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Jahresabschluss 2025 - Übersicht der Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW)
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Rödinghausen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rödinghausen
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Datum Vorlagen-Nr.
19.08.2026 176/2025-2030
Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich
Geschäftsbereich 2 Björn Vogt Geschäftsbereich 2
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent
Gemeinderat 24.09.2026
Betreff:
Jahresabschluss 2025 - Übersicht der Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Kommunalhaus-
haltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW)
Mitteilung:
Nach § 22 Abs. 1 KomHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen
übertragbar. Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen, erhö-
hen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres.
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Vertretungsorgan (Gemeinderat) eine Übersicht
der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan
des Folgejahres vorzulegen (§ 22 Abs. 4 S. 1 KomHVO NRW).
Der Verwaltungsvorlage sind tabellarische Aufstellungen der Ermächtigungsübertragungen ge-
trennt nach investiven Auszahlungen und konsumtiven Auszahlungen beigefügt. Aus diesen ist
ersichtlich, dass investive Auszahlungen in Höhe eines Gesamtbetrages von 2.875.089,80 Euro
sowie konsumtive Aufwendungen in Höhe von 87.911,60 Euro übertragen wurden.
Verantwortlich gezeichnet:
Siegfried Lux
(Bürgermeister)
Anlage(n):
JA_2025_Ermächtigungsübertragungen_konsumtiv
JA_2025_Ermächtigungsübertragungen_investiv
Mitteilungsvorlage, Vorlagen-Nr. 176/2025-2030, vom 19.08.2026 | Seite 1 von 1
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