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Reform des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2027

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Sprockhövel
Datum2026-09-23
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Mitteilungsvorlage Status: öffentlich Vorlagennummer: KN-366/2026 Fachbereich: Geschäftsbereich I Federführendes Amt: Kindertagesbetreuung Datum: 01.09.2026 Beratungsfolge Gremium TOP Termin Beratungsaktion Ausschuss für Jugendhilfe und Schule 12. 23.09.2026 zur Kenntnis Betreff: Reform des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2027 Mitteilung / Information: Im Juli 2026 hat der Landtag NRW eine Reform des Kinderbildungsgesetzes beschlossen, das nunmehr zum 01.08.2027 in Kraft treten wird. Der Gesetzgeber formuliert dabei als Ziel dieser Re- form, die Kindertagesbetreuung angesichts von Fachkräftemangel, steigenden Kosten und wach- sendem Betreuungsbedarf verlässlicher, finanzierbarer und flexibler zu gestalten. Die Situation der Kita-Betreuung stellte sich zuletzt insbesondere dadurch dar, dass neben einem anhaltenden Fachkräftemangel insbesondere Tarifsteigerungen, Inflation und steigende Sachkos- ten die Träger und Kommunen belasten. Gleichzeitig wünschen sich Familien verlässliche Betreu- ungsangebote und bedarfsgerechte Öffnungszeiten. Im Vorfeld hatten hier die Landesregierung, die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Träger- verbände ein gemeinsames Eckpunktepapier entwickelt, das die Grundlage der Reform bildet. Wesentliche Inhalte der Reform: Finanzen: Die Kindertagesbetreuung wurde aus Sicht der Landesregierung finanziell stabilisiert. Die Grundfi- nanzierung erhöht sich um jährlich 200 Millionen Euro. Insbesondere gestiegene Betriebs- und Personalkosten sollen damit kompensiert werden. Insgesamt seien nach Angaben des Landes 420.000.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt worden. Nach Einschätzung von Kommunen und Kita-Trägern würden damit jedoch die tatsächlichen Kostensteigerungen weiterhin nicht vollständig ausgeglichen. Personal: Um dem Fachkräftemangel zu begegnen wird nunmehr die Praxisintegrierte Ausbildung ausgebaut und stärker gefördert, Praxisanleitungen künftig finanziert und die Möglichkeiten ergänzender Kräfte erweitert. Der Einsatz von Kita-Helfer*innen zur Entlastung des Fachpersonals bei Alltagstä- tigkeiten ist nunmehr im Gesetz verankert, wofür insgesamt 37,2 Mio Euro zur Verfügung stehen. Struktur: Die Kinderbetreuungszeit wird durch das neue Gesetz in Kern- und Randzeiten gegliedert, wobei die Kernzeiten 35 Wochenstunden betragen sollen, also 7 Stunden täglich. In den Randzeiten wer- den flexiblere Personaleinsatzmöglichkeiten geschaffen. Verschiedene Fachverbände befürchten Seite 1 von 2 hier jedoch einen Qualitätsverlust der Betreuung und damit auch eine zusätzliche Belastung der Beschäftigten. Die Landesregierung gibt hier jedoch das Ziel aus, Betreuungsausfälle zu reduzie- ren, um Eltern damit mehr Planungssicherheit zu geben. Eine weitere Änderung in der Betreuungsstruktur ergibt sich dadurch, dass Eltern nunmehr ihren Betreuungsbedarf in 5-Stunden-Schritten buchen können, also neben den bisherigen 25-, 35- und 45-Wochenstunden auch noch 30 und 40 Wochenstunden Betreuung. Die damit einhergehenden flexibleren Bring- und Abholzeiten, werden jedoch – so steht zu befürchten – zu einer Einschrän- kung verbindlicher pädagogischer Angebote führen. Mehr Chancengerechtigkeit: Durch die Einführung eines „Sozial-Index“ sollen Kitas mit besonderen sozialen Herausforderun- gen zusätzlich personelle und finanzielle Unterstützung erhalten. Es entstehen sog. „Chancen-Ki- tas“, die aus den bisherigen „PlusKitas“ und „Sprach-Kitas“ weiterentwickelt werden. Für Sprach- fördermaßnahmen in den Kitas wird es außerdem zusätzlich finanzielle Mittel geben. Bürokratieabbau: Nachweis- und Prüfverfahren sollen durch dieses Gesetz künftig vereinfacht werden sowie Förder- verfahren modernisiert und digitalisiert. Konsequenzen für Verwaltung und Politik der Kommunen: Hier stehen etliche neue Aufgaben an, die – teilweise kurzfristig - umzusetzen sind. • Bedarfs- und Öffnungszeiten-Konzepte sind anzupassen • Unterstützung aller Kitas bei der Umstellung auf Kern- und Randzeitenmodelle • Anpassung der örtlichen Jugendhilfeplanung • Unterstützung der Träger bei Personalgewinnung und Ausbildung. • Vorbereitung auf die Einführung der Chancen-Kitas. • Bewertung der finanziellen Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt. Fazit: Es gilt abzuwarten, ob es durch das reformierte Gesetz tatsächlich zu einer langfristigen finanziel- len und personellen Entlastung im Kinderbetreuungssystem kommen wird. Nach bisherigen Einschätzungen der Fachverbände sind einige der Reformschritte durchaus ge- eignet, die Chancen auf mehr Verlässlichkeit und Stabilität zu erhöhen. Für die strukturellen Her- ausforderungen im Kita-System wird dies jedoch eher als erster Schritt gewertet und noch nicht als abschließende Lösung. Die Diskussion über eine grundlegende Neugestaltung der Kita-Finanzie- rung müsste daher weiter fortgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen: keine Auswirkungen auf Klima und Umwelt: keine Die Bürgermeisterin Mitteilungsvorlage KN-366/2026 Seite 2 von 2

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