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Neuausrichtung der Beteiligung bei der Spielplatzplanung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Sprockhövel |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Status: öffentlich
Vorlagennummer: VL-179/2026
Fachbereich: Geschäftsbereich I
Federführendes Amt: Fachbereich Jugend und
Familie
Datum: 01.09.2026
Beratungsfolge
Gremium TOP Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Jugendhilfe und Schule 11. 23.09.2026 beschließend
Betreff:
Neuausrichtung der Beteiligung bei der Spielplatzplanung
Beschlussvorschlag:
Auf die Einrichtung einer gesonderten Spielplatzkommission wird verzichtet. Die
Verwaltung wird beauftragt, künftig einmal jährlich im Rahmen eines eigenen
Tagesordnungspunktes über den Zustand der Spielplätze, geplante Sanierungs- und
Umgestaltungsmaßnahmen, die zukünftige Kinder- und Jugendbeteiligung, sowie deren
Ergebnisse und Umsetzung zu berichten.
Sachdarstellung:
Mit Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule vom 14.03.2012 wurde die
bereits in früheren Jahren bestehende Spielplatzkommission ab dem Jahr 2013 unter
Beteiligung des Bauplanungs- und Tiefbauamtes sowie der Fraktionen neu eingerichtet.
Ziel der Spielplatzkommission war es insbesondere, den Ausschuss für Jugendhilfe und
Schule bei Entscheidungen über die Erhaltung, Sanierung und Gestaltung der Spielplätze
im Stadtgebiet zu unterstützen sowie bei der Priorisierung entsprechender Maßnahmen
mitzuwirken. Die bis dahin unmittelbar im Ausschuss geführten Beratungen zur
Spielplatzbedarfsplanung sowie die Diskussionen und Abstimmungen über einzelne
Maßnahmen wurden damit in die Spielplatzkommission verlagert. Seit ihrer Neugründung
tagte die Spielplatzkommission in der Regel zweimal jährlich.
Die Verwaltung ermittelte dabei zunächst auf Grundlage technischer Erfordernisse, welche
Spielplätze und Spielgeräte prioritär saniert werden mussten, um Gefährdungen für Kinder
zu vermeiden beziehungsweise die Sperrung oder den Rückbau von Spielgeräten
abzuwenden. Ergänzend wurden Vorschläge zur Gestaltung und Weiterentwicklung der
Spielplätze erarbeitet, die anschließend in der Spielplatzkommission beraten wurden.
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Im Zuge der Weiterentwicklung der Jugendhilfe hat die Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen erheblich an Bedeutung gewonnen. Gemäß § 8 SGB VIII sind junge
Menschen entsprechend ihres Alters und ihrer Entwicklung an Entscheidungen zu
beteiligen, die sie betreffen.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Kinder und Jugendliche sehr
konkrete Vorstellungen davon entwickeln, wie Spielplätze gestaltet und genutzt werden
sollen. Durch geeignete und altersgerechte Beteiligungsformate können diese
Vorstellungen aufgenommen und in die Planung einbezogen werden. Die Beteiligung
beschränkt sich dabei nicht auf eine reine Anhörung, sondern ermöglicht den Kindern und
Jugendlichen eine tatsächliche Mitwirkung an der Planung ihres unmittelbaren
Lebensumfeldes, somit der Gestaltung von Spiel- und Freizeitflächen.
Kinder und Jugendliche sollen somit frühzeitig die Möglichkeit erhalten, ihre Ideen,
Wünsche und Bedarfe einzubringen. Eine altersgerechte Beteiligung stärkt nicht nur die
Identifikation mit den jeweiligen Spiel- und Aufenthaltsflächen, sondern vermittelt zugleich
demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten.
Dadurch wird der Entscheidungsspielraum einer Spielplatzkommission bereits erheblich
eingeschränkt.
Die möglichen Gestaltungsmaßnahmen ergeben sich einerseits aus den technischen und
sicherheitsrelevanten Notwendigkeiten, andererseits aus den im Beteiligungsprozess
geäußerten Wünschen und Bedarfen der Kinder und Jugendlichen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, künftig auf die Einrichtung einer
gesonderten Spielplatzkommission zu verzichten.
Stattdessen soll die Spielplatzplanung einmal jährlich im Ausschuss für Jugendhilfe und
Schule im Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunktes vorgestellt werden. Dabei sollen
insbesondere
• die zukünftig vorgesehenen Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen,
• die durchzuführenden Beteiligungsverfahren,
• die Ergebnisse vergangener Kinder- und Jugendbeteiligungen sowie
• die daraus resultierenden Maßnahmen und Entscheidungen
transparent dargestellt werden.
Durch dieses Vorgehen wird die gesamte Ausschussvertretung unmittelbar in die
Beratungen einbezogen. Gleichzeitig wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
als zentraler Bestandteil der Spielplatzplanung gestärkt. Anregungen und
Änderungswünsche können unmittelbar im zuständigen Fachausschuss beraten und
beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Auswirkungen auf Klima und Umwelt:
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keine
Die Bürgermeisterin
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