Startseite › Stadt Sprockhövel › Dokument

Gemeinsame Schulentwicklungsplanung der Städte Gevelsberg, Ennepetal, Hattingen und Sprockhövel

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Sprockhövel
Datum2026-09-23
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Status: öffentlich Vorlagennummer: VL-159/2026 Fachbereich: Geschäftsbereich I Federführendes Amt: Fachbereich Bürgerschaftsservice und Bildung Datum: 18.08.2026 Beratungsfolge Gremium TOP Termin Beratungsaktion Ausschuss für Jugendhilfe und Schule 4. 23.09.2026 vorberatend Rat 08.10.2026 beschließend Betreff: Gemeinsame Schulentwicklungsplanung der Städte Gevelsberg, Ennepetal, Hattingen und Sprockhövel Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss / der Rat stimmt der Entwicklung einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung zu. Sachdarstellung: Die Stadt Gevelsberg ist im laufenden Jahr auf die Städte Ennepetal und Sprockhövel zugegangen, da die Aufnahmekapazitäten an der Realschule aufgrund der gestiegenen Zahl auswärtiger Schüler*innen zunehmend ausgeschöpft sind. Auch die Stadt Hattingen hat auf bestehende bzw. absehbare Kapazitätsengpässe bei der Aufnahme von Schüler*innen hingewiesen. Dies betrifft insbesondere die Gymnasien. Die bestehende Situation macht deutlich, dass die Entwicklung der Beschulungszahlen und die damit verbundene Nachfrage nach Schulplätzen zunehmend über die Grenzen einzelner Kommunen hinaus betrachtet werden müssen. Insbesondere die Aufnahme von Schüler*innen aus den Nachbarkommunen führt dazu, dass die vorhandenen Kapazitäten einzelner Schulen stärker in Anspruch genommen werden. Bei der Bildung zusätzlicher Klassen sind dabei die schulrechtlichen Vorgaben und die Zuständigkeiten der Schulträger und der Schulaufsicht zu berücksichtigen. Die Genehmigungsfähigkeit einer Mehrklassenbildung ist insbesondere unter Berücksichtigung der vorhandenen Aufnahmekapazitäten der Schulen der jeweiligen Schulform und der weiteren schulorganisatorischen Rahmenbedingungen zu prüfen. Eine pauschale Betrachtung innerhalb der Gemeindegrenzen wird der tatsächlichen Entwicklung daher nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund haben sich die Städte Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen und Sprockhövel darauf verständigt, eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung zu erarbeiten. Seite 1 von 2 Eine solche interkommunal abgestimmte Betrachtung entspricht dem Grundgedanken des § 80 Schulgesetz NRW, wonach die Schulentwicklungsplanung mit den Planungen benachbarter Schulträger abzustimmen ist. Ein erstes Austauschtreffen der beteiligten Kommunen ist für den 21.09.2026 vorgesehen. Im Rahmen dieses Austauschs sollen insbesondere die jeweiligen Ausgangslagen, Schülerzahlentwicklungen und bestehenden Kapazitäten betrachtet und die weiteren Anforderungen an die gemeinsame Planung abgestimmt werden. Die Erstellung der gemeinsamen Schulentwicklungsplanung soll extern begleitet werden. Die anschließende gemeinsame Schulentwicklungsplanung soll insbesondere Aufschluss darüber geben, • wie sich die Beschulungszahlen in den beteiligten Kommunen voraussichtlich entwickeln, • welche Schulplatzbedarfe in den einzelnen Schulformen zu erwarten sind, • in welchem Umfang Strömungen zwischen den Kommunen bestehen und sich voraussichtlich entwickeln werden, • welche Kapazitäten an den bestehenden Schulen zur Verfügung stehen bzw. künftig benötigt werden, • welche Möglichkeiten zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des regionalen Schulangebots bestehen und • welche schulorganisatorischen Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich werden. Ziel ist es, auf dieser Grundlage eine abgestimmte und langfristig tragfähige Planung des Schulplatzangebots zu entwickeln. Dabei sollen sowohl die Interessen der einzelnen Schulträger als auch die tatsächlichen regionalen Entwicklungen berücksichtigt werden. Der gesamte Prozess soll bis zum Schuljahr 2027/2028 abgeschlossen werden. Über die weiteren Entwicklungen und die Ergebnisse der gemeinsamen Schulentwicklungsplanung wird der Ausschuss fortlaufend informiert. Finanzielle Auswirkungen: Kosten zur Erstellung der gemeinsamen Schulentwicklungsplanung (liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor) Auswirkungen auf Klima und Umwelt: Keine Auswirkungen Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage VL-159/2026 Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert