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7. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 4.6 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Windpark „Auf dem Wolf““, Gemarkungen Reddehausen und Schönstadt – Neufassung des Planungsgebiets
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Cölbe |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Cölbe, den 07.09.2026
Fachbereich: Abteilung IV - Bau, Liegenschaften, Umwelt
Verfasser: Sascha Fikus
Sachbearbeiter: Herr Fikus
DSNR: XIII-2026-0085
Beschlussvorlage
7. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 4.6 „Vor
habenbezogener Bebauungsplan - Windpark „Auf dem Wolf““, Gemarkungen Reddehausen
und Schönstadt – Neufassung des Planungsgebiets
Beratungsfolge:
Gremium Am Status
Gemeindevorstand 16.09.2026 beschließend
Ausschuss für Klimaschutz, Infrastruktur, Mobilität und 22.09.2026 vorberatend
Naturschutz
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 22.09.2026 vorberatend
Gemeindevertretung 29.09.2026 beschließend
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 2 (1) BauGB beschließt die Gemeinde die 7. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4.6 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan -
Windpark „Auf dem Wolf“, in den Gemarkungen Reddehausen und Schönstadt. Planungsziel
ist die Änderung der im gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen „Flächen für die Land
wirtschaft“ in eine „Sonderbaufläche Windpark“. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist
aus dem der Beschlussvorlage beiliegenden Plan ersichtlich, der Bestandteil des Beschlusses
ist.
2. Die von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07.05.2024 unter Vorlage XII-2024-
0642 gefassten Beschlüsse bleiben in allen übrigen Punkten unverändert.
Begründung:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 07.05.2024 mit dem Beschluss der Vorlage XII-2024-
0642 alle notwendigen Beschlüsse gefasst, um sowohl eine Änderung des Flächennutzungsplans als
auch die Aufstellung eines Bebauungsplans im Plangebiet „Auf dem Wolf“ mit dem Ziel herbeizu
führen, die Errichtung eines aus drei Windenergieanlagen bestehenden Windparks zu ermöglichen.
Unter Punkt 2 der o.g. Beschlussvorlage wurde als Grundlage für die gefassten Beschlüsse auf den
zu diesem Zeitpunkt anvisierten Geltungsbereich verwiesen, der aus dem der Vorlage beigefügten
Plan erkennbar war. Mittlerweile haben sich am vorgesehenen Geltungsbereich der FNP-Änderung
und des Bebauungsplans in geringem Umfang Modifikationen und Anpassungen ergeben, die auch
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der Öffentlichkeit in einer entsprechenden Veranstaltung im BGH Schönstadt am 17.08.2026 vorge
stellt wurden.
Zudem hat der Vorhabenträger unterdessen den Entwurf einer Erschließung des Bereichs sowohl für
die Phase der Errichtung als auch für die Betriebsphase vorgelegt. Dieser Entwurf wird auch Grund
lage des zu treffenden Satzungsbeschlusses sein und wird der Gemeindevertretung hiermit vorge
legt. Der Vorhabenträger legt sich hiermit darauf fest, die Erschließung des vorgesehenen Geltungs
bereichs ausschließlich über die Kreisstraße 5 und nicht über die Ortslagen vorzunehmen.
Der hier vorgelegte Beschluss dient der Anpassung des vormaligen Beschlusses an den nunmehr zu
beplanenden Geltungsbereich. Die übrigen Punkte der beschlossenen Vorlage XII-2024-0642 bleiben
dadurch unberührt.
Ziel und Gesamtkosten bei Projekten, Kostendeckungsgrad, Deckung:
Ziel des Beschlusses ist es, die Voraussetzungen für die weiteren Verfahrensschritte hin zur Errichtung
der geplanten Windenergieanlagen zu schaffen.
Maßnahme wurde auf Förderfähigkeit geprüft:
./.
Anlagen:
1. 2026_05_29_Reddehausen_FNPänderung
2. A3-H
Beteiligte:
Abt. IV, Bürgermeister, Vorhabenträger „European Energy“
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