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Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bedburg |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
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Drucksache: WP11-
237/2026
Rechnungsprüfungsamt Sitzungsteil
Az.: öffentlich
Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis:
Rechnungsprüfungsausschuss 22.09.2026
Betreff:
Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
Beschlussvorschlag:
Die Ausschussvorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses führt die gemäß § 58 Abs. 3
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss
berufenen und nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder in ihr Amt ein und verpflichtet
sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 die Besetzung des
Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig beschlossen.
Dabei wurden die folgenden sachkundigen Bürger und Einwohner in den Ausschuss berufen:
Anrede Vorname Name Funktion
Herr Marcel Cremer sachkundiger Einwohner
Herr Ralf Hellemanns sachkundiger Einwohner
Herr Martin Heyer sachkundiger Bürger
Frau Silke Hoffmann stellvertretende sachkundige Einwohnerin
Frau Joline Macek stellvertretende sachkundige Bürgerin
Herr Gerd Theo Rütten sachkundiger Bürger
Herr Jürgen Wilhelm Schild stellvertretender sachkundiger Bürger
Herr Alexander Schmitz stellvertretender sachkundiger Bürger
Frau Desiree Schmitz sachkundige Bürgerin
Frau Frauke Siemens sachkundige Bürgerin
Herr Jörg Steinhäuser stellvertretender sachkundiger Bürger
Frau Heike van Pey stellvertretende sachkundige Einwohnerin
Frau Andrea Waßenhoven sachkundige Bürgerin
Herr Andreas Welp stellvertretender sachkundiger Bürger
Herr Winfried Zimmermann stellvertretender sachkundiger Bürger
Diese somit nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in
Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW von der Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher
Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen
werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit
folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP11-237/2026 Seite 2
STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3
Bedburg, den 08.09.2026
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Thißen Solbach
Leiter des Bürgermeister
Rechnungsprüfungsamtes
Beschlussvorlage WP11-237/2026 Seite 3
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