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Neuausrichtung der Beteiligung bei der Spielplatzplanung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Sprockhövel
Datum2026-09-23
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Beschlussvorlage Status: öffentlich Vorlagennummer: VL-179/2026 Fachbereich: Geschäftsbereich I Federführendes Amt: Fachbereich Jugend und Familie Datum: 01.09.2026 Beratungsfolge Gremium TOP Termin Beratungsaktion Ausschuss für Jugendhilfe und Schule 11. 23.09.2026 beschließend Betreff: Neuausrichtung der Beteiligung bei der Spielplatzplanung Beschlussvorschlag: Auf die Einrichtung einer gesonderten Spielplatzkommission wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig einmal jährlich im Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunktes über den Zustand der Spielplätze, geplante Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen, die zukünftige Kinder- und Jugendbeteiligung, sowie deren Ergebnisse und Umsetzung zu berichten. Sachdarstellung: Mit Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule vom 14.03.2012 wurde die bereits in früheren Jahren bestehende Spielplatzkommission ab dem Jahr 2013 unter Beteiligung des Bauplanungs- und Tiefbauamtes sowie der Fraktionen neu eingerichtet. Ziel der Spielplatzkommission war es insbesondere, den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule bei Entscheidungen über die Erhaltung, Sanierung und Gestaltung der Spielplätze im Stadtgebiet zu unterstützen sowie bei der Priorisierung entsprechender Maßnahmen mitzuwirken. Die bis dahin unmittelbar im Ausschuss geführten Beratungen zur Spielplatzbedarfsplanung sowie die Diskussionen und Abstimmungen über einzelne Maßnahmen wurden damit in die Spielplatzkommission verlagert. Seit ihrer Neugründung tagte die Spielplatzkommission in der Regel zweimal jährlich. Die Verwaltung ermittelte dabei zunächst auf Grundlage technischer Erfordernisse, welche Spielplätze und Spielgeräte prioritär saniert werden mussten, um Gefährdungen für Kinder zu vermeiden beziehungsweise die Sperrung oder den Rückbau von Spielgeräten abzuwenden. Ergänzend wurden Vorschläge zur Gestaltung und Weiterentwicklung der Spielplätze erarbeitet, die anschließend in der Spielplatzkommission beraten wurden. Seite 1 von 3 Im Zuge der Weiterentwicklung der Jugendhilfe hat die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erheblich an Bedeutung gewonnen. Gemäß § 8 SGB VIII sind junge Menschen entsprechend ihres Alters und ihrer Entwicklung an Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Kinder und Jugendliche sehr konkrete Vorstellungen davon entwickeln, wie Spielplätze gestaltet und genutzt werden sollen. Durch geeignete und altersgerechte Beteiligungsformate können diese Vorstellungen aufgenommen und in die Planung einbezogen werden. Die Beteiligung beschränkt sich dabei nicht auf eine reine Anhörung, sondern ermöglicht den Kindern und Jugendlichen eine tatsächliche Mitwirkung an der Planung ihres unmittelbaren Lebensumfeldes, somit der Gestaltung von Spiel- und Freizeitflächen. Kinder und Jugendliche sollen somit frühzeitig die Möglichkeit erhalten, ihre Ideen, Wünsche und Bedarfe einzubringen. Eine altersgerechte Beteiligung stärkt nicht nur die Identifikation mit den jeweiligen Spiel- und Aufenthaltsflächen, sondern vermittelt zugleich demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten. Dadurch wird der Entscheidungsspielraum einer Spielplatzkommission bereits erheblich eingeschränkt. Die möglichen Gestaltungsmaßnahmen ergeben sich einerseits aus den technischen und sicherheitsrelevanten Notwendigkeiten, andererseits aus den im Beteiligungsprozess geäußerten Wünschen und Bedarfen der Kinder und Jugendlichen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, künftig auf die Einrichtung einer gesonderten Spielplatzkommission zu verzichten. Stattdessen soll die Spielplatzplanung einmal jährlich im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule im Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunktes vorgestellt werden. Dabei sollen insbesondere • die zukünftig vorgesehenen Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen, • die durchzuführenden Beteiligungsverfahren, • die Ergebnisse vergangener Kinder- und Jugendbeteiligungen sowie • die daraus resultierenden Maßnahmen und Entscheidungen transparent dargestellt werden. Durch dieses Vorgehen wird die gesamte Ausschussvertretung unmittelbar in die Beratungen einbezogen. Gleichzeitig wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als zentraler Bestandteil der Spielplatzplanung gestärkt. Anregungen und Änderungswünsche können unmittelbar im zuständigen Fachausschuss beraten und beschlossen werden. Finanzielle Auswirkungen: keine Auswirkungen auf Klima und Umwelt: Beschlussvorlage VL-179/2026 Seite 2 von 3 keine Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage VL-179/2026 Seite 3 von 3

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