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Austausch der Kunststoffrasenbeläge (Groß- und Kleinspielfeld) auf der Alfred-Krabs-Sportanlage des Vfl Mark

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHamm
Datum2026-10-08
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Stadt Hamm Beschlussvorlage Vorlagennummer: BV-144/26 Kennung: öffentlich Finanzen, Beteiligungen, Dezernat: Sport, Personal und Organisation Amt für Konzernsteuerung Stadtamt: und Sport Beteiligtes Stadtamt: Beschlussvorschrift § 8 Abs. 2 Nr. 1 Hauptsatzung; § 2 Abs 1 Nr. 1e AR Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Top Bezirksvertretung Hamm-Uentrop 01.10.2026 beschließend Ausschuss für Schule, Ausbildung, 08.10.2026 vorberatend Sport und Freizeit Betreff Austausch der Kunststoffrasenbeläge (Groß- und Kleinspielfeld) auf der Alfred-Krabs- Sportanlage des Vfl Mark Beschlussvorschlag Der Austausch der Kunststoffrasenbeläge (Groß- und Kleinspielfeld) auf der Alfred-Krabs- Sportanlage des VfL Mark wird – vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit und vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung - gemäß Sachdarstellung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ☒ Ja ☐ Nein ☒ Auszahlungen in € 410.000 (davon 290.000 € für das Großspielfeld; ☐ Aufwendungen in € 120.000 € für das Kleinspielfeld) ☒ Einzahlungen in € 410.000 (davon 290.000 € für das Großspielfeld; ☐ Erträge in € 120.000 € für das Kleinspielfeld) Städtischer Eigenanteil € 0,00 24/240B0801014140 - ☒ StA/Finanzstelle VfL Mark Austausch Kunstrasen Großspielfeld; ☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan: 24/240B0801014200 - VfL Mark Austausch Kunstrasen Kleinspielfeld Einzahlungen über Investitionszuschuss vom Land Erläuterungen: NRW (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 - 2036) ☒ zur Verfügung Mittel stehen ☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung ☐ ja Beteiligung RPA ☒ nein Seite 1 von 4 Klimarelevanz ☐ Ja ☒ Nein Erläuterungen: Sachdarstellung und Begründung Beschreibung der Baumaßnahme: Im Jahr 2016 wurde die hinter der Realschule Mark vorhandene Korbbogenrundlaufbahn aus Tennenbelag zu einem Fußball-Großspielfeld mit den Maßen von 104 x 67 m mit Kunststoffrasenbelag umgebaut. Im gleichen Zuge wurde südlich des Großspielfeldes ein Kleinspielfeld mit den Abmessungen von 44 x 22 m als Trainingsfläche für die Jugendmannschaften des Vereins errichtet. Beide Plätze sind mit einem Kunststoffrasen mit einer Sand- und Kunststoffgranulat (EPDM-Infill) verfüllten Polschicht ausgestattet. Bei Kunststoffrasenbelägen wird in Fachkreisen im Allgemeinen von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von rund 15 Jahren ausgegangen, abhängig von der Nutzungsintensität, der Platzpflege sowie der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten. Maßgeblich hierfür ist insbesondere die erfreulich dauerhaft hohe Inanspruchnahme der Kunststoffrasenflächen infolge einer ganzjährigen und weitgehend witterungsunabhängigen Nutzbarkeit im Vereins- und Trainingsbetrieb. Nicht zuletzt, da sich die Kunststoffrasenoberflächen bei Sportlerinnen und Sportlern aller Altersgruppen aufgrund ihrer Funktionalität und gleichbleibenden Spieleigenschaften großer Beliebtheit erfreuen. Die vom VfL Mark genutzten Spielfelder in der Alfred-Krabs-Sportanlage sind seit 2016 in Benutzung und weisen aufgrund der hohen Nutzungsintensität, die sich durch die Aufgabe der Sportanlage an der Wittmannstraße zusätzlich erhöht hat, inzwischen deutliche Verschleißerscheinungen, insbesondere im Bereich der Kunststoffrasenoberfläche sowie der Nahtverbindungen auf. An mehreren Stellen sind Abnutzungen und Beschädigungen erkennbar, die die Bespielbarkeit und langfristige Nutzbarkeit der Anlage beeinträchtigen. Bei einer Begehung in der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass der Kunststoffrasenbelag auf beiden Plätzen starke Verschleißerscheinungen aufweist, welche sich wie folgt zusammenfassen lassen: Der Flor des Kunststoffrasens weist infolge fortgeschrittenen Verschleißes eine deutliche Lückenbildung auf, da bereits in erheblichem Umfang Fasern verloren gegangen sind. Dadurch treten die Tuftgassen des Belags sichtbar hervor. Darüber hinaus sind entlang der Nahtverbindungen sichtbare Spalten zwischen den einzelnen Bahnen sowie teilweise hochstehende Kanten festzustellen. Die beschriebenen Schäden beeinträchtigen sowohl das Erscheinungsbild als auch die Gebrauchstauglichkeit und Verkehrssicherheit der Spielfläche erheblich. Ausgehend vom derzeitigen Zustand der Anlage ist die Erneuerung des Spielfeldbelages dringend erforderlich, da der vorhandene Belag stark abgenutzt und seine durchschnittliche Nutzungsdauer erreicht hat. Darüber hinaus wird durch den Austausch des alten Flors sowohl die Verletzungs- und Unfallgefahr für die Sportler erheblich reduziert, als auch die schutz- und sportfunktionellen Eigenschaften der Spielfeldoberfläche wiederhergestellt und somit ein kontinuierlicher Spiel- und Trainingsbetrieb sichergestellt. Das auf Grundlage der Voruntersuchungen erstellte Sanierungskonzept für die beiden Spielfelder stellt sich wie folgt dar: ▪ Ausbau des vorhandenen Kunststoffrasensystems auf der Baustelle. Dabei werden das Kunststoffgranulat, die Sandverfüllung sowie der Kunststoffrasenbelag getrennt voneinander zurückgebaut. Durch die sortenreine Trennung der einzelnen Bestandteile wird eine Beschlussvorlage BV-144/26 Seite 2 von 4 ordnungsgemäße und nachhaltige Verwertung der Komponenten in hierfür zugelassenen Verwertungsanlagen gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ermöglicht. ▪ Die unter dem Kunststoffrasenbelag liegende elastische Tragschicht (ET-Schicht) bleibt hierbei unangetastet, vorausgesetzt, diese entspricht noch den Anforderungen der DIN 18035. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, können Mehrkosten durch den Ausbau/ Entsorgung der alten ET-Schicht sowie Herstellung einer neuen ET-Schicht entstehen. Die zusätzlichen Kosten können derzeit nicht beziffert werden, da diese stark vom Umfang der auszutauschenden Fläche abhängen. Die anfallenden Mehrkosten können ebenfalls aus dem Infrastrukturgesetz NRW gefördert werden. ▪ Ausgleich Unebenheiten der vorh. elastischen Tragschicht in Teilflächen, falls erforderlich: Reparatur der vorh. ET-Schicht in Teilflächen, die einer stärkeren Nutzung unterliegen, wie z.B. dem Torraum. Nachtränken der gesamten Fläche mit Polyurethan (PU), um die Scherfestigkeit der Oberfläche zu verbessern. ▪ Verlegung der neusten Generation Kunststoffrasen gemäß DIN 18035-7:2019-12, Kombination aus spiralisierten sowie geraden Fasern, bestehend aus 100 % Polyethylen (PE), Polhöhe über Grund mindestens 35 mm, schwimmend verlegt, Verfüllung mit Quarzsand (i. M. 22-25 kg) im unteren Rasendrittel, der aufgrund der hohen Faserdichte kaum mehr sichtbar ist. Durch die spezielle Fasergeometrie in Form einer spiralförmig gedrehten Rasenfaser wird eine erhöhte Elastizität sowie eine verbesserte Rückstellkraft der Fasern erzielt. Hierdurch wird auch bei hoher Nutzungsintensität eine weitgehend dauerhafte Aufrichtung der Polschicht gewährleistet. Die spiralisierte Faserstruktur trägt darüber hinaus zu einer gleichmäßigen Lastverteilung innerhalb des Belagssystems bei und reduziert das dauerhafte Liegeverhalten der Fasern. Dadurch werden die Gebrauchseigenschaften, die Oberflächenstabilität sowie die langfristige Funktionstüchtigkeit der Kunststoffrasenfläche gewährleistet. Die neuste Generation Kunststoffrasen kann aufgrund seiner hohen Dichte mit Quarzsand bespielt werden und benötigt keinerlei Infill mehr aus Kunststoff. Der Spielkomfort wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Die sportfachlichen Spieleigenschaften und die von der DIN geforderte Schutzfunktion des Belages sind trotz fehlendem EPDM-Infill bei einer reinen mineralischen Verfüllung aus Quarzsand sichergestellt und mittlerweile von den meisten Fußballern akzeptiert. Eine mögliche Verfüllung des Rasensystems mit einem Korkgranulat scheidet aus, da die Kosten hierfür wesentlich höher ausfallen. Darüber hinaus ist der Pflegeaufwand wesentlich höher, da das extrem leichte Korkgranulat häufiger maschinell egalisiert werden muss, da es im Spielbetrieb relativ zügig zu den Seitenlinien verfrachtet wird. Einkleben der Spielfeldmarkierungen für Fußball, Farbe Weiß, Breite der Linien 12 cm sowie Markierungen in Blau für den Jugendfußball, Breite: 5 cm nach Abstimmung mit dem Verein. Der Zeitraum der Ausführung erfolgt in Absprache mit dem Verein VfL Mark. Finanzierung Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über die kommunale Pauschalförderung des NRW- Infrastrukturgesetz 2025 – 2036. Beschlussvorlage BV-144/26 Seite 3 von 4 Die Mittel stehen zweckgebundenen Maßnahmen wie z.B. der Sanierung von Sportstätten zur Verfügung. Folgekosten Das Großspielfeld weißt zum geplanten Fertigstellungstermin noch einen Restbuchwert von ca. 293.000 € auf. Anteilig von den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten werden zum geplanten Termin ca. 14 % des Restbuchwertes (ca. 41.000 €; dabei handelt es sich nur um die anteiligen Kosten die auf den Kunststoffrasenbelag entfallen) außerplanmäßig abgeschrieben. Zudem werden ebenfalls 14 % der Sonderposten i.H.v. ca. 33.000 € außerplanmäßig ertragswirksam aufgelöst. Das Kleinspielfeld weißt zum geplanten Fertigstellungstermin einen Restbuchwert von ca. 41.000 € auf. Hiervon werden anteilig für die Anschaffungs- und Herstellungskosten ca. 4.500 € (ca. 11 %, nur Anteil der auf Kunststoffrasenbelag entfällt) außerplanmäßig abgeschrieben. Zudem werden die Sonderposten i.H.v. ca. 3.500 € ertragswirksam aufgelöst. Die im Zuge des Austausches des Kunststoffrasens entstehenden Kosten werden den Ursprungsanlagen zugeschrieben und die Nutzungsdauer um 15 Jahre erhöht. Nach der Fertigstellung werden jährliche Aufwendungen für Abschreibungen i.H.v. ca. 19.300 € für das Großspielfeld und 8.000 € für das Kleinspielfeld, sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in gleicher Höhe erzielt. Aufgrund der Abgangsbuchungen entstehen zum Zeitpunkt der Fertigstellung eine voraussichtliche Ergebnisbelastung von ca. 9.000 €. Beschlussvorlage BV-144/26 Seite 4 von 4

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