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Bebauungsplan Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries - 3. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHamm
Datum2026-10-13
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Stadt Hamm Beschlussvorlage Vorlagennummer: BV-175/26 Kennung: öffentlich Stadtplanung, Bauwesen, Dezernat: Wohnen und Mobilität Stadtamt: Stadtplanungsamt Beteiligtes Stadtamt: Beschlussvorschrift § 41 (1) GO NRW Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Top Bezirksvertretung Hamm-Uentrop 01.10.2026 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung, 07.10.2026 vorberatend Wohnen und Mobilität Haupt-, Personal- und 12.10.2026 vorberatend Finanzausschuss Rat 13.10.2026 beschließend Betreff Bebauungsplan Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries - 3. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag 1. Für den in der Gemarkung Werries (Flur 3) liegenden Bereich, der begrenzt wird durch - die südlichen Grenzen der Flurstücke 1950 und 1952; - die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1337, 1336, 1335, 1334 und 204; - die östlichen Grenzen der Flurstücke 204 und 1332; - der südlichen Grenzen der Flurstücke 1332, 1333, 1334, 1335, 1336, 1337, 1338, 1339, 1340, 1917, 1919, 1921, 1923, 1925, 1346, 1347, 1348, 1349, 1350, 1964 und 1963; - sowie die westliche Grenze des Flurstücks Nr. 1963 ist die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.036 - Sportzentrum - aufzustellen. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries - ist gemäß § 3 (1) BauGB als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen ☐ Ja ☒ Nein ☐ Auszahlungen in € ☐ Aufwendungen in € ☐ Einzahlungen in € ☐ Erträge in € Städtischer Eigenanteil € ☐ StA/Finanzstelle Seite 1 von 3 ☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan: Erläuterungen: ☐ zur Verfügung Mittel stehen ☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung ☐ ja Beteiligung RPA ☐ nein Klimarelevanz ☒ Ja ☐ Nein Die Aufstellung des Bebauungsplans hat klimarelevante Auswirkungen. Im Sinne der Zielsetzungen des „Kommunalen Klima- aktionsplans Hamm 2020-2025“, des daraus abgeleiteten und im Dezember 2021 vom Rat beschlossenen Handlungsleitfadens für die kommunale Bauleitplanung sowie des im März 2021 vom Rat Erläuterungen: beschlossenen „Klimafolgenanpassungskonzeptes“ soll auch im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen ein besonderes Augenmerk auf eine klimagerechte Quartiersentwicklung gelegt werden. Im Rahmen des Verfahrens werden mögliche Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung untersucht und formuliert. Sachdarstellung und Begründung 0. Zusammenfassung Der ca. 1,2 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries - 3. Änderung liegt im Stadtbezirk Uentrop, in der Gemarkung Werries, Flur 3 und umfasst einen Teilbereich des seit 1975 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 02.036 - Sportzentrum -. Nördlich vom Plangebiet befindet sich das Pflegeheim „Haus Maximilian“, welches von einer Waldfläche umgeben ist und an das Sportzentrum Werries angrenzt. Südlich grenzt an das Plangebiet der Alte Uentroper Weg (K2) an. Der Bebauungsplan 02.036 - Sportzentrum - wurde im Jahr 1975 auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung mit der Fassung von 1968 aufgestellt, demnach gelten in dem Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO nicht die heute üblichen Ausschlusskriterien von Nutzungen nach der aktuellen Baunutzungsverordnung. Mit der dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.036 - Sportzentrum - wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung an die aktuelle Baunutzungsverordnung anzupassen und damit den Bebauungsplan an den heutigen Rechtsstand anzupassen. Eine grundlegende Umnutzung des Plangebiets ist nicht vorgesehen. Der Bereich soll weiterhin als Mischgebiet festgesetzt werden. Der Rat der Stadt Hamm beschließt mit dieser Vorlage die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries - 3. Änderung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Planverfahrens. Name des Verfahrens 02.036 - Sportzentrum Werries - 3. Änderung Art des Verfahrens Änderungsverfahren gemäß § 2 (1) BauGB Vorbereitende Aus FNP abgeleitet gemäß § 8 (2) BauGB Bauleitplanung (FNP) Sonstige Anmerkungen - Beschlussvorlage BV-175/26 Seite 2 von 3 Größe des Plangebietes ca. 1.2453 m² - Sachdarstellung Struktur der - Anlage 1: Übersichtsplan mit Geltungsbereich Beschlussvorlage - Anlage 2: Übersichtsplan rechtskräftiger Bebauungsplan 1. Planungsanlass und Planungsziele Die im Plangebiet befindlichen Flächen umfassen einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 02.036 - Sportzentrum -. Der Bebauungsplan wurde im Jahr 1975 auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung mit der Fassung von 1968 aufgestellt, demnach gelten in dem Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO nicht die heute üblichen Ausschlusskriterien von Nutzungen nach der aktuellen Baunutzungsverordnung. Seit der Aufstellung des Bebauungsplans haben sich sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Anforderungen an die städtebauliche Steuerung der Nutzungen im Bereich des Alten Uentroper Straße weiterentwickelt. Mit der dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.036 - Sportzentrum - wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung an die aktuelle Baunutzungsverordnung anzupassen und damit den Bebauungsplan an den heutigen Rechtsstand anzupassen. Somit sollen die Fortentwicklung des bestehenden Planungsrechts und die Schaffung klarer Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Die Änderung soll dazu beitragen, die für ein Mischgebiet typische Nutzungsdurchmischung von Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen und Versorgungseinrichtungen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Mit der Anpassung wird sichergestellt, dass sich künftige Nutzungen in die städtebauliche Struktur und den Gebietscharakter einfügen. Mit der dritten Änderung des Bebauungsplans können ebenfalls die Zielsetzungen des Steuerungskonzepts „Vergnügungsstätten“ für die Stadt Hamm (am 18.05.2010 vom Rat der Stadt Hamm als offizielle Handlungsleitlinie beschlossen) aufgegriffen werden. Hier wird aufgeführt, dass Bebauungspläne, welche bezogen auf Kern-, Misch- und Gewerbegebiete noch nicht auf BauNVO 1990 umgestellten wurden, entsprechend geändert werden. Die Anwendungsvoraussetzungen für das vereinfachte bzw. beschleunigte Verfahren gemäß §§ 13, 13a BauGB werden im Weiteren geprüft. 2. Inhalte des Bebauungsplans Inhalt der Bebauungsplanänderung soll die Anpassung der dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Rechtsgrundlage sein. Zur Umsetzung der oben genannten Zielsetzungen sollen die Flächen im Bebauungsplan Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries - 3. Änderung gem. § 6 BauNVO als Mischgebiet festgesetzt werden. 3. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Gemäß § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit seitens der Gemeinde über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries - soll als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden. Anlage(n): 1. Übersichtsplan mit Geltungsbereich 2. Übersichtsplan rechtskräftiger Bebauungsplan Beschlussvorlage BV-175/26 Seite 3 von 3

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