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Ausbauplan S 09/26 Erschließungsgebiet südlich Horster Straße

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHamm
Datum2026-10-07
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Stadt Hamm Beschlussvorlage Vorlagennummer: BV-159/26 Kennung: öffentlich Stadtplanung, Bauwesen, Dezernat: Wohnen und Mobilität Stadtamt: Tiefbauamt Beteiligtes Stadtamt: Beschlussvorschrift § 8 Abs. 2 Hauptsatzung Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Top Bezirksvertretung Hamm-Bockum- 30.09.2026 beschließend Hövel Ausschuss für Stadtentwicklung, 07.10.2026 vorberatend Wohnen und Mobilität Betreff Ausbauplan S 09/26 Erschließungsgebiet südlich Horster Straße Beschlussvorschlag Der Ausbauplan S 09/26 Erschließungsgebiet südlich Horster Straße wird - vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität - beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ☐ Ja ☒ Nein ☐ Auszahlungen in € ☐ Aufwendungen in € ☐ Einzahlungen in € ☐ Erträge in € Städtischer Eigenanteil € ☐ StA/Finanzstelle ☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan: Erläuterungen: Finanzierung zu 100% durch Erschließungsträger ☐ zur Verfügung Mittel stehen ☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung ☐ ja Beteiligung RPA ☒ nein Klimarelevanz ☐ Ja ☒ Nein Der rechtskräftige Bebauungsplan 06.094 - Südlich Erläuterungen: Horster Straße - vom 08.05.2025 liegt zu Grunde. Seite 1 von 3 Sachdarstellung und Begründung Zusammenfassung Für das Erschließungsgebiet südlich Horster Straße wird hiermit frühzeitig, noch vor dem Baubeginn und vor der Veräußerung der Wohnbaugrundstücke, der Ausbauplan für den zukünftigen Straßenendausbau als verkehrsberuhigte, niveaugleich gepflasterte Mischverkehrsfläche vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Zuge des Endausbaus ist die Herstellung von Straßen- und Wegeanbindungen an die Horster Straße inkl. einer Linksabbiegespur, der Stefanstraße sowie des westlichen Grünzugs Eversbach vorgesehen und die Herrichtung der zentral im Erschließungsgebiet gelegenen Grünanlage geplant. Sachdarstellung und Begründung Grundlage bildet der seit dem 08.05.2025 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 06.094 - Südlich Horster Str. - und der Erschließungsvertrag zum Baugebiet, der im April 2026 zwischen der Stadt Hamm und der Hamm.Invest GmbH geschlossen wurde. Innere Erschließung: Zur Erschließung neuer Wohnbauflächen (Mehr- und Einfamilienhäuser) ist eine etwa 400 m lange Ringerschließung mit 6,0 m / 8,5 m Breite vorgesehen. Diese wird für den Kfz-Verkehr im Nordwesten an die Horster Straße (30 m Länge, 10 m Breite) und im Südosten an die Stefanstraße (120 m Länge, 8,5 m Breite) angebunden. Weitere Anbindungen für Fußgänger und Radfahrer werden im Nordosten (5 m Breite) an die Horster Straße, im Westen (2,5 m Breite) an den Kinderspielplatz und im Südwesten an den Grünzug Eversbach (5m Breite) angelegt. Zudem wird in der mittig liegenden Grünanlage in Ost-West- Richtung eine Wegeverbindung (2,5 m Breite) angelegt. Alle Straßen und Wege werden barrierefrei ausgebaut. Die Straßen erhalten niveaugleich gepflasterte Oberflächen (rotbraunes und graues Betonsteinpflaster). Die Wege werden niveaugleich teils mit grau gepflasterter und teils mit wassergebundener Oberfläche hergestellt. Gemäß dem Ziel, je 3 geplanten Wohneinheiten einen öffentlichen Parkstand anzubieten, sind 27 Besucherparkstände in anthrazitfarben gepflasterter Bauweise über das Baugebiet verteilt eingeplant. Gliedernde Baumbeete tragen zur Straßenraumgestaltung bei. Alle Einbauten sind abgestimmt auf die Grundstückszuschnitte und die geplanten Ver- und Entsorgungsleitungen. Es erfolgt eine Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich. Darüber hinaus ist die Errichtung einer Straßenbeleuchtung vorgesehen. Äußere Erschließung: Da die verkehrliche Hauptanbindung des geplanten Baugebietes über die Horster Straße K12 erfolgt, wird aus Verkehrssicherheitsgründen ein Aufstellbereich für Linksabbieger eingerichtet. Für das in diesem Zusammenhang erforderliche Fällen von 10 Alleebäumen wurde schon im Zuge des Bebauungsplanes die Befreiung von den Verboten des gesetzlichen Alleenschutzes von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt (24.02.2023). Bei der zweiten verkehrlichen Anbindung im Südosten an die Stefanstraße erfolgt der Ausbau als einfache Gehwegüberfahrt. Zudem wird der Gehweg auf 2,5 m verbreitert. Technische Ausgestaltung Mischverkehrsfläche rotbraunes und hellgraues Betonsteinpflaster, 12,5/25/10 cm, L-Verband Beschlussvorlage BV-159/26 Seite 2 von 3 Geh- und Radwege Asphalt (straßenbegleitender Geh-/Radweg Horster Str.), ansonsten hellgraues Betonsteinpflaster, 12,5/25/10 cm bzw. 20/10/8 cm Parkstände anthrazitfarbenes Betonsteinpflaster, 12,5/25/10 cm, L-Verband Entwässerungsrinne 2-zeiliges graues Betonsteinpflaster 16/24/14 cm bzw. 16/16/14cm Baumbeete Einfassung mit Rundbord, R=9 15/22/100 cm Beleuchtung LED-Leuchten in Absprache mit Stadtwerken und Tiefbauamt Bürgerbeteiligung Mit dem zeitnah vorangegangenen Bebauungsplanverfahren und den damit verbundenen Öffentlichkeitsbeteiligungen (in 2023) wurden parallel detaillierte Planungen zu Grundstückszuschnitten, Ver- und Entsorgungsleitungen, Baumbeeten und Besucherparkständen entwickelt. Sie wurden Bestandteil der festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrs- und Grünflächen. Damit sind zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen Änderungen bei der Erschließungsplanung mehr sinnvoll möglich. Zeitgleich bietet dies den Vorteil, dass die vorgesehene Ausbauplanung jedem Bauinteressenten frühzeitig bekannt ist und private Bauvorhaben entsprechend geplant werden können. Vertraglich vereinbart ist eine weitere Bürgerversammlung zur Ausbauplanung. Diese wird noch vor der Sitzung der Bezirksvertretung stattgefunden haben. Die Ausbauplanung und die Projektbeteiligten wurden hierbei der Öffentlichkeit vorgestellt und Fragen beantwortet. Ebenfalls wurde eine Öffentliche Auslegung durchgeführt. Über eingegangene Anregungen wird in der Sitzung berichtet. Baubeginn Der Ausbau für die oben genannten Erschließungsanlagen wird gemäß Erschließungsvertrag vom 27.04./28.04.2026 durch die Hamm.Invest GmbH durchgeführt. Mit der Herstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen einschließlich Baustraße und Fahrbahnerweiterung auf der Horster Straße soll in Abhängigkeit der Baufirmenkapazitäten zum Jahreswechsel 2026/2027 begonnen werden. Der Ausbau der Anbindung an die Stefanstraße erfolgt erst nach dem Abriss der Stefanhalle. Parallel erfolgen die Vermarktung der Grundstücke und nach Erstellung von mindestens 80% der Wohnbebauung dann zeitnah der abschließende Endausbau der Straßen. Anlage(n): 1. Ausbauplan S 09/26 2. Folgekostenberechnung Beschlussvorlage BV-159/26 Seite 3 von 3

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