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Jahresabschluss 2025 - Übersicht der Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW)

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Rödinghausen
Datum2026-09-24
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Gemeinde Rödinghausen Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Datum Vorlagen-Nr. 19.08.2026 176/2025-2030 Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich Geschäftsbereich 2 Björn Vogt Geschäftsbereich 2 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Gemeinderat 24.09.2026 Betreff: Jahresabschluss 2025 - Übersicht der Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Kommunalhaus- haltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) Mitteilung: Nach § 22 Abs. 1 KomHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen, erhö- hen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Vertretungsorgan (Gemeinderat) eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen (§ 22 Abs. 4 S. 1 KomHVO NRW). Der Verwaltungsvorlage sind tabellarische Aufstellungen der Ermächtigungsübertragungen ge- trennt nach investiven Auszahlungen und konsumtiven Auszahlungen beigefügt. Aus diesen ist ersichtlich, dass investive Auszahlungen in Höhe eines Gesamtbetrages von 2.875.089,80 Euro sowie konsumtive Aufwendungen in Höhe von 87.911,60 Euro übertragen wurden. Verantwortlich gezeichnet: Siegfried Lux (Bürgermeister) Anlage(n): JA_2025_Ermächtigungsübertragungen_konsumtiv JA_2025_Ermächtigungsübertragungen_investiv Mitteilungsvorlage, Vorlagen-Nr. 176/2025-2030, vom 19.08.2026 | Seite 1 von 1

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