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Prüfung des Jahresabschlusses 2024

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bedburg
Datum2026-09-22
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP11- 238/2026 Rechnungsprüfungsamt Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Rechnungsprüfungsausschuss 22.09.2026 Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2024 Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes inkl. des darin enthaltenen Bestätigungsvermerkes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2024 an. Der Rechnungsprüfungsausschuss billigt den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss 2024 samt Lagebericht und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen hiergegen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg: - den Jahresabschluss 2024 festzustellen - dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und - das Jahresergebnis in Höhe von -8.606.742,31 € der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Dieser muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Der Jahresabschluss besteht aus: - der Ergebnisrechnung - der Finanzrechnung - den Teilrechnungen - der Bilanz Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den Bestandteilen des Jahresabschlusses eine Einheit bildet. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Lagebericht aufzustellen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 wurde vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Dieser Entwurf wurde dem Rat der Stadt Bedburg am 21.04.2026 zugeleitet. Gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 und 2 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prüfungsberichtes des eingesetzten Abschlussprüfers. Für die Durchführung der Prüfung kann sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung oder eines Dritten gemäß § 102 Absatz 1 bzw. 2 GO NRW bedienen. Nach den Vorgaben des § 59 (3) Satz 3 und 4 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt. Der Jahresabschluss 2024 wurde gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW von der örtlichen Rechnungsprüfung geprüft. Der entsprechende Prüfbericht hierzu wurde den Rats- und Ausschussmitgliedern zugestellt und ist der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem SD-Net. als Anlage beigefügt. Der Prüfbericht enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Ebenfalls als Anlage beigefügt ist ein Entwurf eines Berichtes, der gemäß § 59 (3) GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 zu erstellen ist. Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung ein Jahresergebnis in Höhe von - 8.606.742,31 Euro aus. Dieses kann durch den Bestand der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Im Vergleich zum Ansatz im Haushaltsplan in Höhe von -8.974.817,00 Euro liegt die positive Abweichung bei 368.074,69 Euro bzw. 4,1 %. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wird den Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vorstellen und erläutern. Sofern bestimmte Bilanzposten bzw. Bewertungskriterien – zusätzlich zur Berichterstattung durch das RPA – einer eingehenden Prüfung durch Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses unterzogen werden sollen, wäre es zur Gewährleistung eines reibungslosen Sitzungsverlaufs zweckmäßig, dies dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes rechtzeitig mitzuteilen, damit die entsprechenden Unterlagen gezielt bereitgestellt werden können. Gleiches gilt für weitere Themen, die entweder durch das RPA bzw. durch die zuständigen Mitarbeiter/innen einer detaillierten Erläuterung bedürfen. Beschlussvorlage WP11-238/2026 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 31.08.2026 -------------------------- -------------------------- Thißen Solbach Leiter des Bürgermeister Rechnungsprüfungsamtes Beschlussvorlage WP11-238/2026 Seite 3

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