Startseite › Stadt Sprockhövel › Dokument
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung der Städte Gevelsberg, Ennepetal, Hattingen und Sprockhövel
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Sprockhövel |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Status: öffentlich
Vorlagennummer: VL-159/2026
Fachbereich: Geschäftsbereich I
Federführendes Amt: Fachbereich
Bürgerschaftsservice und
Bildung
Datum: 18.08.2026
Beratungsfolge
Gremium TOP Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Jugendhilfe und Schule 4. 23.09.2026 vorberatend
Rat 08.10.2026 beschließend
Betreff:
Gemeinsame Schulentwicklungsplanung der Städte Gevelsberg, Ennepetal, Hattingen und
Sprockhövel
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss / der Rat stimmt der Entwicklung einer gemeinsamen
Schulentwicklungsplanung zu.
Sachdarstellung:
Die Stadt Gevelsberg ist im laufenden Jahr auf die Städte Ennepetal und Sprockhövel
zugegangen, da die Aufnahmekapazitäten an der Realschule aufgrund der gestiegenen Zahl
auswärtiger Schüler*innen zunehmend ausgeschöpft sind.
Auch die Stadt Hattingen hat auf bestehende bzw. absehbare Kapazitätsengpässe bei der
Aufnahme von Schüler*innen hingewiesen. Dies betrifft insbesondere die Gymnasien.
Die bestehende Situation macht deutlich, dass die Entwicklung der Beschulungszahlen und die
damit verbundene Nachfrage nach Schulplätzen zunehmend über die Grenzen einzelner
Kommunen hinaus betrachtet werden müssen. Insbesondere die Aufnahme von Schüler*innen aus
den Nachbarkommunen führt dazu, dass die vorhandenen Kapazitäten einzelner Schulen stärker
in Anspruch genommen werden.
Bei der Bildung zusätzlicher Klassen sind dabei die schulrechtlichen Vorgaben und die
Zuständigkeiten der Schulträger und der Schulaufsicht zu berücksichtigen. Die
Genehmigungsfähigkeit einer Mehrklassenbildung ist insbesondere unter Berücksichtigung der
vorhandenen Aufnahmekapazitäten der Schulen der jeweiligen Schulform und der weiteren
schulorganisatorischen Rahmenbedingungen zu prüfen. Eine pauschale Betrachtung innerhalb der
Gemeindegrenzen wird der tatsächlichen Entwicklung daher nicht gerecht.
Vor diesem Hintergrund haben sich die Städte Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen und Sprockhövel
darauf verständigt, eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung zu erarbeiten.
Seite 1 von 2
Eine solche interkommunal abgestimmte Betrachtung entspricht dem Grundgedanken des § 80
Schulgesetz NRW, wonach die Schulentwicklungsplanung mit den Planungen benachbarter
Schulträger abzustimmen ist.
Ein erstes Austauschtreffen der beteiligten Kommunen ist für den 21.09.2026 vorgesehen. Im
Rahmen dieses Austauschs sollen insbesondere die jeweiligen Ausgangslagen,
Schülerzahlentwicklungen und bestehenden Kapazitäten betrachtet und die weiteren
Anforderungen an die gemeinsame Planung abgestimmt werden.
Die Erstellung der gemeinsamen Schulentwicklungsplanung soll extern begleitet werden.
Die anschließende gemeinsame Schulentwicklungsplanung soll insbesondere Aufschluss darüber
geben,
• wie sich die Beschulungszahlen in den beteiligten Kommunen voraussichtlich entwickeln,
• welche Schulplatzbedarfe in den einzelnen Schulformen zu erwarten sind,
• in welchem Umfang Strömungen zwischen den Kommunen bestehen und sich
voraussichtlich entwickeln werden,
• welche Kapazitäten an den bestehenden Schulen zur Verfügung stehen bzw. künftig
benötigt werden,
• welche Möglichkeiten zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des regionalen
Schulangebots bestehen und
• welche schulorganisatorischen Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich werden.
Ziel ist es, auf dieser Grundlage eine abgestimmte und langfristig tragfähige Planung des
Schulplatzangebots zu entwickeln. Dabei sollen sowohl die Interessen der einzelnen Schulträger
als auch die tatsächlichen regionalen Entwicklungen berücksichtigt werden.
Der gesamte Prozess soll bis zum Schuljahr 2027/2028 abgeschlossen werden. Über die weiteren
Entwicklungen und die Ergebnisse der gemeinsamen Schulentwicklungsplanung wird der
Ausschuss fortlaufend informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten zur Erstellung der gemeinsamen Schulentwicklungsplanung (liegen zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht vor)
Auswirkungen auf Klima und Umwelt:
Keine Auswirkungen
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage VL-159/2026 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert