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Bebauungsplan Nr. 02.126 - Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße - hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHamm
Datum2026-10-13
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Stadt Hamm Beschlussvorlage Vorlagennummer: BV-167/26 Kennung: öffentlich Stadtplanung, Bauwesen, Dezernat: Wohnen und Mobilität Stadtamt: Stadtplanungsamt Beteiligtes Stadtamt: Beschlussvorschrift § 41 (1) GO NRW Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Top Bezirksvertretung Hamm-Uentrop 01.10.2026 vorberatend Ausschuss für Klima-, Umwelt- und 06.10.2026 vorberatend Naturschutz Ausschuss für Stadtentwicklung, 07.10.2026 vorberatend Wohnen und Mobilität Haupt-, Personal- und 12.10.2026 vorberatend Finanzausschuss Rat 13.10.2026 beschließend Betreff Bebauungsplan Nr. 02.126 - Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße - hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussvorschlag 1. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (1), § 4 (1) und § 4 (2) BauGB werden wie in Anlage 1 der Beschlussvorlage dargelegt - unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Die Abwägungsvorschläge werden beschlossen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 02.126 – Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße – ist in der abschließend ausgearbeiteten Fassung mit der Begründung vom 22.07.2026 gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen. Finanzielle Auswirkungen ☐ Ja ☒ Nein ☐ Auszahlungen in € ☐ Aufwendungen in € ☐ Einzahlungen in € ☐ Erträge in € Städtischer Eigenanteil € ☐ StA/Finanzstelle ☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan: Seite 1 von 4 Erläuterungen: ☐ zur Verfügung Mittel stehen ☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung ☐ ja Beteiligung RPA ☐ nein Klimarelevanz ☒ Ja ☐ Nein Die Aufstellung des Bebauungsplans hat klimarelevante Auswirkungen. Siehe Ausführungen in: Erläuterungen: - Kapitel „6.3 Klimaschutz und Klimaanpassung“ der Begründung (Anlage 4 der Beschlussvorlage) - „Klima-Standard-Check“ (Anlage 5 der Beschlussvorlage) Sachdarstellung und Begründung 0. Zusammenfassung Der rund 1,7 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02.126 umfasst einen Teilbereich der übergeordneten Grünverbindung zwischen Burghügel Mark und dem Kurpark. Dieser Bereich ist zudem ein Bindeglied für die großräumige Grünverbindung „Rhynern – Heessen“ aus dem Masterplan Freiraum der Stadt Hamm (siehe hierzu Vorlage Nr. 0202/20 ‚Masterplan Freiraum – Beschluss Endbericht‘). Der Rat der Stadt Hamm beschließt mit dieser Vorlage die Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 02.126 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Name des Verfahrens Nr. 02.126 – Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße – Art des Verfahrens Beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss 23.03.2021 (Vorlage Nr. 0298/21) vom 04.12.2023 bis Scoping gemäß § 4 (1) BauGB einschließlich 15.01.2024 frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 04.12.2023 bis (Besprechungsmöglichkeit) einschließlich 15.12.2023 Verfahrensverlauf Veränderungssperre 08.04.2025 (Vorlage Nr. BV-23/25) Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) vom 23.02. bis BauGB einschließlich 23.03.2026 1. Verlängerung der Veränderungssperre 07.07.2026 (Vorlage Nr. BV-103/26) Vorbereitende Aus FNP abgeleitet gemäß § 8 (2) BauGB Bauleitplanung (FNP) Sonstige Anmerkungen Keine Anmerkungen Größe des Plangebietes ca. 1,7 ha Beschlussvorlage BV-167/26 Seite 2 von 4 - Sachdarstellung - Anlage 1: Verfahrenshistorie und Abwägung Struktur der - Anlage 2: Übersichtsplan Beschlussvorlage - Anlage 3: Bebauungsplan - Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan - Anlage 5: „Klima-Standard-Check“ 1. Planungsanlass und Planungsziele Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 02.126 dient der Umsetzung übergeordneter informeller und gesamtstädtischer Planungen. Mit dem Bebauungsplan sollen bereits festgelegte städtebauliche Ziele auch planungsrechtlich verbindlich gesichert werden. Als wichtiges Ziel gilt dabei die Sicherung der bestehenden Grün- und Freiräume, die in erster Linie lokale Bedeutung für die Naherholung und Ökologie haben, aber auch aus übergeordneter stadtklimatischer Sicht wichtig sind. Ergänzt wird das Ziel durch vernetzende Fuß- und Radwegeverbindungen innerhalb der Grünstrukturen, die die unterschiedlichen Siedlungsräume miteinander verbinden. Der Planungsraum besitzt eine hohe klimaökologische Wertigkeit als Puffer- und Ausgleichsfläche in Nachbarschaft zu klimatisch belasteten Gebieten. Er wird seit mehreren Jahrzehnten als Grün- und Freiraum genutzt. Jede bauliche Entwicklung fand immer unter Erhalt dieses Grünraumes und seiner Strukturen statt. Er ist somit ein bedeutender Naherholungs- und Vernetzungsbereich, der für die angrenzenden Wohnnutzungen auch klimatische Vorteile bringt. Auf diesen Grün- und Freiflächen findet eine ausreichende lokale Belüftung statt, wodurch sie insbesondere in den Sommermonaten eine wichtige klimatisch regulierende Funktion übernehmen. Aus stadtklimatischer Sicht ist die Ausweisung des Planungsraumes als Grün- und Freifläche deshalb sehr sinnvoll, um positiv auf das Mikroklima einzuwirken. Die Grundstücksflächen innerhalb des Plangebietes sind zu einem geringen Anteil im Eigentum der Stadt. Zu einem größeren Teil befinden sich die Flächen im privaten Eigentum. Die Stadt hat den Eigentümern auf der Grundlage eines Wertgutachtens die Übernahme dieser Flächen angeboten, leider konnte bislang keine Einigkeit erzielt werden. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 02.126 – Grünverbindung Ludwig-Teleky- Straße – wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungspläne für die Innenentwicklung) durchgeführt. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren sind gemäß § 13a Abs. 1 Satz 3 BauGB gegeben. 2. Inhalte des Bebauungsplans Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht derzeit kein Planungsrecht in Form eines Bebauungsplanes. In den östlich und westlich angrenzenden Wohnbereichen gilt der Baugebietsplan, der jedoch keine Aussagen zu dem dazwischenliegenden Freiraum macht. Nördlich an den Geltungsbereich schließt unmittelbar der Bebauungsplan Nr. 02.093 – Hasenstraße – (Rechtskraft seit 2006) und südlich der Bebauungsplan Nr. 02.017 – Hülsweg – (Rechtskraft seit 1974) an. Der Bebauungsplan Nr. 02.126 soll eine planungsrechtliche Lücke schließen und anknüpfen an die Festsetzungen der beiden genannten Bebauungspläne Nr. 02.093 und Nr. 02.017. Der Bebauungsplan Nr. 02.017 setzt einen breiten Grünzug als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Parkanlage‘ fest. In dieser festgesetzten Breite soll nun der Bebauungsplan Nr. 02.126 anknüpfen und die dort beginnende Grünverbindung nach Norden hin fortführen. Eine größere räumliche Unterbrechung erfolgt mit der Ludwig-Teleky-Straße. Auf der Nordseite der Ludwig-Teleky-Straße wird die Grünverbindung wieder aufgenommen und in einer geringeren Breite bis hin zum Bebauungsplan Nr. 02.093 fortgeführt. Dabei werden die öffentlichen Grünflächen auf eine angemessene Breite für eine Fuß- und Radwegeverbindung sowie einen vorhandenen Spielplatz begrenzt, die weiteren bestehenden Grünflächen werden als private Flächen festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 02.093 knüpft mit seiner Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche und der Zweckbestimmung ‚Parkanlage‘ an die geplante Grünfestsetzung im Bebauungsplan Nr. 02.126 an. Beschlussvorlage BV-167/26 Seite 3 von 4 Zwischen den beiden Bebauungsplänen liegt der Wendehammer der Hasenstraße und unterbricht den Grünzug an dieser Stelle. Eine Wegeverbindung zwischen den einzelnen Grünzügen ist jedoch gegeben. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hamm aus dem Jahr 2008 ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02.126 größtenteils als Grünfläche gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Für einen Teilbereich gilt die Zweckbestimmung „Spielplatz / Bolzplatz“. Die Grünfläche wird durch die Ludwig-Teleky-Straße in einen nördlichen und südlichen Abschnitt geteilt. Die Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 02.126 können daher inhaltlich aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans abgeleitet werden. Mit der Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie in Teilbereichen mit der Fest- setzung von Wald folgt der Bebauungsplan Nr. 02.126 auch der Zielsetzung des „Masterplans Freiraum“, der den Bereich als Teil einer „bedeutsamen Grünverbindung“ darstellt. Im Zuge ergänzender Wegeausbaumaßnahmen innerhalb der festgesetzten Grün- und Waldflächen ist laut Masterplan auf eine durchgängige Qualität in Belag und Breite (mindestens 3,0 m) zu achten. 3. Beteiligung der Öffentlichkeit Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 02.126 – Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße – ist in der abschließend ausgearbeiteten Fassung gemäß § 3 (2) BauGB mit der Begründung vom 22.07.2026 zu veröffentlichen. Anlage(n): 1. Anlage 01 - Verfahrenshistorie und Abwägung 2. Anlage 02 - Übersichtsplan mit Geltungsbereich 3. Anlage 03 - Bebauungsplan 4. Anlage 04 - Begründung zum Bebauungsplan 5. Anlage 05 - Klima-Standard-Check Beschlussvorlage BV-167/26 Seite 4 von 4

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