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Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Wohnungsbau-Turbo“) hier: Leitlinien für den Umgang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Wohnungsbau-Turbo“)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Langerwehe |
| Datum | 2026-10-15 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 19.08.2026
Der Bürgermeister Beschlussvorlage
- Öffentlich -
Drucksache VL-188/2026
Aktenzeichen: Merx
federführendes Amt: Bauamt
Beratungsfolge Termin Top
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr 24.09.2026
und Planung
Rat der Gemeinde Langerwehe 15.10.2026
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
(„Wohnungsbau-Turbo“)
hier: Leitlinien für den Umgang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Woh-
nungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Wohnungsbau-Turbo“)
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Planung empfiehlt dem Rat der
Gemeinde Langerwehe die erstellten Handlungsleitlinien zu beschließen.
2. Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die Handlungsleitlinien für den Umgang mit dem
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bau-Turbo)
Sachdarstellung:
Es wird auf die Vorlage 116/2026 Bezug genommen.
Unter Mitwirkung der kreisangehörigen Kommunen wurde durch das Fachamt Kreisent-
wicklung u. -planung, Wirtschaftsförderung u. Tourismus des Kreises Düren ein Leitlinien-
entwurf entwickelt.
Am 16.07.2026 konnten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Vertretun-
gen der zuständigen Fachabteilungen an einem Austauschtermin teilnehmen. Ziel des
Termins war es, einen ersten Überblick über die bisherigen Erfahrungen in den kreisange-
hörigen Kommunen zu gewinnen und die Leitlinie gemeinsam zu besprechen.
Der Kreis Düren wies ausdrücklich darauf hin, dass die Leitlinie kein starres Konstrukt ist,
sondern durch Erfahrungen aus den eigenen sowie den Nachbarkommunen stetig ange-
passt oder erweitert werden kann.
Die nun zum Beschluss vorliegende Leitlinie wurde um Erfahrungen und Rückmeldungen
aus der Praxis des Bauamts ergänzt, um Abläufe zu vereinfachen, rechtliche Vorgaben
besser zu integrieren und die künftige Umsetzung bei Planungen und Bauvorhaben realis-
tischer und anwendungsfreundlicher zu gestalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Leitlinie nicht. Durch abzuschließende
städtebauliche Verträge werden beispielsweise die Übernahme von Planungs- und Er-
schließungskosten durch den Antragssteller zugesichert.
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Der Bürgermeister
Pelzer
Beschlussvorlage VL-188/2026 Seite 2
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