Startseite › Hamm › Dokument
Ausbauplan S 09/26 Erschließungsgebiet südlich Horster Straße
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-10-07 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: BV-159/26
Kennung: öffentlich
Stadtplanung, Bauwesen,
Dezernat:
Wohnen und Mobilität
Stadtamt: Tiefbauamt
Beteiligtes Stadtamt:
Beschlussvorschrift
§ 8 Abs. 2 Hauptsatzung
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Bezirksvertretung Hamm-Bockum-
30.09.2026 beschließend
Hövel
Ausschuss für Stadtentwicklung,
07.10.2026 vorberatend
Wohnen und Mobilität
Betreff
Ausbauplan S 09/26 Erschließungsgebiet südlich Horster Straße
Beschlussvorschlag
Der Ausbauplan S 09/26 Erschließungsgebiet südlich Horster Straße wird - vorbehaltlich der
Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität - beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
☐ Ja ☒ Nein
☐ Auszahlungen in €
☐ Aufwendungen in €
☐ Einzahlungen in €
☐ Erträge in €
Städtischer Eigenanteil €
☐ StA/Finanzstelle
☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan:
Erläuterungen: Finanzierung zu 100% durch Erschließungsträger
☐ zur Verfügung
Mittel stehen
☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung
☐ ja
Beteiligung RPA
☒ nein
Klimarelevanz
☐ Ja ☒ Nein
Der rechtskräftige Bebauungsplan 06.094 - Südlich
Erläuterungen:
Horster Straße - vom 08.05.2025 liegt zu Grunde.
Seite 1 von 3
Sachdarstellung und Begründung
Zusammenfassung
Für das Erschließungsgebiet südlich Horster Straße wird hiermit frühzeitig, noch vor dem Baubeginn
und vor der Veräußerung der Wohnbaugrundstücke, der Ausbauplan für den zukünftigen
Straßenendausbau als verkehrsberuhigte, niveaugleich gepflasterte Mischverkehrsfläche vorgestellt
und zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Zuge des Endausbaus ist die Herstellung von Straßen- und
Wegeanbindungen an die Horster Straße inkl. einer Linksabbiegespur, der Stefanstraße sowie des
westlichen Grünzugs Eversbach vorgesehen und die Herrichtung der zentral im Erschließungsgebiet
gelegenen Grünanlage geplant.
Sachdarstellung und Begründung
Grundlage bildet der seit dem 08.05.2025 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 06.094 - Südlich Horster
Str. - und der Erschließungsvertrag zum Baugebiet, der im April 2026 zwischen der Stadt Hamm
und der Hamm.Invest GmbH geschlossen wurde.
Innere Erschließung:
Zur Erschließung neuer Wohnbauflächen (Mehr- und Einfamilienhäuser) ist eine etwa 400 m lange
Ringerschließung mit 6,0 m / 8,5 m Breite vorgesehen. Diese wird für den Kfz-Verkehr im
Nordwesten an die Horster Straße (30 m Länge, 10 m Breite) und im Südosten an die Stefanstraße
(120 m Länge, 8,5 m Breite) angebunden.
Weitere Anbindungen für Fußgänger und Radfahrer werden im Nordosten (5 m Breite) an die Horster
Straße, im Westen (2,5 m Breite) an den Kinderspielplatz und im Südwesten an den Grünzug
Eversbach (5m Breite) angelegt. Zudem wird in der mittig liegenden Grünanlage in Ost-West-
Richtung eine Wegeverbindung (2,5 m Breite) angelegt.
Alle Straßen und Wege werden barrierefrei ausgebaut. Die Straßen erhalten niveaugleich
gepflasterte Oberflächen (rotbraunes und graues Betonsteinpflaster). Die Wege werden
niveaugleich teils mit grau gepflasterter und teils mit wassergebundener Oberfläche hergestellt.
Gemäß dem Ziel, je 3 geplanten Wohneinheiten einen öffentlichen Parkstand anzubieten, sind 27
Besucherparkstände in anthrazitfarben gepflasterter Bauweise über das Baugebiet verteilt
eingeplant. Gliedernde Baumbeete tragen zur Straßenraumgestaltung bei. Alle Einbauten sind
abgestimmt auf die Grundstückszuschnitte und die geplanten Ver- und Entsorgungsleitungen.
Es erfolgt eine Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich. Darüber hinaus ist die Errichtung einer
Straßenbeleuchtung vorgesehen.
Äußere Erschließung:
Da die verkehrliche Hauptanbindung des geplanten Baugebietes über die Horster Straße K12
erfolgt, wird aus Verkehrssicherheitsgründen ein Aufstellbereich für Linksabbieger eingerichtet. Für
das in diesem Zusammenhang erforderliche Fällen von 10 Alleebäumen wurde schon im Zuge des
Bebauungsplanes die Befreiung von den Verboten des gesetzlichen Alleenschutzes von der Unteren
Naturschutzbehörde erteilt (24.02.2023).
Bei der zweiten verkehrlichen Anbindung im Südosten an die Stefanstraße erfolgt der Ausbau als
einfache Gehwegüberfahrt. Zudem wird der Gehweg auf 2,5 m verbreitert.
Technische Ausgestaltung
Mischverkehrsfläche rotbraunes und hellgraues Betonsteinpflaster, 12,5/25/10 cm,
L-Verband
Beschlussvorlage BV-159/26 Seite 2 von 3
Geh- und Radwege Asphalt (straßenbegleitender Geh-/Radweg Horster Str.), ansonsten
hellgraues Betonsteinpflaster, 12,5/25/10 cm bzw. 20/10/8 cm
Parkstände anthrazitfarbenes Betonsteinpflaster, 12,5/25/10 cm, L-Verband
Entwässerungsrinne 2-zeiliges graues Betonsteinpflaster 16/24/14 cm bzw. 16/16/14cm
Baumbeete Einfassung mit Rundbord, R=9 15/22/100 cm
Beleuchtung LED-Leuchten in Absprache mit Stadtwerken und Tiefbauamt
Bürgerbeteiligung
Mit dem zeitnah vorangegangenen Bebauungsplanverfahren und den damit verbundenen
Öffentlichkeitsbeteiligungen (in 2023) wurden parallel detaillierte Planungen zu
Grundstückszuschnitten, Ver- und Entsorgungsleitungen, Baumbeeten und Besucherparkständen
entwickelt. Sie wurden Bestandteil der festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrs- und
Grünflächen.
Damit sind zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen Änderungen bei der Erschließungsplanung
mehr sinnvoll möglich. Zeitgleich bietet dies den Vorteil, dass die vorgesehene Ausbauplanung
jedem Bauinteressenten frühzeitig bekannt ist und private Bauvorhaben entsprechend geplant
werden können.
Vertraglich vereinbart ist eine weitere Bürgerversammlung zur Ausbauplanung. Diese wird noch
vor der Sitzung der Bezirksvertretung stattgefunden haben. Die Ausbauplanung und die
Projektbeteiligten wurden hierbei der Öffentlichkeit vorgestellt und Fragen beantwortet. Ebenfalls
wurde eine Öffentliche Auslegung durchgeführt. Über eingegangene Anregungen wird in der
Sitzung berichtet.
Baubeginn
Der Ausbau für die oben genannten Erschließungsanlagen wird gemäß Erschließungsvertrag vom
27.04./28.04.2026 durch die Hamm.Invest GmbH durchgeführt.
Mit der Herstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen einschließlich Baustraße und
Fahrbahnerweiterung auf der Horster Straße soll in Abhängigkeit der Baufirmenkapazitäten zum
Jahreswechsel 2026/2027 begonnen werden. Der Ausbau der Anbindung an die Stefanstraße
erfolgt erst nach dem Abriss der Stefanhalle.
Parallel erfolgen die Vermarktung der Grundstücke und nach Erstellung von mindestens 80% der
Wohnbebauung dann zeitnah der abschließende Endausbau der Straßen.
Anlage(n):
1. Ausbauplan S 09/26
2. Folgekostenberechnung
Beschlussvorlage BV-159/26 Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert