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Möglichkeiten des Ladens von E-Fahrzeugen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Pulheim
Datum2026-09-23
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Vorlage Nr.: 354/2026 Aktenzeichen: IV/66 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr 7 X 23.09.2026 Umwelt- und Planungsausschuss X 30.09.2026 Betreff Möglichkeiten des Ladens von E-Fahrzeugen V eranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: € (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Vorlage Nr.: 354/2026 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der TVA / Der UPA nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Informatio- nen auf der Homepage für Bürgerinnen und Bürger darzustellen sowie eine Förderrichtlinie für das Laden von E-Fahr- zeugen an Garagenhöfen zu erarbeiten. Erläuterungen Besitzer eines E-Fahrzeuges haben die Möglichkeit im öffentlichen und halböffentlichen Raum in Pulheim ihr Fahrzeug zu laden. Noch in diesem Monat wurden zwei DC-Ladesäulen und eine AC-Ladesäule (siehe Sachstand Mobilitätskon- zept) errichtet. Eine Übersicht aller Ladeeinrichtungen findet sich auf der Homepage: E-Mobilität in Pulheim. Grundsätzlich ist es für Besitzer von E-Fahrzeugen vorteilhaft, wenn diese zudem auf ihrem eigenen Grundstück ihr Fahrzeug laden können. Dadurch kann bspw. eigen produzierter Strom durch Photovoltaikanlagen günstig genutzt wer- den. In der Stadt Pulheim besitzen allerdings viele Haus- und Wohnungseigentümer keinen Stellplatz auf ihrem Grund- stück, womit das Laden eines E-Fahrzeuges nur im öffentlichen/halböffentlichen Raum möglich ist. Regelmäßig erhält die Stadt Pulheim Anfragen aus der Bürgerschaft, ob es möglich ist, ein Kabel vom eigenen Grund- stück über einen öffentlichen Gehweg zu einem öffentlichen Stellplatz zu legen. Private Kabel auf öffentlichen Gehwe- gen stellen allerdings einen erheblichen Eingriff in die Barrierefreiheit dar und würden den Ausbau der Barrierefreiheit in Pulheim zu widerlaufen (siehe auch BV 239/2026). Eine Verrohrung eines privaten Kabels durch den Straßenraum (bspw. vom Hausgrundstück zu einem öffentlichen oder einem privaten Garagenhof) genehmigt die Stadt Pulheim nicht, da im öffentlichen Straßenraum schon eine unübersichtliche Netzinfrastruktur vorliegt, die durch private Erdkabel noch einmal verstärkt wird. Das Laden eines E-Fahrzeuges auf Stichwegen, die von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden dürfen, ist unzulässig. Kurzum führt die heute zementierte Siedlungsstruktur mit schmalen Wohnwegen bei einer regel- mäßigen Öffnung der Befahrbarkeit zum Laden von Fahrzeugen zu Konflikten. Das Einrichten eines Stellplatzes in ei- nem Vorgarten gestattet die Stadt Pulheim nicht, da mit erheblichen Versiegelungen heutiger begrünter Vorgartenberei- che in ohnehin verdichteten Bereichen mit entsprechenden Auswirkungen zu rechnen ist. Viele Hauseigentümer besitzen dafür aber einen Stellplatz in einem Garagenhof, welcher allerdings in der Regel über keinen eigenen Stromanschluss verfügt, der für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur notwendig ist. Die Errichtung eines Stromanschlusses kann zu hohen Kosten führen, was einer Realisierung im Wege stehen könnte. Eine Lösung kann hier die Erstellung eines gemeinsamen Grundstücksanschlusses darstellen, bei dem die Einzelverbräuche mittels Zwi- schenzählers ermittelt werden. Dadurch ließen sich die Kosten für den Einzelnen deutlich reduzieren. Die Westnetz als zuständiger Netzbetreiber hat der Verwaltung bestätigt, dass ein solches Vorgehen zulässig und sinnvoll ist. Um die dennoch gegenüber einer direkt am Wohnhaus liegenden Ladeeinrichtung zusätzlichen Kosten eines Grund- stücksanschlusses weiter zu reduzieren, wäre zudem die Einrichtung eines Förderprogramms durch die Stadt denkbar. Mit einem städtischen Förderprogramm könnten Bürgerinnen und Bürger bei der Finanzierung des Stromanschlusses unterstützt werden. Dazu könnte die Verwaltung eine Förderrichtlinie erarbeiten und dem zuständigen UPA zur Be- schlussfassung vorlegen. Für die Förderung könnten die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für die Anschaf- fung von Lastenradabstellanlagen (M 66226000 – Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellmöglichkeiten für Lastenräder) genutzt werden, da schon im Jahr 2024 Lastenradabstellanlagen angeschafft worden sind. Vorlage Nr.: 354/2026 . Seite 3 / 3 Eine weitere Möglichkeit privat zu laden, könnte zudem die Nutzung eines sogenannten Ladearms bzw. Charge Arm darstellen. Dieser Ladearm überführt das Ladekabel in einer Mindesthöhe über den Gehweg und somit könnte das E- Fahrzeug durch eigenen privaten Strom geladen werden. Die Stadt Pulheim prüft, ob ein Ladearm genehmigungsfähig und sinnvoll ist. Ein Anspruch darauf, dass der durch den Ladearm erreichbare öffentliche Stellplatz dem Nutzer bei Be- darf zur Verfügung steht, besteht aber nicht.

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