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Prüfung des Jahresabschlusses 2024
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bedburg |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
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Drucksache: WP11-
238/2026
Rechnungsprüfungsamt Sitzungsteil
Az.: öffentlich
Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis:
Rechnungsprüfungsausschuss 22.09.2026
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses 2024
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes inkl.
des darin enthaltenen Bestätigungsvermerkes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt
Bedburg für das Haushaltsjahr 2024 an.
Der Rechnungsprüfungsausschuss billigt den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss
2024 samt Lagebericht und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine
Einwendungen hiergegen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg:
- den Jahresabschluss 2024 festzustellen
- dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und
- das Jahresergebnis in Höhe von -8.606.742,31 € der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.
STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen
ist.
Dieser muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu
enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht aus:
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechnung
- den Teilrechnungen
- der Bilanz
Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den Bestandteilen des
Jahresabschlusses eine Einheit bildet. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Lagebericht
aufzustellen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 wurde vom Kämmerer aufgestellt und vom
Bürgermeister bestätigt. Dieser Entwurf wurde dem Rat der Stadt Bedburg am 21.04.2026
zugeleitet.
Gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 und 2 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den
Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prüfungsberichtes des
eingesetzten Abschlussprüfers. Für die Durchführung der Prüfung kann sich der
Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung oder eines Dritten gemäß § 102
Absatz 1 bzw. 2 GO NRW bedienen.
Nach den Vorgaben des § 59 (3) Satz 3 und 4 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss
zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen.
Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem
abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den vom
Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt.
Der Jahresabschluss 2024 wurde gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW von der örtlichen
Rechnungsprüfung geprüft.
Der entsprechende Prüfbericht hierzu wurde den Rats- und Ausschussmitgliedern zugestellt und
ist der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem SD-Net. als Anlage beigefügt.
Der Prüfbericht enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Ebenfalls als Anlage beigefügt ist ein Entwurf eines Berichtes, der gemäß § 59 (3) GO NRW vom
Rechnungsprüfungsausschuss über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 zu erstellen ist.
Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung ein Jahresergebnis in Höhe von
- 8.606.742,31 Euro aus. Dieses kann durch den Bestand der Ausgleichsrücklage gedeckt werden.
Im Vergleich zum Ansatz im Haushaltsplan in Höhe von -8.974.817,00 Euro liegt die positive
Abweichung bei 368.074,69 Euro bzw. 4,1 %.
Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wird den Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung in
der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vorstellen und erläutern.
Sofern bestimmte Bilanzposten bzw. Bewertungskriterien – zusätzlich zur Berichterstattung durch
das RPA – einer eingehenden Prüfung durch Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
unterzogen werden sollen, wäre es zur Gewährleistung eines reibungslosen Sitzungsverlaufs
zweckmäßig, dies dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes rechtzeitig mitzuteilen, damit die
entsprechenden Unterlagen gezielt bereitgestellt werden können.
Gleiches gilt für weitere Themen, die entweder durch das RPA bzw. durch die zuständigen
Mitarbeiter/innen einer detaillierten Erläuterung bedürfen.
Beschlussvorlage WP11-238/2026 Seite 2
STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 31.08.2026
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Thißen Solbach
Leiter des Bürgermeister
Rechnungsprüfungsamtes
Beschlussvorlage WP11-238/2026 Seite 3
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