Startseite › Fontanestadt Neuruppin › Dokument

Haushalt 2027 Hier: Sachstand der Erarbeitung des Haushaltsplanes 2027 ff. Von: Fraktionen SPD, CDU, Grüne/ KBV, Die Linke und Pro Ruppin

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeFontanestadt Neuruppin
Datum2026-11-09
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Mitteilung öffentlich Dezernat, Amt / Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag) 2100 Kämmerei / 2120 Haushalt 2027 ff. 31.08.2026 2026/18 1. Ergänzung Beratungsfolge Sitzungstermin Klausurtagung 21.09.2026 Ausschuss für Bildung, Soziales, Ordnung, Kultur und 06.10.2026 Städtepartnerschaften Strukturausschuss 07.10.2026 Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und 08.10.2026 Wirtschaftsförderungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026 Betreff Haushalt 2027 Hier: Sachstand der Erarbeitung des Haushaltsplanes 2027 ff. Inhalt der Mitteilung Sehr geehrte Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, sehr geehrte Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, sehr geehrte sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner, anbei erhalten Sie die Unterlagen zum aktuellen Vorentwurf des Haushaltes 2027 ff. für die bevorstehende Klausurtagung am 21.09.2026 und die folgenden Haushaltsberatungen. Bei den Anlagen 1 und 2 handelt es sich um die Bestandteile des Haushaltsplanes nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KomHKV. Im Rahmen der fortlaufenden Haushaltsplanung wird es hier erfahrungsgemäß noch Veränderungen geben. Zum Ergebnishaushalt (EHH) Der EHH weist für das Haushaltsjahr 2027 gegenwärtig ein Defizit von 4.599.540 € aus. Unter Einbeziehung der Ansätze der Folgejahre liegt ein Defizit in Höhe von 21.114.990 € vor. Die nachfolgende Tabelle stellt die absoluten und die kumulierten Jahresergebnisse der Haushaltsplanungen 2026 ff. sowie 2027 ff. dar. Bei der Betrachtung der beiden Planungsperioden ergibt sich ein kumulierter Saldo von - 11.449.880 €. Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz kumulativ 2027 2028 2029 2030 Haushaltsplan 2027 -4.599.540 -4.465.630 -5.217.220 -6.832.600 -21.114.990 (Vorentwurf Stand 28.08.2026) Haushaltsplan 2026 (Drs.-Nr. 2025/13 16.Erg.; Beschluss -2.672.560 -3.193.360 -3.799.190 -9.665.110 15.12.2025) Saldo -1.926.980 -1.272.270 -1.418.030 -6.832.600 -11.449.880 Die Zusammensetzung der in der 1. Zeile aufgeführten Beträge können Sie der Anlage 1 entnehmen. Der aktuelle Planungsstand konnte nur unter großen Anstrengungen in allen Budgets erreicht werden. Diese Anstrengungen waren jedoch aufgrund der aktuellen und voraussichtlich auch anhaltenden gesamtwirtschaftlichen Gegebenheiten im Hinblick auf die gestiegenen Unterhaltungskosten sowie den steigenden Personalkosten unabdingbar, um den rechtlichen Anforderungen bezüglich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes gerecht zu werden. Die Ausweisung solcher Defizite ist nur möglich, da die Fontanestadt Neuruppin noch über Rücklagen aus Vorjahren verfügt. Unter Bezugnahme auf das Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 10.04.2019, Abschnitt III (Erläuterungen zum Umgang der Kommunen mit negativen Zahlungsmittelbeständen/ Kassenkredittilgungen/ möglichen Investitionen) sollen gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 KomHKV die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit insgesamt zur Deckung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie für die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) dienen. Erst die danach verbleibenden Finanzmittelüberschüsse können als Auszahlungen für Investitionen verwendet werden. Das bedeutet also, dass die Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zunächst für die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) zu nutzen sind und erst die danach nicht verbrauchten Mittel für die Investitionstätigkeit zur Verfügung stehen. Da diese Vorgabe – wie in den Vorjahren - auch im Haushaltsplanvorentwurf 2026 nicht eingehalten werden kann, können Investitionen insofern nur im Rahmen des bestehenden Liquiditätsbestandes getätigt werden. Für die zukünftigen Investitionen, welche insbesondere auch kreditfinanziert werden müssen, wird es demzufolge zwingend erforderlich sein, signifikante zahlungswirksame Überschüsse im Ergebnishaushalt bzw. Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit zu generieren, um langfristig und nachhaltig die Zahlungsmitteldefizite des Finanzhaushaltes aus der Finanzierungs- und Investitionstätigkeit ausgleichen zu können. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht den planmäßigen Geldmittelabfluss im Zeitraum 2027 bis 2030 in Höhe von 15.313.570 €. Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Gesamt 2027 2028 2029 2030 Saldo aus laufender -2.860.810 -2.760.810 -3.563.250 -4.932.330 -14.117.200 Verwaltungstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 -2.000.000 -5.000.000 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, verrechnet -3.860.810 -3.760.810 -4.563.250 -6.932.330 -19.117.200 mit Saldo aus Finanzierungstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit 699.770 573.230 896.180 1.634.450 3.803.630 Veränderung des Bestandes an -3.161.040 -3.187.580 -3.667.070 -5.297.880 -15.313.570 Zahlungsmitteln Den entsprechenden Vorentwurf des Finanzhaushaltes können Sie ebenfalls der Anlage 1 entnehmen. Nach Mitteilung der Orientierungsdaten seitens des Ministeriums der Finanzen und für Europa vom 19.08.2026 verschärft sich die finanzielle Ausstattung der Gemeinden weiter. So ergibt sich eine Minderung der Schlüsselzuweisungen gegenüber 2026 in Höhe von 870 T€ und gegenüber der Vorjahresplanung für 2027 eine Minderung in Höhe von ca. 1,15 Mio. €. Dies liegt in den deutlichen Mehrerträgen der Gewerbesteuer 2025 begründet und führt somit zu einer höheren Steuerkraft der Kommune bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung, die sich jedoch in 2026 nicht in dieser Höhe fortsetzt. Da die finanzielle Lage des Landkreises Ostprignitz-Ruppin weiterhin angespannt bleibt, wird sich der Druck im Rahmen der Haushaltsplanung weiter erhöhen. Eine Anhebung der Kreisumlage würde die angespannte finanzielle Situation der kreisangehörigen Gemeinden weiter verschärfen. So bedeutet gegenwärtig ein Prozentpunkt der Kreisumlage für die Fontanestadt Neuruppin eine Aufwands- und Auszahlungssteigerung in Höhe von ca. 570 T€ pro Jahr. Anhand der nachfolgenden Tabelle können Sie die Entwicklungen der Erträge und Aufwendungen und die sich hieraus ergebenen Zuschussbedarfe der einzelnen Budgets des Haushaltsjahres 2027 im Vergleich zum Planjahr 2027 aus der Haushaltsplanung 2026 nachvollziehen: HHP 2026 HHP 2027 HHP 2026 HHP 2027 HHP 2026 HHP 2027 Bezeichnung Erträge Erträge Auf- Auf- Zuschuss- Zuschuss- 2027 2027 wendung- wendung- bedarf bedarf en 2027 en 2027 2027 2027 Bürgermeister 2.000 2.000 941.000 1.039.570 -939.000 -1.037.570 Personalrat 0 0 83.230 76.860 -83.230 -76.860 Hauptamt 23.300 25.360 5.298.450 5.127.440 -5.275.150 -5.102.080 Beauftragte für Gleichstellung, 0 0 84.710 74.030 -84.710 -74.030 Chancengleich- heit und Vielfalt Stiftung Soziales 176.410 199.020 176.410 199.020 0 0 Neuruppin i Kämmerei 1.194.630 1.234.330 2.005.450 2.056.960 -810.820 -822.630 Amt für Kultur 1.724.200 1.790.610 5.098.740 5.036.930 -3.374.540 -3.246.320 und Tourismus Ordnungsamt 902.610 1.021.780 2.915.750 2.974.700 -2.013.140 -1.952.920 Amt für Feuerwehr u. 459.380 482.200 3.118.800 3.270.100 -2.659.420 -2.787.900 Brandschutz Amt für Bildung, 11.162.190 10.399.380 19.156.280 17.865.230 -7.994.090 -7.465.850 u. Soziales Amt für Stadtentwicklung 550.670 337.720 3.058.410 2.772.420 -2.507.740 -2.434.700 u. Umwelt Amt für Hochbau 3.960.840 4.109.290 12.298.200 12.485.900 -8.337.360 -8.376.610 u Liegenschaften Amt für Tiefbau 3.305.880 3.467.190 11.431.340 11.693.060 -8.125.460 -8.225.870 u. Stadtgrün Allgemeine 63.583.580 62.994.310 24.051.480 25.990.510 39.532.100 37.003.800 Finanzwirtschaft Ergebnis -2.672.560 -4.599.540 Haushaltsplan Wie der Tabelle entnommen werden kann, sinkt im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft die zur Verfügung stehende Finanzmasse um ca. 2,52 Mio. €, welche zusätzlich zu den gestiegenen Bedarfen in den einzelnen Budgets zu dieser enormen Verschlechterung führten. Die sinkende finanzielle Ausstattung, insbesondere durch die geringere Schlüsselzuweisung seitens des Landes verschärft die Möglichkeit für die einzelnen Fachämter, die seitens der Kämmerei vorgegeben Budgetvorgaben einzuhalten, da sich die Zuschussbedarfe in den meisten Budgets nicht verringern oder auf dem Vorjahresniveau verbleiben. Zu den Hintergründen wird im Folgenden näher ausgeführt. In den nachfolgenden Tabellen wird Ihnen die Entwicklung der einzelnen Kontengruppen im Ertrags- und Aufwandsbereich dargestellt: HHP 2026 HHP 2026 HHP 2027 Nr. Bezeichnung Ansatz 2026 Ansatz 2027 Ansatz 2027 40 Steuern und ähnliche Abgaben 37.137.930 37.468.450 37.792.920 41 Zuwendungen und allgemeine 36.371.240 36.704.610 34.799.670 Umlagen 43 Öffentlich-rechtliche 3.589.370 3.708.390 3.787.050 Leistungsentgelte 44 Privatrechtliche 5.036.550 5.061.520 5.080.610 Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 45 Sonstige ordentliche Erträge 1.672.100 1.667.100 1.751.610 46 Finanzerträge 1.482.430 1.635.620 2.001.330 49 Außerordentliche Erträge 750.000 800.000 850.000 Summe Erträge 86.039.620 87.045.690 86.063.190 HHP 2026 HHP 2026 HHP 2027 Nr. Bezeichnung Ansatz 2026 Ansatz 2027 Ansatz 2027 50 Personalaufwendungen 33.168.870 34.209.400 33.932.040 51 Versorgungsaufwendungen 0 0 0 52 Aufwendungen für Sach- und 16.096.080 15.269.640 14.732.050 Dienstleistungen 53 Transferaufwendungen 28.149.320 28.708.760 30.287.320 54 Sonstige ordentliche 3.136.840 3.453.890 3.085.410 Aufwendungen 55 Zinsen und sonstige 844.200 837.310 1.160.320 Finanzaufwendungen 57 Bilanzielle Abschreibungen 6.962.870 6.962.860 6.967.700 59 Außerordentliche 550.380 276.390 497.890 Aufwendungen Summe Aufwendungen 88.908.560 89.718.250 90.662.730 Während die Erträge gegenüber der Vorjahresplanung sinken, steigen die Aufwendungen weiter an. Im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben (Nr. 40) wird mit sinkenden Realsteuern (insbesondere Gewerbesteuer) jedoch einem Anstieg der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer ausgegangen. Die Vergnügungssteuer sowie die Zweitwohnungs- und Hundesteuer bleiben auf ähnlichen Niveau gegenüber dem Vorjahr. Massive Einschnitte gibt es in den Zuwendungen. Hauptursächlich hierfür sind die Mindererträge durch die Schlüsselzuweisungen vom Land. Diese sind um ca. 1,15 Mio. € gegenüber der Vorjahresplanung gesunken. Auch sinken die Personalkostenzuschüsse für das Kita- Personal um ca. 350 T€ gegenüber dem Vorjahr. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Nr. 43) steigen leicht. Der Rückgang der Erträge im Bereich der Benutzungsgebühren in den Kindertagesstätten kann durch andere Bereiche aufgefangen werden. Die Erträge der Kontengruppe 44 (Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen) erhöhen sich marginal. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen (Nr. 45) ist ein leichter Rückgang bei den Konzessionsabgaben zu verzeichnen. Hingegen steigen die Nebenforderungen im Beitreibungsverfahren (z.B. Mahn- und Vollstreckungsgebühren sowie Säumniszuschläge) Durch eine höhere Liquidität im Cashpool wird von steigenden Zinserträgen in der Kontengruppe 46 (Finanzerträge) ausgegangen. Die außerordentlichen Erträge (Nr. 49) steigen in 2027 wieder an. Die Personalaufwendungen sinken gegenüber der Vorjahresplanung. Hier führte eine neue Hochrechnungsmethode über die Personalsoftware zu einer präziseren Prognose. Gleichwohl gab es auch einen sozialverträglichen Stellenabbau im Kita-Bereich aufgrund sinkender Kinderzahlen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Nr. 52) sinken gegenüber der Vorjahresplanung. Hierbei konnten Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude gesenkt werden. Die Aufwendungen für die Unterhaltung steigen wiederum an. Ein enormer Anstieg ist bei den Transferaufwendungen (Nr. 53) zu verzeichnen. Hauptursächlich hierfür ist eine höhere Kreisumlage. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Nr. 54) sinken in erster Linie durch den erhöhten Konsolidierungsdruck im Bereich der Geschäftsaufwendungen. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen (Nr. 55) steigen analog zur Kontengruppe 45. Durch die Investitionen des vergangenen Jahres steigen die bilanziellen Abschreibungen gegenüber der Vorjahresplanung an. Die außerordentlichen Aufwendungen bleiben stabil. Insgesamt lässt sich konstatieren, dass die Aufwendungen trotz sinkender Erträge weiter steigen, sodass sich insgesamt das Defizit im Ergebnishaushalt gegenüber der Vorjahresplanung vergrößert. Dies wird mittelfristig dazu führen, dass sowohl die Ertragsseite durch steigende Steuereinnahmen oder durch die Erhöhung der öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Leistungsentgelte als auch die Aufwandsseite durch größeren Sparzwang angepasst werden müssen. In der nachfolgenden Tabelle wird Ihnen die Entwicklung der Personalaufwendungen (KG 50-51) der Jahre 2021 - 2030 aufgezeigt: Jahr 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Personalkosten 24,7 25,6 27,7 30,5 32,7 33,2 33,9 35,0 36,1 37,2 in Mio. € Hier ist für die Aufstellung der Fontanestadt Neuruppin als zukunftsfähige Kommune, auch unter dem Gesichtspunkt der steigenden Anforderungen und der immer vielfältigeren Aufgaben und des Fachkräftemangels, auf ein ausgewogenes Maß im Verhältnis zum Gesamthaushalt zu achten. Eine detailliertere Beschreibung der Personalaufwendungen wird Ihnen in einer separaten Mitteilungsvorlage in den Fachausschüssen vorgestellt (Drs. Nr. 2026/18 3. Erg.). In der nachfolgenden Tabelle wird die Kontengruppe 52, welche die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen beinhaltet, für die Jahre 2025 - 2027 aufgeschlüsselt. Nr. Bezeichnung Ergebnis 2025 Ansatz 2026 Ansatz 2027 521 Unterhaltung der Grundstücke 5.247.340 4.259.840 4.441.550 und baulichen Anlagen 522 Unterhaltung des sonstigen 2.336.385 2.814.050 1.977.670 Vermögens 523 Mieten und Pachten 782.362 781.380 778.470 524 Bewirtschaftung der 3.880.009 4.558.510 4.285.030 Grundstücke und baulichen Anlagen 525 Haltung von Fahrzeugen 228.080 228.720 236.990 526 Besondere Aufwendungen für 187.524 260.430 303.940 Beschäftigte 527 Besondere Verwaltungs- und 2.824.301 3.079.080 2.061.740 Betriebsaufwendungen 529 Aufwendungen für sonstige 103.369 114.070 646.660 Dienstleistungen Gesamt 15.589.370 16.096.080 14.732.050 Aus dieser Übersicht wird deutlich, dass die Ansätze für die Unterhaltung des sonstigen Vermögens gegenüber dem Vorjahr rückläufig sind. Wie bereits oben beschrieben, ist dies durch die Einhaltung der Budgetvorgaben begründet. Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung konnten aufgrund wegfallender Objekte sowie durch Optimierung gesenkt werden. Die besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen sinken gegenüber dem Vorjahr. Dies ist durch eine Umkontierung z.B. der Essenversorgung in den Kindertagesstätten in die 5291000 erklärt. Die Steigerung in den besonderen Aufwendungen für Beschäftigte ist mit einem erhöhten Bedarf an Lehrgängen im Bereich Brandschutz begründet. Über die veranschlagten Ansätze hinaus stehen weiterhin nicht umgesetzte Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus den Vorjahren bereit. Nachfolgend finden Sie die Übersicht über die Entwicklung dieser Ermächtigungsübertragungen. Die Ermächtigungsübertragungen im Ergebnishaushalt konnten weiter reduziert werden. Die Übertragungen im Investitionsbereich sind weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Ziel muss es folglich sein, dieses Volumen deutlich zu reduzieren, um eine bedarfsgerechte Liquiditätsplanung durchführen und benötigte finanzielle Mittel für andere notwendige Maßnahmen freisetzen zu können. von Jahr ins Jahr EÜ EHH EÜ InvestHH Gesamtvolumen 2018 2019 2.417.464 10.581.615 12.999.079 2019 2020 1.798.765 10.658.391 12.457.156 2020 2021 5.779.905 10.928.731 16.708.636 2021 2022 4.404.683 14.239.885 18.644.568 2022 2023 4.558.494 15.533.828 20.092.322 2023 2024 4.480.905 16.185.594 20.666.499 2024 2025 3.466.394 17.249.170 20.715.564 2025 2026 3.538.658 15.447.883 18.986.541 Für die zukünftigen Haushaltsjahre ist davon auszugehen, dass ein Haushaltsausgleich nur bei sich erholender konjunktureller Entwicklung, unter der Nutzung sämtlicher Sparanstrengungen und weiterer Konsolidierungsmaßnahmen herbeizuführen sein wird. Auch die Priorisierung der zukünftigen Projekte bzw. Maßnahmen, welche mit den vorhanden finanziellen Mitteln umzusetzen sind, ist unabdingbar. Zu den vorgenannten Ausführungen verweise ich auf die Anlage 2. Zum Finanzhaushalt – Teil Investitionen (FHH) Der Entwurf des FHH hat für den Planungszeitraum der Jahre 2027 bis 2030 ein Volumen von derzeit ca. 32,31 Mio. €. Bei Verrechnung der investiven Einzahlungen und der investiven Auszahlungen verbleibt ein positiver Saldo von ca. 3,8 Mio. € (Haushaltsplanung 2026 bis 2029 :4,6 Mio. €). Mittelfristig ist es, wie bereits beschrieben, unabdingbar, zahlungswirksame Überschüsse im Finanzhaushalt aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zur Kofinanzierung der teilweise negativen Salden der Finanzierungs- und ggf. Investitionstätigkeit im FHH bereitstellen zu können. Im Haushaltsjahr 2027 (Vorentwurf) sind Investitionen i.H.v. ca. 10,4 Mio. € vorgesehen (Anlage 1, letzte Seite, Zeile 33). Die wesentlichsten bzw. wertmäßig relevantesten (ab 100 TEUR Volumen im Planungszeitraum) geplanten Investitionsmaßnahmen (Planungsstand: 28.08.2026) gliedern sich wie folgt auf: Die gesamten geplanten Investitionsmaßnahmen gehen aus der Anlage 3 (Planungsstand ebenfalls: 28.08.2026) hervor. Hierbei ist zu beachten, dass eine tatsächliche Umsetzung der einzelnen Maßnahmen insbesondere im Baubereich zwingend von der Gewährung der veranschlagten Fördermittel abhängt. Weiterhin kann sich auch in diesem Bereich der entsprechende Planungsstand im Laufe der Planungsberatungen durch Konkretisierungen und aktuellere Informationen noch verändern. Dieser positive Planungsstand im Investitionshaushalt konnte nur durch größte Bemühungen und Beschränkung auf die wesentlichen Projekte erreicht werden. Weitere hinzuzufügende Maßnahmen können nur durch entsprechende Konsolidierungsmöglichkeiten integriert werden. Die bestehende planmäßige Kredittilgung beträgt jährlich 1 Mio. €, mit Ausnahme vom Jahr 2030 (2 Mio. €) und im Betrachtungszeitraum insgesamt 5 Mio. €. Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass für die Ausfinanzierung der Investitionsmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Dies entspricht der Leitlinie der Neuruppin Strategie 2030, welche eine Neuverschuldung ablehnt und folglich dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit folgt (Abschnitt 4.3.11, Seite 47 der Drs.-Nr. 2002/127 14. Erg.; Beschluss der StVV vom 23.02.2015). Datum: Svenßon Kämmerer Anlagen: Anlage 1: Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung sowie Finanzhaushalt und mittelfristige Finanzplanung Haushaltsjahr 2027 (Vorentwurf) Anlage 2: Teilhaushalte Haushaltsjahr 2027 (Vorentwurf) Anlage 3: Investitionshaushalt 2027 ff. (Vorentwurf)

Text aus PDF extrahiert