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Austausch des Kunststoffrasenbelags (Großspielfeld) auf der Sportanlage "Marienstadion" des DJK SVE Heessen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-10-08 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: BV-145/26
Kennung: öffentlich
Finanzen, Beteiligungen,
Dezernat: Sport, Personal und
Organisation
Amt für Konzernsteuerung
Stadtamt:
und Sport
Beteiligtes Stadtamt:
Beschlussvorschrift
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 Hauptsatzung; § 2 Abs 1 Nr. 1e AR
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Bezirksvertretung Hamm-Heessen 29.09.2026 beschließend
Ausschuss für Schule, Ausbildung,
08.10.2026 vorberatend
Sport und Freizeit
Betreff
Austausch des Kunststoffrasenbelags (Großspielfeld) auf der Sportanlage "Marienstadion"
des DJK SVE Heessen
Beschlussvorschlag
Der Austausch des Kunststoffrasenbelags (Großspielfeld) auf der Sportanlage „Marienstadion“ des
DJK SVE Heessen wird – vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Ausbildung,
Sport und Freizeit und vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung - gemäß Sachdarstellung
beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
☒ Ja ☐ Nein
☒ Auszahlungen in €
290.000
☐ Aufwendungen in €
☒ Einzahlungen in €
290.000
☐ Erträge in €
Städtischer Eigenanteil € 0,00
24: 240G0801014160 - DJK SVE Heessen Austausch
☒ StA/Finanzstelle
Kunstrasen
☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan:
Einzahlungen über Investitionszuschuss vom Land
Erläuterungen:
NRW (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 - 2036)
☒ zur Verfügung
Mittel stehen
☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung
☐ ja
Beteiligung RPA
☒ nein
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Klimarelevanz
☐ Ja ☒ Nein
Erläuterungen:
Sachdarstellung und Begründung
Beschreibung der Baumaßnahme:
Im Jahr 2011 wurde nach erfolgreicher Beschlussfassung (Vorlage-Nr. 2447/09) der vorhandene
Tennensportplatz im Marienstadion in einen sandverfüllten Kunststoffrasenplatz mit den
Abmessungen von 104 x 67 m umgebaut. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgte ebenfalls die
Erneuerung der bestehenden Flutlichtanlage.
Die Spielfelder des Marienstadions befinden sich seit dem Jahr 2012 im intensiven Trainings- und
Spielbetrieb und weisen mittlerweile deutliche alters- und nutzungsbedingte
Verschleißerscheinungen auf. Insbesondere die Kunststoffrasenoberfläche sowie die
Nahtverbindungen zeigen erhebliche Abnutzungen und Beschädigungen, welche die Bespielbarkeit,
Verkehrssicherheit sowie die langfristige Nutzbarkeit der Anlage beeinträchtigen.
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass der vorhandene Kunststoffrasenbelag
einen fortgeschrittenen Verschleißzustand aufweist. Der Flor des Kunststoffrasens zeigt aufgrund
des erheblichen Faserverlustes eine ausgeprägte Lückenbildung, wodurch die Tuftgassen des
Belages bereits deutlich sichtbar hervortreten. Darüber hinaus sind entlang der Nahtverbindungen
offene Fugen zwischen den einzelnen Bahnen sowie teilweise hochstehende Kanten festzustellen.
Die beschriebenen Schadensbilder beeinträchtigen sowohl das optische Erscheinungsbild als auch
die Gebrauchstauglichkeit und insbesondere die Verkehrssicherheit der Spielfläche erheblich.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Anlagenzustandes ist die Erneuerung des Spielfeldbelages
dringend erforderlich. Der bestehende Kunststoffrasenbelag hat seine durchschnittliche technische
Nutzungsdauer erreicht und weist einen hohen Abnutzungsgrad auf. Durch den Austausch des
verschlissenen Belagssystems wird die Verletzungs- und Unfallgefahr für die Nutzer deutlich
reduziert. Gleichzeitig werden die sportfunktionellen sowie schutztechnischen Eigenschaften der
Spielfläche wiederhergestellt und damit ein dauerhafter Trainings- und Spielbetrieb sichergestellt.
Das auf Grundlage der Voruntersuchungen entwickelte Sanierungskonzept für das Großspielfeld
umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
• Rückbau des vorhandenen Kunststoffrasensystems auf der Baustelle. Hierbei werden das
Kunststoffgranulat, die Sandverfüllung sowie der Kunststoffrasenbelag getrennt voneinander
ausgebaut. Durch die sortenreine Trennung der einzelnen Komponenten wird eine
ordnungsgemäße und nachhaltige Verwertung in hierfür zugelassenen Verwertungsanlagen
entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ermöglicht.
• Die unterhalb des Kunststoffrasenbelages vorhandene elastische Tragschicht (ET-Schicht)
bleibt grundsätzlich erhalten, sofern diese weiterhin den Anforderungen der DIN 18035
entspricht. Sollte im Zuge der weiteren Untersuchungen festgestellt werden, dass die
vorhandene ET-Schicht die normativen Anforderungen nicht mehr erfüllt, können zusätzliche
Kosten für den Ausbau und die Entsorgung der bestehenden ET-Schicht sowie für die
Herstellung einer neuen elastischen Tragschicht entstehen. Die genauen Kosten können
derzeit nicht beziffert werden, da dies stark vom Umfang der dann auszutauschenden Fläche
abhängt. Die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten werden ebenfalls aus dem
Infrastrukturgesetz NRW gefördert.
• Ausgleich vorhandener Unebenheiten der elastischen Tragschicht in Teilbereichen, soweit
erforderlich. Insbesondere in stärker beanspruchten Bereichen, beispielsweise in den
Torräumen, erfolgt eine partielle Instandsetzung der ET-Schicht. Ergänzend wird die
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gesamte Fläche mit Polyurethan (PU) nachgetränkt, um die Scherfestigkeit sowie die
strukturelle Stabilität der Oberfläche nachhaltig zu verbessern.
• Verlegung eines Kunststoffrasens der neuesten Generation gemäß DIN 18035-7:2019-12.
Vorgesehen ist ein Belagssystem aus einer Kombination spiralisierten und geraden
Fasertyps, bestehend aus 100 % Polyethylen (PE), mit einer Polhöhe von mindestens 35
mm über Grund. Der Belag wird schwimmend verlegt und im unteren Rasendrittel mit
Quarzsand verfüllt (ca. 22–25 kg/m²). Aufgrund der hohen Faserdichte bleibt die
Sandverfüllung optisch weitgehend unsichtbar.
• Abschließend erfolgt das Einkleben der Spielfeldmarkierungen für Fußball in weißer
Ausführung mit einer Linienbreite von 12 cm. Zusätzlich werden Markierungen für den
Jugendfußball in blauer Ausführung mit einer Breite von 5 cm hergestellt. Die genaue
Anordnung erfolgt in Abstimmung mit dem nutzenden Verein.
Die spezielle Fasergeometrie in Form spiralisiert ausgeführter Kunststofffasern bewirkt eine erhöhte
Elastizität sowie eine verbesserte Rückstellkraft des Belages. Dadurch wird auch bei hoher
Nutzungsintensität eine dauerhafte Aufrichtung der Polschicht unterstützt. Gleichzeitig sorgt die
spiralisierte Faserstruktur für eine gleichmäßigere Lastverteilung innerhalb des Belagssystems und
reduziert das dauerhafte Liegeverhalten der Fasern. Hierdurch werden die
Gebrauchseigenschaften, die Oberflächenstabilität sowie die langfristige Funktionstüchtigkeit der
Spielfläche nachhaltig verbessert.
Die neue Generation moderner Kunstrasensysteme kann aufgrund ihrer hohen Faserdichte
ausschließlich mit einer mineralischen Quarzsandverfüllung betrieben werden und benötigt kein
zusätzliches Kunststoffinfill mehr. Der Spielkomfort wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Die
sportfunktionellen Eigenschaften sowie die gemäß DIN geforderten Schutzfunktionen werden auch
ohne EPDM-Infill vollständig erfüllt und haben sich mittlerweile im Trainings- und Spielbetrieb
etabliert.
Eine alternative Verfüllung des Rasensystems mit Korkgranulat wurde geprüft, jedoch verworfen.
Die Kosten für ein Korkinfill liegen deutlich über denen einer mineralischen Verfüllung. Darüber
hinaus ist der Pflegeaufwand wesentlich höher, da das vergleichsweise leichte Korkgranulat im
laufenden Spielbetrieb verstärkt zu den Randbereichen verdriftet und daher regelmäßig maschinell
egalisiert werden muss.
Der Zeitraum der Ausführung erfolgt in Absprache mit dem Verein DJK SVE Heessen.
Finanzierung
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über die kommunale Pauschalförderung des NRW-
Infrastrukturgesetz 2025 – 2036.
Die Mittel stehen zweckgebundenen Maßnahmen wie z.B. der Sanierung von Sportstätten zur
Verfügung.
Folgekosten
Der vorhandene Kunststoffrasenbelag ist zum geplanten Fertigstellungstermin im 3. Quartal 2027
vollständig abgeschrieben.
Der Kunststoffrasenbelag wird über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Nach der
Fertigstellung werden jährliche Aufwendungen für Abschreibungen in Höhe von ca. 19.300 € sowie
Erträge für die Auflösung von Sonderposten in gleicher Höhe ausgewiesen.
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Anlage(n):
- keine
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