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Jahresabschluss 2025 - Außerplanmäßige und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (APL/ÜPL) gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung (HGO) - Ergebnishaushalt

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Gladenbach
Datum2026-09-23
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STADT GLADENBACH Gladenbach, den 03.09.2026 FD Finanzverwaltung Az.: Vorlage Nr. VL-207/2026 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Beratungsfolge Termin TOP Nr. Magistrat der Stadt Gladenbach 07.09.2026 Haupt - und Finanzausschuss 22.09.2026 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach 23.09.2026 Betreff: Jahresabschluss 2025 - Außerplanmäßige und überplanmäßige Aufwendungen und Auszah- lungen (APL/ÜPL) gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung (HGO) - Ergebnishaushalt Angabe Haushaltsmittel (wenn benötigt): Siehe Punkt „Erläuterung der Begründung“. Finanzielle Auswirkungen: Siehe Punkt „Erläuterung der Begründung“. Erläuterung und Begründung: Kostenstelle 12205 „Aufgaben des Meldewesens, Passangelegenheiten, Führungszeugnisse, Fischereischeine“ In der Kostenstelle 12205 ist es ausschließlich durch die Berücksichtigung der pauschalen Min- derausgabe in Höhe von 15 Prozent zu Mehrausgaben in Höhe von 6.579,46 Euro gekommen. Der überplanmäßige Bedarf kann durch nicht verwendete Mittel in der Kostenstelle 12201 „Angelegen- heiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ gedeckt werden. Kostenstelle 36603 „Jugendzentrum, Jugendräume“ In der Kostenstelle 36603 ist es durch die Berücksichtigung der pauschalen Minderausgabe in Höhe von 15 Prozent und der verspäteten Auszahlung eines Zuschusses zur energetischen Sanierung der Beleuchtung im OLÄG, zu Mehrausgaben in Höhe von 23.422,85 Euro gekommen. Der über- planmäßige Bedarf kann durch nicht verwendete Mittel in der Kostenstelle 36501 „Kindergärten freier Träger“ gewährleistet werden. Kostenstelle 54701 „ÖPNV“ In der Kostenstelle 54701 ist es u.a. aufgrund der Aktivierung und periodengerechten Abschreibung der barrierefrei umgebauten Bushaltestellen im Stadtgebiet zu Mehrausgaben in Höhe von 25.995,59 Euro gekommen. Der überplanmäßige Bedarf kann durch nicht verwendete Mittel in der Kostenstelle 54101 „Stadtstraßen“ gedeckt werden. Kostenstelle 55201 „Öffentliches Gewässer, wasserbauliche Anlagen“ Seite 1 von 2 In der Kostenstelle 55201 ist es u.a. aufgrund der Aktivierung und periodengerechten Abschreibung der Holzbrücke am Südring im Stadtteil Weidenhausen zu Mehrausgaben in Höhe von 2.141,67 Euro gekommen. Der überplanmäßige Bedarf kann durch nicht verwendete Mittel in der Kosten- stelle 54101 „Stadtstraßen“ gewährleistet werden. Kostenstelle 57303 „Märkte“ In der Kostenstelle 57303 ist es durch die Berücksichtigung der pauschalen Minderausgabe in Höhe von 15 Prozent und durch umfangreichere Straßensperrungen zur Sicherung des Marktgeländes beim Brunnenmarkt, zu Mehrausgaben in Höhe von 2.841,22 Euro gekommen. Der überplanmäßige Bedarf kann durch nicht verwendete Mittel in der Kostenstelle 57301 „Bereitstellung von Dorfge- meinschaftshäusern, Öffentliche Einrichtungen, Schutzhütten“ gewährleistet werden. Kostenstelle Personal In der Kostenstelle Personal ist es durch die Berücksichtigung der pauschalen Minderausgabe in Höhe von 5 Prozent und den starken Steigerungen bei den Pensionsrückstellungen, zu Mehrausga- ben in Höhe von 597.376,67 Euro gekommen. Der enorme Zuführungsbetrag in Höhe von 709.739,00 Euro im Haushaltsjahr 2025 begründet sich laut der Kommunalbeamten-Versorgungs- kasse Nassau mit der außergewöhnlich hohen Besoldungsanpassung (zum 01.02.2025 um 4,80 Prozent und zum 01.12.2025 um 5,50 Prozent). Der überplanmäßige Bedarf kann durch überplan- mäßige Erträge bei der Gewerbesteuer in der Kostenstelle 61101 „Steuern, Zuweisungen, Umlagen“ gedeckt werden. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach beschließt die Mittel in Höhe von 658.357,46 Euro für die genannten APL und ÜPL nach § 100 HGO bereitzustellen. Die Deckung ist über nicht verwendete Mittel in anderen Kostenstellen gewährleistet. Julian Thielmann Bianka Möller-Balzer Armin Becker Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Erster Stadtrat Beschlussvorlage mit Haushaltsmitteln VL-207/2026 Seite 2 von 2

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