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Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2027 bis 2029

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHamm
Datum2026-10-12
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Stadt Hamm Beschlussvorlage Vorlagennummer: BV-27/26 Kennung: öffentlich Stadtplanung, Bauwesen, Dezernat: Wohnen und Mobilität Stadtamt: Tiefbauamt Beteiligtes Stadtamt: Beschlussvorschrift § 2 Abs. 1 Nr. 2 b) Zuständigkeitsordnung Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Top Bezirksvertretung Hamm-Pelkum 29.09.2026 vorberatend Bezirksvertretung Hamm-Heessen 29.09.2026 vorberatend Bezirksvertretung Hamm-Bockum- 30.09.2026 vorberatend Hövel Bezirksvertretung Hamm-Herringen 01.10.2026 vorberatend Bezirksvertretung Hamm-Uentrop 01.10.2026 vorberatend Bezirksvertretung Hamm-Rhynern 01.10.2026 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung, 07.10.2026 vorberatend Wohnen und Mobilität Haupt-, Personal- und 12.10.2026 beschließend Finanzausschuss Betreff Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2027 bis 2029 Beschlussvorschlag Die Durchführung der aufgeführten Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen wird für die Jahre 2027 bis 2029 vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ☒ Ja ☐ Nein ☒ Auszahlungen in € 1.790.000 (2027 310.000; 2028 980.000; 2029 ☐ Aufwendungen in € 500.000) 1.790.000 (2027 310.000; 2028 480.000; 2029 ☒ Einzahlungen in € 500.000) NRW-Infrastrukturgesetz ☐ Erträge in € (2028 500.000) Fördermittel nach FöRi Wirtschaftswege Städtischer Eigenanteil € 0 ☒ StA/Finanzstelle 662_1201010370 - Wirtschaftswege Gemeindestraßen ☐ StA/Zeile in Teilergebnisplan: Erläuterungen: Seite 1 von 5 ☒ zur Verfügung Mittel stehen ☐ nicht/nicht vollständig zur Verfügung ☐ ja Beteiligung RPA ☒ nein Klimarelevanz ☐ Ja ☒ Nein Erläuterungen: Sachdarstellung und Begründung Es ist beabsichtigt, auch in den kommenden Jahren für die Erneuerung von Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Hamm Förderanträge im Rahmen des zunächst bis 2029 aufgelegten Förderprogramms mit Mitteln aus dem Europäischen Agrarfonds (EGFL/ELER) in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege) zu stellen. In den Jahren 2023 und 2026 hat die Stadt entsprechende Fördermittelbescheide bzw. -zusagen erhalten. Eine erneute Förderung von Wirtschaftswegebaumaßnahmen im Stadtgebiet Hamm in den kommenden Jahren ist jedoch unter den genannten Rahmenbedingungen des Förderprogramms (relativ geringes finanzielles Volumen, hohe Nachfrage der Gemeinden in NRW) nicht gesichert. Sofern im Jahr 2028 kein positiver Fördermittelbescheid der FöRL Wirtschaftswege erteilt wird, wird der Fördermittelantrag für das Jahr 2029 aufrecht erhalten. Die Höhe der Zuwendung in der FöRL Wirtschaftswege je Antrag ist auf 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 500.000 € begrenzt. Dies implementiert, dass die Stadt Hamm grds. einen Eigenanteil zu leisten hat. Die Finanzierung der zu erbringenden Eigenanteile erfolgt aus dem Förderprojekt NRW- Infrastrukturgesetz. Eine Verbindung der Förderungen (Co-Finanzierung) ist zulässig. Wirtschaftswegesanierung 2027 (keine Förderung FöRL Wirtschaftswege, ausschließliche Finanzierung NRW-Infrastrukturgesetz) Die nachfolgend aufgeführten Wirtschaftswege weisen erhebliche Schäden wie Aufbrüche, Verdrückungen und Rissbildungen auf. Deshalb ist grds. vorgesehen, die vorhandene Wegbefestigung zu fräsen, zu profilieren und nachzuverdichten. Auf die so vorbereitete Fläche wird eine bituminöse Tragdeckschicht in einer Dicke von 10 cm eingebaut. Abschließend werden die Bankette an die neuen Fahrbahnränder angepasst. Die Sanierung der Pollgartenstraße (190.000,00 Euro) wird separat beschlossen. Folgende Wirtschaftswege sollen in 2027 verbessert hergestellt werden: Lfd. Straße Bezirk von…bis Kosten in € Nr. 1 Teinertstraße 2 In der Brei bis 50.000,00 Kuhlmannstraße 2 Längde 3 In der Lengde bis Kurve 50.000,00 3 Auf dem Brauk 4 Kamener Straße bis Hausnr. 60.000,00 29 4 Uedinghoffstraße 7 Mansfelder Str. bis 150.000,00 Volkenhoffs Weg Gesamtinvest Projekte 2027 310.000,00 Die Baumaßnahme 1 wurde bereits mit der Beschlussvorlage BV-16/25 beschlossen. Der Kostenansatz wurde angepasst. Beschlussvorlage BV-27/26 Seite 2 von 5 Wirtschaftswegesanierung 2028 (sowohl Förderung aus der FöRL Wirtschaftswege, Ko- Förderung NRW-Infrastrukturgesetz, optional 2029) Nachhaltige Wegebaumaßnahmen sollen die zentrale ländliche Infrastruktur (Wirtschaftswege) verbessern, indem der Ausbau und die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Wirtschaftswege, die dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, dem eingeschränkten Kfz- Verkehr sowie dem Radverkehr dienen, gefördert werden. Bei der Bezirksregierung Arnsberg wird ein Förderantrag gem. der Richtlinie zur „Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur (Wirtschaftswege)“ gestellt, wobei das vorgelegte geförderte Wegenetzkonzept Fördervoraussetzung ist. Es werden 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, die Höchstgrenze beträgt 500.000 €. Die nachstehend aufgeführten Wirtschaftswege wurden auf Grundlage des Wegenetzkonzeptes aus den Kategorien B/C (Verbindungswege/Hauptwirtschaftswege) mit dringendem Handlungsbedarf für eine kurzfristige Sanierungsmaßnahme priorisiert. Die nachfolgend aufgeführten Wirtschaftswege weisen erhebliche Schäden wie Aufbrüche, Verdrückungen und Rissbildungen auf. Deshalb ist hier vorgesehen, die vorhandene Wegbefestigung zu fräsen, zu profilieren und verbessert mit einer Dicke von 10 cm (Asphaltaufbau) neu herzustellen, sowie partiell den ungebundenen Oberbau (Frostschutzschicht) dicker aufzubauen. Als Gesamtziel soll eine Verstärkung des Oberbaus von mindestens 7 cm erreicht werden. Abschließend werden die Bankette an die neuen Fahrbahnränder angepasst. Folgende Wirtschaftswege sollen in 2028 verbessert hergestellt werden: Lfd. Straße Bezirk von…bis Kosten in € Nr. 5 Baumstraße 2 Hausnr. 55 bis Im Tal 150.000,00 6 Im gelben Schlot 2 Grönebergstraße bis Im 170.000,00 Westenholz 7 Kumper Heide 3 Osterkamp bis Göbel von 160.000,00 Drechen-Straßen 8 Kumper Heide 3 Osterfliericher Weg bis 220.000,00 Kuhlbachweg 9 Holthöfener Weg 3 Wambelner Str. bis 280.000,00 Pollgartenstr. Gesamtinvest 980.000,00 (500.000 Euro FöRL Wirtschaftswege und 480.000 Euro NRW-Infrastrukturgesetz) Die Baumaßnahme 8 wurde bereits mit der Beschlussvorlage BV-16/25 beschlossen. Die Maßnahme Nr. 8 der BV-16/25 „Kumper Heide“ erfordert nach technischer Prüfung einen größeren Aufwand um die Förderbedingungen zu erfüllen. Die Kosten wurden dementsprechend angepasst. Für den Ausbau von Wirtschaftswegen sind im HJ 2027 sowie 2028 und 2029 jeweils 500.000 € eingestellt, die über das NRW-Infrastrukturgesetz finanziert werden sollen. Sofern für die Maßnahmen 5 – 9 keine Fördermittel nach FöRi Wirtschaftswege (500.000,00 Euro) akquiriert werden können, ist vorgesehen, die Ersatzmaßnahmen „Wirtschaftswegesanierung 2029 (NRW-Infrastrukturgesetz, optional 2028) Nr. 10 - 16 in 2028 durchzuführen, für die (jeweils) keine Fördermittel nach FöRL Wirtschaftswege beantragt werden können. Die Förderanträge für die Maßnahmen 5-9 werden dann für das Jahr 2029 aufrecht erhalten. Die Maßnahmen 5-9 werden in 2029 nur umgesetzt, sofern Fördermittel nach FöRi Wirtschaftswege in Höhe von 500.000 Euro bewilligt werden. Wirtschaftswegesanierung 2029 (keine Förderung FöRL Wirtschaftswege, ausschließliche Finanzierung NRW-Infrastrukturgesetz), optional 2028) Die nachfolgend aufgeführten Wirtschaftswege weisen ebenfalls erhebliche Schäden wie Aufbrüche, Verdrückungen und Rissbildungen auf. Deshalb ist grds. vorgesehen, die vorhandene Wegbefestigung zu fräsen, zu profilieren und nachzuverdichten. Auf die so vorbereitete Fläche wird Beschlussvorlage BV-27/26 Seite 3 von 5 eine bituminöse Tragdeckschicht in einer Dicke von 10 cm eingebaut. Abschließend werden die Bankette an die neuen Fahrbahnränder angepasst. Folgende Wirtschaftswege sollen in 2029 verbessert hergestellt werden: Lfd. Nr. Straße Bezirk von…bis Kosten in € 10 Im Nachtigallental 2 Auf dem Südfelde bis Brücke 90.000,00 11 Am Tünner Berg 3 An der Lohschule bis 100.000,00 Osttünner Weg 12 Holtumer Weg 3 Holtumer Weg bis In der 100.000,00 Hasenvöde 13 Langelandweg 3 In Süddinker bis Illinger Str. 40.000,00 14 Kobbenskamp 4 Fels-Loh-Straße bis Bebauung 50.000,00 15 Romberger Straße 5 Sandbochumer Straße bis Am 80.000,00 Holtkamp 16 Starkenberg 6 Sunnekamp bis Stadtgrenze 40.000,00 Gesamtinvest 500.000,00 Die Baumaßnahmen 12 und 15 wurden bereits mit der Beschlussvorlage BV-16/25 beschlossen. Der Kostenansatz für Holtumer Weg wurde angepasst. Anlage(n): 1. Teinertstraße 2. Längde 3. Auf dem Brauk 4. Uedinghoffstraße 5. Baumstraße 6. Im gelben Schlot 7. Kumper Heide 7 8. Kumper Heide 8 9. Holthöfener Weg 10. Im Nachtigallental 11. Am Tünner Berg 12. Holtumer Weg 13. Langelandweg 14. Kobbenskamp 15. Romberger Straße 16. Starkenberg 17. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Teinertstrasse 18. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Längde 19. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Auf dem Brauk 20. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Uedinghoffstraße 21. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Baumstraße 22. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Im gelben Schlot 23. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Kumper Heide 7 24. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Kumper Heide 8 25. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Holthöfener Weg 26. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Im Nachtigallental 27. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Am Tünner Berg 28. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Holtumer Weg 29. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Langelandweg Beschlussvorlage BV-27/26 Seite 4 von 5 30. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Kobbenskamp 31. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Romberger Straße 32. Folgekostenberechnung Wirtschaftsweg Starkenberg Beschlussvorlage BV-27/26 Seite 5 von 5

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