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Neubesetzung des Ortsgerichts Cölbe
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Cölbe |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Cölbe, den 02.09.2026
Fachbereich: Abteilung II - Hauptamt
Verfasser: Jane Hauer
Sachbearbeiter: Hauer, Jane
DSNR: XIII-2026-0078 1. Ergänzung
Beschlussvorlage
Neubesetzung des Ortsgerichts Cölbe
Beratungsfolge:
Gremium Am Status
Gemeindevertretung 29.09.2026 beschließend
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung schlägt dem Direktor des Amtsgerichtes Marburg, Herrn Hans-Georg Glo
rius, geboren am 23.10.1962, wohnhaft Zum Weißen Stein 3, 35091 Cölbe, zur Ernennung als Orts
gerichtsschöffe vor.
Begründung:
Mit Schreiben vom 06.07.2026, eingegangen am 09.07.2026, teilte das Amtsgericht Marburg per
Beschluss mit, dass der derzeitige Ortsgerichtsschöffe Herr Frank Haffer, mit sofortiger Wirkung
gem. § 11 abs. 2 OGerG HE aus dem Amt entlassen wird. Die Entlassung erfolgte auf eigenen
Wunsch und beruht auf gesundheitlichen Gründen.
Es ist daher unverzüglich eine Neuwahl für das zu besetzende Amt der Ortsgerichtsschöffin/
des Ortsgerichtsschöffen durchzuführen.
Gem. § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes (OGerG HE) werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vor
schlag der Gemeinde von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von zehn
Jahren ernannt. Eine erneute Ernennung ist zulässig.
Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann
durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden. Bewerberinnen und Bewerber können vom
Gemeindevorstand oder aus der Mitte der Gemeindevertretung benannt werden. Aus diesem
Grund wurden alle in der Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe vertretenen Fraktionen mit
Schreiben vom 13.07.2026 (per E-Mail versandt) um entsprechende Personalvorschläge gebeten.
Bislang konnte hier kein Eingang von Personalvorschlägen verzeichnet werden.
Auf die Veröffentlichungen der erforderlichen Neuwahlen im Mitteilungsblatt der Gemeinde Cölbe
bekundete am 12.08.2026 Herr Hans-Georg Glorius sein Interesse am ausgeschriebenen Amt des
Ortsgerichtsschöffen. Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die beigefügte Interessenbekun
dung verwiesen.
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Gemäß § 8 OGerG HE dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen
sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken ver
traut sein. Zum Ortsgerichtsmitglied kann nicht ernannt werden, wer im Bezirk des Ortsgerichtes
keinen Wohnsitz hat, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt oder
als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen ist. Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justiz
dienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, sol
len nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden. Außerdem sollen Personen, die miteinander
im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten oder Lebenspart
ner nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.
Der Gemeindevorstand wird in seiner Sitzung am 16.09.2026 über die Beschlussvorlage beraten.
Ziel und Gesamtkosten bei Projekten, Kostendeckungsgrad, Deckung:
./.
Maßnahme wurde auf Förderfähigkeit geprüft:
./.
Anlagen:
1. 20260706 Beschluss Amtsgericht - F.Haffer
2. 20260713 Anschreiben Fraktionsvorsitzende
3. 20260727 Aufruf OGerCölbe für F.Haffer CMB 15_2026
4. 20260812 Interessenbekundung Glorius
Beteiligte:
Abteilung II – Hauptamt
Amtsgericht Marburg
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