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Sachstand Klimaanpassungkonzept - Ausblick auf die erwartete KIAnKVO (Klimaanpassungskonzept-Verordnung)
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Rödinghausen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rödinghausen
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Datum Vorlagen-Nr.
01.09.2026 192/2025-2030
Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich
Geschäftsbereich 3 Dr. Bianca Kreuzinger-Ja-
nik
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent
Ausschuss für Umwelt, Klima 22.09.2026
und Mobilität
Betreff:
Sachstand Klimaanpassungkonzept - Ausblick auf die erwartete KIAnKVO (Klimaanpassungs-
konzept-Verordnung)
Mitteilung:
Mit dem Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG NRW) hat das Land einen ge-
setzlichen Rahmen geschaffen, um die Folgen des Klimawandels stärker bei öffentlichen Pla-
nungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Auswirkungen
zunehmender Hitze- und Trockenperioden sowie Starkregen- und Hochwasserereignisse.
Nach der derzeit geltenden Fassung des KlAnG NRW wird den Kommunen die Erstellung von
Klimaanpassungskonzepten empfohlen. Diese Rechtslage soll sich aufgrund der Vorgaben des
Bundes-Klimaanpassungsgesetzes künftig ändern. Der hierzu vorliegende Gesetzentwurf des
Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, die Grundlage für eine verpflichtende Erstellung von Kli-
maanpassungskonzepten auf kommunaler Ebene zu schaffen.
Die konkreten Anforderungen sollen in einer noch zu erlassenden Klimaanpassungskonzept-
Verordnung (KlAnKVO) geregelt werden. Diese soll insbesondere festlegen, welche öffentlichen
Stellen zur Erstellung verpflichtet werden, welche inhaltlichen Anforderungen an die Konzepte
gestellt werden und welche Fristen gelten. Die abschließenden Regelungen liegen derzeit noch
nicht vor.
Ein kommunales Klimaanpassungskonzept soll die örtlichen Auswirkungen und Risiken des Kli-
mawandels erfassen, besonders betroffene Bereiche identifizieren und hieraus konkrete Maß-
nahmen zur Verbesserung der Klimaresilienz ableiten. Für die Gemeinde können dabei insbe-
sondere die Themen Starkregen und Hochwasser, Hitze und Trockenheit, Wasserhaushalt,
Grün- und Freiflächen, Natur und Landschaft sowie die klimaangepasste Gestaltung kommuna-
ler Infrastruktur und öffentlicher Räume von Bedeutung sein.
Klimaanpassung ist dabei als fachübergreifende kommunale Aufgabe zu verstehen. Bereits
vorhandene Daten, Konzepte und Planungen können in die Erstellung eines Klimaanpassungs-
konzeptes einbezogen werden.
Mit der Übertragung neuer Aufgaben auf die Kommunen ist nach den bisherigen Planungen des
Landes auch ein finanzieller Belastungsausgleich vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung soll
im Zusammenhang mit der KlAnKVO geregelt werden.
Mitteilungsvorlage, Vorlagen-Nr. 192/2025-2030, vom 01.09.2026 | Seite 1 von 2
Die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens und der Klimaanpassungskonzept-Ver-
ordnung bleibt abzuwarten. Die Klimaschutzmanagerin wird in der Sitzung über den aktuellen
Sachstand, die erwarteten Anforderungen sowie die mögliche Ausgestaltung eines Klimaanpas-
sungskonzeptes für die Gemeinde berichten.
Verantwortlich gezeichnet:
Siegfried Lux
(Bürgermeister)
Mitteilungsvorlage, Vorlagen-Nr. 192/2025-2030, vom 01.09.2026 | Seite 2 von 2
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