Startseite › Stadt Pulheim › Dokument
ÖPNV - Verbesserung im Spätverkehr ab dem Fahrplanwechsel am 13.12.2026
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Pulheim |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: 316/2026
Aktenzeichen: IV 60
Mitteilungsvorlage
Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 23.09.2026
Betreff
ÖPNV - Verbesserung im Spätverkehr ab dem Fahrplanwechsel am 13.12.2026
Mitteilung
Auf einigen Orts- und Regionalbuslinien der REVG, häufig mit Bahnanschluss und guter innerörtlicher Erschließung, be-
steht ein Angebot im Spätverkehr, welches aktuell nur Fahrten an den klassischen Wochenendnächten von Freitag auf
Samstag sowie Samstag auf Sonntag anbietet.
Diese Linien verkehren in den Städten Bedburg, Bergheim, Hürth, Kerpen, Köln und Pulheim.
Da das Freizeit- und Mobilitätsverhalten der Bevölkerung hinsichtlich des Besuchs von Veranstaltungen, Gastronomie,
Kulturangeboten sowie privater Freizeitaktivitäten immer weiter auch an Vorabenden gesetzlicher Feiertage zunimmt,
besteht hier regelmäßig ein vergleichbares Mobilitätsaufkommen wie an Wochenenden. Dies gilt zum einen für Wochen-
tage vor Wochenfeiertagen (z.B. mittwochs vor Christi Himmelfahrt) und Feiertagsfolgen wie Ostern oder Pfingsten.
Innerhalb des VRS bestehen bereits zahlreiche Regelungen, nach denen Nacht- und Spätverkehre auch an Vorabenden
gesetzlicher Feiertage, etc. angeboten werden, insbesondere auch im Schienenverkehr. Aus diesem Grund soll eine
entsprechende Anpassung im Angebot der REVG mbH an die Angebotsstandards innerhalb des Verbundraums vorge-
nommen und damit die Verständlichkeit der Fahrplanregelungen verbessert werden.
Das Angebot der Spätverkehre soll somit zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2026 geringfügig dahingehend erwei-
tert werden, dass neben dem heute bestehenden Angebot freitags und samstags auf diesen Linien auch Spätverkehre
vor Wochenfeiertagen und an Sonn- und Feiertagen im Rahmen von Feiertagsfolgen angeboten werden.
Die Auswirkungen aufgrund der dann doch geringen Zahl an betroffenen Abenden für jede Stadt sind recht überschau-
bar. Nähere Informationen dazu können der anliegenden Beschlussvorlage 282 / 2026 des Rhein-Erft-Kreises entnom-
men werden. Die für 2027 u. 2028 benötigten Mehraufwendungen von 596 € bzw. 624 € sind im Budget 120301 ÖPNV /
Sachkonto 5312010 Umlagen an Gemeinden, Gemeindeverbände finanziert bzw. in der Finanzplanung berücksichtigt.
Text aus PDF extrahiert