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Straßensanierungsprogramm von Pflasterstraßen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-10-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: BV-105/26
Kennung: öffentlich
Stadtplanung, Bauwesen,
Dezernat:
Wohnen und Mobilität
Stadtamt: Tiefbauamt
Beteiligtes Stadtamt:
Beschlussvorschrift
§ 2 Abs. 1 Nr. 2, Buchstabe b Zuständigkeitsordnung
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Bezirksvertretung Hamm-Pelkum 29.09.2026 vorberatend
Bezirksvertretung Hamm-Mitte 29.09.2026 vorberatend
Bezirksvertretung Hamm-Uentrop 01.10.2026 vorberatend
Bezirksvertretung Hamm-Rhynern 01.10.2026 vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung,
07.10.2026 vorberatend
Wohnen und Mobilität
Haupt-, Personal- und
12.10.2026 beschließend
Finanzausschuss
Betreff
Straßensanierungsprogramm von Pflasterstraßen
Beschlussvorschlag
Das in der Vorlage dargestellte Straßensanierungsprogramm wird vorbehaltlich der gesicherten
Finanzierung für die nächsten Jahre beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
☒ Ja ☐ Nein
☒ Auszahlungen in €
1.052.000,00
☐ Aufwendungen in €
☒ Einzahlungen in €
720.000,00
☐ Erträge in €
Städtischer Eigenanteil € 332.000,00
☒ StA/Finanzstelle 66:662H1201010160 -
☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan: Straßendeckensanierungsprogramm
Erläuterungen: siehe Sachdarstellung unter Punkt "Finanzierung".
☐ zur Verfügung
Mittel stehen
☒ nicht/nicht vollständig zur Verfügung
☐ ja
Beteiligung RPA
☒ nein
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Klimarelevanz
☐ Ja ☒ Nein
Erläuterungen:
Sachdarstellung und Begründung
Mit dem Straßensanierungsprogramm wird ein Programm für die nächsten Jahre vorgelegt, das
noch nicht vollständig im Haushalt finanziert ist.
In den kommenden Jahren sollen in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel in
verschiedenen Stadtbezirken der Stadt Hamm mehrere Straßen saniert werden.
Die im Anschluss aufgeführten Straßen weisen erhebliche Mängel in Form von Verdrückungen,
Spurrillen und weitere Schäden auf. Zur Beseitigung ist eine grundhafte Erneuerung der
Pflasterfläche erforderlich.
Nr. Straße Abschnitt von - bis Bezirk Bemerkung Summe
1 Eylertstraße Brüderstraße bis 1 Pflastererneuerung 162.500 €
Widumstraße
2 Erich-Ollenhauer- Schäferstraße bis 2 Pflastererneuerung 142.500 €
Straße Tucholskystraße
3 Friedrich-Gruß- Alter Uentroper Weg bis Nr. 2 Pflastererneuerung 150.000 €
Weg 13
4 Weg-RH-c06 Bergstraße- Am Wäldchen 3 Pflastererneuerung 152.000 €
5 Möwenweg Wilhelm-Nabe-Straße bis 4 Pflastererneuerung 125.000 €
Birkhuhnweg
6 De-Wendel-Straße Kamener Straße bis 4 Pflastererneuerung 320.000 €
Dünnebank
In der vorstehenden Liste sind die Maßnahmen fortlaufend nummeriert, die Reihenfolge der
Maßnahmen stellt keine Priorisierung dar.
Finanzierung
Die Maßnahmen für das Straßensanierungsprogramm werden in Abhängigkeit der zur Verfügung
stehenden Mittel durchgeführt. Hierzu wird der Zahlungsmittelabfluss des gesamten Haushaltes
unterjährig kontinuierlich beobachtet. In erster Linie soll die Deckung dabei aus den Mitteln des
Dezernates VI erfolgen.
Es ist davon auszugehen, dass nicht alle geplanten Investitionsmaßnahmen, die die Bautätigkeit
betreffen, bis zum jeweiligen Jahresende wirksam werden. Zusätzlich ist aufgrund der Erfahrungen
der Vorjahre nicht damit zu rechnen, dass die veranschlagten Investitionen in voller Höhe bis jeweils
zum Jahresende abgerechnet werden.
§ 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW bestimmt, dass für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem
zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines
gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge erhoben
werden. Dieser Finanzierungsanteil an den Baukosten wird gem. der Straßenausbaubeitrag-
Erstattungsverordnung NRW vom Land NRW erstattet. Die Höhe des Anteiles am
erstattungsfähigen Aufwand wird bestimmt durch die Anlage zu dieser Verordnung. Analog zum
Muster der „früheren“ Straßenbaubeitragssatzung erfolgt der Anteil gestaffelt nach
Straßenkategorien und Teilanlagen. Für die Baumaßnahmen Eylertstraße, Erich-Ollenhauer-Straße,
Friedrich-Gruß-Weg, Möwenweg und De-Wendel-Straße beträgt der Erstattungsanteil 80 %.
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Anlage(n):
1. Folgekostenberechnung Eylertstraße
2. Folgekostenberechnung Erich_Ollenhauer_Strasse
3. Folgekostenberechnung Friedrich_Gruß_Weg
4. Folgekostenberechnung Weg-RH-c06
5. Folgekostenberechnung Möwenweg
6. Folgekostenberechnung De_Wendel_Strasse
7. Erich-Ollenhauer-Straße
8. Eylertstraße
9. Friedrich-Gruß-Weg
10. Weg-RH-c06
11. Möwenweg
12. De-Wendel-Straße
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