Startseite › Hamm › Dokument
Bebauungsplan Nr. 02.126 - Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße - hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-10-13 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: BV-167/26
Kennung: öffentlich
Stadtplanung, Bauwesen,
Dezernat:
Wohnen und Mobilität
Stadtamt: Stadtplanungsamt
Beteiligtes Stadtamt:
Beschlussvorschrift
§ 41 (1) GO NRW
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Bezirksvertretung Hamm-Uentrop 01.10.2026 vorberatend
Ausschuss für Klima-, Umwelt- und
06.10.2026 vorberatend
Naturschutz
Ausschuss für Stadtentwicklung,
07.10.2026 vorberatend
Wohnen und Mobilität
Haupt-, Personal- und
12.10.2026 vorberatend
Finanzausschuss
Rat 13.10.2026 beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 02.126 - Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße -
hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorschlag
1. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (1), § 4 (1) und § 4 (2) BauGB
werden wie in Anlage 1 der Beschlussvorlage dargelegt - unter Berücksichtigung der privaten und
öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Die Abwägungsvorschläge
werden beschlossen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 02.126 – Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße – ist in
der abschließend ausgearbeiteten Fassung mit der Begründung vom 22.07.2026 gemäß § 3 (2)
BauGB zu veröffentlichen.
Finanzielle Auswirkungen
☐ Ja ☒ Nein
☐ Auszahlungen in €
☐ Aufwendungen in €
☐ Einzahlungen in €
☐ Erträge in €
Städtischer Eigenanteil €
☐ StA/Finanzstelle
☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan:
Seite 1 von 4
Erläuterungen:
☐ zur Verfügung
Mittel stehen
☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung
☐ ja
Beteiligung RPA
☐ nein
Klimarelevanz
☒ Ja ☐ Nein
Die Aufstellung des Bebauungsplans hat klimarelevante
Auswirkungen.
Siehe Ausführungen in:
Erläuterungen: - Kapitel „6.3 Klimaschutz und Klimaanpassung“ der
Begründung (Anlage 4 der Beschlussvorlage)
- „Klima-Standard-Check“ (Anlage 5 der
Beschlussvorlage)
Sachdarstellung und Begründung
0. Zusammenfassung
Der rund 1,7 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02.126 umfasst einen Teilbereich
der übergeordneten Grünverbindung zwischen Burghügel Mark und dem Kurpark. Dieser Bereich
ist zudem ein Bindeglied für die großräumige Grünverbindung „Rhynern – Heessen“ aus dem
Masterplan Freiraum der Stadt Hamm (siehe hierzu Vorlage Nr. 0202/20 ‚Masterplan Freiraum –
Beschluss Endbericht‘).
Der Rat der Stadt Hamm beschließt mit dieser Vorlage die Veröffentlichung des Bebauungsplans
Nr. 02.126 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Name des Verfahrens Nr. 02.126 – Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße –
Art des Verfahrens Beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
23.03.2021
(Vorlage Nr. 0298/21)
vom 04.12.2023 bis
Scoping gemäß § 4 (1) BauGB
einschließlich 15.01.2024
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 04.12.2023 bis
(Besprechungsmöglichkeit) einschließlich 15.12.2023
Verfahrensverlauf
Veränderungssperre
08.04.2025
(Vorlage Nr. BV-23/25)
Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) vom 23.02. bis
BauGB einschließlich 23.03.2026
1. Verlängerung der
Veränderungssperre 07.07.2026
(Vorlage Nr. BV-103/26)
Vorbereitende
Aus FNP abgeleitet gemäß § 8 (2) BauGB
Bauleitplanung (FNP)
Sonstige Anmerkungen Keine Anmerkungen
Größe des Plangebietes ca. 1,7 ha
Beschlussvorlage BV-167/26 Seite 2 von 4
- Sachdarstellung
- Anlage 1: Verfahrenshistorie und Abwägung
Struktur der - Anlage 2: Übersichtsplan
Beschlussvorlage - Anlage 3: Bebauungsplan
- Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan
- Anlage 5: „Klima-Standard-Check“
1. Planungsanlass und Planungsziele
Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 02.126 dient der Umsetzung übergeordneter informeller und
gesamtstädtischer Planungen. Mit dem Bebauungsplan sollen bereits festgelegte städtebauliche
Ziele auch planungsrechtlich verbindlich gesichert werden. Als wichtiges Ziel gilt dabei die Sicherung
der bestehenden Grün- und Freiräume, die in erster Linie lokale Bedeutung für die Naherholung und
Ökologie haben, aber auch aus übergeordneter stadtklimatischer Sicht wichtig sind. Ergänzt wird
das Ziel durch vernetzende Fuß- und Radwegeverbindungen innerhalb der Grünstrukturen, die die
unterschiedlichen Siedlungsräume miteinander verbinden.
Der Planungsraum besitzt eine hohe klimaökologische Wertigkeit als Puffer- und Ausgleichsfläche
in Nachbarschaft zu klimatisch belasteten Gebieten. Er wird seit mehreren Jahrzehnten als Grün-
und Freiraum genutzt. Jede bauliche Entwicklung fand immer unter Erhalt dieses Grünraumes und
seiner Strukturen statt. Er ist somit ein bedeutender Naherholungs- und Vernetzungsbereich, der für
die angrenzenden Wohnnutzungen auch klimatische Vorteile bringt. Auf diesen Grün- und
Freiflächen findet eine ausreichende lokale Belüftung statt, wodurch sie insbesondere in den
Sommermonaten eine wichtige klimatisch regulierende Funktion übernehmen. Aus stadtklimatischer
Sicht ist die Ausweisung des Planungsraumes als Grün- und Freifläche deshalb sehr sinnvoll, um
positiv auf das Mikroklima einzuwirken.
Die Grundstücksflächen innerhalb des Plangebietes sind zu einem geringen Anteil im Eigentum der
Stadt. Zu einem größeren Teil befinden sich die Flächen im privaten Eigentum. Die Stadt hat den
Eigentümern auf der Grundlage eines Wertgutachtens die Übernahme dieser Flächen angeboten,
leider konnte bislang keine Einigkeit erzielt werden.
Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 02.126 – Grünverbindung Ludwig-Teleky-
Straße – wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungspläne für die Innenentwicklung)
durchgeführt. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren sind gemäß § 13a
Abs. 1 Satz 3 BauGB gegeben.
2. Inhalte des Bebauungsplans
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht derzeit kein Planungsrecht in Form eines
Bebauungsplanes. In den östlich und westlich angrenzenden Wohnbereichen gilt der
Baugebietsplan, der jedoch keine Aussagen zu dem dazwischenliegenden Freiraum macht. Nördlich
an den Geltungsbereich schließt unmittelbar der Bebauungsplan Nr. 02.093 – Hasenstraße –
(Rechtskraft seit 2006) und südlich der Bebauungsplan Nr. 02.017 – Hülsweg – (Rechtskraft seit
1974) an.
Der Bebauungsplan Nr. 02.126 soll eine planungsrechtliche Lücke schließen und anknüpfen an die
Festsetzungen der beiden genannten Bebauungspläne Nr. 02.093 und Nr. 02.017.
Der Bebauungsplan Nr. 02.017 setzt einen breiten Grünzug als öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung ‚Parkanlage‘ fest. In dieser festgesetzten Breite soll nun der Bebauungsplan Nr.
02.126 anknüpfen und die dort beginnende Grünverbindung nach Norden hin fortführen. Eine
größere räumliche Unterbrechung erfolgt mit der Ludwig-Teleky-Straße. Auf der Nordseite der
Ludwig-Teleky-Straße wird die Grünverbindung wieder aufgenommen und in einer geringeren Breite
bis hin zum Bebauungsplan Nr. 02.093 fortgeführt. Dabei werden die öffentlichen Grünflächen auf
eine angemessene Breite für eine Fuß- und Radwegeverbindung sowie einen vorhandenen
Spielplatz begrenzt, die weiteren bestehenden Grünflächen werden als private Flächen festgesetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 02.093 knüpft mit seiner Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche und der
Zweckbestimmung ‚Parkanlage‘ an die geplante Grünfestsetzung im Bebauungsplan Nr. 02.126 an.
Beschlussvorlage BV-167/26 Seite 3 von 4
Zwischen den beiden Bebauungsplänen liegt der Wendehammer der Hasenstraße und unterbricht
den Grünzug an dieser Stelle. Eine Wegeverbindung zwischen den einzelnen Grünzügen ist jedoch
gegeben.
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hamm aus dem Jahr 2008 ist der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02.126 größtenteils als Grünfläche gem. § 5 Abs. 2 Nr.
5 BauGB mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Für einen Teilbereich gilt die
Zweckbestimmung „Spielplatz / Bolzplatz“. Die Grünfläche wird durch die Ludwig-Teleky-Straße in
einen nördlichen und südlichen Abschnitt geteilt. Die Planungsziele des Bebauungsplanes Nr.
02.126 können daher inhaltlich aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans abgeleitet
werden.
Mit der Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie in Teilbereichen mit der Fest-
setzung von Wald folgt der Bebauungsplan Nr. 02.126 auch der Zielsetzung des „Masterplans
Freiraum“, der den Bereich als Teil einer „bedeutsamen Grünverbindung“ darstellt. Im Zuge
ergänzender Wegeausbaumaßnahmen innerhalb der festgesetzten Grün- und Waldflächen ist laut
Masterplan auf eine durchgängige Qualität in Belag und Breite (mindestens 3,0 m) zu achten.
3. Beteiligung der Öffentlichkeit
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 02.126 – Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße
– ist in der abschließend ausgearbeiteten Fassung gemäß § 3 (2) BauGB mit der Begründung vom
22.07.2026 zu veröffentlichen.
Anlage(n):
1. Anlage 01 - Verfahrenshistorie und Abwägung
2. Anlage 02 - Übersichtsplan mit Geltungsbereich
3. Anlage 03 - Bebauungsplan
4. Anlage 04 - Begründung zum Bebauungsplan
5. Anlage 05 - Klima-Standard-Check
Beschlussvorlage BV-167/26 Seite 4 von 4
Text aus PDF extrahiert