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Anschaffung einer Kadavertonne
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Rödinghausen |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rödinghausen
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Datum Vorlagen-Nr.
13.08.2026 170/2025-2030
Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich
Geschäftsbereich 1 Ann Kathrin Nedderhoff Geschäftsbereich 1
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent
Ausschuss für Feuerwehr, Si 23.09.2026
cherheit und Ordnung
Betreff:
Anschaffung einer Kadavertonne
Mitteilung:
Die Verwaltung beabsichtigt, zur ordnungsgemäßen und hygienisch sicheren Entsorgung von
Fallwild, Unfallwild, Aufbruch und sonstigen Wildteilen eine Kadavertonne anzuschaffen und auf
dem Gelände des Baubetriebshofes aufzustellen.
Hintergrund sind wiederholte Funde von Fall- und Unfallwild im Gemeindegebiet. Die Beseiti
gung solcher Tierkörper führt insbesondere bei schwer zugänglichen Fundstellen, außerhalb
der regulären Dienstzeiten oder bei nicht eindeutig feststellbarer Zuständigkeit zu organisatori
schen und hygienischen Schwierigkeiten. Durch die Einrichtung einer zentralen Entsorgungs
möglichkeit sollen die Abläufe vereinheitlicht, unnötige Zwischenlagerungen vermieden und
eine fachgerechte Abholung durch einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb ermöglicht werden.
Die Einrichtung einer zentralen Kadavertonne dient nicht allein der hygienischen Beseitigung
von Totwild. Sie soll zugleich die frühzeitige Erkennung und Eindämmung möglicher Tierseu
chen und Zoonosen unterstützen, da von verendet aufgefundenem Wild erhebliche seuchen
rechtliche und gesundheitliche Risiken ausgehen können. Dies gilt insbesondere für Wild
schweine im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest (ASP).
Durch die zentrale Sammlung können Fund- und Entsorgungsvorgänge nachvollziehbarer orga
nisiert werden. Zudem wird verhindert, dass Tierkörper unkontrolliert abgelegt, transportiert,
zwischengelagert oder auf nicht zugelassenem Weg entsorgt werden. Bei einem Seuchenver
dacht bleibt die unverzügliche Information des zuständigen Veterinäramtes zwingend.
Als Standort ist derzeit der Baubetriebshof vorgesehen. Dieser Standort ist für die Anlieferung
und Abholung geeignet. Die Tonne wird gegen den unbefugten Zugriff Dritter sowie gegen den
Zugriff durch Tiere gesichert.
Die Nutzung soll voraussichtlich den folgenden Personenkreis umfassen:
Mitteilungsvorlage, Vorlagen-Nr. 170/2025-2030, vom 13.08.2026 | Seite 1 von 2
• die örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten,
• die Beschäftigten des Baubetriebshofes.
In die Kadavertonne dürfen ausschließlich verendete oder durch einen Jagdausübungsberech
tigten getötete Tiere sowie deren Aufbruch eingebracht werden. Nicht zulässig sind insbeson
dere Haus- und Nutztiere, Schlachtabfälle, Abfälle aus Hausschlachtungen, verpackte Abfälle
sowie sonstige Materialien, die nicht ausdrücklich für die Kadavertonne freigegeben sind.
Die Kadavertonne wird als gekühlter, verschließbarer und auslaufsicherer Sammelbehälter aus
geführt. Die Kühlung dient der hygienisch kontrollierten Zwischenlagerung bis zur Abholung
beziehungsweise weiteren Untersuchung. Sie trägt dazu bei, Geruchsbelästigungen sowie den
Zugriff durch Insekten und andere Tiere zu vermindern.
Die Nutzung wird über ein geeignetes Zugangs- und Kontrollverfahren geregelt werden. Vorge
sehen ist die Anbringung eines Zahlenschlosses, dessen Kombination nur den Nutzungsberech
tigten zur Verfügung gestellt wird. Die Auslastung der Tonne wird elektronisch kontrolliert. Die
Leerung und Entsorgung erfolgt durch ein entsprechendes Entsorgungsunternehmen nach Be
darf beziehungsweise nach vorheriger Meldung durch die Ordnungsbehörde.
Die Kosten für die Kadavertonne betragen 4.627,91 € (ink. MwSt). Hinzu kommen die erfor
derlichen Kosten für die Errichtung des Fundamentes und des Stromanschlusses sowie die Kos
ten für die Abfuhr der Kadaver. Diese gestalten sich nach Häufigkeit einer notwendigen Lee
rung.
Verantwortlich gezeichnet:
Siegfried Lux
(Bürgermeister)
Mitteilungsvorlage, Vorlagen-Nr. 170/2025-2030, vom 13.08.2026 | Seite 2 von 2
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