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Haushalt 2027 Hier: Sachstand der Erarbeitung des Haushaltsplanes 2027 ff. Von: Fraktionen SPD, CDU, Grüne/ KBV, Die Linke und Pro Ruppin
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Fontanestadt Neuruppin |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilung
öffentlich
Dezernat, Amt / Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag)
2100 Kämmerei / 2120 Haushalt 2027 ff. 31.08.2026 2026/18 1. Ergänzung
Beratungsfolge Sitzungstermin
Klausurtagung 21.09.2026
Ausschuss für Bildung, Soziales, Ordnung, Kultur und 06.10.2026
Städtepartnerschaften
Strukturausschuss 07.10.2026
Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und 08.10.2026
Wirtschaftsförderungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026
Betreff
Haushalt 2027
Hier: Sachstand der Erarbeitung des Haushaltsplanes 2027 ff.
Inhalt der Mitteilung
Sehr geehrte Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung,
sehr geehrte Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher,
sehr geehrte sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner,
anbei erhalten Sie die Unterlagen zum aktuellen Vorentwurf des Haushaltes 2027 ff. für die bevorstehende
Klausurtagung am 21.09.2026 und die folgenden Haushaltsberatungen. Bei den Anlagen 1 und 2 handelt
es sich um die Bestandteile des Haushaltsplanes nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KomHKV.
Im Rahmen der fortlaufenden Haushaltsplanung wird es hier erfahrungsgemäß noch Veränderungen
geben.
Zum Ergebnishaushalt (EHH)
Der EHH weist für das Haushaltsjahr 2027 gegenwärtig ein Defizit von 4.599.540 € aus. Unter
Einbeziehung der Ansätze der Folgejahre liegt ein Defizit in Höhe von 21.114.990 € vor. Die nachfolgende
Tabelle stellt die absoluten und die kumulierten Jahresergebnisse der Haushaltsplanungen 2026 ff. sowie
2027 ff. dar. Bei der Betrachtung der beiden Planungsperioden ergibt sich ein kumulierter Saldo von -
11.449.880 €.
Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz kumulativ
2027 2028 2029 2030
Haushaltsplan 2027
-4.599.540 -4.465.630 -5.217.220 -6.832.600 -21.114.990
(Vorentwurf Stand 28.08.2026)
Haushaltsplan 2026 (Drs.-Nr.
2025/13 16.Erg.; Beschluss -2.672.560 -3.193.360 -3.799.190 -9.665.110
15.12.2025)
Saldo -1.926.980 -1.272.270 -1.418.030 -6.832.600 -11.449.880
Die Zusammensetzung der in der 1. Zeile aufgeführten Beträge können Sie der Anlage 1 entnehmen.
Der aktuelle Planungsstand konnte nur unter großen Anstrengungen in allen Budgets erreicht werden.
Diese Anstrengungen waren jedoch aufgrund der aktuellen und voraussichtlich auch anhaltenden
gesamtwirtschaftlichen Gegebenheiten im Hinblick auf die gestiegenen Unterhaltungskosten sowie den
steigenden Personalkosten unabdingbar, um den rechtlichen Anforderungen bezüglich des Ergebnis- und
Finanzhaushaltes gerecht zu werden. Die Ausweisung solcher Defizite ist nur möglich, da die Fontanestadt
Neuruppin noch über Rücklagen aus Vorjahren verfügt.
Unter Bezugnahme auf das Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom
10.04.2019, Abschnitt III (Erläuterungen zum Umgang der Kommunen mit negativen
Zahlungsmittelbeständen/ Kassenkredittilgungen/ möglichen Investitionen) sollen gemäß § 19 Abs. 1 Nr.
2 KomHKV die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit insgesamt zur Deckung der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie für die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
(Tilgungen) dienen. Erst die danach verbleibenden Finanzmittelüberschüsse können als Auszahlungen für
Investitionen verwendet werden. Das bedeutet also, dass die Überschüsse aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit zunächst für die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) zu nutzen
sind und erst die danach nicht verbrauchten Mittel für die Investitionstätigkeit zur Verfügung stehen. Da
diese Vorgabe – wie in den Vorjahren - auch im Haushaltsplanvorentwurf 2026 nicht eingehalten werden
kann, können Investitionen insofern nur im Rahmen des bestehenden Liquiditätsbestandes getätigt
werden.
Für die zukünftigen Investitionen, welche insbesondere auch kreditfinanziert werden müssen, wird es
demzufolge zwingend erforderlich sein, signifikante zahlungswirksame Überschüsse im Ergebnishaushalt
bzw. Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit zu generieren, um langfristig und nachhaltig die
Zahlungsmitteldefizite des Finanzhaushaltes aus der Finanzierungs- und Investitionstätigkeit ausgleichen
zu können. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht den planmäßigen Geldmittelabfluss im Zeitraum 2027
bis 2030 in Höhe von 15.313.570 €.
Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Gesamt
2027 2028 2029 2030
Saldo aus laufender
-2.860.810 -2.760.810 -3.563.250 -4.932.330 -14.117.200
Verwaltungstätigkeit
Saldo aus Finanzierungstätigkeit -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 -2.000.000 -5.000.000
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit, verrechnet
-3.860.810 -3.760.810 -4.563.250 -6.932.330 -19.117.200
mit Saldo aus
Finanzierungstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit 699.770 573.230 896.180 1.634.450 3.803.630
Veränderung des Bestandes an
-3.161.040 -3.187.580 -3.667.070 -5.297.880 -15.313.570
Zahlungsmitteln
Den entsprechenden Vorentwurf des Finanzhaushaltes können Sie ebenfalls der Anlage 1 entnehmen.
Nach Mitteilung der Orientierungsdaten seitens des Ministeriums der Finanzen und für Europa vom
19.08.2026 verschärft sich die finanzielle Ausstattung der Gemeinden weiter. So ergibt sich eine
Minderung der Schlüsselzuweisungen gegenüber 2026 in Höhe von 870 T€ und gegenüber der
Vorjahresplanung für 2027 eine Minderung in Höhe von ca. 1,15 Mio. €. Dies liegt in den deutlichen
Mehrerträgen der Gewerbesteuer 2025 begründet und führt somit zu einer höheren Steuerkraft der
Kommune bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung, die sich jedoch in 2026 nicht in dieser Höhe
fortsetzt. Da die finanzielle Lage des Landkreises Ostprignitz-Ruppin weiterhin angespannt bleibt, wird sich
der Druck im Rahmen der Haushaltsplanung weiter erhöhen. Eine Anhebung der Kreisumlage würde die
angespannte finanzielle Situation der kreisangehörigen Gemeinden weiter verschärfen. So bedeutet
gegenwärtig ein Prozentpunkt der Kreisumlage für die Fontanestadt Neuruppin eine Aufwands- und
Auszahlungssteigerung in Höhe von ca. 570 T€ pro Jahr.
Anhand der nachfolgenden Tabelle können Sie die Entwicklungen der Erträge und Aufwendungen und die
sich hieraus ergebenen Zuschussbedarfe der einzelnen Budgets des Haushaltsjahres 2027 im Vergleich
zum Planjahr 2027 aus der Haushaltsplanung 2026 nachvollziehen:
HHP 2026 HHP 2027 HHP 2026 HHP 2027 HHP 2026 HHP 2027
Bezeichnung Erträge Erträge Auf- Auf- Zuschuss- Zuschuss-
2027 2027 wendung- wendung- bedarf bedarf
en 2027 en 2027 2027 2027
Bürgermeister 2.000 2.000 941.000 1.039.570 -939.000 -1.037.570
Personalrat 0 0 83.230 76.860 -83.230 -76.860
Hauptamt 23.300 25.360 5.298.450 5.127.440 -5.275.150 -5.102.080
Beauftragte für
Gleichstellung,
0 0 84.710 74.030 -84.710 -74.030
Chancengleich-
heit und Vielfalt
Stiftung Soziales
176.410 199.020 176.410 199.020 0 0
Neuruppin i
Kämmerei 1.194.630 1.234.330 2.005.450 2.056.960 -810.820 -822.630
Amt für Kultur
1.724.200 1.790.610 5.098.740 5.036.930 -3.374.540 -3.246.320
und Tourismus
Ordnungsamt 902.610 1.021.780 2.915.750 2.974.700 -2.013.140 -1.952.920
Amt für
Feuerwehr u. 459.380 482.200 3.118.800 3.270.100 -2.659.420 -2.787.900
Brandschutz
Amt für Bildung,
11.162.190 10.399.380 19.156.280 17.865.230 -7.994.090 -7.465.850
u. Soziales
Amt für
Stadtentwicklung 550.670 337.720 3.058.410 2.772.420 -2.507.740 -2.434.700
u. Umwelt
Amt für Hochbau
3.960.840 4.109.290 12.298.200 12.485.900 -8.337.360 -8.376.610
u Liegenschaften
Amt für Tiefbau
3.305.880 3.467.190 11.431.340 11.693.060 -8.125.460 -8.225.870
u. Stadtgrün
Allgemeine
63.583.580 62.994.310 24.051.480 25.990.510 39.532.100 37.003.800
Finanzwirtschaft
Ergebnis -2.672.560 -4.599.540
Haushaltsplan
Wie der Tabelle entnommen werden kann, sinkt im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft die zur
Verfügung stehende Finanzmasse um ca. 2,52 Mio. €, welche zusätzlich zu den gestiegenen Bedarfen in
den einzelnen Budgets zu dieser enormen Verschlechterung führten. Die sinkende finanzielle Ausstattung,
insbesondere durch die geringere Schlüsselzuweisung seitens des Landes verschärft die Möglichkeit für
die einzelnen Fachämter, die seitens der Kämmerei vorgegeben Budgetvorgaben einzuhalten, da sich die
Zuschussbedarfe in den meisten Budgets nicht verringern oder auf dem Vorjahresniveau verbleiben. Zu
den Hintergründen wird im Folgenden näher ausgeführt.
In den nachfolgenden Tabellen wird Ihnen die Entwicklung der einzelnen Kontengruppen im Ertrags- und
Aufwandsbereich dargestellt:
HHP 2026 HHP 2026 HHP 2027
Nr. Bezeichnung Ansatz 2026 Ansatz 2027 Ansatz 2027
40 Steuern und ähnliche Abgaben 37.137.930 37.468.450 37.792.920
41 Zuwendungen und allgemeine 36.371.240 36.704.610 34.799.670
Umlagen
43 Öffentlich-rechtliche 3.589.370 3.708.390 3.787.050
Leistungsentgelte
44 Privatrechtliche 5.036.550 5.061.520 5.080.610
Leistungsentgelte,
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
45 Sonstige ordentliche Erträge 1.672.100 1.667.100 1.751.610
46 Finanzerträge 1.482.430 1.635.620 2.001.330
49 Außerordentliche Erträge 750.000 800.000 850.000
Summe Erträge 86.039.620 87.045.690 86.063.190
HHP 2026 HHP 2026 HHP 2027
Nr. Bezeichnung Ansatz 2026 Ansatz 2027 Ansatz 2027
50 Personalaufwendungen 33.168.870 34.209.400 33.932.040
51 Versorgungsaufwendungen 0 0 0
52 Aufwendungen für Sach- und 16.096.080 15.269.640 14.732.050
Dienstleistungen
53 Transferaufwendungen 28.149.320 28.708.760 30.287.320
54 Sonstige ordentliche 3.136.840 3.453.890 3.085.410
Aufwendungen
55 Zinsen und sonstige 844.200 837.310 1.160.320
Finanzaufwendungen
57 Bilanzielle Abschreibungen 6.962.870 6.962.860 6.967.700
59 Außerordentliche 550.380 276.390 497.890
Aufwendungen
Summe Aufwendungen 88.908.560 89.718.250 90.662.730
Während die Erträge gegenüber der Vorjahresplanung sinken, steigen die Aufwendungen weiter an. Im
Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben (Nr. 40) wird mit sinkenden Realsteuern (insbesondere
Gewerbesteuer) jedoch einem Anstieg der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer
ausgegangen. Die Vergnügungssteuer sowie die Zweitwohnungs- und Hundesteuer bleiben auf ähnlichen
Niveau gegenüber dem Vorjahr. Massive Einschnitte gibt es in den Zuwendungen. Hauptursächlich hierfür
sind die Mindererträge durch die Schlüsselzuweisungen vom Land. Diese sind um ca. 1,15 Mio. €
gegenüber der Vorjahresplanung gesunken. Auch sinken die Personalkostenzuschüsse für das Kita-
Personal um ca. 350 T€ gegenüber dem Vorjahr. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Nr. 43)
steigen leicht. Der Rückgang der Erträge im Bereich der Benutzungsgebühren in den Kindertagesstätten
kann durch andere Bereiche aufgefangen werden. Die Erträge der Kontengruppe 44 (Privatrechtliche
Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen) erhöhen sich marginal. Bei den sonstigen
ordentlichen Erträgen (Nr. 45) ist ein leichter Rückgang bei den Konzessionsabgaben zu verzeichnen.
Hingegen steigen die Nebenforderungen im Beitreibungsverfahren (z.B. Mahn- und
Vollstreckungsgebühren sowie Säumniszuschläge) Durch eine höhere Liquidität im Cashpool wird von
steigenden Zinserträgen in der Kontengruppe 46 (Finanzerträge) ausgegangen. Die außerordentlichen
Erträge (Nr. 49) steigen in 2027 wieder an.
Die Personalaufwendungen sinken gegenüber der Vorjahresplanung. Hier führte eine neue
Hochrechnungsmethode über die Personalsoftware zu einer präziseren Prognose. Gleichwohl gab es
auch einen sozialverträglichen Stellenabbau im Kita-Bereich aufgrund sinkender Kinderzahlen. Die
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Nr. 52) sinken gegenüber der Vorjahresplanung. Hierbei
konnten Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude gesenkt werden. Die
Aufwendungen für die Unterhaltung steigen wiederum an. Ein enormer Anstieg ist bei den
Transferaufwendungen (Nr. 53) zu verzeichnen. Hauptursächlich hierfür ist eine höhere Kreisumlage. Die
sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Nr. 54) sinken in erster Linie durch den erhöhten
Konsolidierungsdruck im Bereich der Geschäftsaufwendungen. Die Zinsen und sonstigen
Finanzaufwendungen (Nr. 55) steigen analog zur Kontengruppe 45. Durch die Investitionen des
vergangenen Jahres steigen die bilanziellen Abschreibungen gegenüber der Vorjahresplanung an. Die
außerordentlichen Aufwendungen bleiben stabil.
Insgesamt lässt sich konstatieren, dass die Aufwendungen trotz sinkender Erträge weiter steigen, sodass
sich insgesamt das Defizit im Ergebnishaushalt gegenüber der Vorjahresplanung vergrößert. Dies wird
mittelfristig dazu führen, dass sowohl die Ertragsseite durch steigende Steuereinnahmen oder durch die
Erhöhung der öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Leistungsentgelte als auch die Aufwandsseite
durch größeren Sparzwang angepasst werden müssen.
In der nachfolgenden Tabelle wird Ihnen die Entwicklung der Personalaufwendungen (KG 50-51) der Jahre
2021 - 2030 aufgezeigt:
Jahr 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Personalkosten 24,7 25,6 27,7 30,5 32,7 33,2 33,9 35,0 36,1 37,2
in Mio. €
Hier ist für die Aufstellung der Fontanestadt Neuruppin als zukunftsfähige Kommune, auch unter dem
Gesichtspunkt der steigenden Anforderungen und der immer vielfältigeren Aufgaben und des
Fachkräftemangels, auf ein ausgewogenes Maß im Verhältnis zum Gesamthaushalt zu achten.
Eine detailliertere Beschreibung der Personalaufwendungen wird Ihnen in einer separaten
Mitteilungsvorlage in den Fachausschüssen vorgestellt (Drs. Nr. 2026/18 3. Erg.).
In der nachfolgenden Tabelle wird die Kontengruppe 52, welche die Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen beinhaltet, für die Jahre 2025 - 2027 aufgeschlüsselt.
Nr. Bezeichnung Ergebnis 2025 Ansatz 2026 Ansatz 2027
521 Unterhaltung der Grundstücke 5.247.340 4.259.840 4.441.550
und baulichen Anlagen
522 Unterhaltung des sonstigen 2.336.385 2.814.050 1.977.670
Vermögens
523 Mieten und Pachten 782.362 781.380 778.470
524 Bewirtschaftung der 3.880.009 4.558.510 4.285.030
Grundstücke und baulichen
Anlagen
525 Haltung von Fahrzeugen 228.080 228.720 236.990
526 Besondere Aufwendungen für 187.524 260.430 303.940
Beschäftigte
527 Besondere Verwaltungs- und 2.824.301 3.079.080 2.061.740
Betriebsaufwendungen
529 Aufwendungen für sonstige 103.369 114.070 646.660
Dienstleistungen
Gesamt 15.589.370 16.096.080 14.732.050
Aus dieser Übersicht wird deutlich, dass die Ansätze für die Unterhaltung des sonstigen Vermögens
gegenüber dem Vorjahr rückläufig sind. Wie bereits oben beschrieben, ist dies durch die Einhaltung der
Budgetvorgaben begründet. Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung konnten aufgrund wegfallender
Objekte sowie durch Optimierung gesenkt werden. Die besonderen Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen sinken gegenüber dem Vorjahr. Dies ist durch eine Umkontierung z.B. der
Essenversorgung in den Kindertagesstätten in die 5291000 erklärt. Die Steigerung in den besonderen
Aufwendungen für Beschäftigte ist mit einem erhöhten Bedarf an Lehrgängen im Bereich Brandschutz
begründet.
Über die veranschlagten Ansätze hinaus stehen weiterhin nicht umgesetzte Aufwands- und
Auszahlungsermächtigungen aus den Vorjahren bereit. Nachfolgend finden Sie die Übersicht über die
Entwicklung dieser Ermächtigungsübertragungen.
Die Ermächtigungsübertragungen im Ergebnishaushalt konnten weiter reduziert werden. Die
Übertragungen im Investitionsbereich sind weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Ziel muss es folglich
sein, dieses Volumen deutlich zu reduzieren, um eine bedarfsgerechte Liquiditätsplanung durchführen und
benötigte finanzielle Mittel für andere notwendige Maßnahmen freisetzen zu können.
von Jahr ins Jahr EÜ EHH EÜ InvestHH Gesamtvolumen
2018 2019 2.417.464 10.581.615 12.999.079
2019 2020 1.798.765 10.658.391 12.457.156
2020 2021 5.779.905 10.928.731 16.708.636
2021 2022 4.404.683 14.239.885 18.644.568
2022 2023 4.558.494 15.533.828 20.092.322
2023 2024 4.480.905 16.185.594 20.666.499
2024 2025 3.466.394 17.249.170 20.715.564
2025 2026 3.538.658 15.447.883 18.986.541
Für die zukünftigen Haushaltsjahre ist davon auszugehen, dass ein Haushaltsausgleich nur bei sich
erholender konjunktureller Entwicklung, unter der Nutzung sämtlicher Sparanstrengungen und weiterer
Konsolidierungsmaßnahmen herbeizuführen sein wird. Auch die Priorisierung der zukünftigen Projekte
bzw. Maßnahmen, welche mit den vorhanden finanziellen Mitteln umzusetzen sind, ist unabdingbar.
Zu den vorgenannten Ausführungen verweise ich auf die Anlage 2.
Zum Finanzhaushalt – Teil Investitionen (FHH)
Der Entwurf des FHH hat für den Planungszeitraum der Jahre 2027 bis 2030 ein Volumen von derzeit ca.
32,31 Mio. €. Bei Verrechnung der investiven Einzahlungen und der investiven Auszahlungen verbleibt ein
positiver Saldo von ca. 3,8 Mio. € (Haushaltsplanung 2026 bis 2029 :4,6 Mio. €).
Mittelfristig ist es, wie bereits beschrieben, unabdingbar, zahlungswirksame Überschüsse im
Finanzhaushalt aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zur Kofinanzierung der teilweise negativen Salden
der Finanzierungs- und ggf. Investitionstätigkeit im FHH bereitstellen zu können.
Im Haushaltsjahr 2027 (Vorentwurf) sind Investitionen i.H.v. ca. 10,4 Mio. € vorgesehen (Anlage 1, letzte
Seite, Zeile 33). Die wesentlichsten bzw. wertmäßig relevantesten (ab 100 TEUR Volumen im
Planungszeitraum) geplanten Investitionsmaßnahmen (Planungsstand: 28.08.2026) gliedern sich wie folgt
auf:
Die gesamten geplanten Investitionsmaßnahmen gehen aus der Anlage 3 (Planungsstand ebenfalls:
28.08.2026) hervor. Hierbei ist zu beachten, dass eine tatsächliche Umsetzung der einzelnen Maßnahmen
insbesondere im Baubereich zwingend von der Gewährung der veranschlagten Fördermittel abhängt.
Weiterhin kann sich auch in diesem Bereich der entsprechende Planungsstand im Laufe der
Planungsberatungen durch Konkretisierungen und aktuellere Informationen noch verändern.
Dieser positive Planungsstand im Investitionshaushalt konnte nur durch größte Bemühungen und
Beschränkung auf die wesentlichen Projekte erreicht werden. Weitere hinzuzufügende Maßnahmen
können nur durch entsprechende Konsolidierungsmöglichkeiten integriert werden.
Die bestehende planmäßige Kredittilgung beträgt jährlich 1 Mio. €, mit Ausnahme vom Jahr 2030 (2 Mio.
€) und im Betrachtungszeitraum insgesamt 5 Mio. €.
Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass für die Ausfinanzierung der Investitionsmaßnahmen zum jetzigen
Zeitpunkt keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Dies entspricht der Leitlinie der Neuruppin Strategie
2030, welche eine Neuverschuldung ablehnt und folglich dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit
folgt (Abschnitt 4.3.11, Seite 47 der Drs.-Nr. 2002/127 14. Erg.; Beschluss der StVV vom 23.02.2015).
Datum:
Svenßon
Kämmerer
Anlagen:
Anlage 1: Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung sowie Finanzhaushalt und mittelfristige
Finanzplanung Haushaltsjahr 2027 (Vorentwurf)
Anlage 2: Teilhaushalte Haushaltsjahr 2027 (Vorentwurf)
Anlage 3: Investitionshaushalt 2027 ff. (Vorentwurf)
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