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Sachstandsbericht über den Aufbau und den Betrieb eines Energiemanagements
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Inden |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagen-Nr. 197/2026
Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum
Fachbereich IV 09.09.2026
öffentlich
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen
Rat 23.09.2026
Betrifft:
Sachstandsbericht über den Aufbau und den Betrieb eines Energiemanagements
Mitteilung:
Mit Vorlage 301/2024 hat der Rat der Gemeinde Inden den Aufbau und den kontinuierlichen
Betrieb eines Energiemanagements beschlossen. Seit dem 01.06.2026 ist die hierfür geschaffene
Stelle des Energiemanagers besetzt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des über die
Kommunalrichtlinie 2022 der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) geförderten Vorhabens
„Implementierung eines Energiemanagements in der Gemeinde Inden” (FKZ 67K31975,
Bewilligungszeitraum 01.01.2026–31.12.2028, Zuwendung 430.756 €, Eigenanteil 10 %).
Ausgangslage
Vor Aufnahme der Tätigkeit lag für die kommunalen Liegenschaften lediglich eine kostenbasierte
Übersicht vor, in der die bezahlten Energierechnungen je Liegenschaft erfasst wurden. Ein
Vergleich der Verbräuche zwischen Liegenschaften, eine Auswertung nach Nutzungsprofilen –
etwa der Frage, warum eine Schule einen höheren spezifischen Verbrauch je Quadratmeter aufweist
als eine andere – sowie eine Witterungsbereinigung fanden nicht statt. In der Praxis bedeutet dies,
dass Kostenausreißer regelmäßig auf die Witterung oder gestiegene Energiekosten zurückgeführt
wurden, ohne dass dies belastbar überprüft wurde. Auch ungewöhnliche Verbräuche fielen in der
Regel erst mit der Jahresabrechnung auf, wenn die Kosten bereits vollständig entstanden waren.
Bisherige Tätigkeit (Juni bis August 2026)
In den ersten beiden Monaten wurden folgende Grundlagen erarbeitet:
• Aufbau einer Monitoring-Datengrundlage für rund 41 kommunale Liegenschaften,
einschließlich Witterungsbereinigung nach VDI 3807, CO₂-Bilanzierung und
liegenschaftsbezogener Kennzahlenbildung.
• Festlegung des Jahres 2024 als Referenzjahr, da für dieses Jahr die Abrechnungen vollständig
vorliegen und damit die belastbarsten Daten zur Verfügung stehen. Künftige Einsparungen
werden gegenüber diesem Basisjahr berechnet.
• Prüfung und Bewertung eines Funkstandorts (Indemann) für den Aufbau einer geplanten
Messinfrastruktur zur automatisierten Verbrauchserfassung in einem 15- bis 60-Minuten-
Raster, aller Sparten.
• Marktvergleich von Energiemanagement-Software; die Software IngSoft InterWatt wurde als
Zielsystem für die weitere Umsetzung festgelegt. Die Software ist ISO-50001-fähig und damit
auch für die Kom.EMS-Zertifizierung geeignet; zudem bietet sie eine Anomalieerkennung in
der Betriebsführung.
• Erarbeitung eines Entwurfs für eine Dienstanweisung Energie, die übergangsweise auf die rund
30% verbrauchsstärksten Liegenschaften fokussiert und ohne zusätzlichen Budgetbedarf
umsetzbar ist.
Weiteres Vorgehen
Aufbauend auf dieser Grundlage sollen im nächsten Schritt die Messinfrastruktur ausgerollt, die
Energiemanagement-Software in Betrieb genommen und die Dienstanweisung Energie eingeführt
werden – zunächst für die verbrauchsstärksten Liegenschaften, mit stufenweiser Ausweitung auf
den gesamten Liegenschaftsbestand. Auf dieser Grundlage lassen sich Verbrauchsprofile künftig
auf Stundenebene und über einzelne Wochen, Wochenenden und Ferientage auswerten. Damit
werden unplausible Nutzungsprofile und Anomalien erkennbar, während sie entstehen – und nicht
erst, wie bislang, im Rahmen der jährlichen Abrechnung. Fehlerhafte Nachtabsenkungen der
Heizung, überhöhte Standby-Verbräuche in der Nacht oder Leckagen in der Wasserinstallation
sollen künftig automatisiert erkannt werden. Der Rat erhält außerdem jährliche Energieberichte, die
einen besseren Überblick über die Liegenschaften ermöglichen und helfen, energetische
Schwachstellen – beispielsweise über monatliche Auswertungen – frühzeitig zu erkennen.
Nach den Mindestanforderungen der Kommunalrichtlinie (Technischer Annex zur
Kommunalrichtlinie 2022) ist im Rahmen des geförderten Energiemanagements ein Energiebericht
zu erstellen, jährlich zu aktualisieren und dem zuständigen Entscheidungsgremium zur
Beschlussfassung vorzulegen. Der Rat wird dem Energiemanagement entsprechend künftig jährlich
mit dem Energiebericht befasst und beschließt über dessen Annahme.
Ziel und Nutzen
Mit dem Aufbau des Energiemanagements soll die im Klimaschutzkonzept der Gemeinde Inden
(April 2025, Maßnahme E-V 4) festgelegte Zielgröße von mindestens 145 MWh/a bzw. 41 t
CO₂eq/a Einsparung gegenüber dem Referenzjahr 2024 erreicht werden. Eine belastbare
Kosteneinsparung lässt sich erst nach Vorliegen vollständiger Vergleichsdaten seriös quantifizieren;
angesichts der Größenordnung der Einsparziele ist jedoch von einer dauerhaften, jährlich
wiederkehrenden Kostenreduktion auszugehen. Ferner können die erfassten Lastgänge künftig auch
für die Ausschreibung von Energielieferverträgen genutzt werden, was im Rahmen eines möglichen
Einkaufsverbunds der Liegenschaften zusätzliche Kostenvorteile ermöglichen kann. Da die Stelle
des Energiemanagers zu 90 % über Fördermittel finanziert wird, steht diesem Nutzen ein
vergleichsweise geringer kommunaler Eigenanteil gegenüber.
Dirk Lauterbach
Aufgestellt
Stefan Pfennings Dirk Lauterbach Michael Linzenich
Bürgermeister Fachbereichsleitung Kämmerer
Mitteilungsvorlage 197/2026 Seite 2
Text aus PDF extrahiert