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Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Auf dem Weidenborn“
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Gladenbach |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT GLADENBACH Gladenbach, den 02.09.2026
FD Bauverwaltung
Az.: Vorlage Nr. VL-201/2026
BESCHLUSSVORLAGE
- öffentlich -
Beratungsfolge Termin TOP Nr.
Magistrat der Stadt Gladenbach 07.09.2026
Bauausschuss 16.09.2026
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach 23.09.2026
Betreff:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Auf dem Weidenborn“
Erläuterung und Begründung:
Der Bebauungsplan „Auf dem Weidenborn“ (rechtskräftig seit 26.06.2014) wurde aufgestellt, um
den planungsrechtlichen Rahmen für die geplante Erschließung eines Wohngebietes am
nördlichen Siedlungsrand von Weidenhausen zu schaffen.
Im Zuge der laufenden Gespräche zum Ankauf der Flächen hat sich herausgestellt, dass auch die
insgesamt rd. 1 ha umfassenden Teile des Plangebietes, die für Maßnahmen zur Vermeidung,
Minderung und zum Ausgleich planerisch vorbereiteter Eingriffe in Natur und Landschaft
festgesetzt sind, nur zum gleichen (Bauland-)Preis verkauft werden, wie die übrigen Flächen.
Dies hätte zur Folge, dass die hohen Kosten für den Ankauf der 1 ha umfassenden
Ausgleichsflächen, die in die Gesamterschließungskosten einfließen, dazu führen, dass das
Baugebiet aufgrund der erwartbar überdurchschnittlich hohen Baulandpreise nicht mehr für breite
Bevölkerungsteile, insbesondere für viele junge Familien, nicht mehr finanzierbar ist.
Insofern sollen nun die Flurstücke 42, 43/1 und 44 vollständig in die Wohngebietsentwicklung
einbezogen werden. Damit können die Kosten für den Grundstückskauf auf zusätzliche
Baugrundstücke verteilt werden.
Das Flurstück 41 im Norden des Plangebietes weist bereits einen dichten Gehölzbestand auf und
liegt zudem zu großen Teilen im Gewässerrandstreifen zum Römershäuser Bach. Gem. § 23
Hess. Wassergesetz (HWG) ist in diesem Bereich u.a. die Ausweisung von Baugebieten nicht
zulässig (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 HWG). Dadurch hat dieses Grundstück weder für die
Baugebietsentwicklung, noch im Hinblick auf die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen eine
Verwendung und soll daher im Rahmen dieser Bebauungsplanänderung förmlich aufgehoben
werden. Mit Rechtskraft der Bebauungsplanänderung erlangt das Flurstück 41 wieder den Status:
„nicht beplanter Außenbereich“.
Der durch die Baugebietsvergrößerung entstehende zusätzliche Ausgleichsbedarf sowie die durch
die o.g. Umplanung entfallenden Ausgleichsflächen werden im Rahmen der Planänderung
bilanziert und in noch festzulegende Maßnahmen umgelenkt (ggf. auch durch Ankauf von
Ökopunkten).
Zur inhaltlichen Erarbeitung der Bauleitplanung und Durchführung der erforderlichen
Verfahrensschritte wurde durch den Antragsteller das Planungsbüro Groß & Hausmann,
Bahnhofsweg 22, 35096 Weimar (Lahn) beauftragt.
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die
Aufstellung der nachfolgend aufgeführten Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im
Stadtteil Weidenhausen:
Die FNP-Änderung erhält die Bezeichnung:
„Auf dem Weidenborn, 1. Änderung“
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die, nördlich an das bereits im Flächennutzungsplan
enthaltene Wohnbauflächen angrenzenden und bislang als „Flächen für die Landwirtschaft“
dargestellten Flächen im Umfang von rd. 1 ha.
Allgemeines Planungsziel ist die Änderung der Darstellung in die künftige Widmung als
„Wohnbauflächen“, um damit die Grundlagen für die geplante 1. Änderung des Bebauungsplans
„Auf dem Weidenborn“ im Sinne des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB zu schaffen.
Der räumliche Geltungsbereich ist aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandete
Bereiche), die Bestandteile dieses Beschlusses sind.
Allgemeines Planungsziel ist die Änderung der Darstellung in die künftige Widmung als
„Wohnbauflächen“, um damit die Grundlagen für die geplante 1. Änderung des Bebauungsplans
„Auf dem Weidenborn“ im Sinne des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB zu schaffen.
Der räumliche Geltungsbereich ist aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandete
Bereiche), die Bestandteile dieses Beschlusses sind.
Anlage(n):
1. Übersichtskarten und räumliche Geltungsbereiche des Bebauungsplans und der Änderung
des Flächennutzungsplans
Antonia Bläser Johannes Schürmann Armin Becker
Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Erster Stadtrat
Beschlussvorlage ohne Haushaltsmittel VL-201/2026 Seite 2 von 2
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