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ÖPNV - Verbesserung im Spätverkehr ab dem Fahrplanwechsel am 13.12.2026

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Pulheim
Datum2026-09-23
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Vorlage Nr.: 316/2026 Aktenzeichen: IV 60 Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 23.09.2026 Betreff ÖPNV - Verbesserung im Spätverkehr ab dem Fahrplanwechsel am 13.12.2026 Mitteilung Auf einigen Orts- und Regionalbuslinien der REVG, häufig mit Bahnanschluss und guter innerörtlicher Erschließung, be- steht ein Angebot im Spätverkehr, welches aktuell nur Fahrten an den klassischen Wochenendnächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag anbietet. Diese Linien verkehren in den Städten Bedburg, Bergheim, Hürth, Kerpen, Köln und Pulheim. Da das Freizeit- und Mobilitätsverhalten der Bevölkerung hinsichtlich des Besuchs von Veranstaltungen, Gastronomie, Kulturangeboten sowie privater Freizeitaktivitäten immer weiter auch an Vorabenden gesetzlicher Feiertage zunimmt, besteht hier regelmäßig ein vergleichbares Mobilitätsaufkommen wie an Wochenenden. Dies gilt zum einen für Wochen- tage vor Wochenfeiertagen (z.B. mittwochs vor Christi Himmelfahrt) und Feiertagsfolgen wie Ostern oder Pfingsten. Innerhalb des VRS bestehen bereits zahlreiche Regelungen, nach denen Nacht- und Spätverkehre auch an Vorabenden gesetzlicher Feiertage, etc. angeboten werden, insbesondere auch im Schienenverkehr. Aus diesem Grund soll eine entsprechende Anpassung im Angebot der REVG mbH an die Angebotsstandards innerhalb des Verbundraums vorge- nommen und damit die Verständlichkeit der Fahrplanregelungen verbessert werden. Das Angebot der Spätverkehre soll somit zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2026 geringfügig dahingehend erwei- tert werden, dass neben dem heute bestehenden Angebot freitags und samstags auf diesen Linien auch Spätverkehre vor Wochenfeiertagen und an Sonn- und Feiertagen im Rahmen von Feiertagsfolgen angeboten werden. Die Auswirkungen aufgrund der dann doch geringen Zahl an betroffenen Abenden für jede Stadt sind recht überschau- bar. Nähere Informationen dazu können der anliegenden Beschlussvorlage 282 / 2026 des Rhein-Erft-Kreises entnom- men werden. Die für 2027 u. 2028 benötigten Mehraufwendungen von 596 € bzw. 624 € sind im Budget 120301 ÖPNV / Sachkonto 5312010 Umlagen an Gemeinden, Gemeindeverbände finanziert bzw. in der Finanzplanung berücksichtigt.

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