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Bauleitplanung „Hoherainstraße - Schreinersgarten“ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Gladenbach
Datum2026-09-23
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STADT GLADENBACH Gladenbach, den 27.08.2026 FD Bauverwaltung Az.: Vorlage Nr. VL-199/2026 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Beratungsfolge Termin TOP Nr. Magistrat der Stadt Gladenbach 31.08.2026 Bauausschuss 16.09.2026 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach 23.09.2026 Betreff: Bauleitplanung „Hoherainstraße - Schreinersgarten“ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans Erläuterung und Begründung: Planungsanlass und -erfordernis: Der Bebauungsplan Nr. 7 der Stadt Gladenbach (i.d.F. der 2. Änderung), rechtskräftig seit 29.01.1983, wurde aufgestellt, um ein langgestrecktes Band als „Sondergebiet – Kurgebiet“ mit öf- fentlichen Grünflächen, Parkanlage sowie öffentlichen Parkplätzen am nördlichen Siedlungsrand der Kernstadt, beginnend westlich der Bundesstraße 453 bis zur Ecke Hainstraße / Karl-Wald- schmidt-Straße festzusetzen. Im westlichen Teil des Plangebietes, zwischen den Straßen Am Hainpark und der Karl-Wald- schmidt-Straße, wurde bereits, abweichend von der ursprünglichen Zielausrichtung, eine Wohnbe- bauung umgesetzt. Ebenso die westliche Straßenrandbebauung im nördlichen Abschnitt der Ho- herainstraße. Darüber hinaus sind große Teile des Sondergebietes zwischen den Straßen Am Hainpark, Hoherainstraße und der Bundesstraße 453 noch unbebaut. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass nach 43 Jahren, seit Rechtskraft des Bebauungs- plans, die ehemals festgesetzte städtebauliche Zielausrichtung als Kur- und Erholungsgebiet über- wiegend nicht zur Umsetzung gelangt ist und aktuell hierfür auch kein Bedarf besteht. Daher soll nun ein rd. 5,2 ha großer Bereich zwischen Hoherainstraße und Bundesstraße für die Inanspruchnahme zu Siedlungszwecken planerisch vorbereitet werden. Das Plangebiet ist auf- grund seiner Lage an ausgebauten Erschließungsstraßen und der direkten Nachbarschaft zum Siedlungsrand hierfür besonders geeignet. Die Erforderlichkeit der Planung ist in der anhaltend hohen Nachfrage nach Baugrundstücken in der Kernstadt und dem aktuell nicht vorhandenen Angebot an Baugrundstücken die in städtischer Verfügungsgewalt befinden begründet. Darüber hinaus ist festzustellen, dass ein bereits seit eini- gen Jahren in Aufstellung befindliches Baugebiet im Südosten der Kernstadt aufgrund vorhande- ner biotop- und artenschutzrechtlicher Aufgabenstellungen in absehbarer Zeit nicht zur Realisie- rung gelangen wird. Aufgrund der östlich angrenzend verlaufenden Bundesstraße 453 wurde zur Klärung der Verein- barkeit der geplanten neuen Gebietsausrichtung mit immissionsschutzrechtlichen Vorgaben ein Lärmgutachten beauftragt. Auf Basis der Ergebnisse dieses Gutachtens erfolgt, sofern erforderlich, die gebietsinterne Fein- gliederung, z.B.: • durch Gebietsstaffelung (allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet) Seite 1 von 2 • durch Festsetzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwall entlang der Bundes- straße) und/oder • durch ergänzende Festsetzungen zum passiven Lärmschutz (baulicher Lärmschutz im Ge- bäude). Zur inhaltlichen Erarbeitung der Bauleitplanung und Durchführung der erforderlichen Verfahrens- schritte wurde durch den Antragsteller das Planungsbüro Groß & Hausmann, Bahnhofsweg 22, 35096 Weimar (Lahn) beauftragt. Verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen: Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Planänderung im vereinfachten (§ 13 BauGB) oder beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) liegen nicht vor. Der Bebauungsplan sowie die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans sind daher im 2-stufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung aufzustellen. Beschlussvorschlag: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des nachfolgend aufgeführten Bebauungsplans in der Kernstadt: Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: „Hoherainstraße - Schreinersgarten“ Der räumliche Geltungsbereich am nördlichen Siedlungsrand von Gladenbach-Kernstadt, mit einer Größe von rd. 5,2 ha, umschließt die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Gladenbach: Flur: Flurstücke: 1 6 (tw.) 28 6 (tw.), 7 (tw.), 8 (tw.) ,9 (tw.), 10 (tw.), 11 (tw.), 14/2, 15/2, 15/3, 16/3, 16/4, 17/3, 17/4, 18/3, 35/1, 36, 37/1, 38/1, 39/1, 40/1, 41/1, 42/1, 43/1, 44/1 45/1, 78/1, 78/2, 79/2, 79/3, 78/1, 81/3, 81/4, 81/5, 81/6, 81/7, 81/8, 81/9, 81/10, 81/11, 81/13 (tw), 172/2, 173/3, 174/2 29 20/10 (tw.) Der räumliche Geltungsbereich ist darüber hinaus aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandete Bereiche), die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Allgemeines Planungsziel ist die Öffnung des bislang als „Sondergebiet – Kurgebiet“ festgesetzten Gebietes für die allgemeine Siedlungsentwicklung am nördlichen Siedlungsrand der Kernstadt Gla- denbach. Der räumliche Geltungsbereich ist aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandete Berei- che), die Bestandteile dieses Beschlusses sind. Anlage(n): 1. Übersichtskarten und räumliche Geltungsbereiche des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans Antonia Bläser Johannes Schürmann Armin Becker Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Erster Stadtrat Beschlussvorlage ohne Haushaltsmittel VL-199/2026 Seite 2 von 2

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