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Reform des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2027
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Sprockhövel |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilungsvorlage
Status: öffentlich
Vorlagennummer: KN-366/2026
Fachbereich: Geschäftsbereich I
Federführendes Amt: Kindertagesbetreuung
Datum: 01.09.2026
Beratungsfolge
Gremium TOP Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Jugendhilfe und Schule 12. 23.09.2026 zur Kenntnis
Betreff:
Reform des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2027
Mitteilung / Information:
Im Juli 2026 hat der Landtag NRW eine Reform des Kinderbildungsgesetzes beschlossen, das
nunmehr zum 01.08.2027 in Kraft treten wird. Der Gesetzgeber formuliert dabei als Ziel dieser Re-
form, die Kindertagesbetreuung angesichts von Fachkräftemangel, steigenden Kosten und wach-
sendem Betreuungsbedarf verlässlicher, finanzierbarer und flexibler zu gestalten.
Die Situation der Kita-Betreuung stellte sich zuletzt insbesondere dadurch dar, dass neben einem
anhaltenden Fachkräftemangel insbesondere Tarifsteigerungen, Inflation und steigende Sachkos-
ten die Träger und Kommunen belasten. Gleichzeitig wünschen sich Familien verlässliche Betreu-
ungsangebote und bedarfsgerechte Öffnungszeiten.
Im Vorfeld hatten hier die Landesregierung, die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Träger-
verbände ein gemeinsames Eckpunktepapier entwickelt, das die Grundlage der Reform bildet.
Wesentliche Inhalte der Reform:
Finanzen:
Die Kindertagesbetreuung wurde aus Sicht der Landesregierung finanziell stabilisiert. Die Grundfi-
nanzierung erhöht sich um jährlich 200 Millionen Euro. Insbesondere gestiegene Betriebs- und
Personalkosten sollen damit kompensiert werden. Insgesamt seien nach Angaben des Landes
420.000.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt worden. Nach Einschätzung von Kommunen und
Kita-Trägern würden damit jedoch die tatsächlichen Kostensteigerungen weiterhin nicht vollständig
ausgeglichen.
Personal:
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen wird nunmehr die Praxisintegrierte Ausbildung ausgebaut
und stärker gefördert, Praxisanleitungen künftig finanziert und die Möglichkeiten ergänzender
Kräfte erweitert. Der Einsatz von Kita-Helfer*innen zur Entlastung des Fachpersonals bei Alltagstä-
tigkeiten ist nunmehr im Gesetz verankert, wofür insgesamt 37,2 Mio Euro zur Verfügung stehen.
Struktur:
Die Kinderbetreuungszeit wird durch das neue Gesetz in Kern- und Randzeiten gegliedert, wobei
die Kernzeiten 35 Wochenstunden betragen sollen, also 7 Stunden täglich. In den Randzeiten wer-
den flexiblere Personaleinsatzmöglichkeiten geschaffen. Verschiedene Fachverbände befürchten
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hier jedoch einen Qualitätsverlust der Betreuung und damit auch eine zusätzliche Belastung der
Beschäftigten. Die Landesregierung gibt hier jedoch das Ziel aus, Betreuungsausfälle zu reduzie-
ren, um Eltern damit mehr Planungssicherheit zu geben.
Eine weitere Änderung in der Betreuungsstruktur ergibt sich dadurch, dass Eltern nunmehr ihren
Betreuungsbedarf in 5-Stunden-Schritten buchen können, also neben den bisherigen 25-, 35- und
45-Wochenstunden auch noch 30 und 40 Wochenstunden Betreuung. Die damit einhergehenden
flexibleren Bring- und Abholzeiten, werden jedoch – so steht zu befürchten – zu einer Einschrän-
kung verbindlicher pädagogischer Angebote führen.
Mehr Chancengerechtigkeit:
Durch die Einführung eines „Sozial-Index“ sollen Kitas mit besonderen sozialen Herausforderun-
gen zusätzlich personelle und finanzielle Unterstützung erhalten. Es entstehen sog. „Chancen-Ki-
tas“, die aus den bisherigen „PlusKitas“ und „Sprach-Kitas“ weiterentwickelt werden. Für Sprach-
fördermaßnahmen in den Kitas wird es außerdem zusätzlich finanzielle Mittel geben.
Bürokratieabbau:
Nachweis- und Prüfverfahren sollen durch dieses Gesetz künftig vereinfacht werden sowie Förder-
verfahren modernisiert und digitalisiert.
Konsequenzen für Verwaltung und Politik der Kommunen:
Hier stehen etliche neue Aufgaben an, die – teilweise kurzfristig - umzusetzen sind.
• Bedarfs- und Öffnungszeiten-Konzepte sind anzupassen
• Unterstützung aller Kitas bei der Umstellung auf Kern- und Randzeitenmodelle
• Anpassung der örtlichen Jugendhilfeplanung
• Unterstützung der Träger bei Personalgewinnung und Ausbildung.
• Vorbereitung auf die Einführung der Chancen-Kitas.
• Bewertung der finanziellen Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt.
Fazit:
Es gilt abzuwarten, ob es durch das reformierte Gesetz tatsächlich zu einer langfristigen finanziel-
len und personellen Entlastung im Kinderbetreuungssystem kommen wird.
Nach bisherigen Einschätzungen der Fachverbände sind einige der Reformschritte durchaus ge-
eignet, die Chancen auf mehr Verlässlichkeit und Stabilität zu erhöhen. Für die strukturellen Her-
ausforderungen im Kita-System wird dies jedoch eher als erster Schritt gewertet und noch nicht als
abschließende Lösung. Die Diskussion über eine grundlegende Neugestaltung der Kita-Finanzie-
rung müsste daher weiter fortgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Auswirkungen auf Klima und Umwelt:
keine
Die Bürgermeisterin
Mitteilungsvorlage KN-366/2026 Seite 2 von 2
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