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Schule und digitale Bildung
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
V-244/2026
Der Bürgermeister
öffentliche
V O R L A G E
Fachbereich/Abteilung:
Fachbereich Bildung und Sport
Erstellt durch: Frau Schnitker
Erstellt am: 03.09.2026
5
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Bildung und Sport 22.09.2026
10
Tagesordnungspunkt:
Schule und digitale Bildung
15
1 Finanzielle Auswirkungen X Nein Ja, Mitzeichnung Käm
dann auch: merer / FBL Finanzen
erforderlich
20 Beschlussvorschlag:
Kein Beschlussvorschlag, nur Kenntnisnahme.
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Seite 1
30
Sachverhalt:
35
Mit dieser Vorlage möchte die Fachverwaltung den Ausschuss für Bildung und Sport über
aktuelle Entwicklungen im Themenfeld „Digitale Bildung“ informieren und die nächsten ge
planten Schritte beschreiben.
40 Aktuell stehen folgende Themen auf der Agenda:
1.) Bedarfsgerechte Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen
Endgeräten
45 Die Fachverwaltung hat den Ausschuss in der Sitzung am 03.09.2026 (siehe Vorlage
140/2026) darüber informiert, dass erste Maßnahmen umgesetzt worden sind, die das Ziel
haben, digitale Endgeräte möglichst lange und wirtschaftlich zu nutzen und die politisch be
schlossene Ausstattungsquote in Orientierung am konkreten Nutzungsverhalten der Schule
zu optimieren. Die Ausstattungsquote beträgt derzeit 1:1 ab Jahrgang 3 und 1:5 (ein Gerät
50 pro 5 Schüler*innen) in den Jahrgängen 1 und 2.
Im Ergebnis wurde mit den Schulen das Modell des sogenannten „kleinen Kreislaufs“ verein
bart, mit dem Ziel eines noch effizienteren und wirtschaftlicheren Einsatzes der Geräte.
55 Ziel dieser Überlegungen ist es, eine nachhaltige und zugleich bedarfsgerechte Lösung zu
etablieren, die den pädagogischen Anforderungen der Schulen entspricht und gleichzeitig ei
nen wirtschaftlichen sowie ressourcenschonenden Einsatz der vorhandenen Mittel gewähr
leistet. Durch dieses Modell kann ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Umgang mit den
vorhandenen Ressourcen gewährleistet werden ohne die pädagogischen Ziele der digitalen
60 Bildung einzuschränken.
Im Ergebnis wird eine Einsparung in Höhe von ca. 80.000,00 € im Vergleich zur bisherigen
Ausstattungsmethode erzielt. In der Folge wurde der Haushaltsansatz für das Jahr 2027 um
diesen Betrag reduziert.
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Im nächsten Schritt untersucht die Fachverwaltung weitere Optionen, die Ausstattungsquote
auch vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Gesichtspunkte an den tatsächlichen Bedarf der
Schulen anzupassen und wird hierzu noch einmal mit den Schulen in den Austausch zu ge
hen.
70
Es ist geplant, dem Ausschuss einen konkreten Vorschlag für eine optimierte Ausstattungs
quote zur Beschlussfassung vorzulegen.
75 2.) Prüfung einer Elternfinanzierung
Wie ebenfalls bereits in der Sitzung am 08.06.2026 berichtet, befasst sich die Fachverwal
tung zudem mit der Prüfung einer anteiligen oder vollständigen Elternfinanzierung insbeson
dere vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage und mit Blick darauf, dass die
80 Ausstattung von Schüler*innen mit mobilen Endgeräten grundsätzlich eine freiwillige Leis
tung des Schulträgers ist, die zu Kosten in erheblicher Höhe führt.
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Der Bildungs- und Sportausschuss hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und wie die
Beschaffung von mobilen Endgeräten finanziert werden könnte. Neben wirtschaftlichen Ge
85 sichtspunkten werden dabei auch Fragen der Chancengerechtigkeit berücksichtigt. Die Er
gebnisse der Prüfung sollen dem Bildungs- und Sportausschuss zur Beratung vorgelegt wer
den.
3.) Lehrer-Endgeräte für den Einsatz im Unterricht - Brief der Schulleitungen
90
Die Leitungen der weiterführenden Schulen haben sich mit Schreiben vom 08.07.2026 an die
Verwaltung gewandt und auf die aus schulischer Sicht zunehmend problematische Situation
bei der digitalen Ausstattung der Lehrkräfte hingewiesen (das Schreiben ist der Vorlage bei
gefügt).
95
Zum Hintergrund:
Der Schulausschuss hat am 08.09.2022 beschlossen, dass der Medienentwicklungsplan
(MEP, Stand August 2022) handlungsleitend für weitere Planungen und Maßnahmen der
Fachverwaltung ist.
100 Der MEP enthält folgende Aussage: „Es originäre Aufgabe des Schulträgers, die Schüler*in
nen mit Endgeräten auszustatten. Die zukünftige Bereitstellung von Dienstgeräten für Lan
despersonal sowie deren Reparaturen und Dienstleistungskosten kann und sollte nicht zu
Lasten des kommunalen Haushalts gehen. Vor diesem Hintergrund wartet die Stadt Rheda-
Wiedenbrück gespannt auf weitere Landes- und Bundesprogramme und hofft, dass insbe
105 sondere das Land als Dienstherr seiner Verpflichtung nachkommt die eigenen Mitarbeiten
den hinreichend mit Arbeitsmitteln in Form von Endgeräten inkl. Zubehör auszustatten.“
Das Land hat die Lehrer*innen im Zuge des ersten Digitalpakts mit mobilen Endgeräten aus
gestattet.
Viele der eingesetzten Geräte stammen aus dem Jahr 2020 und sind nach Angaben der
110 Schulleitungen mittlerweile nicht mehr voll funktionsfähig. Ein Austausch ist daher absehbar
bzw. teilweise bereits erforderlich.
Noch immer sind die Förderrichtlinien für den Digitalpakt 2.0 nicht bekannt. So ist unklar, ob
und unter welchen Bedingungen die Ausstattung der Lehrer*innen mit mobilen Endgeräten
gefördert wird und ab wann konkret Fördergelder zur Verfügung stehen werden.
115 Aus Sicht der Fachverwaltung befinden sich die Schulträger an dieser Stelle in einem Di
lemma. Einerseits sind die Lehrer*innen keine Mitarbeiter*innen der Kommunen, sondern
des Landes, das sein Personal bedarfsgerecht auszustatten hat.
Andererseits müssen die Schulen ihren digitalen Betrieb aufrechterhalten können. Ohne eine
ausreichende Ausstattung der Lehrkräfte sehen die Schulen wesentliche Bestandteile des di
120 gitalen Schulbetriebs gefährdet. Dies betrifft insbesondere:
• digitales Klassenbuch,
• Noteneinträge,
• Elternkommunikation,
• Umsetzung der Medienkonzepte,
125 • Nutzung der durch die Kommune angeschafften Schülergeräte.
Die Nutzung privater Geräte stellt insbesondere aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken
keine geeignete Alternative dar.
Damit geht es nicht lediglich um eine zusätzliche Ausstattung oder eine Weiterentwicklung
der Digitalisierung, sondern zunehmend um die Sicherstellung bereits bestehender digitaler
130 Arbeits- und Unterrichtsabläufe.
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Die Fachverwaltung hofft darauf, dass in absehbarer Zeit Fördermittel für die Beschaffung
mobiler Endgeräte für Lehrer*innen zur Verfügung stehen werden. Eine vorzeitige Beschaf
fung von Lehrergeräten birgt das Risiko, dass eine Kostenerstattung aus dem Digitalpakt 2.0
nicht oder nicht vollständig möglich ist.
135
4.) Digitalpakt 2.0 - aktueller Sachstand und Bedeutung
Der Digitalpakt 2.0 ist zum 1. September 2026 offiziell gestartet. Grundlage ist die am 31.
140 August 2026 unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.
Für die kommenden fünf Jahre stehen bundesweit insgesamt 5 Milliarden Euro für die digi
tale Bildung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zur Verfügung. Bund und
Länder finanzieren das Programm jeweils zur Hälfte.
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Damit ist die grundsätzliche Finanzierung des Digitalpakts 2.0 gesichert. Für Nordrhein-
Westfalen stehen insgesamt rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung.
Als Schulträger ist die Stadt Rheda-Wiedenbrück insbesondere auf eine verlässliche Finan
150 zierung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung ihrer Schulen angewiesen. Der Digitalpakt
2.0 bietet hierfür grundsätzlich eine wichtige Unterstützung.
Eine konkrete Antragstellung durch die Stadt ist derzeit allerdings noch nicht möglich. Die
Ausgestaltung der Förderung in Nordrhein-Westfalen, insbesondere die konkreten Fördertat
155 bestände, die Verteilung der Mittel sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren müssen
noch durch das Land geregelt werden.
Die Bezirksregierung Detmold weist darauf hin, dass die Zuwendungsberechtigten informiert
werden, sobald eine Antragstellung möglich ist. Eine entsprechende Informationskampagne
160 ist angekündigt.
Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ab dem
1. Januar 2026. Grundsätzlich können damit auch bereits begonnene Vorhaben berücksich
tigt werden. Hieraus ergibt sich jedoch kein automatischer Anspruch auf eine nachträgliche
165 Förderung. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Maßnahme nach den noch festzulegenden
NRW-Förderrichtlinien förderfähig ist und die Voraussetzungen für den vorzeitigen Maßnah
menbeginn erfüllt.
Für die Stadt besteht damit aktuell Planungssicherheit hinsichtlich der grundsätzlichen Fort
170 führung der Bundesförderung, jedoch noch keine abschließende finanzielle Planungssicher
heit hinsichtlich der konkret verfügbaren Mittel und der Förderfähigkeit einzelner Maßnah
men.
Konkret sind zunächst die Förderrichtlinien des Landes NRW abzuwarten.
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5.) Zeitplan nächste Schritte
180 Die Fachverwaltung plant aktuell folgende nächste Schritte:
a) Austauschtreffen der Verwaltung mit den Leitungen der städtischen Schulen
b) Politischer Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung
185 (aktuell geplanter Termin: 03.11.2026)
c) Bildungs- und Sportausschuss (26.11.2026).
190 In Vertretung
Dr. Ina Epkenhans-Behr
195 Beigeordnete Geschäftsbereich II
Anlage
200
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