Startseite › Gemeinde Inden › Dokument

Sachstandsbericht über den Aufbau und den Betrieb eines Energiemanagements

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Inden
Datum2026-09-23
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Vorlagen-Nr. 197/2026 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Fachbereich IV 09.09.2026 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Rat 23.09.2026 Betrifft: Sachstandsbericht über den Aufbau und den Betrieb eines Energiemanagements Mitteilung: Mit Vorlage 301/2024 hat der Rat der Gemeinde Inden den Aufbau und den kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements beschlossen. Seit dem 01.06.2026 ist die hierfür geschaffene Stelle des Energiemanagers besetzt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des über die Kommunalrichtlinie 2022 der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) geförderten Vorhabens „Implementierung eines Energiemanagements in der Gemeinde Inden” (FKZ 67K31975, Bewilligungszeitraum 01.01.2026–31.12.2028, Zuwendung 430.756 €, Eigenanteil 10 %). Ausgangslage Vor Aufnahme der Tätigkeit lag für die kommunalen Liegenschaften lediglich eine kostenbasierte Übersicht vor, in der die bezahlten Energierechnungen je Liegenschaft erfasst wurden. Ein Vergleich der Verbräuche zwischen Liegenschaften, eine Auswertung nach Nutzungsprofilen – etwa der Frage, warum eine Schule einen höheren spezifischen Verbrauch je Quadratmeter aufweist als eine andere – sowie eine Witterungsbereinigung fanden nicht statt. In der Praxis bedeutet dies, dass Kostenausreißer regelmäßig auf die Witterung oder gestiegene Energiekosten zurückgeführt wurden, ohne dass dies belastbar überprüft wurde. Auch ungewöhnliche Verbräuche fielen in der Regel erst mit der Jahresabrechnung auf, wenn die Kosten bereits vollständig entstanden waren. Bisherige Tätigkeit (Juni bis August 2026) In den ersten beiden Monaten wurden folgende Grundlagen erarbeitet: • Aufbau einer Monitoring-Datengrundlage für rund 41 kommunale Liegenschaften, einschließlich Witterungsbereinigung nach VDI 3807, CO₂-Bilanzierung und liegenschaftsbezogener Kennzahlenbildung. • Festlegung des Jahres 2024 als Referenzjahr, da für dieses Jahr die Abrechnungen vollständig vorliegen und damit die belastbarsten Daten zur Verfügung stehen. Künftige Einsparungen werden gegenüber diesem Basisjahr berechnet. • Prüfung und Bewertung eines Funkstandorts (Indemann) für den Aufbau einer geplanten Messinfrastruktur zur automatisierten Verbrauchserfassung in einem 15- bis 60-Minuten- Raster, aller Sparten. • Marktvergleich von Energiemanagement-Software; die Software IngSoft InterWatt wurde als Zielsystem für die weitere Umsetzung festgelegt. Die Software ist ISO-50001-fähig und damit auch für die Kom.EMS-Zertifizierung geeignet; zudem bietet sie eine Anomalieerkennung in der Betriebsführung. • Erarbeitung eines Entwurfs für eine Dienstanweisung Energie, die übergangsweise auf die rund 30% verbrauchsstärksten Liegenschaften fokussiert und ohne zusätzlichen Budgetbedarf umsetzbar ist. Weiteres Vorgehen Aufbauend auf dieser Grundlage sollen im nächsten Schritt die Messinfrastruktur ausgerollt, die Energiemanagement-Software in Betrieb genommen und die Dienstanweisung Energie eingeführt werden – zunächst für die verbrauchsstärksten Liegenschaften, mit stufenweiser Ausweitung auf den gesamten Liegenschaftsbestand. Auf dieser Grundlage lassen sich Verbrauchsprofile künftig auf Stundenebene und über einzelne Wochen, Wochenenden und Ferientage auswerten. Damit werden unplausible Nutzungsprofile und Anomalien erkennbar, während sie entstehen – und nicht erst, wie bislang, im Rahmen der jährlichen Abrechnung. Fehlerhafte Nachtabsenkungen der Heizung, überhöhte Standby-Verbräuche in der Nacht oder Leckagen in der Wasserinstallation sollen künftig automatisiert erkannt werden. Der Rat erhält außerdem jährliche Energieberichte, die einen besseren Überblick über die Liegenschaften ermöglichen und helfen, energetische Schwachstellen – beispielsweise über monatliche Auswertungen – frühzeitig zu erkennen. Nach den Mindestanforderungen der Kommunalrichtlinie (Technischer Annex zur Kommunalrichtlinie 2022) ist im Rahmen des geförderten Energiemanagements ein Energiebericht zu erstellen, jährlich zu aktualisieren und dem zuständigen Entscheidungsgremium zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Rat wird dem Energiemanagement entsprechend künftig jährlich mit dem Energiebericht befasst und beschließt über dessen Annahme. Ziel und Nutzen Mit dem Aufbau des Energiemanagements soll die im Klimaschutzkonzept der Gemeinde Inden (April 2025, Maßnahme E-V 4) festgelegte Zielgröße von mindestens 145 MWh/a bzw. 41 t CO₂eq/a Einsparung gegenüber dem Referenzjahr 2024 erreicht werden. Eine belastbare Kosteneinsparung lässt sich erst nach Vorliegen vollständiger Vergleichsdaten seriös quantifizieren; angesichts der Größenordnung der Einsparziele ist jedoch von einer dauerhaften, jährlich wiederkehrenden Kostenreduktion auszugehen. Ferner können die erfassten Lastgänge künftig auch für die Ausschreibung von Energielieferverträgen genutzt werden, was im Rahmen eines möglichen Einkaufsverbunds der Liegenschaften zusätzliche Kostenvorteile ermöglichen kann. Da die Stelle des Energiemanagers zu 90 % über Fördermittel finanziert wird, steht diesem Nutzen ein vergleichsweise geringer kommunaler Eigenanteil gegenüber. Dirk Lauterbach Aufgestellt Stefan Pfennings Dirk Lauterbach Michael Linzenich Bürgermeister Fachbereichsleitung Kämmerer Mitteilungsvorlage 197/2026 Seite 2

Text aus PDF extrahiert