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Austausch des Kunststoffrasenbelags (Großspielfeld) auf der Sportanlage "Marienstadion" des DJK SVE Heessen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHamm
Datum2026-10-08
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Stadt Hamm Beschlussvorlage Vorlagennummer: BV-145/26 Kennung: öffentlich Finanzen, Beteiligungen, Dezernat: Sport, Personal und Organisation Amt für Konzernsteuerung Stadtamt: und Sport Beteiligtes Stadtamt: Beschlussvorschrift § 8 Abs. 2 Nr. 1 Hauptsatzung; § 2 Abs 1 Nr. 1e AR Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Top Bezirksvertretung Hamm-Heessen 29.09.2026 beschließend Ausschuss für Schule, Ausbildung, 08.10.2026 vorberatend Sport und Freizeit Betreff Austausch des Kunststoffrasenbelags (Großspielfeld) auf der Sportanlage "Marienstadion" des DJK SVE Heessen Beschlussvorschlag Der Austausch des Kunststoffrasenbelags (Großspielfeld) auf der Sportanlage „Marienstadion“ des DJK SVE Heessen wird – vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit und vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung - gemäß Sachdarstellung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ☒ Ja ☐ Nein ☒ Auszahlungen in € 290.000 ☐ Aufwendungen in € ☒ Einzahlungen in € 290.000 ☐ Erträge in € Städtischer Eigenanteil € 0,00 24: 240G0801014160 - DJK SVE Heessen Austausch ☒ StA/Finanzstelle Kunstrasen ☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan: Einzahlungen über Investitionszuschuss vom Land Erläuterungen: NRW (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 - 2036) ☒ zur Verfügung Mittel stehen ☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung ☐ ja Beteiligung RPA ☒ nein Seite 1 von 4 Klimarelevanz ☐ Ja ☒ Nein Erläuterungen: Sachdarstellung und Begründung Beschreibung der Baumaßnahme: Im Jahr 2011 wurde nach erfolgreicher Beschlussfassung (Vorlage-Nr. 2447/09) der vorhandene Tennensportplatz im Marienstadion in einen sandverfüllten Kunststoffrasenplatz mit den Abmessungen von 104 x 67 m umgebaut. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgte ebenfalls die Erneuerung der bestehenden Flutlichtanlage. Die Spielfelder des Marienstadions befinden sich seit dem Jahr 2012 im intensiven Trainings- und Spielbetrieb und weisen mittlerweile deutliche alters- und nutzungsbedingte Verschleißerscheinungen auf. Insbesondere die Kunststoffrasenoberfläche sowie die Nahtverbindungen zeigen erhebliche Abnutzungen und Beschädigungen, welche die Bespielbarkeit, Verkehrssicherheit sowie die langfristige Nutzbarkeit der Anlage beeinträchtigen. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass der vorhandene Kunststoffrasenbelag einen fortgeschrittenen Verschleißzustand aufweist. Der Flor des Kunststoffrasens zeigt aufgrund des erheblichen Faserverlustes eine ausgeprägte Lückenbildung, wodurch die Tuftgassen des Belages bereits deutlich sichtbar hervortreten. Darüber hinaus sind entlang der Nahtverbindungen offene Fugen zwischen den einzelnen Bahnen sowie teilweise hochstehende Kanten festzustellen. Die beschriebenen Schadensbilder beeinträchtigen sowohl das optische Erscheinungsbild als auch die Gebrauchstauglichkeit und insbesondere die Verkehrssicherheit der Spielfläche erheblich. Vor dem Hintergrund des aktuellen Anlagenzustandes ist die Erneuerung des Spielfeldbelages dringend erforderlich. Der bestehende Kunststoffrasenbelag hat seine durchschnittliche technische Nutzungsdauer erreicht und weist einen hohen Abnutzungsgrad auf. Durch den Austausch des verschlissenen Belagssystems wird die Verletzungs- und Unfallgefahr für die Nutzer deutlich reduziert. Gleichzeitig werden die sportfunktionellen sowie schutztechnischen Eigenschaften der Spielfläche wiederhergestellt und damit ein dauerhafter Trainings- und Spielbetrieb sichergestellt. Das auf Grundlage der Voruntersuchungen entwickelte Sanierungskonzept für das Großspielfeld umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: • Rückbau des vorhandenen Kunststoffrasensystems auf der Baustelle. Hierbei werden das Kunststoffgranulat, die Sandverfüllung sowie der Kunststoffrasenbelag getrennt voneinander ausgebaut. Durch die sortenreine Trennung der einzelnen Komponenten wird eine ordnungsgemäße und nachhaltige Verwertung in hierfür zugelassenen Verwertungsanlagen entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ermöglicht. • Die unterhalb des Kunststoffrasenbelages vorhandene elastische Tragschicht (ET-Schicht) bleibt grundsätzlich erhalten, sofern diese weiterhin den Anforderungen der DIN 18035 entspricht. Sollte im Zuge der weiteren Untersuchungen festgestellt werden, dass die vorhandene ET-Schicht die normativen Anforderungen nicht mehr erfüllt, können zusätzliche Kosten für den Ausbau und die Entsorgung der bestehenden ET-Schicht sowie für die Herstellung einer neuen elastischen Tragschicht entstehen. Die genauen Kosten können derzeit nicht beziffert werden, da dies stark vom Umfang der dann auszutauschenden Fläche abhängt. Die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten werden ebenfalls aus dem Infrastrukturgesetz NRW gefördert. • Ausgleich vorhandener Unebenheiten der elastischen Tragschicht in Teilbereichen, soweit erforderlich. Insbesondere in stärker beanspruchten Bereichen, beispielsweise in den Torräumen, erfolgt eine partielle Instandsetzung der ET-Schicht. Ergänzend wird die Beschlussvorlage BV-145/26 Seite 2 von 4 gesamte Fläche mit Polyurethan (PU) nachgetränkt, um die Scherfestigkeit sowie die strukturelle Stabilität der Oberfläche nachhaltig zu verbessern. • Verlegung eines Kunststoffrasens der neuesten Generation gemäß DIN 18035-7:2019-12. Vorgesehen ist ein Belagssystem aus einer Kombination spiralisierten und geraden Fasertyps, bestehend aus 100 % Polyethylen (PE), mit einer Polhöhe von mindestens 35 mm über Grund. Der Belag wird schwimmend verlegt und im unteren Rasendrittel mit Quarzsand verfüllt (ca. 22–25 kg/m²). Aufgrund der hohen Faserdichte bleibt die Sandverfüllung optisch weitgehend unsichtbar. • Abschließend erfolgt das Einkleben der Spielfeldmarkierungen für Fußball in weißer Ausführung mit einer Linienbreite von 12 cm. Zusätzlich werden Markierungen für den Jugendfußball in blauer Ausführung mit einer Breite von 5 cm hergestellt. Die genaue Anordnung erfolgt in Abstimmung mit dem nutzenden Verein. Die spezielle Fasergeometrie in Form spiralisiert ausgeführter Kunststofffasern bewirkt eine erhöhte Elastizität sowie eine verbesserte Rückstellkraft des Belages. Dadurch wird auch bei hoher Nutzungsintensität eine dauerhafte Aufrichtung der Polschicht unterstützt. Gleichzeitig sorgt die spiralisierte Faserstruktur für eine gleichmäßigere Lastverteilung innerhalb des Belagssystems und reduziert das dauerhafte Liegeverhalten der Fasern. Hierdurch werden die Gebrauchseigenschaften, die Oberflächenstabilität sowie die langfristige Funktionstüchtigkeit der Spielfläche nachhaltig verbessert. Die neue Generation moderner Kunstrasensysteme kann aufgrund ihrer hohen Faserdichte ausschließlich mit einer mineralischen Quarzsandverfüllung betrieben werden und benötigt kein zusätzliches Kunststoffinfill mehr. Der Spielkomfort wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Die sportfunktionellen Eigenschaften sowie die gemäß DIN geforderten Schutzfunktionen werden auch ohne EPDM-Infill vollständig erfüllt und haben sich mittlerweile im Trainings- und Spielbetrieb etabliert. Eine alternative Verfüllung des Rasensystems mit Korkgranulat wurde geprüft, jedoch verworfen. Die Kosten für ein Korkinfill liegen deutlich über denen einer mineralischen Verfüllung. Darüber hinaus ist der Pflegeaufwand wesentlich höher, da das vergleichsweise leichte Korkgranulat im laufenden Spielbetrieb verstärkt zu den Randbereichen verdriftet und daher regelmäßig maschinell egalisiert werden muss. Der Zeitraum der Ausführung erfolgt in Absprache mit dem Verein DJK SVE Heessen. Finanzierung Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über die kommunale Pauschalförderung des NRW- Infrastrukturgesetz 2025 – 2036. Die Mittel stehen zweckgebundenen Maßnahmen wie z.B. der Sanierung von Sportstätten zur Verfügung. Folgekosten Der vorhandene Kunststoffrasenbelag ist zum geplanten Fertigstellungstermin im 3. Quartal 2027 vollständig abgeschrieben. Der Kunststoffrasenbelag wird über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Nach der Fertigstellung werden jährliche Aufwendungen für Abschreibungen in Höhe von ca. 19.300 € sowie Erträge für die Auflösung von Sonderposten in gleicher Höhe ausgewiesen. Beschlussvorlage BV-145/26 Seite 3 von 4 Anlage(n): - keine Beschlussvorlage BV-145/26 Seite 4 von 4

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