auszahlungen in €
☐ Aufwendungen in €
☐ Einzahlungen in €
☐ Erträge in €
Städtischer Eigenanteil €
☐ StA/Finanzstelle
Seite 1 von 3
☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan:
Erläuterungen:
☐ zur Verfügung
Mittel stehen
☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung
☐ ja
Beteiligung RPA
☐ nein
Klimarelevanz
☒ Ja ☐ Nein
Die Aufstellung des Bebauungsplans hat klimarelevante
Auswirkungen.
Im Sinne der Zielsetzungen des „Kommunalen Klima-
aktionsplans Hamm 2020-2025“, des daraus
abgeleiteten und im Dezember 2021 vom Rat
beschlossenen Handlungsleitfadens für die kommunale
Bauleitplanung sowie des im März 2021 vom Rat
Erläuterungen:
beschlossenen „Klimafolgenanpassungskonzeptes“ soll
auch im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen
ein besonderes Augenmerk auf eine klimagerechte
Quartiersentwicklung gelegt werden. Im Rahmen des
Verfahrens werden mögliche Maßnahmen des
Klimaschutzes und der Klimaanpassung untersucht und
formuliert.
Sachdarstellung und Begründung
0. Zusammenfassung
Der ca. 1,2 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries -
3. Änderung liegt im Stadtbezirk Uentrop, in der Gemarkung Werries, Flur 3 und umfasst einen
Teilbereich des seit 1975 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 02.036 - Sportzentrum -. Nördlich vom
Plangebiet befindet sich das Pflegeheim „Haus Maximilian“, welches von einer Waldfläche umgeben
ist und an das Sportzentrum Werries angrenzt. Südlich grenzt an das Plangebiet der Alte Uentroper
Weg (K2) an.
Der Bebauungsplan 02.036 - Sportzentrum - wurde im Jahr 1975 auf der Grundlage der
Baunutzungsverordnung mit der Fassung von 1968 aufgestellt, demnach gelten in dem Mischgebiet
gemäß § 6 BauNVO nicht die heute üblichen Ausschlusskriterien von Nutzungen nach der aktuellen
Baunutzungsverordnung.
Mit der dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.036 - Sportzentrum - wird das Ziel verfolgt, die
planungsrechtlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung an die aktuelle
Baunutzungsverordnung anzupassen und damit den Bebauungsplan an den heutigen Rechtsstand
anzupassen. Eine grundlegende Umnutzung des Plangebiets ist nicht vorgesehen. Der Bereich soll
weiterhin als Mischgebiet festgesetzt werden.
Der Rat der Stadt Hamm beschließt mit dieser Vorlage die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries - 3. Änderung und beauftragt die Verwaltung mit der
Durchführung des Planverfahrens.
Name des Verfahrens 02.036 - Sportzentrum Werries - 3. Änderung
Art des Verfahrens Änderungsverfahren gemäß § 2 (1) BauGB
Vorbereitende
Aus FNP abgeleitet gemäß § 8 (2) BauGB
Bauleitplanung (FNP)
Sonstige Anmerkungen -
Beschlussvorlage BV-175/26 Seite 2 von 3
Größe des Plangebietes ca. 1.2453 m²
- Sachdarstellung
Struktur der
- Anlage 1: Übersichtsplan mit Geltungsbereich
Beschlussvorlage
- Anlage 2: Übersichtsplan rechtskräftiger Bebauungsplan
1. Planungsanlass und Planungsziele
Die im Plangebiet befindlichen Flächen umfassen einen Teilbereich des Bebauungsplans
Nr. 02.036 - Sportzentrum -. Der Bebauungsplan wurde im Jahr 1975 auf der Grundlage der
Baunutzungsverordnung mit der Fassung von 1968 aufgestellt, demnach gelten in dem Mischgebiet
gemäß § 6 BauNVO nicht die heute üblichen Ausschlusskriterien von Nutzungen nach der aktuellen
Baunutzungsverordnung. Seit der Aufstellung des Bebauungsplans haben sich sowohl die
rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Anforderungen an die städtebauliche Steuerung der
Nutzungen im Bereich des Alten Uentroper Straße weiterentwickelt.
Mit der dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.036 - Sportzentrum - wird das Ziel verfolgt, die
planungsrechtlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung an die aktuelle
Baunutzungsverordnung anzupassen und damit den Bebauungsplan an den heutigen Rechtsstand
anzupassen. Somit sollen die Fortentwicklung des bestehenden Planungsrechts und die Schaffung
klarer Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Die
Änderung soll dazu beitragen, die für ein Mischgebiet typische Nutzungsdurchmischung von
Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen und Versorgungseinrichtungen zu erhalten und
weiterzuentwickeln. Mit der Anpassung wird sichergestellt, dass sich künftige Nutzungen in die
städtebauliche Struktur und den Gebietscharakter einfügen.
Mit der dritten Änderung des Bebauungsplans können ebenfalls die Zielsetzungen des
Steuerungskonzepts „Vergnügungsstätten“ für die Stadt Hamm (am 18.05.2010 vom Rat der Stadt
Hamm als offizielle Handlungsleitlinie beschlossen) aufgegriffen werden. Hier wird aufgeführt, dass
Bebauungspläne, welche bezogen auf Kern-, Misch- und Gewerbegebiete noch nicht auf BauNVO
1990 umgestellten wurden, entsprechend geändert werden.
Die Anwendungsvoraussetzungen für das vereinfachte bzw. beschleunigte Verfahren gemäß
§§ 13, 13a BauGB werden im Weiteren geprüft.
2. Inhalte des Bebauungsplans
Inhalt der Bebauungsplanänderung soll die Anpassung der dem Bebauungsplan zugrunde
liegenden Rechtsgrundlage sein. Zur Umsetzung der oben genannten Zielsetzungen sollen die
Flächen im Bebauungsplan Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries - 3. Änderung gem. § 6 BauNVO als
Mischgebiet festgesetzt werden.
3. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit seitens der Gemeinde über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 02.036 -
Sportzentrum Werries - soll als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden.
Anlage(n):
1. Übersichtsplan mit Geltungsbereich
2. Übersichtsplan rechtskräftiger Bebauungsplan
Beschlussvorlage BV-175/26 Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert