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Freiligrathschule, Umbau OGS

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHamm
Datum2026-10-08
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Stadt Hamm Beschlussvorlage Vorlagennummer: BV-161/26 Kennung: öffentlich Stadtplanung, Bauwesen, Dezernat: Wohnen und Mobilität Stadtamt: Immobilienmanagement Beteiligtes Stadtamt: 20, 40 Beschlussvorschrift § 8 Abs. 2 Hauptsatzung Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Top Bezirksvertretung Hamm-Bockum- 30.09.2026 beschließend Hövel Ausschuss für Stadtentwicklung, 07.10.2026 vorberatend Wohnen und Mobilität Ausschuss für Schule, Ausbildung, 08.10.2026 vorberatend Sport und Freizeit Betreff Freiligrathschule, Umbau OGS Beschlussvorschlag 1.Gemäß Sachdarstellung und Begründung wird der Neuausbau des OGS-Bereichs der Freiligrathschule vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und der Empfehlungen durch den Ausschuss für Schule und Ausbildung und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität beschlossen. 2. Die Verwaltung wird unter Einschaltung externer Planer mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Finanzielle Auswirkungen ☒ Ja ☐ Nein ☒ Auszahlungen in € 490.000 ☐ Aufwendungen in € ☒ Einzahlungen in € 416.500 (OGS-Förderung) ☐ Erträge in € Städtischer Eigenanteil € 73.500 ☒ StA/Finanzstelle 65: 650F0112025195 Freiligrathschule: Sanierung OGS ☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan: Die finanziellen Mittel werden innerhalb des investiven Erläuterungen: Budgets des Amtes 65 bereitgestellt. ☒ zur Verfügung Mittel stehen ☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung Beteiligung RPA ☐ ja Seite 1 von 3 ☒ nein Klimarelevanz ☒ Ja ☐ Nein Die geplanten Baumaßnahmen haben klimarelevante Auswirkungen, die sich größtenteils im Zeitraum der Erläuterungen: Maßnahmenumsetzung auswirken werden. Weitere klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Sachdarstellung und Begründung 1. Ausgangslage und Sachverhalt Die Freiligrathschule verzeichnete im Schuljahr 2021/22 mit einer OGS-Quote von 81,8 % die höchste Betreuungsquote im gesamten Stadtgebiet. Auf Basis des Grundsatzbeschlusses 0637/22 wurden die Planungsleistungen für die Sanierung und den Umbau der Schule initiiert und bis zur Leistungsphase 3 (Entwurf und Kostenberechnung) durch ein extern beauftragtes Büro erfolgreich erbracht. Im Rahmen der Entwurfsplanung (LPH 3) wurde eine umfassende Förderung für das gesamte Schulgebäude geprüft. Die detaillierte Förderabwicklung ergab jedoch, dass ausschließlich der offene Ganztagsbereich (OGS) im Rahmen des aktuellen Förderprogramms förderfähig ist. Weitergehende bauliche Maßnahmen am Hauptgebäude können darüber nicht finanziert werden. Der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg über eine Fördersumme in Höhe von 416.500,00 € (Anteil Freiligrathschule) liegt vor. 2. Beschreibung der geplanten Baumaßnahme Zwei ehemalige Klassenräume im Erdgeschoss werden räumlich und pädagogisch miteinander verbunden. Ziel ist es, einen modernen, den aktuellen OGS-Richtlinien entsprechenden Betreuungsbereich zu schaffen. Die Planung folgt dem Leitgedanken des Schulraumkonzepts „Wir sind eine Offene Ganztagsgrundschule“ der Stadt Hamm. Erforderliche Arbeiten: - Rückbau bestehender Wände und des vorhandenen Bodenaufbaus - Rückbau der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) - Einzug neuer Trennwände zur Raumaufteilung - Neuaufbau der Wand-, Decken- und Bodenbeläge - Komplette Neuinstallation der Elektro- und Heizungstechnik 3. Termin- und Bauablaufplanung Die Verwaltung wird unmittelbar nach dem Baubeschluss die erforderlichen Ausführungsplanungen einleiten und die Ausschreibungen vorbereiten. Ziel: Fertigstellung und Inbetriebnahme 08/2027. Schulbetrieb: Die bauliche Umsetzung wird eng mit der Schulleitung abgestimmt. Um Beeinträchtigungen des laufenden Schulbetriebs zu minimieren, werden geräusch- und staubintensive Arbeiten schwerpunktmäßig in den Ferienzeiten durchgeführt. Geplante Bauphase: Beginn: Voraussichtlich 1.Quartal 2027 (mit Beginn der Osterferien) Ende: Voraussichtlich 3.Quartal 2027 (zum Ende der Sommerferien) 4. Kosten der Maßnahmen nach DIN 276 Gesamtkosten (KG 100-700) 490.000,00 € Beschlussvorlage BV-161/26 Seite 2 von 3 Davon förderungsfähige Baukosten (OGS-Förderung): 416.500,00 € Städt. Eigenanteil: 73.500,00 € Eine Förderung des städtischen Eigenanteils über das NRW-Infrastrukturgesetz wurde im Rahmen der Haushaltsplanung vorgesehen, ist jedoch laut den nun vorliegenden Förderbestimmungen nicht möglich. Somit wird der Eigenanteil im Rahmen des investiven Budgets des Amtes finanziert. 5. Folgekosten Die Auswirkungen auf eine mögliche Verlängerung der Nutzungsdauer des Gebäudes werden nach Fertigstellung der Baumaßnahmen geprüft. Die Ergebnisrechnung wird nicht belastet, da die geplanten Auszahlungen in voller Höhe durch Fördermittel gedeckt werden. 6. Reinigung Die geplante Maßnahme hat aufgrund der veränderten Nutzung Auswirkungen auf den Reinigungsaufwand und die festgelegten Reinigungsintervalle. Ein personeller Mehraufwand ist entsprechend zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Maßnahme einzuplanen. Anlage(n): 1. OGS_Umbau_Freiligrathschule Beschlussvorlage BV-161/26 Seite 3 von 3

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