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Förderung der Flüchtlingshilfe Hamm e.V. in 2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-10-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: BV-158/26
Kennung: öffentlich
Dezernat: Klima, Umwelt und Migration
Ausländer- und
Stadtamt:
Flüchtlingsamt
Beteiligtes Stadtamt:
Beschlussvorschrift
§ 9 (2) Hauptsatzung
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Ausschuss für Chancengerechtigkeit
30.09.2026 vorberatend
und Integration
Ausschuss für Soziales, Gesundheit
05.10.2026 vorberatend
und Gleichstellung
Haupt-, Personal- und
12.10.2026 beschließend
Finanzausschuss
Betreff
Förderung der Flüchtlingshilfe Hamm e.V. in 2027
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung beauftragt, in 2027 der
Flüchtlingshilfe Hamm e.V. die in der Sachdarstellung dargestellten Zuschüsse zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen
☒ Ja ☐ Nein
☒ Auszahlungen in €
51.635,12
☒ Aufwendungen in €
☐ Einzahlungen in €
☐ Erträge in €
Städtischer Eigenanteil € 51.635,12
☐ StA/Finanzstelle 54/Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
☒ StA/Zeile in Teilergebnisplan: Dienstleistungen
Erläuterungen:
☒ zur Verfügung und sind im Haushalt berücksichtigt
Mittel stehen
☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung
☐ ja
Beteiligung RPA
☒ nein
Klimarelevanz
☐ Ja ☒ Nein
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Klimarelevante Auswirkungen können nicht per se
Erläuterungen: ausgeschlossen werden, sind aber nicht in der
Hauptsache zu erwarten
Sachdarstellung und Begründung
Ausgangslage:
Die Integration der Geflüchteten in das Aufnahmeland ist für die Betroffenen selbst und auch für die
Aufnahmegesellschaft wichtig. Denn für viele Flüchtlinge ist eine schnelle Rückkehr in ihr
Heimatland aufgrund anhaltender Konflikte oder Verfolgung nicht immer möglich.
Je früher die Neuankömmlinge in das tägliche Leben im Aufnahmeland eingebunden werden desto
größer sind die Chancen für eine gelungene Integration. Integration ist ein komplexer Prozess, der
nur schrittweise vollzogen werden kann. Er erfordert gegenseitige Anstrengungen in rechtlichen,
wirtschaftlichen, soziokulturellen und zivilpolitischen Aspekten.
Hier bildet die Flüchtlingshilfe Hamm e.V. schon seit vielen Jahren eine zuverlässige Schnittstelle
zur Verwaltung. Insbesondere während der Flüchtlingskrise in 2015 als auch bei der Bewältigung
der Flüchtlingsströme aus der Ukraine war und ist die Zusammenarbeit von großer Bedeutung und
gegenseitigem Vertrauen geprägt und ein wertvoller Baustein in der Gesellschaft. Ob sich die
Menschen wohlfühlen und sich ein neues Leben aufbauen können und wollen, hängt aber
letztendlich mit der Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft zusammen.
Auf lokaler Ebene ist es wichtig, die Geflüchteten und die Bevölkerung vor Ort zusammen zu bringen.
Verschiedenste Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, wie zum Beispiel
Freiwilligenorganisationen, Kirchen, Schulen, Sportvereine oder Unternehmen, können
Gelegenheiten der Begegnung schaffen. So können sich Netzwerke und Freundschaften entwickeln.
Das schafft Wissen, Vertrauen und Verständnis sowie Akzeptanz und bringt ein Gefühl der
gegenseitigen Verantwortung mit sich. Die Geflüchteten sollten in ihren Rechten und Möglichkeiten
der Aufnahmegesellschaft gleichgestellt sein, sodass sie aktiv am Leben des Landes teilnehmen
können.
Das letztendliche Ziel der Integration ist ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder sogar der Erwerb der
deutschen Staatsbürgerschaft.
Aufgaben der Flüchtlingshilfe sind:
1. Erstberatung und Vernetzung
1. Antirassismusarbeit
2. kostenlose Sprachkurse
3. Unterstützung bei Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme
4. Ansprechpartner für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber
5. Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter
6. Aufbau und Pflege der Kontakte zu den unterschiedlichen Vereinen und Communities
7. Unterstützung bei gesundheitlichen Themen
Die Flüchtlingshilfe Hamm e.V. verfügt über eine durch Landesmittel finanzierte Beratungsstelle,
welche durch Juristen ehrenamtlich unterstützt wird.
Der Vorstand der Flüchtlingshilfe Hamm e.V. hat die Position der Geschäftsführerin seit 2021 besetzt
und durch Spenden finanziert. Seit 2023 wird diese Stelle (maximal analog 0,5 VZÄ EG 10) sowie
weitere Sachkosten durch das StA 54 gefördert. Diese Förderung soll auch über das Jahr 2026
hinaus wie folgt fortlaufen. Beantragt wurden:
Finanzierung
Art Kosten (€)
Sachkosten 12.207,95 €
Personalkosten Geschäftsführung 39.427,17
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Gesamtkosten 51.635,12
Die Nachweise zur Mittelverwendung erfolgen durch einen Sachbericht und durch eine nachprüfbare
Einnahmen-Ausgabenrechnung, die jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres zu erstellen und
vorzulegen sind.
Für weitere Überprüfungen wird der Stadt ein darüberhinausgehendes Prüfungsrecht eingeräumt.
Anlage(n):
- keine
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