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Gemeindeentwicklung / Erneuerbare Energien; Ausweisung weiterer Standorte für Windenergieanlagen für den Bürgerwindpark „Buchholt“ im Bereich Bünnert
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Uedem |
| Datum | 2026-10-08 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Uedem
Der Bürgermeister
Fachbereich 4 - Planen, Bauen und Umwelt
Verwaltungsvorlage Nummer: 96/2026
Datum: 10.09.2026
öffentlich
Gemeindeentwicklung / Erneuerbare Energien;
Ausweisung weiterer Standorte für Windenergieanlagen für den Bürgerwindpark „Buchholt“
im Bereich Bünnert
Beratungsweg:
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Wirtschafts
17.09.2026
förderung
Ausschuss für Planen und Bauen 24.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026
Rat 08.10.2026
Beschlussvorschlag:
Zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Sachverhalt:
Zum Sachverhalt wird auf die Verwaltungsvorlage Nr. 59/2026 verwiesen. Mit der nichtöffentlichen
Verwaltungsvorlage wurde die geplante Erweiterung des Bürgerwindparks „Buchholt“ im Bereich
„Bünnert“ vorgestellt und beraten. Der Projektentwickler Deutsche AgrarVolt GmbH plant neben den
vier Windenergieanlagen im Bereich „Buchholt“ drei weitere Windenergieanlagen im Bereich „Bün
nert“. Anlass für die Erweiterungsüberlegungen des Projektentwicklers ist die Gefährdung der Wirt
schaftlichkeit des geplanten Bürgerwindparks „Buchholt“ (siehe Verwaltungsvorlage Nr. 57/2026 zur
42. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Uedem).
Die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollen sich unter anderem aus den sich ver
schlechternden Einspeisevergütungen sowie aus der notwendigen Errichtung eines Umspannwer
kes ergeben. Verantwortlich für die sinkenden Einspeisevergütungen sind laut Projektentwickler ein
starker Zuwachs an genehmigten neuen Windparkprojekten sowie die vorhandene „Torschlusspa
nik“ bei vielen Akteuren aufgrund der anstehenden EEG-Novelle 2027.
Die geplante Erweiterung umfasst bis zu drei weitere Windenergieanlagen im Bereich „Bünnert/Plün
derlinde“. Eine Übersichtskarte mit den Standorten ist als Anlage 1 beigefügt. Die vorgesehenen
Anlagenstandorte WEA 1 und WEA 2 im Windpark Bünnert liegen 1.201 m und 705 m vom Sied
lungsbereich Uedems entfernt. Der Standort WP Plünderlinde liegt 609 m vom Siedlungsbereich des
Ortsteils Keppeln entfernt.
Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen innerhalb des Rates wurde in der Ratssitzung am
09.07.2026 beschlossen, eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger durchzu
führen. Diese Informationsveranstaltung fand am 02.09.2026 im Bürgerhaus statt.
Im Rahmen der Veranstaltung wurden das bestehende Projekt „Bürgerwindpark Buchholt“, die fi
nanziellen Beteiligungsmöglichkeiten sowie die geplante Erweiterung des Windparks im Bereich
„Bünnert“ vorgestellt. Der in der öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung gezeigte Vortrag des
Projektentwicklers Deutsche AgrarVolt GmbH ist als Anlage 2 beigefügt.
An der Informationsveranstaltung nahmen rund 220 Bürgerinnen und Bürger teil. Die Bürgerinnen
und Bürger diskutierten insbesondere die Notwendigkeit weiterer Windenergieanlagen vor dem Hin
tergrund des bereits hohen Anteils erneuerbarer Energien in der Gemeinde. Thematisiert wurden
außerdem die Abstände zur Wohnbebauung, die Einhaltung der 2H-Regelung, mögliche Lärm- und
Schattenimmissionen, gesundheitliche Auswirkungen sowie Einschränkungen für die künftige bau
liche Gemeindeentwicklung. Weitere Fragen betrafen mögliche Wertverluste von Immobilien, den
Umgang mit individuellen Schutzbedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Mög
lichkeit einer bedarfsgerechten nächtlichen „Befeuerung“ der Windenergieanlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen. Erör
tert wurden die Höhe und Angemessenheit der erwarteten Rendite, die finanzielle Beteiligung der
Gemeinde und der Bürgerschaft, mögliche besondere Vorteile für unmittelbar betroffene Anliegerin
nen und Anlieger sowie die Verwendung von Einnahmen für Immissionsschutzmaßnahmen. Zudem
wurden der Netzanschluss, die Leistungsfähigkeit des Stromnetzes, mögliche Abregelungen, der
Standort des Umspannwerks, alternative Anschlussmöglichkeiten und die Finanzierung des späte
ren Rückbaus (insbesondere Recycling der Windräder) angesprochen. Auch der mögliche Beitrag
des Projekts zum Klimaschutz sowie die nicht vorhandenen Auswirkungen auf die Energie- und
Kraftstoffkosten wurden kritisch angesprochen.
Die abschließende nicht repräsentative Abstimmung ergab ein geteiltes Meinungsbild. 41 % der Teil
nehmenden stimmten für das vorgestellte Projekt, 45 % dagegen. Weitere 14 % lehnten das Projekt
in der vorgestellten Form ab, hielten jedoch einen Abstand von 1.000 Metern für vertretbar.“
Auf Grundlage der bisherigen Beratungen und der durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung
spricht sich die Verwaltung weiterhin für die Berücksichtigung einer Mindestabstandsfläche von
1.000 m zu den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen aus. Es ist festzustellen, dass in der Bür
gerschaft, insbesondere bei den am Siedlungsrand wohnenden Einwohnerinnen und Einwohnern
bei näherem Heranrücken der Windenergieanlagen die Akzeptanz für weitere Windenergieanlagen
nicht mehr vorhanden ist. Die Verwaltung vertritt daher weiterhin die Meinung, dass eine Entschei
dung für die Erweiterung des Bürgerwindparks „Buchholt“ um bis zu drei weitere Anlagen im Bereich
„Bünnert“ nicht von der Wirtschaftlichkeit des Projektes „Buchholt“ abhängig gemacht werden kann.
Die Verwaltung spricht sich für die Umsetzung einer weiteren Anlage im Bünnert mit einem Abstand
von rund 1.200 m zum Siedlungsbereich aus. Die anderen zwei Standorte sollten nicht weiterverfolgt
werden.
Im Nachgang zur Informationsveranstaltung haben zwei Anlieger noch schriftliche Stellungnahmen
abgegeben, die als Anlage 3 und Anlage 4 beigefügt sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Entfällt.
gez. R. Weber
(Rainer Weber)
Bürgermeister
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