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Interkommunale Zusammenarbeit / Verkehrssicherheit; Grundsatzentscheidung über die Einrichtung einer interkommunalen Zusammenarbeit der Kommunen Goch, Weeze und Uedem zur gemeinsamen Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Uedem |
| Datum | 2026-10-08 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Uedem
Der Bürgermeister
Fachbereich 2 - Bürgerservice und Ordnung
Verwaltungsvorlage Nummer: 77/2026
Datum: 10.09.2026
öffentlich
Interkommunale Zusammenarbeit / Verkehrssicherheit;
Grundsatzentscheidung über die Einrichtung einer interkommunalen Zusammenarbeit der
Kommunen Goch, Weeze und Uedem zur gemeinsamen Durchführung von Geschwindig-
keitsmessungen
Beratungsweg:
Ausschuss für Umwelt und Verkehr 21.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026
Rat 08.10.2026
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen,
1. die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der Stadt Goch und der Gemeinde Weeze eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung der Geschwindigkeits-
überwachung und Einrichtung einer gemeinsamen kommunalen Bußgeldstelle zu erarbeiten
und abzuschließen. Die Stadt Goch übernimmt die Funktion als Trägerkommune.
2. die erforderlichen rechtlichen, organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzun-
gen für einen Beginn der Interkommunalen Zusammenarbeit im nächsten Kalenderjahr und die
Aufnahme der Geschwindigkeitsbemessungen vorzubereiten.
3. die zur Umsetzung erforderlichen Ertrags- und Aufwandspositionen bereits im Rahmen der
Haushaltsplanungen für das Jahr 2027 zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
1. Ausgangslage
Vor dem Hintergrund der im landesweiten Vergleich hohen Unfallbelastung im Kreis Kleve und der
weiterhin überdurchschnittlich hohen Zahl an Verkehrstoten kommt der Verbesserung der Verkehrs-
sicherheit eine besondere Bedeutung zu. Dabei stellt die Überwachung der Einhaltung zulässiger
Höchstgeschwindigkeiten ein wesentliches Instrument zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dar.
Insbesondere an Unfallhäufungsstellen, in Bereichen mit einem erhöhten Schutzbedürfnis schwä-
cherer Verkehrsteilnehmer - beispielsweise im Umfeld von Schulen oder Kindertageseinrichtungen
- sowie auf Strecken mit erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann eine verstärkte Über-
wachung einen Beitrag zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit und damit zur Re-
duzierung von Gefahren leisten.
Die ergänzende kommunale Geschwindigkeitsüberwachung wird dabei als geeignetes Instrument
angesehen, die bestehenden Kontrollen von Polizei und Kreis zu unterstützen. Durch regelmäßige
und wiederkehrende Geschwindigkeitskontrollen sollen Verkehrsteilnehmende nachhaltig für die
Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sensibilisiert werden. Hierdurch soll insbeson-
dere unangepassten und überhöhten Geschwindigkeiten entgegengewirkt und damit ein Beitrag zur
Vermeidung von Verkehrsunfällen und zur Reduzierung möglicher Unfallfolgen geleistet werden. Mit
Schnellbrief 158/2024 informierte der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen darüber,
dass die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung im Wege einer interkommunalen Zusam-
menarbeit mittlerer und sonstiger kreisangehöriger Kommunen rechtlich möglich ist. Zwischenzeit-
lich wurde zudem § 48 Absatz 2 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG NRW) geändert. Hierdurch
wurde die Möglichkeit für die übrigen Gemeinden erweitert, auf Antrag selbst eine Zuständigkeit für
die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten an Gefahrenstellen und von
Lichtzeichenanlagen (sog. ‚Rotlichtverstöße‘) zu erhalten. Vor diesem Hintergrund haben zwischen
den Kommunen Goch, Uedem und Weeze bereits mehrere Gespräche auf Verwaltungsebene statt-
gefunden. Im Ergebnis besteht bei den drei Kommunen grundsätzliches Interesse daran, die Auf-
gabe gemeinsam wahrzunehmen.
2. Vorteile der Interkommunalen Zusammenarbeit
Die Durchführung einer eigenständigen Geschwindigkeitsüberwachung erfordert neben der eigent-
lichen Messtechnik insbesondere personelle Kapazitäten für den Messbetrieb, die Auswertung der
Messdaten und die anschließende Bearbeitung der Verwarn- und Bußgeldverfahren. Durch eine
gemeinsame Aufgabenwahrnehmung können diese Ressourcen gebündelt werden. Insbesondere
können
• die erforderliche Messtechnik gemeinsam genutzt,
• Mess- und Auswertungspersonal zentral beschäftigt,
• eine gemeinsame Fachkompetenz aufgebaut,
• eine zentrale Bußgeldstelle betrieben und
• Vertretungs- und Ausfallzeiten besser aufgefangen
werden.
Aufgrund der Größe und der vorhandenen Verwaltungsstruktur soll die Stadt Goch als Trägerkom-
mune tätig werden. Die notwendigen Beschäftigten werden bei der Stadt Goch geführt. Gleiches gilt
für die Beschaffung bzw. Anmietung der erforderlichen Fahrzeuge, Messtechnik, Software sowie
sonstigen Sachmittel.
Die Stadt Goch übernimmt darüber hinaus die zentrale Bearbeitung der aus den Messungen resul-
tierenden Verwarn- und Bußgeldverfahren im Rahmen einer gemeinsamen kommunalen Bußgeld-
stelle.
3. Einsatzkonzeption und Aufteilung der Messzeiten
Für die Zusammenarbeit ist zu klären, wie die Nutzungszeit der Messtechnik aufgeteilt wird. Hier
bietet sich als Ermittlungsgrundlage die Aufteilung nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl an. Diese
beträgt derzeit (IT.NRW, Stand 31.12.2025) 34.825 Einwohner in Goch (~63 %), 8.084 Einwohner
in Uedem (~15 %) und 12.364 Einwohner in Weeze (~22 %).
Auf dieser Grundlage wird folgende Aufteilung der Nutzungszeit angestrebt:
• 3/5 Stadt Goch,
• 1/5 Gemeinde Uedem und
• 1/5 Gemeinde Weeze
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Die Einsätze sollen innerhalb der jeweiligen Zeitkontingente flexibel geplant werden. Hierdurch kann
unter anderem auf aktuelle Erkenntnisse aus Verkehrsmessungen, besondere Gefahrenlagen, Be-
schwerden aus der Bevölkerung sowie zeitlich begrenzte Situationen reagiert werden.
Auch die konkreten Messzeiten sollen entsprechend der jeweiligen örtlichen Situation variieren kön-
nen.
Die jeweiligen Kommunen wirken bei der Auswahl und Priorisierung der Messstellen innerhalb ihres
Stadt- und Gemeindegebietes mit. Voraussetzung für eine Messung ist stets, dass der jeweilige
Standort die rechtlichen Anforderungen an eine geeignete Messstelle erfüllt.
4. Technische Ausstattung
Zunächst soll ein mobiles Messfahrzeug mit entsprechender Geschwindigkeitsmesstechnik einge-
setzt werden.
Ein mobiles Messfahrzeug bietet gerade für die Einführungsphase wesentliche Vorteile:
• hohe Flexibilität: Unterschiedliche Messstellen innerhalb der drei Gemeindegebiete können kurz-
fristig angefahren werden.
• bedarfsgerechter Einsatz: Die Messtätigkeit kann auf Grundlage aktueller Verkehrsdaten und ört-
licher Schwerpunktsetzungen angepasst werden.
• Erprobung unterschiedlicher Messstellen: Vor einer späteren Erweiterung der Technik können zu-
nächst Erfahrungen darüber gesammelt werden, welche Standorte und Einsatzzeiten besonders
relevant sind.
• geringere Anfälligkeit gegen Vandalismus: Anders als ein über längere Zeit unbeaufsichtigt im öf-
fentlichen Verkehrsraum abgestellter Messanhänger befindet sich das Fahrzeug während des
Messbetriebes grundsätzlich unter Betreuung und kann nach Beendigung des Einsatzes an einem
gesicherten Standort abgestellt werden.
• flexiblere Reaktion auf Veränderungen: Baustellen, Veranstaltungen, geänderte Verkehrsführun-
gen oder neue Gefahrenstellen können kurzfristig in die Einsatzplanung aufgenommen werden.
Nach Sammlung erster praktischer Erfahrungen soll geprüft werden, ob die Messtechnik durch einen
semistationären Geschwindigkeitsmessanhänger (Enforcement-Trailer) ergänzt werden soll.
Ein derartiges Gerät kann insbesondere an dauerhaft relevanten Gefahrenstellen eingesetzt werden
und ermöglicht längere Messzeiträume, ohne dass während der gesamten Messdauer Personal un-
mittelbar am Messstandort eingesetzt werden muss.
Ob und zu welchem Zeitpunkt eine solche Erweiterung wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll ist,
soll auf Grundlage der tatsächlichen Erfahrungen aus dem zunächst aufgenommenen mobilen
Messbetrieb entschieden werden.
5. Personalbedarf und gemeinsame Bußgeldstelle
Für den Betrieb der Geschwindigkeitsüberwachung entstehen insbesondere Personalbedarfe für
• Durchführung der Geschwindigkeitsmessungen,
• Auswertung und Aufbereitung der Messdaten,
• Bearbeitung der Verwarn- und Bußgeldverfahren,
• Leitung und Koordination sowie
• anteilige Leistungen weiterer Verwaltungsbereiche, insbesondere Finanzbuchhaltung Kasse und
Vollstreckung.
Nach den bislang betrachteten Vergleichsmodellen ist für den Start der Zusammenarbeit von meh-
reren zusätzlichen Vollzeitäquivalenten auszugehen, welche im Stellenplan 2027 bei der Stadt Goch
entsprechend berücksichtigt werden.
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Die Stadt Goch soll das erforderliche Personal als Trägerkommune beschäftigen und die notwendi-
gen organisatorischen Strukturen innerhalb des Ordnungsamtes schaffen.
Die Personalbedarfsermittlung basiert auf den bei der Kreisverwaltung Kleve bestehenden perso-
nellen Strukturen im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung und Bußgeldbearbeitung sowie auf
den im Rahmen vergleichbarer interkommunaler Geschwindigkeitsüberwachungen kreisangehöri-
ger Kommunen (hier IKZ mit den Trägerkommunen Kleve und Straelen) vorgesehenen Personalbe-
darfen.
6. Finanzierung und jährliche Abrechnung
Die finanzielle Abwicklung soll über die Stadt Goch als Trägerkommune erfolgen.
Hierzu werden die der Interkommunalen Zusammenarbeit zuzurechnenden Erträge und Aufwendun-
gen zusammengeführt. Zu berücksichtigen sind insbesondere
• Personal- und Personalnebenkosten,
• Sach- und Gemeinkosten der Arbeitsplätze,
• Fahrzeug- und Messtechnikkosten,
• Software- und Lizenzkosten,
• laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie
• weitere unmittelbar der Geschwindigkeitsüberwachung zurechenbare Aufwendungen.
Den Aufwendungen werden die Erträge aus Verwarn- und Bußgeldern gegenübergestellt.
Nach Abschluss eines Kalenderjahres wird durch die Stadt Goch eine Gesamtabrechnung erstellt.
Das sich ergebende Jahresergebnis wird anhand der Einwohnerzahlen des jeweiligen Vorjahres auf
die drei beteiligten Kommunen verteilt. Als Berechnungsgrundlage dienen die Bevölkerungszahlen
des statistischen Landesamts Nordrhein-Westfalens zum 30.06. des Vorjahres.
Die Verteilung der finanziellen Ergebnisse nach Einwohnerzahlen ist bewusst von der Aufteilung der
Fahrzeugnutzungszeit im Verhältnis 3/5: 1/5: 1/5 zu unterscheiden. Während die Nutzungsanteile
eine verlässliche Einsatzplanung gewährleisten sollen, berücksichtigt der jährlich aktualisierte Ein-
wohnerschlüssel die unterschiedliche Größe der beteiligten Kommunen.
Die tatsächlich erzielbaren Einnahmen hängen im Wesentlichen von den späteren Messstellen,
Messzeiten und festgestellten Verstößen ab. Für die Haushaltsplanung ist daher von einer vorsich-
tigen Ertragsschätzung auszugehen. Nach den bisherigen Erfahrungswerten ist jedoch davon aus-
zugehen, dass die im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung erzielten Erträge die hierfür ent-
stehenden Aufwendungen übersteigen werden.
7. Weiteres Vorgehen und zeitlicher Ablauf
Nach positiver Grundsatzentscheidung in den drei beteiligten Kommunen soll die öffentlich-rechtli-
che Vereinbarung abschließend zwischen den Verwaltungen abgestimmt werden.
Parallel sind insbesondere
• die notwendigen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen,
• die konkrete Organisationsstruktur,
• die Personalbedarfe,
• die haushalterische Abbildung,
• die technischen Anforderungen an Fahrzeug und Messtechnik,
• das erforderliche Vergabe- bzw. Beschaffungsverfahren,
• die benötigten Softwarelösungen und Schnittstellen sowie
• die Vorbereitung und Abstimmung der Messstellen
weiter auszuarbeiten.
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Die notwendigen finanziellen Mittel und Stellen sollen bereits in den Haushaltsentwurf 2027 aufge-
nommen werden.
Der formelle Beginn der Interkommunalen Zusammenarbeit wird für das erste Quartal 2027 ange-
strebt. Unter Berücksichtigung der notwendigen Beschaffungs- und Personalverfahren soll die Auf-
nahme der tatsächlichen Geschwindigkeitsmessungen im dritten Quartal 2027 erfolgen.
Eine gleichlautende Verwaltungsvorlage werden in diesem Sitzungsturnus auch bei der Stadt Goch
und der Gemeinde Weeze zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Haushaltsjahr 2027 entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Im Haushaltsjahr 2028 wer-
den Erträge in Höhe von 17.000,00 € eingeplant.
gez. R. Weber
(Rainer Weber)
Bürgermeister
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