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Planung eines Parkplatzes an der Westerbergstraße -Befreiung von den Festsetzungen der Baumschutzsatzung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Rödinghausen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rödinghausen
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Datum Vorlagen-Nr.
04.09.2026 188/2025-2030
Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich
Geschäftsbereich 3 Andreas Dornhöfer Geschäftsbereich 2
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent
Ausschuss für Umwelt, Klima 22.09.2026
und Mobilität
Betreff:
Planung eines Parkplatzes an der Westerbergstraße
-Befreiung von den Festsetzungen der Baumschutzsatzung
Beschlussvorschlag:
Über die Entfernung der vier geschützten Bäume ist zu beraten und Beschluss zu fassen.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Liegenschaften und Infrastruktur
am 29.01.2026 wurde durch die Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH die Vorplanung ei-
nes Parkplatzes an der Westerbergstraße im Bereich der Tribünen der Tennisplätze vorgestellt.
Diese Planung berücksichtigte den Erhalt der vier vorhandenen und von der Baumschutzsat-
zung erfassten und geschützten Bäume. Auf dieser Planung basierend wurde eine Baugeneh-
migung erteilt.
Das bestehende Strauchwerk sowie drei nicht geschützte Kirschbäume entlang der Wester-
bergstraße wurden bereits entfernt. Als Ausgleich sieht diese Planung die Pflanzung von drei
Ersatzbäumen innerhalb des unmittelbaren Planungsbereichs des Parkplatzes vor.
Der Vorhabenträger beabsichtigt nun eine Anpassung der Planung dahingehend, dass die vier
Bäume nicht erhalten werden sollen, da damit eine wirtschaftlichere Umsetzung des Projektes
und eine Erhöhung der Anzahl der Stellplätze (von ca. 18 auf ca. 24) einhergeht. Das Forst-
büro Achterberg aus Werther hat daher eine sachverständige Beurteilung der vier Bäume vor-
genommen und wird das Ergebnis in der Sitzung vorstellen. Nach § 6 Abs. 4 der Baumschutz-
satzung i.V.m. der Zuständigkeitsverordnung entscheidet der Ausschuss für Umwelt, Klima und
Mobilität in dieser Angelegenheit.
Die gültige Baumschutzsatzung enthält dazu im § 6 Ausnahme- und Befreiungstatbestände von
denen der Buchstabe b) hier einschlägig ist. Danach bestünde die Möglichkeit einer Ausnahme-
und Befreiung wenn eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht
oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann.
Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 188/2025-2030, vom 04.09.2026 | Seite 1 von 2
Hier steht die beabsichtigte Beseitigung der Bäume in Zusammenhang mit einem Bauantrag
zum Bau eines Parkplatzes für das dort ansässige Sportzentrum. Der Parkplatzbau ist nach
Aussage des Baumgutachters so nicht möglich, da ein Verstoß gegen die einschlägigen DIN-
Vorschriften durch Auffüllung des Wurzelbereiches der Bäume bestünde. Zudem hat das beauf-
tragte Planungsbüro Projekt-Mehrkosten bei Erhalt dieser Bäume von rd. 40.000 € ermittelt.
Der Tatbestand d) -die Krankheit eines geschützten Baumes- wäre evlt. für den Baum 1
(Ahorn) zutreffend, der einen Säbelwuchs und eine Rissbildung aufweist und als nicht standsi-
cher eingestuft wird. Demnach dürfte der Erhalt dieses Baumes auch unter Berücksichtigung
des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand nicht möglich sein. Die weiteren Bäume
2 -4 sind nach Einschätzung des Gutachters nicht krank.
Von den Verboten des § 4 können im Einzelfall Befreiungen erteilt werden, wenn das Verbot zu
einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und eine Befreiung mit den öffentlichen Interes-
sen vereinbar ist. Eine Befreiung kann auch aus Gründen des allgemeinen Wohls erfolgen.
Sollte einer Befreiung und damit einer Entfernung der Bäume zugestimmt werden , so ist der
Vorhabenträger zu verpflichten, entsprechende Ausgleichspflanzungen-sofern möglich-ortsnah
auf dem geplanten Parkplatzgelände zu realisieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der Erstellung der Parkplatzanlage und möglicher Ersatzpflanzungen werden durch
den Vorhabenträger getragen.
Verantwortlich gezeichnet:
Siegfried Lux
(Bürgermeister)
Anlage(n):
Lageplan_Westerbergstraße_1:1500
Lageplan mit Baumerhalt
Lageplan mit Baumfällung
Gutachten Forstbüro Achterberg
Baumschutzsatzuung
Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 188/2025-2030, vom 04.09.2026 | Seite 2 von 2
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