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Schule und digitale Bildung

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GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-09-22
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Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . V-244/2026 Der Bürgermeister öffentliche V O R L A G E Fachbereich/Abteilung: Fachbereich Bildung und Sport Erstellt durch: Frau Schnitker Erstellt am: 03.09.2026 5  Beratungsfolge  Sitzungstermin Ausschuss für Bildung und Sport 22.09.2026 10 Tagesordnungspunkt: Schule und digitale Bildung 15 1 Finanzielle Auswirkungen X Nein ￿ Ja, ￿ Mitzeichnung Käm­ dann auch: merer / FBL Finanzen erforderlich 20 Beschlussvorschlag: Kein Beschlussvorschlag, nur Kenntnisnahme. 25 Seite 1 30 Sachverhalt: 35 Mit dieser Vorlage möchte die Fachverwaltung den Ausschuss für Bildung und Sport über aktuelle Entwicklungen im Themenfeld „Digitale Bildung“ informieren und die nächsten ge­ planten Schritte beschreiben. 40 Aktuell stehen folgende Themen auf der Agenda: 1.) Bedarfsgerechte Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten 45 Die Fachverwaltung hat den Ausschuss in der Sitzung am 03.09.2026 (siehe Vorlage 140/2026) darüber informiert, dass erste Maßnahmen umgesetzt worden sind, die das Ziel haben, digitale Endgeräte möglichst lange und wirtschaftlich zu nutzen und die politisch be­ schlossene Ausstattungsquote in Orientierung am konkreten Nutzungsverhalten der Schule zu optimieren. Die Ausstattungsquote beträgt derzeit 1:1 ab Jahrgang 3 und 1:5 (ein Gerät 50 pro 5 Schüler*innen) in den Jahrgängen 1 und 2. Im Ergebnis wurde mit den Schulen das Modell des sogenannten „kleinen Kreislaufs“ verein­ bart, mit dem Ziel eines noch effizienteren und wirtschaftlicheren Einsatzes der Geräte. 55 Ziel dieser Überlegungen ist es, eine nachhaltige und zugleich bedarfsgerechte Lösung zu etablieren, die den pädagogischen Anforderungen der Schulen entspricht und gleichzeitig ei­ nen wirtschaftlichen sowie ressourcenschonenden Einsatz der vorhandenen Mittel gewähr­ leistet. Durch dieses Modell kann ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Umgang mit den vorhandenen Ressourcen gewährleistet werden ohne die pädagogischen Ziele der digitalen 60 Bildung einzuschränken. Im Ergebnis wird eine Einsparung in Höhe von ca. 80.000,00 € im Vergleich zur bisherigen Ausstattungsmethode erzielt. In der Folge wurde der Haushaltsansatz für das Jahr 2027 um diesen Betrag reduziert. 65 Im nächsten Schritt untersucht die Fachverwaltung weitere Optionen, die Ausstattungsquote auch vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Gesichtspunkte an den tatsächlichen Bedarf der Schulen anzupassen und wird hierzu noch einmal mit den Schulen in den Austausch zu ge­ hen. 70 Es ist geplant, dem Ausschuss einen konkreten Vorschlag für eine optimierte Ausstattungs­ quote zur Beschlussfassung vorzulegen. 75 2.) Prüfung einer Elternfinanzierung Wie ebenfalls bereits in der Sitzung am 08.06.2026 berichtet, befasst sich die Fachverwal­ tung zudem mit der Prüfung einer anteiligen oder vollständigen Elternfinanzierung insbeson­ dere vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage und mit Blick darauf, dass die 80 Ausstattung von Schüler*innen mit mobilen Endgeräten grundsätzlich eine freiwillige Leis­ tung des Schulträgers ist, die zu Kosten in erheblicher Höhe führt. Seite 2 Der Bildungs- und Sportausschuss hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und wie die Beschaffung von mobilen Endgeräten finanziert werden könnte. Neben wirtschaftlichen Ge­ 85 sichtspunkten werden dabei auch Fragen der Chancengerechtigkeit berücksichtigt. Die Er­ gebnisse der Prüfung sollen dem Bildungs- und Sportausschuss zur Beratung vorgelegt wer­ den. 3.) Lehrer-Endgeräte für den Einsatz im Unterricht - Brief der Schulleitungen 90 Die Leitungen der weiterführenden Schulen haben sich mit Schreiben vom 08.07.2026 an die Verwaltung gewandt und auf die aus schulischer Sicht zunehmend problematische Situation bei der digitalen Ausstattung der Lehrkräfte hingewiesen (das Schreiben ist der Vorlage bei­ gefügt). 95 Zum Hintergrund: Der Schulausschuss hat am 08.09.2022 beschlossen, dass der Medienentwicklungsplan (MEP, Stand August 2022) handlungsleitend für weitere Planungen und Maßnahmen der Fachverwaltung ist. 100 Der MEP enthält folgende Aussage: „Es originäre Aufgabe des Schulträgers, die Schüler*in­ nen mit Endgeräten auszustatten. Die zukünftige Bereitstellung von Dienstgeräten für Lan­ despersonal sowie deren Reparaturen und Dienstleistungskosten kann und sollte nicht zu Lasten des kommunalen Haushalts gehen. Vor diesem Hintergrund wartet die Stadt Rheda- Wiedenbrück gespannt auf weitere Landes- und Bundesprogramme und hofft, dass insbe­ 105 sondere das Land als Dienstherr seiner Verpflichtung nachkommt die eigenen Mitarbeiten­ den hinreichend mit Arbeitsmitteln in Form von Endgeräten inkl. Zubehör auszustatten.“ Das Land hat die Lehrer*innen im Zuge des ersten Digitalpakts mit mobilen Endgeräten aus­ gestattet. Viele der eingesetzten Geräte stammen aus dem Jahr 2020 und sind nach Angaben der 110 Schulleitungen mittlerweile nicht mehr voll funktionsfähig. Ein Austausch ist daher absehbar bzw. teilweise bereits erforderlich. Noch immer sind die Förderrichtlinien für den Digitalpakt 2.0 nicht bekannt. So ist unklar, ob und unter welchen Bedingungen die Ausstattung der Lehrer*innen mit mobilen Endgeräten gefördert wird und ab wann konkret Fördergelder zur Verfügung stehen werden. 115 Aus Sicht der Fachverwaltung befinden sich die Schulträger an dieser Stelle in einem Di­ lemma. Einerseits sind die Lehrer*innen keine Mitarbeiter*innen der Kommunen, sondern des Landes, das sein Personal bedarfsgerecht auszustatten hat. Andererseits müssen die Schulen ihren digitalen Betrieb aufrechterhalten können. Ohne eine ausreichende Ausstattung der Lehrkräfte sehen die Schulen wesentliche Bestandteile des di­ 120 gitalen Schulbetriebs gefährdet. Dies betrifft insbesondere: • digitales Klassenbuch, • Noteneinträge, • Elternkommunikation, • Umsetzung der Medienkonzepte, 125 • Nutzung der durch die Kommune angeschafften Schülergeräte. Die Nutzung privater Geräte stellt insbesondere aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken keine geeignete Alternative dar. Damit geht es nicht lediglich um eine zusätzliche Ausstattung oder eine Weiterentwicklung der Digitalisierung, sondern zunehmend um die Sicherstellung bereits bestehender digitaler 130 Arbeits- und Unterrichtsabläufe. Seite 3 Die Fachverwaltung hofft darauf, dass in absehbarer Zeit Fördermittel für die Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrer*innen zur Verfügung stehen werden. Eine vorzeitige Beschaf­ fung von Lehrergeräten birgt das Risiko, dass eine Kostenerstattung aus dem Digitalpakt 2.0 nicht oder nicht vollständig möglich ist. 135 4.) Digitalpakt 2.0 - aktueller Sachstand und Bedeutung Der Digitalpakt 2.0 ist zum 1. September 2026 offiziell gestartet. Grundlage ist die am 31. 140 August 2026 unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Für die kommenden fünf Jahre stehen bundesweit insgesamt 5 Milliarden Euro für die digi­ tale Bildung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zur Verfügung. Bund und Länder finanzieren das Programm jeweils zur Hälfte. 145 Damit ist die grundsätzliche Finanzierung des Digitalpakts 2.0 gesichert. Für Nordrhein- Westfalen stehen insgesamt rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Als Schulträger ist die Stadt Rheda-Wiedenbrück insbesondere auf eine verlässliche Finan­ 150 zierung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung ihrer Schulen angewiesen. Der Digitalpakt 2.0 bietet hierfür grundsätzlich eine wichtige Unterstützung. Eine konkrete Antragstellung durch die Stadt ist derzeit allerdings noch nicht möglich. Die Ausgestaltung der Förderung in Nordrhein-Westfalen, insbesondere die konkreten Fördertat­ 155 bestände, die Verteilung der Mittel sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren müssen noch durch das Land geregelt werden. Die Bezirksregierung Detmold weist darauf hin, dass die Zuwendungsberechtigten informiert werden, sobald eine Antragstellung möglich ist. Eine entsprechende Informationskampagne 160 ist angekündigt. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ab dem 1. Januar 2026. Grundsätzlich können damit auch bereits begonnene Vorhaben berücksich­ tigt werden. Hieraus ergibt sich jedoch kein automatischer Anspruch auf eine nachträgliche 165 Förderung. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Maßnahme nach den noch festzulegenden NRW-Förderrichtlinien förderfähig ist und die Voraussetzungen für den vorzeitigen Maßnah­ menbeginn erfüllt. Für die Stadt besteht damit aktuell Planungssicherheit hinsichtlich der grundsätzlichen Fort­ 170 führung der Bundesförderung, jedoch noch keine abschließende finanzielle Planungssicher­ heit hinsichtlich der konkret verfügbaren Mittel und der Förderfähigkeit einzelner Maßnah­ men. Konkret sind zunächst die Förderrichtlinien des Landes NRW abzuwarten. 175 Seite 4 5.) Zeitplan nächste Schritte 180 Die Fachverwaltung plant aktuell folgende nächste Schritte: a) Austauschtreffen der Verwaltung mit den Leitungen der städtischen Schulen b) Politischer Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung 185 (aktuell geplanter Termin: 03.11.2026) c) Bildungs- und Sportausschuss (26.11.2026). 190 In Vertretung Dr. Ina Epkenhans-Behr 195 Beigeordnete Geschäftsbereich II Anlage 200 Seite 5

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