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Sachstandsbericht Revierkontrollen

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Rödinghausen
Datum2026-09-23
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Gemeinde Rödinghausen Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Datum Vorlagen-Nr. 20.07.2026 164/2025-2030 Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich Geschäftsbereich 1 Ann-Kathrin Nedderhoff Geschäftsbereich 1 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Ausschuss für Feuerwehr, Si- 23.09.2026 cherheit und Ordnung Betreff: Sachstandsbericht Revierkontrollen Mitteilung: Die Gemeinde Rödinghausen setzt auch im Jahr 2026 einen externen Sicherheitsdienst zur Durchführung von Revierkontrollen an ausgewählten gemeindlichen Objekten ein. Ziel der Re- vierkontrollen ist insbesondere die präventive Überwachung der einbezogenen gemeindlichen Einrichtungen und Liegenschaften sowie die frühzeitige Feststellung von Auffälligkeiten und Störungen. Das bestehende Kontrollkonzept wurde gegenüber dem Vorjahr unverändert fortgeführt. In die Revierkontrollen sind insgesamt 11 gemeindliche Objekte einbezogen. Diese werden täglich in den Abendstunden im Rahmen festgelegter Kontrollintervalle angefahren. Die Kontrollen erfol- gen dabei zu unterschiedlichen Uhrzeiten. Aus Sicherheits- und Präventionsgründen werden die konkret einbezogenen Objekte, die jewei- ligen Kontrollzeiten sowie weitere Einzelheiten zur Einsatzplanung nicht näher dargestellt. Hier- durch soll vermieden werden, dass Rückschlüsse auf die konkrete Kontrolltätigkeit des Sicher- heitsdienstes gezogen werden können. Nachfolgend werden die Ergebnisse der Kontrollen bis zum Stichtag 31.08.2026 dargestellt. Mitteilungsvorlage, Vorlagen-Nr. 164/2025-2030, vom 20.07.2026 | Seite 1 von 3 Rahmenbedingungen Anzahl der einbezogenen Objekte 11 Kontrollrhythmus Täglich Kontrollzeitraum Abendstunden Kontrollzeiten Variierend Kontrollergebnisse Durchgeführte Objektkontrollen (01.07.2026 – 671 31.08.2026) Kontrollen ohne besondere Feststellungen 578 Dokumentierte Vorkommnisse insgesamt 93 davon Fälle mit unmittelbarem Einschreiten des Si- 4 cherheitsdienst davon Fälle mit Hinzuziehung Ordnungsbehörde/ Poli- 4 zei Damit verliefen 87 % der durchgeführten Kontrollen ohne besondere Feststellungen. Bei 13 % der Kontrollen wurden Auffälligkeiten dokumentiert. Auf eine objektbezogene oder nach konkreten Kontrollzeiten differenzierte Darstellung wird aus den genannten präventiven Gründen verzichtet. Die im bisherigen Jahresverlauf dokumentierten Vorkommnisse können – ohne Benennung der jeweiligen Örtlichkeiten und Kontrollzeiten – wie folgt zusammengefasst werden: Art der Feststellung Anzahl Auffälligkeiten an Gebäuden bzw. Einrichtungen 15 Sonstige Feststellungen 4 Unberechtigter Aufenthalt/ störendes Verhalten 4 Vandalismus 25 Verschmutzung/ wilder Müll 45 Abhängig von Art und Schwere der jeweiligen Feststellung erfolgt unmittelbar eine angemes- sene Reaktion durch den Sicherheitsdienst. Hierzu können insbesondere die Ansprache ange- troffener Personen, die Aufforderung zum Verlassen gemeindlicher Flächen, die Dokumentation und Weitergabe des Sachverhalts an die Gemeindeverwaltung sowie erforderlichenfalls die Ein- schaltung der Polizei gehören. Mit den Revierkontrollen wird an den einbezogenen gemeindlichen Objekten eine regelmäßige, über die üblichen Nutzungs- und Dienstzeiten hinausgehende Präsenz gewährleistet. Gleichzei- tig besteht die Möglichkeit, festgestellte Auffälligkeiten unmittelbar zu dokumentieren und si- tuationsabhängig darauf zu reagieren. Die bisherigen Kontrollergebnisse zeigen, dass 93 Vorkommnisse festgestellt wurden, bei de- nen 4 unmittelbare Interventionen erforderlich waren. In 4 Fällen erfolgte eine Beteiligung der Sicherheitsbehörden. Mitteilungsvorlage, Vorlagen-Nr. 164/2025-2030, vom 20.07.2026 | Seite 2 von 3 Neben diesen konkret dokumentierbaren Maßnahmen ist die Revierkontrolle präventiv ausge- richtet. Ihre Wirkung kann daher nicht allein anhand der Anzahl festgestellter Vorkommnisse bewertet werden. Die regelmäßige, zeitlich variierende Präsenz soll zugleich dazu beitragen, Störungen und unerwünschte Nutzungen an den einbezogenen Objekten zu vermeiden. Das bestehende Kontrollkonzept wird auf Grundlage der laufenden Erkenntnisse fortlaufend betrachtet. Anhaltspunkte, die eine grundsätzliche Änderung des Kontrollumfangs erforderlich machen, liegen aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht vor. Verantwortlich gezeichnet: Siegfried Lux (Bürgermeister) Mitteilungsvorlage, Vorlagen-Nr. 164/2025-2030, vom 20.07.2026 | Seite 3 von 3

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