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Förderung der Flüchtlingshilfe Hamm e.V. in 2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHamm
Datum2026-10-12
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Stadt Hamm Beschlussvorlage Vorlagennummer: BV-158/26 Kennung: öffentlich Dezernat: Klima, Umwelt und Migration Ausländer- und Stadtamt: Flüchtlingsamt Beteiligtes Stadtamt: Beschlussvorschrift § 9 (2) Hauptsatzung Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Top Ausschuss für Chancengerechtigkeit 30.09.2026 vorberatend und Integration Ausschuss für Soziales, Gesundheit 05.10.2026 vorberatend und Gleichstellung Haupt-, Personal- und 12.10.2026 beschließend Finanzausschuss Betreff Förderung der Flüchtlingshilfe Hamm e.V. in 2027 Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung beauftragt, in 2027 der Flüchtlingshilfe Hamm e.V. die in der Sachdarstellung dargestellten Zuschüsse zu gewähren. Finanzielle Auswirkungen ☒ Ja ☐ Nein ☒ Auszahlungen in € 51.635,12 ☒ Aufwendungen in € ☐ Einzahlungen in € ☐ Erträge in € Städtischer Eigenanteil € 51.635,12 ☐ StA/Finanzstelle 54/Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und ☒ StA/Zeile in Teilergebnisplan: Dienstleistungen Erläuterungen: ☒ zur Verfügung und sind im Haushalt berücksichtigt Mittel stehen ☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung ☐ ja Beteiligung RPA ☒ nein Klimarelevanz ☐ Ja ☒ Nein Seite 1 von 3 Klimarelevante Auswirkungen können nicht per se Erläuterungen: ausgeschlossen werden, sind aber nicht in der Hauptsache zu erwarten Sachdarstellung und Begründung Ausgangslage: Die Integration der Geflüchteten in das Aufnahmeland ist für die Betroffenen selbst und auch für die Aufnahmegesellschaft wichtig. Denn für viele Flüchtlinge ist eine schnelle Rückkehr in ihr Heimatland aufgrund anhaltender Konflikte oder Verfolgung nicht immer möglich. Je früher die Neuankömmlinge in das tägliche Leben im Aufnahmeland eingebunden werden desto größer sind die Chancen für eine gelungene Integration. Integration ist ein komplexer Prozess, der nur schrittweise vollzogen werden kann. Er erfordert gegenseitige Anstrengungen in rechtlichen, wirtschaftlichen, soziokulturellen und zivilpolitischen Aspekten. Hier bildet die Flüchtlingshilfe Hamm e.V. schon seit vielen Jahren eine zuverlässige Schnittstelle zur Verwaltung. Insbesondere während der Flüchtlingskrise in 2015 als auch bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme aus der Ukraine war und ist die Zusammenarbeit von großer Bedeutung und gegenseitigem Vertrauen geprägt und ein wertvoller Baustein in der Gesellschaft. Ob sich die Menschen wohlfühlen und sich ein neues Leben aufbauen können und wollen, hängt aber letztendlich mit der Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft zusammen. Auf lokaler Ebene ist es wichtig, die Geflüchteten und die Bevölkerung vor Ort zusammen zu bringen. Verschiedenste Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, wie zum Beispiel Freiwilligenorganisationen, Kirchen, Schulen, Sportvereine oder Unternehmen, können Gelegenheiten der Begegnung schaffen. So können sich Netzwerke und Freundschaften entwickeln. Das schafft Wissen, Vertrauen und Verständnis sowie Akzeptanz und bringt ein Gefühl der gegenseitigen Verantwortung mit sich. Die Geflüchteten sollten in ihren Rechten und Möglichkeiten der Aufnahmegesellschaft gleichgestellt sein, sodass sie aktiv am Leben des Landes teilnehmen können. Das letztendliche Ziel der Integration ist ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder sogar der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Aufgaben der Flüchtlingshilfe sind: 1. Erstberatung und Vernetzung 1. Antirassismusarbeit 2. kostenlose Sprachkurse 3. Unterstützung bei Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme 4. Ansprechpartner für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber 5. Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter 6. Aufbau und Pflege der Kontakte zu den unterschiedlichen Vereinen und Communities 7. Unterstützung bei gesundheitlichen Themen Die Flüchtlingshilfe Hamm e.V. verfügt über eine durch Landesmittel finanzierte Beratungsstelle, welche durch Juristen ehrenamtlich unterstützt wird. Der Vorstand der Flüchtlingshilfe Hamm e.V. hat die Position der Geschäftsführerin seit 2021 besetzt und durch Spenden finanziert. Seit 2023 wird diese Stelle (maximal analog 0,5 VZÄ EG 10) sowie weitere Sachkosten durch das StA 54 gefördert. Diese Förderung soll auch über das Jahr 2026 hinaus wie folgt fortlaufen. Beantragt wurden: Finanzierung Art Kosten (€) Sachkosten 12.207,95 € Personalkosten Geschäftsführung 39.427,17 Beschlussvorlage BV-158/26 Seite 2 von 3 Gesamtkosten 51.635,12 Die Nachweise zur Mittelverwendung erfolgen durch einen Sachbericht und durch eine nachprüfbare Einnahmen-Ausgabenrechnung, die jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres zu erstellen und vorzulegen sind. Für weitere Überprüfungen wird der Stadt ein darüberhinausgehendes Prüfungsrecht eingeräumt. Anlage(n): - keine Beschlussvorlage BV-158/26 Seite 3 von 3

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