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Gemeindeentwicklung / Erneuerbare Energien; Ausweisung weiterer Standorte für Windenergieanlagen für den Bürgerwindpark „Buchholt“ im Bereich Bünnert

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Uedem
Datum2026-10-08
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Gemeinde Uedem Der Bürgermeister Fachbereich 4 - Planen, Bauen und Umwelt Verwaltungsvorlage Nummer: 96/2026 Datum: 10.09.2026 öffentlich Gemeindeentwicklung / Erneuerbare Energien; Ausweisung weiterer Standorte für Windenergieanlagen für den Bürgerwindpark „Buchholt“ im Bereich Bünnert Beratungsweg: Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Wirtschafts­ 17.09.2026 förderung Ausschuss für Planen und Bauen 24.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 Rat 08.10.2026 Beschlussvorschlag: Zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Sachverhalt: Zum Sachverhalt wird auf die Verwaltungsvorlage Nr. 59/2026 verwiesen. Mit der nichtöffentlichen Verwaltungsvorlage wurde die geplante Erweiterung des Bürgerwindparks „Buchholt“ im Bereich „Bünnert“ vorgestellt und beraten. Der Projektentwickler Deutsche AgrarVolt GmbH plant neben den vier Windenergieanlagen im Bereich „Buchholt“ drei weitere Windenergieanlagen im Bereich „Bün­ nert“. Anlass für die Erweiterungsüberlegungen des Projektentwicklers ist die Gefährdung der Wirt­ schaftlichkeit des geplanten Bürgerwindparks „Buchholt“ (siehe Verwaltungsvorlage Nr. 57/2026 zur 42. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Uedem). Die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollen sich unter anderem aus den sich ver­ schlechternden Einspeisevergütungen sowie aus der notwendigen Errichtung eines Umspannwer­ kes ergeben. Verantwortlich für die sinkenden Einspeisevergütungen sind laut Projektentwickler ein starker Zuwachs an genehmigten neuen Windparkprojekten sowie die vorhandene „Torschlusspa­ nik“ bei vielen Akteuren aufgrund der anstehenden EEG-Novelle 2027. Die geplante Erweiterung umfasst bis zu drei weitere Windenergieanlagen im Bereich „Bünnert/Plün­ derlinde“. Eine Übersichtskarte mit den Standorten ist als Anlage 1 beigefügt. Die vorgesehenen Anlagenstandorte WEA 1 und WEA 2 im Windpark Bünnert liegen 1.201 m und 705 m vom Sied­ lungsbereich Uedems entfernt. Der Standort WP Plünderlinde liegt 609 m vom Siedlungsbereich des Ortsteils Keppeln entfernt. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen innerhalb des Rates wurde in der Ratssitzung am 09.07.2026 beschlossen, eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger durchzu­ führen. Diese Informationsveranstaltung fand am 02.09.2026 im Bürgerhaus statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurden das bestehende Projekt „Bürgerwindpark Buchholt“, die fi­ nanziellen Beteiligungsmöglichkeiten sowie die geplante Erweiterung des Windparks im Bereich „Bünnert“ vorgestellt. Der in der öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung gezeigte Vortrag des Projektentwicklers Deutsche AgrarVolt GmbH ist als Anlage 2 beigefügt. An der Informationsveranstaltung nahmen rund 220 Bürgerinnen und Bürger teil. Die Bürgerinnen und Bürger diskutierten insbesondere die Notwendigkeit weiterer Windenergieanlagen vor dem Hin­ tergrund des bereits hohen Anteils erneuerbarer Energien in der Gemeinde. Thematisiert wurden außerdem die Abstände zur Wohnbebauung, die Einhaltung der 2H-Regelung, mögliche Lärm- und Schattenimmissionen, gesundheitliche Auswirkungen sowie Einschränkungen für die künftige bau­ liche Gemeindeentwicklung. Weitere Fragen betrafen mögliche Wertverluste von Immobilien, den Umgang mit individuellen Schutzbedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Mög­ lichkeit einer bedarfsgerechten nächtlichen „Befeuerung“ der Windenergieanlagen. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen. Erör­ tert wurden die Höhe und Angemessenheit der erwarteten Rendite, die finanzielle Beteiligung der Gemeinde und der Bürgerschaft, mögliche besondere Vorteile für unmittelbar betroffene Anliegerin­ nen und Anlieger sowie die Verwendung von Einnahmen für Immissionsschutzmaßnahmen. Zudem wurden der Netzanschluss, die Leistungsfähigkeit des Stromnetzes, mögliche Abregelungen, der Standort des Umspannwerks, alternative Anschlussmöglichkeiten und die Finanzierung des späte­ ren Rückbaus (insbesondere Recycling der Windräder) angesprochen. Auch der mögliche Beitrag des Projekts zum Klimaschutz sowie die nicht vorhandenen Auswirkungen auf die Energie- und Kraftstoffkosten wurden kritisch angesprochen. Die abschließende nicht repräsentative Abstimmung ergab ein geteiltes Meinungsbild. 41 % der Teil­ nehmenden stimmten für das vorgestellte Projekt, 45 % dagegen. Weitere 14 % lehnten das Projekt in der vorgestellten Form ab, hielten jedoch einen Abstand von 1.000 Metern für vertretbar.“ Auf Grundlage der bisherigen Beratungen und der durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung spricht sich die Verwaltung weiterhin für die Berücksichtigung einer Mindestabstandsfläche von 1.000 m zu den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen aus. Es ist festzustellen, dass in der Bür­ gerschaft, insbesondere bei den am Siedlungsrand wohnenden Einwohnerinnen und Einwohnern bei näherem Heranrücken der Windenergieanlagen die Akzeptanz für weitere Windenergieanlagen nicht mehr vorhanden ist. Die Verwaltung vertritt daher weiterhin die Meinung, dass eine Entschei­ dung für die Erweiterung des Bürgerwindparks „Buchholt“ um bis zu drei weitere Anlagen im Bereich „Bünnert“ nicht von der Wirtschaftlichkeit des Projektes „Buchholt“ abhängig gemacht werden kann. Die Verwaltung spricht sich für die Umsetzung einer weiteren Anlage im Bünnert mit einem Abstand von rund 1.200 m zum Siedlungsbereich aus. Die anderen zwei Standorte sollten nicht weiterverfolgt werden. Im Nachgang zur Informationsveranstaltung haben zwei Anlieger noch schriftliche Stellungnahmen abgegeben, die als Anlage 3 und Anlage 4 beigefügt sind. Finanzielle Auswirkungen: Entfällt. gez. R. Weber (Rainer Weber) Bürgermeister Seite 2 von 2

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