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Sachstand Klimaanpassungkonzept - Ausblick auf die erwartete KIAnKVO (Klimaanpassungskonzept-Verordnung)

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Rödinghausen
Datum2026-09-22
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Gemeinde Rödinghausen Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Datum Vorlagen-Nr. 01.09.2026 192/2025-2030 Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich Geschäftsbereich 3 Dr. Bianca Kreuzinger-Ja- nik Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Ausschuss für Umwelt, Klima 22.09.2026 und Mobilität Betreff: Sachstand Klimaanpassungkonzept - Ausblick auf die erwartete KIAnKVO (Klimaanpassungs- konzept-Verordnung) Mitteilung: Mit dem Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG NRW) hat das Land einen ge- setzlichen Rahmen geschaffen, um die Folgen des Klimawandels stärker bei öffentlichen Pla- nungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Auswirkungen zunehmender Hitze- und Trockenperioden sowie Starkregen- und Hochwasserereignisse. Nach der derzeit geltenden Fassung des KlAnG NRW wird den Kommunen die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten empfohlen. Diese Rechtslage soll sich aufgrund der Vorgaben des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes künftig ändern. Der hierzu vorliegende Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, die Grundlage für eine verpflichtende Erstellung von Kli- maanpassungskonzepten auf kommunaler Ebene zu schaffen. Die konkreten Anforderungen sollen in einer noch zu erlassenden Klimaanpassungskonzept- Verordnung (KlAnKVO) geregelt werden. Diese soll insbesondere festlegen, welche öffentlichen Stellen zur Erstellung verpflichtet werden, welche inhaltlichen Anforderungen an die Konzepte gestellt werden und welche Fristen gelten. Die abschließenden Regelungen liegen derzeit noch nicht vor. Ein kommunales Klimaanpassungskonzept soll die örtlichen Auswirkungen und Risiken des Kli- mawandels erfassen, besonders betroffene Bereiche identifizieren und hieraus konkrete Maß- nahmen zur Verbesserung der Klimaresilienz ableiten. Für die Gemeinde können dabei insbe- sondere die Themen Starkregen und Hochwasser, Hitze und Trockenheit, Wasserhaushalt, Grün- und Freiflächen, Natur und Landschaft sowie die klimaangepasste Gestaltung kommuna- ler Infrastruktur und öffentlicher Räume von Bedeutung sein. Klimaanpassung ist dabei als fachübergreifende kommunale Aufgabe zu verstehen. Bereits vorhandene Daten, Konzepte und Planungen können in die Erstellung eines Klimaanpassungs- konzeptes einbezogen werden. Mit der Übertragung neuer Aufgaben auf die Kommunen ist nach den bisherigen Planungen des Landes auch ein finanzieller Belastungsausgleich vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung soll im Zusammenhang mit der KlAnKVO geregelt werden. Mitteilungsvorlage, Vorlagen-Nr. 192/2025-2030, vom 01.09.2026 | Seite 1 von 2 Die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens und der Klimaanpassungskonzept-Ver- ordnung bleibt abzuwarten. Die Klimaschutzmanagerin wird in der Sitzung über den aktuellen Sachstand, die erwarteten Anforderungen sowie die mögliche Ausgestaltung eines Klimaanpas- sungskonzeptes für die Gemeinde berichten. Verantwortlich gezeichnet: Siegfried Lux (Bürgermeister) Mitteilungsvorlage, Vorlagen-Nr. 192/2025-2030, vom 01.09.2026 | Seite 2 von 2

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