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Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bedburg
Datum2026-09-22
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP11- 237/2026 Rechnungsprüfungsamt Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Rechnungsprüfungsausschuss 22.09.2026 Betreff: Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder Beschlussvorschlag: Die Ausschussvorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses führt die gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss berufenen und nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig beschlossen. Dabei wurden die folgenden sachkundigen Bürger und Einwohner in den Ausschuss berufen: Anrede Vorname Name Funktion Herr Marcel Cremer sachkundiger Einwohner Herr Ralf Hellemanns sachkundiger Einwohner Herr Martin Heyer sachkundiger Bürger Frau Silke Hoffmann stellvertretende sachkundige Einwohnerin Frau Joline Macek stellvertretende sachkundige Bürgerin Herr Gerd Theo Rütten sachkundiger Bürger Herr Jürgen Wilhelm Schild stellvertretender sachkundiger Bürger Herr Alexander Schmitz stellvertretender sachkundiger Bürger Frau Desiree Schmitz sachkundige Bürgerin Frau Frauke Siemens sachkundige Bürgerin Herr Jörg Steinhäuser stellvertretender sachkundiger Bürger Frau Heike van Pey stellvertretende sachkundige Einwohnerin Frau Andrea Waßenhoven sachkundige Bürgerin Herr Andreas Welp stellvertretender sachkundiger Bürger Herr Winfried Zimmermann stellvertretender sachkundiger Bürger Diese somit nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW von der Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“ Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP11-237/2026 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bedburg, den 08.09.2026 -------------------------- -------------------------- Thißen Solbach Leiter des Bürgermeister Rechnungsprüfungsamtes Beschlussvorlage WP11-237/2026 Seite 3

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