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Ausbauplan S 03/25 Fahrradstraße Werler Straße RLG-Trasse bis Wendehammer
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-10-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: BV-157/26
Kennung: öffentlich
Stadtplanung, Bauwesen,
Dezernat:
Wohnen und Mobilität
Stadtamt: Tiefbauamt
Beteiligtes Stadtamt:
Beschlussvorschrift
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 b) Zuständigkeitsordnung
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Bezirksvertretung Hamm-Mitte 29.09.2026 vorberatend
Bezirksvertretung Hamm-Rhynern 01.10.2026 vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung,
07.10.2026 vorberatend
Wohnen und Mobilität
Haupt-, Personal- und
12.10.2026 beschließend
Finanzausschuss
Betreff
Ausbauplan S 03/25 Fahrradstraße Werler Straße RLG-Trasse bis Wendehammer
Beschlussvorschlag
Vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung wird der Ausbauplan S 03/25 mit Einrichtung der
Fahrradstraße beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
☒ Ja ☐ Nein
☒ Auszahlungen in €
550.000 (2027)
☐ Aufwendungen in €
480.000 (Förderaufruf „Junge Generation Fahrrad- aktiv
☒ Einzahlungen in €
mobil“)
☐ Erträge in €
70.000 € (Infrastrukturgesetz)
Städtischer Eigenanteil € -
☒ StA/Finanzstelle 66/662H1201015320 - Ertüchtigung der Radwege-
☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan: Hauptrouten
Erläuterungen:
☒ zur Verfügung
Mittel stehen
☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung
☐ ja
Beteiligung RPA
☒ nein
Klimarelevanz
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☒ Ja ☐ Nein
Durch den Ausbau des Geh- und Radweges wird eine
Steigerung des Radverkehrs gefördert. Damit sinkt
Erläuterungen:
gleichsam der Anteil des motorisierten Verkehrs und
die hierdurch ausgelösten Umweltbeeinträchtigungen
Sachdarstellung und Begründung
Zusammenfassung
In der „alten“ Werler Straße von RLG-Trasse bis Wendehammer soll eine Fahrradstraße eingerichtet
werden. In dem Zuge wird der Querschnitt neu aufgeteilt. Baumbeete werden ebenfalls vorgesehen.
Sachdarstellung und Begründung
Mit Vorlage 0317/20 wurde die Aufstellung eines Radwege-Bauprogramms angekündigt, um den
kontinuierlichen Ausbau des Hammer Radwegenetzes voranzubringen. Vorrangig werden die
Fahrrad-Promenade und die von ihr ausgehenden, beschilderten Hauptrouten in alle Stadtbezirke
optimiert. Auf diesen Routen bündelt sich der Radverkehr; sie dienen der schnellen Überwindung
größerer Distanzen.
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, diese Routen sukzessive in den nächsten Jahren auszubauen. Der
Ausbau der Fahrrad-Promenade ist bereits in der Umsetzung (Vorlage 0325/21). Des Weiteren
wurden die Grundsatzbeschlüsse zum Ausbau der Hauptrouten nach Uentrop und Braam-
Ostwennemar (Vorlage 0473/21), Rhynern und Westtünnen (Vorlage 0839/22), Pelkum (Vorlage
1179/23), Herringen (Vorlage 1569/24), Bockum-Hövel (Vorlage 1648/24) und zuletzt nach Heessen
(Vorlage 14/25) gefasst.
Mit dem Antrag 0588/23 -Baumpflanzung Alte Werler Straße (von B63 bis Wendehammer) hat die
Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 01.06.2023 beschlossen, dass bei der Planung zur
Umgestaltung der alten Werler Straße als Fahrradstraße die Pflanzung von zehn klimaresilienten
Bäumen zu berücksichtigen sind.
Mit dem Antrag 0236/21 -Fahrradstraßen-Konzept- hat der Rat der Stadt Hamm in seiner Sitzung
am 29.06.2021 beschlossen, Fahrradstraßen in Hamm zukünftig so zu gestalten, dass sie sich
deutlich von anderen Straßen unterscheiden: dies soll durch flächige Roteinfärbung von 4 – 5 m
Breite (zuzüglich Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Kfz) geschehen. Kfz- Verkehre sollen nur
ausnahmsweise zugelassen werden. Die Grünstraße von Feidik- bis Alleestraße wurde als
Pilotprojekt umgestaltet. Die aus dem Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse dienen der Beratung
für weitere Umgestaltungen bzw. Einrichtung von Fahrradstraßen.
Hauptroute Rhynern –
Abschnitt alte Werler Straße zwischen RLG-Trasse und Wendehammer
Bestandssituation
Der Abschnitt der alten Werler Straße zwischen RLG-Trasse und Wendehammer stellt einen
wesentlichen Bestandteil der Radhauptroute Rhynern dar. Ebenso erfolgt südlich der RLG-Trasse
der direkte Anschluss an die Radhauptroute Westtünnen.
Die Radfahrenden kommen aus allen Richtungen über die vorhandenen, baulich angelegten,
schmalen Radwege auf den Nebenanlagen und fahren anschließend weiter gemeinsam mit dem
Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn. Aufgrund der ursprünglichen Funktion dieses Abschnittes als
Bundesstraße (B63) hat der Querschnitt eine Straßenraumbreite von ca. 11,0 m. Mit Ausnahme von
angelegten Sperrflächen ist Parken auf der Fahrbahn zulässig. Parkflächen sind nicht durch
Markierung ausgewiesen. Die alte Werler Straße dient heute der Erschließung der anliegenden
Bebauung mit Einzelhandel, Wohnhäusern und einem Garagenhof. Der Kfz-Durchgangsverkehrs ist
durch die Einbahnstraßenregelung in der angrenzenden Hohenzollernstraße begrenzt. Als zulässige
Höchstgeschwindigkeit gilt 30 km/h als Zonengeschwindigkeitsbegrenzung. Die alte Werler Straße
ist gegenüber der Hohenzollernstraße vorfahrtsberechtigt.
Beschlussvorlage BV-157/26 Seite 2 von 5
Planausschnitt HR Rhynern
Umgestaltung zur Fahrradstraße
Um die Situation für den Radverkehr zu verbessern, soll in der alten Werler Straße eine
Fahrradstraße eingerichtet werden. Die vorhandenen, baulich angelegten Radwege südlich der
RLG-Trasse werden ausgebaut, der Überweg am Bahnübergang bleibt von der Maßnahme
unberührt.
Gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) kommt die
Anordnung einer Fahrradstraße nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen
Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von
lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kfz-Verkehr in Betracht. Diese Kriterien werden auf der
alten Werler Straße erfüllt.
Unfallhäufungsstellen sind in dem Abschnitt alte Werler Straße seit Neubau der Bahnüberführung
Werler Straße (B63) vor ca. 20 Jahren nicht aufgetreten. Der Kfz-Verkehr hält die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h weitgehend ein.
Gemäß Antrag 0236/21 soll auch hier die Fahrradstraße besonders kenntlich gemacht werden. Auf
eine vollflächige Rotmarkierung wird u.a. aufgrund der hohen Kosten und des hohen
Unterhaltungsaufwands verzichtet. Die Markierung erfolgt in Anlehnung an den Leitfaden
Fahrradstraßen, aufgestellt von der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte,
Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) mit Unterstützung vom Ministerium für Umwelt,
Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Fahrgasse wird mit einer weißen Blockmarkierung abgetrennt. Zu den Parkständen ist ein
Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m vorgesehen. Ein rotes Farbband mit dem Verkehrszeichen
VZ 244 Fahrradstraße weist am Anfang und Ende der Fahrradstraße und am Knotenpunkt auf die
Fahrradstraße hin.
Zur Verdeutlichung des Netzzusammenhangs, um die Akzeptanz und die subjektive Sicherheit des
Radverkehrs zu erhöhen und eine nicht regelgerechte Seitenraumnutzung durch den Radverkehr
zu vermindern, sind Piktogrammketten mit den einzelnen Sinnbildern „Radverkehr“ eingeplant.
Die Fahrradstraße erhält eine Fahrgassenbreite von 5,40 m bis 5,60 m mit insgesamt 30 Pkw-
Parkständen. Durch das geordnete Parken wird die Verkehrssicherheit erhöht.
Die zuführenden Fahrradwege werden als Zweirichtungsradwege ausgebaut und enden auf Höhe
der neuen Querungshilfe vor Beginn der Fahrradstraße.
Beschlussvorlage BV-157/26 Seite 3 von 5
Der von Norden kommende Radverkehr wird getrennt vom Kfz-Verkehr auf der Nebenanlage geführt
und zu Beginn der Fahrradstraße auf die Fahrbahn geleitet. Auf der Ostseite erreicht der von Norden
kommende Radverkehr über die neue Querungshilfe die Fahrbahn.
Der aus der Fahrradstraße kommende Radverkehr wird mit geplanter Fahrtrichtung Norden auf den
baulich angelegten Radweg geführt. Die nach Westen orientierenden Radfahrenden können über
die neue Querungshilfe die Fahrbahn queren oder nördlich davon direkt den Radweg im Bereich der
großzügigen Zufahrt zum bestehenden Einzelhandel erreichen. Von dort fahren sie über den
Zweirichtungsradweg weiter, bis sie den gemeinsamen Geh- und Radweg südlich der RLG-Trasse
erreichen.
Fahrradpiktogramme sowie Verkehrszeichen VZ „Achtung Radverkehr“ weisen auf querenden
Radverkehr im Bereich der Zufahrt zum bestehenden Einzelhandel hin. Eine sichere Befahrbarkeit
der Zu-/Ausfahrten der geplanten Bebauung von 2 großen Discountermärkten wurde in der Planung
berücksichtigt.
Die Asphaltdeckschicht wird erneuert.
Bepflanzung
Insgesamt können zehn Bäume eingeplant werden. Für vier Bäume werden Grünbeete im
Straßenraum angelegt. Es wird geprüft, ob hier das Oberflächenwasser von der Fahrbahn über
Wasserleitborde den Beeten zugeführt werden kann. Im Bereich des Wendehammers werden zwei
Bäume und in der Grünfläche südlich der RLG-Trasse drei weitere Bäume gepflanzt. Eine rd. 40 m²
große versiegelte Fläche im Straßenseitenraum östlich der Werler Straße wird zugunsten eines
Baumbeetes entsiegelt.
Folgende Bäume sind eingeplant:
5 Stk. Fraxinus ornus (Blumenesche)
5 Stk. Liquidambar styraciflua ‘Moraine‘ (amerik. Amberbaum)
Beleuchtung
Im Bereich der Querungshilfe wird die Beleuchtungsanlage angepasst. Die Lichtpunkthöhen bleiben
erhalten.
Angrenzende Maßnahmen
Westlich und östlich der alten Werler Straße werden aktuell gem. Vorlagen 1646/24 und 1647/24 die
südlich der RLG-Trasse verlaufenden Geh- und Radwege ausgebaut. Für den Lückenschluss ist
geplant, den getrennt geführten Geh- und Radweg zu verbreitern. Der vorhandene, signalisierte
Knotenpunkt mit angrenzender Gleisanlage ist dabei zu berücksichtigen. Hierzu wird ein separater
Ausbauplan erstellt.
Gesamtkosten
Gesamt 550.000 € brutto
davon
Straßen-/Tiefbau 460.000 € brutto
Beleuchtung 6.000 € brutto
Markierung/Beschilderung 29.000 € brutto
Straßenbegleitgrün 55.000 € brutto
Stellungnahme Inklusionsbeauftragte
Die Berücksichtigung umfassender Barrierefreiheit in Planungs- und Ausführungsprozessen ist eine
wesentliche Voraussetzung zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft, von der alle Menschen
profitieren.
Gemäß Artikel 9 der UN-BRK sind zur Schaffung der Zugänglichkeit geeignete Maßnahmen zu
treffen, um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe
in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. In den Bereichen Bau und Verkehr bedeutet die
Herstellung von Barrierefreiheit, dass bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und
Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen
Beschlussvorlage BV-157/26 Seite 4 von 5
Personenverkehr, nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes sowie nach den
entsprechend allgemein anerkannten Regeln der Technik, barrierefrei zu gestalten sind.
Grundsätzlich gilt:
- Alle Übergänge im Straßenbereich, besonders in Mündungsbereiche, sind barrierefrei zu
gestalten.
- Zum Auffinden der Querungsstellen ist ein Aufmerksamkeitsfeld (90 cm x 90 cm) als
Bodenindikator (Noppenprofil) zu verwenden.
- Abgesenkte Borde sollten taktil und optisch kontrastierend wahrnehmbar gekennzeichnet
werden.
- Die Oberfläche der Mischverkehrsfläche ist so auszubilden, dass sie auch bei ungünstiger
Witterung gefahrlos begangen und von Rollstuhlfahrer*innen leicht und erschütterungsarm
befahren werden kann.
- Verkehrsampeln mit Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen müssen
barrierefrei gestaltet und ausgerüstet werden, sodass sie ihnen die Fußgänger-Grünphase
eindeutig und unmissverständlich signalisieren.
- An den Verkehrsampeln ist ein Signalgeber für das akustische Orientierungssignal
einzurichten.
- Die visuellen Lichtzeichen einer Lichtsignalanlage müssen für blinde und sehbehinderte
Menschen durch spezielle Einrichtungen so aufbereitet werden, dass sie gleichzeitig taktil und
akustisch wahrnehmbar sind. Das heißt, die Gestaltung muss nach dem Zwei-Sinne-Prinzip
erfolgen.
Voraussetzung für eine gemeinsame Führung des Radverkehrs mit dem Fußgängerverkehr ist die
Gewährleistung einer ungestörten Nutzung des Gehwegbereiches für alle Fußgänger. Nach der
ERA ist der Einsatz einer gemeinsamen Führung nur vertretbar, wo die Netz- und
Aufenthaltsfunktion beider Verkehre gering sind und keine verkehrlichen und baulichen
Einschränkungen auf Fuß- und Radverkehr bestehen. Die Breite ist abhängig von der
Nutzungsintensität im Rad- und Fußgängerverkehr. Sie beträgt überwiegend 2,50 m (ERA-
Abschnitt 3.6).
Mit der vorliegenden Entwurfsplanung (gemäß beigefügtem Ausbauplanentwurf Blatt 1 und 2) ist der
Ausbau der Werler Straße geplant. Durch Einhaltung der o.a. Kriterien sowie der grundsätzlichen
Richtlinien zur Barrierefreiheit im Straßenverkehrsraum, sollen die Belange der Menschen mit
Behinderung berücksichtigt werden. Die Umsetzung der Baumaßnahme leistet somit einen positiven
Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe dieser Zielgruppe und ist über die ÖPNV-Förderung
vorgesehen.
Grunderwerb
Es ist kein Grunderwerb erforderlich.
Anliegerbeiträge
Die Maßnahme löst keine Anliegerbeitragspflichten aus.
Bürgerbeteiligung
Der Ausbauplan wird in der Zeit vom 17.08. bis 31.08.2026 öffentlich ausgelegt. Über eventuell
hier eingehende Bedenken und Anregungen wird in den Sitzungen berichtet.
Anlage(n):
1. Ausbauplan_Bl1_20260803
2. Ausbauplan_Bl2_20260803
3. Folgekostenberechnung Werler Strasse Fahrradstraße
Beschlussvorlage BV-157/26 Seite 5 von 5
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