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Bebauungsplan F 24 Langerwehe "Seelebach II" Hier: Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Beschluss zur Veröffentlichung im Internet/ Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Langerwehe |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 04.09.2026
Der Bürgermeister Beschlussvorlage
- Öffentlich -
Drucksache VL-208/2026
Aktenzeichen: Merx
federführendes Amt: Bauamt
Beratungsfolge Termin Top
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr 24.09.2026
und Planung
Bebauungsplan F 24 Langerwehe "Seelebach II"
Hier: Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen An-
regungen und Bedenken sowie Beschluss zur Veröffentlichung im Internet/ Offenla-
ge gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Planung beschließt,
1. über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Beden-
ken gemäß den Einzelvorschlägen,
2. die Veröffentlichung im Internet/Offenlage des Bebauungsplanes F 24 Langerwehe
"Seelebach II“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Planungsangelegenheiten hatte in seiner Sitzung am
24.08.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes F 24 Langerwehe "Seelebach II" gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1
BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit wurden am 08.10.2021
ortsüblich bekannt gemacht sowie nachrichtlich am 23.10.2021 im Mitteilungsblatt der
Gemeinde veröffentlicht. Die Öffentlichkeit wurde am 02.11.2021 im Rahmen einer Bür-
gerveranstaltung über die Planungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet. Im Zeitraum
vom 02.11.2021 bis einschließlich zum 16.11.2021 bestand die Möglichkeit, zu den Pla-
nungen Stellung zu nehmen.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.10.2021 über
die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB informiert. Im Rahmen der frühzeitigen Beteili-
gung, welche in der Zeit vom 19.10.2021 bis einschließlich 01.12.2021 stattfand, sind An-
regungen und Bedenken vorgetragen worden.
Als nächster Verfahrensschritt kann nun die Veröffentlichung im Internet bzw. die Offenla-
ge gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Zeitgleich holt die Gemeinde die Stel-
lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Hierzu muss
zunächst über alle eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Betei-
ligung beraten und beschlossen werden.
Als Anlage beigefügt ist eine Zusammenstellung aller Anregungen und Bedenken, die von
Seiten der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und aus der Öffentlichkeit
vorgetragen worden sind, jeweils versehen mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie
einem Abwägungsvorschlag.
Folgende Planunterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
Anlage 1 – Planurkunde des Bebauungsplanes F24
Anlage 2 – Textliche Festsetzungen
Anlage 3 – Begründung zum Bebauungsplan samt Umweltbericht (wird komplettiert)
Anlage 4 – Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Anlage 5 – Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Anlage 6 – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LPF)
Anlage 7 – Anhang 1 zum LPF (Bestand)
Anlage 8 – Anhang 2 zum LPF (Planung)
Anlage 9 – Artenschutzprüfung
Anlage 10 – Schallschutzgutachten (wird komplettiert)
Anlage 11 – Verkehrsgutachten (wird komplettiert)
Anlage 12 – Baugrundgutachten (wird komplettiert)
Hinweis der Verwaltung:
Die Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt sind aktuell noch unvollständig, die zum
Versandtag fehlenden Anlagen (siehe Auflistung) werden der Vorlage zeitnah beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens werden vom Vorhabenträger getragen.
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Der Bürgermeister
Pelzer
Beschlussvorlage VL-208/2026 Seite 2
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