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Freiligrathschule, Umbau OGS
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-10-08 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: BV-161/26
Kennung: öffentlich
Stadtplanung, Bauwesen,
Dezernat:
Wohnen und Mobilität
Stadtamt: Immobilienmanagement
Beteiligtes Stadtamt: 20, 40
Beschlussvorschrift
§ 8 Abs. 2 Hauptsatzung
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Bezirksvertretung Hamm-Bockum-
30.09.2026 beschließend
Hövel
Ausschuss für Stadtentwicklung,
07.10.2026 vorberatend
Wohnen und Mobilität
Ausschuss für Schule, Ausbildung,
08.10.2026 vorberatend
Sport und Freizeit
Betreff
Freiligrathschule, Umbau OGS
Beschlussvorschlag
1.Gemäß Sachdarstellung und Begründung wird der Neuausbau des OGS-Bereichs der
Freiligrathschule vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und der Empfehlungen durch den
Ausschuss für Schule und Ausbildung und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und
Mobilität beschlossen.
2. Die Verwaltung wird unter Einschaltung externer Planer mit der Umsetzung der Maßnahme
beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen
☒ Ja ☐ Nein
☒ Auszahlungen in €
490.000
☐ Aufwendungen in €
☒ Einzahlungen in €
416.500 (OGS-Förderung)
☐ Erträge in €
Städtischer Eigenanteil € 73.500
☒ StA/Finanzstelle
65: 650F0112025195 Freiligrathschule: Sanierung OGS
☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan:
Die finanziellen Mittel werden innerhalb des investiven
Erläuterungen:
Budgets des Amtes 65 bereitgestellt.
☒ zur Verfügung
Mittel stehen
☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung
Beteiligung RPA ☐ ja
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☒ nein
Klimarelevanz
☒ Ja ☐ Nein
Die geplanten Baumaßnahmen haben klimarelevante
Auswirkungen, die sich größtenteils im Zeitraum der
Erläuterungen:
Maßnahmenumsetzung auswirken werden. Weitere
klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Sachdarstellung und Begründung
1. Ausgangslage und Sachverhalt
Die Freiligrathschule verzeichnete im Schuljahr 2021/22 mit einer OGS-Quote von 81,8 % die
höchste Betreuungsquote im gesamten Stadtgebiet. Auf Basis des Grundsatzbeschlusses 0637/22
wurden die Planungsleistungen für die Sanierung und den Umbau der Schule initiiert und bis zur
Leistungsphase 3 (Entwurf und Kostenberechnung) durch ein extern beauftragtes Büro erfolgreich
erbracht.
Im Rahmen der Entwurfsplanung (LPH 3) wurde eine umfassende Förderung für das gesamte
Schulgebäude geprüft. Die detaillierte Förderabwicklung ergab jedoch, dass ausschließlich der
offene Ganztagsbereich (OGS) im Rahmen des aktuellen Förderprogramms förderfähig ist.
Weitergehende bauliche Maßnahmen am Hauptgebäude können darüber nicht finanziert werden.
Der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg über eine Fördersumme in Höhe von
416.500,00 € (Anteil Freiligrathschule) liegt vor.
2. Beschreibung der geplanten Baumaßnahme
Zwei ehemalige Klassenräume im Erdgeschoss werden räumlich und pädagogisch miteinander
verbunden. Ziel ist es, einen modernen, den aktuellen OGS-Richtlinien entsprechenden
Betreuungsbereich zu schaffen. Die Planung folgt dem Leitgedanken des Schulraumkonzepts „Wir
sind eine Offene Ganztagsgrundschule“ der Stadt Hamm.
Erforderliche Arbeiten:
- Rückbau bestehender Wände und des vorhandenen Bodenaufbaus
- Rückbau der technischen Gebäudeausrüstung (TGA)
- Einzug neuer Trennwände zur Raumaufteilung
- Neuaufbau der Wand-, Decken- und Bodenbeläge
- Komplette Neuinstallation der Elektro- und Heizungstechnik
3. Termin- und Bauablaufplanung
Die Verwaltung wird unmittelbar nach dem Baubeschluss die erforderlichen
Ausführungsplanungen einleiten und die Ausschreibungen vorbereiten.
Ziel: Fertigstellung und Inbetriebnahme 08/2027.
Schulbetrieb: Die bauliche Umsetzung wird eng mit der Schulleitung abgestimmt. Um
Beeinträchtigungen des laufenden Schulbetriebs zu minimieren, werden geräusch- und
staubintensive Arbeiten schwerpunktmäßig in den Ferienzeiten durchgeführt.
Geplante Bauphase:
Beginn: Voraussichtlich 1.Quartal 2027 (mit Beginn der Osterferien)
Ende: Voraussichtlich 3.Quartal 2027 (zum Ende der Sommerferien)
4. Kosten der Maßnahmen nach DIN 276
Gesamtkosten (KG 100-700) 490.000,00 €
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Davon förderungsfähige Baukosten (OGS-Förderung): 416.500,00 €
Städt. Eigenanteil: 73.500,00 €
Eine Förderung des städtischen Eigenanteils über das NRW-Infrastrukturgesetz wurde im Rahmen
der Haushaltsplanung vorgesehen, ist jedoch laut den nun vorliegenden Förderbestimmungen
nicht möglich. Somit wird der Eigenanteil im Rahmen des investiven Budgets des Amtes finanziert.
5. Folgekosten
Die Auswirkungen auf eine mögliche Verlängerung der Nutzungsdauer des Gebäudes werden
nach Fertigstellung der Baumaßnahmen geprüft.
Die Ergebnisrechnung wird nicht belastet, da die geplanten Auszahlungen in voller Höhe durch
Fördermittel gedeckt werden.
6. Reinigung
Die geplante Maßnahme hat aufgrund der veränderten Nutzung Auswirkungen auf den
Reinigungsaufwand und die festgelegten Reinigungsintervalle. Ein personeller Mehraufwand ist
entsprechend zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Maßnahme einzuplanen.
Anlage(n):
1. OGS_Umbau_Freiligrathschule
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