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7. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 4.6 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Windpark „Auf dem Wolf““, Gemarkungen Reddehausen und Schönstadt – Neufassung des Planungsgebiets

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Cölbe
Datum2026-09-29
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Cölbe, den 07.09.2026 Fachbereich: Abteilung IV - Bau, Liegenschaften, Umwelt Verfasser: Sascha Fikus Sachbearbeiter: Herr Fikus DSNR: XIII-2026-0085 Beschlussvorlage 7. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 4.6 „Vor­ habenbezogener Bebauungsplan - Windpark „Auf dem Wolf““, Gemarkungen Reddehausen und Schönstadt – Neufassung des Planungsgebiets Beratungsfolge: Gremium Am Status Gemeindevorstand 16.09.2026 beschließend Ausschuss für Klimaschutz, Infrastruktur, Mobilität und 22.09.2026 vorberatend Naturschutz Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 22.09.2026 vorberatend Gemeindevertretung 29.09.2026 beschließend Beschlussvorschlag: 1. Gemäß § 2 (1) BauGB beschließt die Gemeinde die 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4.6 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Windpark „Auf dem Wolf“, in den Gemarkungen Reddehausen und Schönstadt. Planungsziel ist die Änderung der im gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen „Flächen für die Land­ wirtschaft“ in eine „Sonderbaufläche Windpark“. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem der Beschlussvorlage beiliegenden Plan ersichtlich, der Bestandteil des Beschlusses ist. 2. Die von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07.05.2024 unter Vorlage XII-2024- 0642 gefassten Beschlüsse bleiben in allen übrigen Punkten unverändert. Begründung: Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 07.05.2024 mit dem Beschluss der Vorlage XII-2024- 0642 alle notwendigen Beschlüsse gefasst, um sowohl eine Änderung des Flächennutzungsplans als auch die Aufstellung eines Bebauungsplans im Plangebiet „Auf dem Wolf“ mit dem Ziel herbeizu­ führen, die Errichtung eines aus drei Windenergieanlagen bestehenden Windparks zu ermöglichen. Unter Punkt 2 der o.g. Beschlussvorlage wurde als Grundlage für die gefassten Beschlüsse auf den zu diesem Zeitpunkt anvisierten Geltungsbereich verwiesen, der aus dem der Vorlage beigefügten Plan erkennbar war. Mittlerweile haben sich am vorgesehenen Geltungsbereich der FNP-Änderung und des Bebauungsplans in geringem Umfang Modifikationen und Anpassungen ergeben, die auch Seite 2 von 2 der Öffentlichkeit in einer entsprechenden Veranstaltung im BGH Schönstadt am 17.08.2026 vorge­ stellt wurden. Zudem hat der Vorhabenträger unterdessen den Entwurf einer Erschließung des Bereichs sowohl für die Phase der Errichtung als auch für die Betriebsphase vorgelegt. Dieser Entwurf wird auch Grund­ lage des zu treffenden Satzungsbeschlusses sein und wird der Gemeindevertretung hiermit vorge­ legt. Der Vorhabenträger legt sich hiermit darauf fest, die Erschließung des vorgesehenen Geltungs­ bereichs ausschließlich über die Kreisstraße 5 und nicht über die Ortslagen vorzunehmen. Der hier vorgelegte Beschluss dient der Anpassung des vormaligen Beschlusses an den nunmehr zu beplanenden Geltungsbereich. Die übrigen Punkte der beschlossenen Vorlage XII-2024-0642 bleiben dadurch unberührt. Ziel und Gesamtkosten bei Projekten, Kostendeckungsgrad, Deckung: Ziel des Beschlusses ist es, die Voraussetzungen für die weiteren Verfahrensschritte hin zur Errichtung der geplanten Windenergieanlagen zu schaffen. Maßnahme wurde auf Förderfähigkeit geprüft: ./. Anlagen: 1. 2026_05_29_Reddehausen_FNPänderung 2. A3-H Beteiligte: Abt. IV, Bürgermeister, Vorhabenträger „European Energy“

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