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Anschaffung einer Kadavertonne

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Rödinghausen
Datum2026-09-23
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Gemeinde Rödinghausen Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Datum Vorlagen-Nr. 13.08.2026 170/2025-2030 Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich Geschäftsbereich 1 Ann Kathrin Nedderhoff Geschäftsbereich 1 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Ausschuss für Feuerwehr, Si­ 23.09.2026 cherheit und Ordnung Betreff: Anschaffung einer Kadavertonne Mitteilung: Die Verwaltung beabsichtigt, zur ordnungsgemäßen und hygienisch sicheren Entsorgung von Fallwild, Unfallwild, Aufbruch und sonstigen Wildteilen eine Kadavertonne anzuschaffen und auf dem Gelände des Baubetriebshofes aufzustellen. Hintergrund sind wiederholte Funde von Fall- und Unfallwild im Gemeindegebiet. Die Beseiti­ gung solcher Tierkörper führt insbesondere bei schwer zugänglichen Fundstellen, außerhalb der regulären Dienstzeiten oder bei nicht eindeutig feststellbarer Zuständigkeit zu organisatori­ schen und hygienischen Schwierigkeiten. Durch die Einrichtung einer zentralen Entsorgungs­ möglichkeit sollen die Abläufe vereinheitlicht, unnötige Zwischenlagerungen vermieden und eine fachgerechte Abholung durch einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb ermöglicht werden. Die Einrichtung einer zentralen Kadavertonne dient nicht allein der hygienischen Beseitigung von Totwild. Sie soll zugleich die frühzeitige Erkennung und Eindämmung möglicher Tierseu­ chen und Zoonosen unterstützen, da von verendet aufgefundenem Wild erhebliche seuchen­ rechtliche und gesundheitliche Risiken ausgehen können. Dies gilt insbesondere für Wild­ schweine im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest (ASP). Durch die zentrale Sammlung können Fund- und Entsorgungsvorgänge nachvollziehbarer orga­ nisiert werden. Zudem wird verhindert, dass Tierkörper unkontrolliert abgelegt, transportiert, zwischengelagert oder auf nicht zugelassenem Weg entsorgt werden. Bei einem Seuchenver­ dacht bleibt die unverzügliche Information des zuständigen Veterinäramtes zwingend. Als Standort ist derzeit der Baubetriebshof vorgesehen. Dieser Standort ist für die Anlieferung und Abholung geeignet. Die Tonne wird gegen den unbefugten Zugriff Dritter sowie gegen den Zugriff durch Tiere gesichert. Die Nutzung soll voraussichtlich den folgenden Personenkreis umfassen: Mitteilungsvorlage, Vorlagen-Nr. 170/2025-2030, vom 13.08.2026 | Seite 1 von 2 • die örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten, • die Beschäftigten des Baubetriebshofes. In die Kadavertonne dürfen ausschließlich verendete oder durch einen Jagdausübungsberech­ tigten getötete Tiere sowie deren Aufbruch eingebracht werden. Nicht zulässig sind insbeson­ dere Haus- und Nutztiere, Schlachtabfälle, Abfälle aus Hausschlachtungen, verpackte Abfälle sowie sonstige Materialien, die nicht ausdrücklich für die Kadavertonne freigegeben sind. Die Kadavertonne wird als gekühlter, verschließbarer und auslaufsicherer Sammelbehälter aus­ geführt. Die Kühlung dient der hygienisch kontrollierten Zwischenlagerung bis zur Abholung beziehungsweise weiteren Untersuchung. Sie trägt dazu bei, Geruchsbelästigungen sowie den Zugriff durch Insekten und andere Tiere zu vermindern. Die Nutzung wird über ein geeignetes Zugangs- und Kontrollverfahren geregelt werden. Vorge­ sehen ist die Anbringung eines Zahlenschlosses, dessen Kombination nur den Nutzungsberech­ tigten zur Verfügung gestellt wird. Die Auslastung der Tonne wird elektronisch kontrolliert. Die Leerung und Entsorgung erfolgt durch ein entsprechendes Entsorgungsunternehmen nach Be­ darf beziehungsweise nach vorheriger Meldung durch die Ordnungsbehörde. Die Kosten für die Kadavertonne betragen 4.627,91 € (ink. MwSt). Hinzu kommen die erfor­ derlichen Kosten für die Errichtung des Fundamentes und des Stromanschlusses sowie die Kos­ ten für die Abfuhr der Kadaver. Diese gestalten sich nach Häufigkeit einer notwendigen Lee­ rung. Verantwortlich gezeichnet: Siegfried Lux (Bürgermeister) Mitteilungsvorlage, Vorlagen-Nr. 170/2025-2030, vom 13.08.2026 | Seite 2 von 2

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