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Bauprogramm Sandufer
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Emsdetten |
| Datum | 2026-10-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage
Der Bürgermeister Anlagen: Ja
FBIII / FD 66 Straßen und Entsorgung
öffentlich Drucksache 215/2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Infrastruktur 17.09.2026
Haupt-, Finanz- und Steuerungsaus- 05.10.2026
schuss
Rat 12.10.2026
Bauprogramm Sandufer
Beschlussvorschlag:
1. In Konkretisierung der mit Ratsbeschluss vom 29.09.2022 beschlossenen und zwischen-
zeitlich fortgeschriebenen Maßnahme „Umgestaltung Sandufer“ wird das Bauprogramm
für die beitragsrechtlich eigenständige Anlage „Sanduferplatz“ gemäß Anlage 1 beschlos-
sen.
2. In Konkretisierung derselben Maßnahme wird das Bauprogramm für die beitragsrechtlich
eigenständige Anlage „Sandufergasse einschließlich Wendeanlage bis zur Kreuzung
Nordwalderstr./Sandufergasse/Frauenstr./Schulstr.“ gemäß Anlage 1 beschlossen
3. Die bisherige Einordnung der von dieser Vorlage erfassten Straßenausbaumaßnahmen
im Straßen- und Wegekonzept als voraussichtlich nicht beitragspflichtige Straßenunterhal-
tungsmaßnahmen wird aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten fachtechnischen und bei-
tragsrechtlichen Prüfung korrigiert. Beide Maßnahmen werden als voraussichtlich bei-
tragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen fortgeschrieben.
Ziele:
Durchführung einer vollständigen Umgestaltung des Bereichs Sandufer (Sandufergasse und
Kirchstraße) und einer damit verbundenen Straßenerneuerung/-verbesserung.
Konkretisierung der Bauprogramme für die im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Umgestal-
tung Sandufer“ beitragsrechtlich eigenständigen Anlagen „Sanduferplatz“ und „Sandufer-
gasse einschließlich Wendeanlage bis zur Kreuzung Nordwalder Straße/Sandufer-
gasse/Frauenstraße/Schulstraße“ sowie Schaffung der Voraussetzungen für die weitere bei-
trags- und förderrechtliche Abwicklung.
Kurzbegründung:
Die mit Ratsbeschluss vom 29.09.2022 beschlossene und zwischenzeitlich planerisch fortge-
schriebene Gesamtmaßnahme umfasst unter anderem den grundhaften Ausbau vorhande-
ner öffentlicher Verkehrsflächen. Dieser weist im momentanen Zustand keinen Regelaufbau
auf. Beitragsrechtlich sind im von dieser Vorlage erfassten Bereich zwei selbständige Anla-
gen zu unterscheiden: der „Sanduferplatz“ sowie die „Sandufergasse einschließlich Wende-
anlage bis zur Kreuzung Nordwalder Straße/Sandufergasse/Frauenstraße/Schulstraße“. Ihre
räumliche Abgrenzung ergibt sich aus Anlage 1.
Anpassung des Straßen- und Wegekonzeptes
Die Beitragsfähigkeit der von dieser Vorlage erfassten Straßenausbaumaßnahmen wurde im
Zuge der fachtechnischen und beitragsrechtlichen Prüfung erneut bewertet. Entgegen der ur-
sprünglichen Einschätzung sind die Maßnahmen als voraussichtlich beitragsfähige Straßen-
ausbaumaßnahmen nach § 8 KAG NRW einzustufen. Maßgeblich hierfür ist insbesondere
die mit den Maßnahmen verbundene beitragsfähige Verbesserung der Verkehrsanlagen.
Die mit Ratsbeschlüssen vom 17.12.2020, 15.12.2022 und 15.06.2023 beschlossenen Stra-
ßen- und Wegekonzepte führten die Gesamtmaßnahme bislang als voraussichtlich nicht bei-
tragspflichtige Straßenunterhaltungsmaßnahme. Diese bisherige Einordnung wird mit der
vorliegenden Beschlussfassung für die von dieser Vorlage erfassten Straßenausbaumaß-
nahmen korrigiert und entsprechend fortgeschrieben. Die Maßnahme „Sandufer – Umgestal-
tung auf voller Länge“ wird daher aus der Übersicht der voraussichtlich beitragsfreien Stra-
ßenunterhaltungsmaßnahmen herausgenommen und der Übersicht der beitragspflichtigen
Straßenausbaumaßnahmen zugeordnet.“
Finanzielle Auswirkungen:
X Ja Nein
Fördermaßnahme:
X Ja Nein
Gesamte Kosten Maßnahme Sandufer brutto
2.554.729,60 €
(vgl. BV 122/2026)
Die notwendigen Mittel für die Maßnahme Sandufer sind im städtischen Haushalt veran-
schlagt. Die konkrete Förderhöhe nach § 8a KAG NRW kann derzeit noch nicht abschlie-
ßend beziffert werden. Dies kann erst mit der Abrechnung der Maßnahme erfolgen.
Klimaverträglichkeit:
Im Rahmen der vorgesehenen Aufwertung der umzugestaltenden Fläche werden Flächen
entsiegelt und neue Beetflächen angelegt und mit einer vielfältigen, standortgerechten Be-
pflanzung versehen. Ergänzend werden klimaverträgliche und standortgerechte Bäume ge-
pflanzt. Diese tragen langfristig zur Verbesserung des Mikroklimas sowie zur ökologischen
Aufwertung der Fläche bei.
Sachdarstellung:
Mit der vorliegenden Beschlussfassung wird keine erstmalige Entscheidung über die Durch-
führung der Straßenausbaumaßnahme getroffen. Sie dient lediglich der beitragsrechtlichen
Konkretisierung der bereits im Jahr 2022 beschlossenen und anschließend planerisch fortge-
schriebenen Gesamtmaßnahme.
Die Ausführungsplanung, auf der dieses Bauprogramm fußt, wurde in der Beschlussvorlage
122 aus 2026 dem Ausschuss für Infrastruktur am 29.06.2026 vorgestellt und beschlossen.
Bauprogramm Sanduferplatz
Die beitragsrechtlich selbständige Anlage „Sanduferplatz“ ist in Anlage 1 räumlich eindeutig
gekennzeichnet. Die zugrunde liegende beitragsrechtliche Anlagenbildung und Abgrenzung
ist gesondert dokumentiert.
Beschlussvorlage 215/2026 Seite 2 von 4
Die nord-östliche Abgrenzung des Sanduferplatzes zur weiterführenden Fußgängerzone er-
gibt sich aus dem dort eintretenden räumlich-funktionalen Wechsel von der großflächig auf-
geweiteten, überwiegend platzartig geprägten Fußgänger- und Aufenthaltsfläche des Sandu-
ferplatzes in den anschließend eigenständig linear weitergeführten Fußgängerbereich der
Kirchstraße. Im südlichen Bereich endet der Platz am Wendehammer und ist durch eine
deutliche Unterbrechung des Pflastermusters klar erkennbar abgetrennt.
Die Beitragsfläche im nord-westlichen Bereich der Kurve Kirchstraße/Karlstraße lässt sich
anhand des Blindenleitsystems sowie des Schwenkbereichs des Blindenstocks eindeutig
vom eigentlichen Platzbereich abgrenzen.
Sämtliche genaue Grenzlinien sind im Anlagenplan dargestellt.
Beschreibung der Maßnahme
Mit der Umgestaltung wird die bisherige verkehrliche Konzeption grundlegend verändert. Der
bisher auch durch Kraftfahrzeugverkehr und Stellplätze geprägte Platzbereich wird zu einer
weitgehend autofreien Fußgänger- und Aufenthaltsfläche umgestaltet. Die Verkehrsflächen
werden neu geordnet, der allgemeine Kraftfahrzeugverkehr aus der Platzfläche herausge-
nommen und die Fußgängerführung einschließlich der barrierefreien Nutzung verbessert.
Daneben wird der vorhandene Oberbau vollständig erneuert und technisch hinsichtlich Trag-
fähigkeit, Frostsicherheit und Setzungsbeständigkeit verbessert.
Die Umgestaltung des Platzes erhöht auch die Aufenthaltsqualität durch die Schaffung neuer
Grünstrukturen mit attraktiven Aufenthaltsbereichen sowie einer Spielinsel. Zudem werden
die Lieferwege für die Anlieferung der Innenstadt verbessert und dadurch funktional aufge-
wertet.
Jetziger Zustand
Der derzeitige Aufbau des Sanduferplatzes entspricht nicht den heutigen Anforderungen und
Standards. Der vorhandene Oberbau setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
• 7 cm Klinkerpflaster
• 5–8 cm Bettung
• 29–30 cm Schottertragschicht
Nach fachtechnischer Bewertung weist dieser Bestandsaufbau unter Berücksichtigung der
konkreten Boden-, Wasser-, Frost- und Belastungsverhältnisse Defizite insbesondere hin-
sichtlich Tragfähigkeit und Frostsicherheit auf.
Geplanter Ausbauzustand
Gemäß der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) ist
bei einer Belastungsklasse Bk 1,8 eine Gesamtaufbauhöhe von 60 cm vorgesehen.
Die befestigten Verkehrsflächen werden grundhaft neu aufgebaut. Für die regelmäßig bzw.
gelegentlich befahrbaren Flächen ist nach fachtechnischer Bemessung unter Berücksichti-
gung der vorgesehenen Verkehrsbeanspruchung und der örtlichen Boden-, Wasser- und
Frostverhältnisse ein Gesamtaufbau von ca. 60 cm vorgesehen. Die konkrete Schichtenfolge
richtet sich nach der jeweiligen Oberflächenbefestigung und der Ausführungsplanung.
Durch den verstärkten und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmten Neuaufbau werden
die Tragfähigkeit und Frostsicherheit gegenüber dem vorhandenen Ausbauzustand wesent-
lich erhöht und die Setzungsanfälligkeit verringert. Damit wird nicht lediglich der vorhandene
Zustand wiederhergestellt, sondern die technische Funktionsfähigkeit des Oberbaus objektiv
verbessert.
Nicht Bestandteil des beitragsrechtlichen Bauprogramms sind eigenständige städtebauliche
Ausstattungsmaßnahmen, insbesondere die Spielfläche und das Parkleitsystem.
Beschlussvorlage 215/2026 Seite 3 von 4
Bauprogramm Bereich Sandufergasse einschließlich Wendeanlage bis zur Kreuzung Nord-
walderstr./Sandufergasse/Frauenstr./Schulstr.)
Die beitragsrechtlich selbständige Anlage „Sandufergasse einschließlich Wendeanlage bis
zur Kreuzung Nordwalder Straße/Sandufergasse/Frauenstraße/Schulstraße“ ist in Anlage 1
räumlich eindeutig gekennzeichnet.
(siehe Anlage 1)
Der Wendehammer lässt sich aufgrund seiner unterschiedlichen Materialität im nördlichen
Bereich eindeutig vom eigentlichen Platzbereich abgrenzen. Die im Anlagenplan dargestell-
ten Park- und Gehwegflächen sind Bestandteil dieser Anlage und dieses Bauprogramms.
Die im Anlagenplan gekennzeichneten weiterführenden Stichwege sind nicht Bestandteil die-
ser Anlage und dieses Bauprogramms.
Beschreibung der Maßnahme
Im Bereich der Sandufergasse einschließlich der Wendeanlage werden die vorhandenen
Verkehrsflächen grundhaft ausgebaut und entsprechend der Ausbauplanung neu geordnet.
In der Wendeanlage werden insbesondere die im Anlagenplan vorgesehenen Parkflächen
hergestellt.
Jetziger Zustand
Der derzeitige Aufbau der Sandufergasse entspricht nicht den heutigen Anforderungen und
Standards. Der vorhandene Oberbau setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
• 7 cm Klinkerpflaster
• 5–8 cm Bettung
• 29–30 cm Schottertragschicht
Nach fachtechnischer Bewertung weist dieser Bestandsaufbau unter Berücksichtigung der
konkreten Boden-, Wasser-, Frost- und Belastungsverhältnisse Defizite insbesondere hin-
sichtlich Tragfähigkeit und Frostsicherheit auf.
Geplanter Ausbauzustand
Gemäß RStO ist bei einer Belastungsklasse Bk 1,8 eine Gesamtaufbauhöhe von 60 cm vor-
gesehen.
Im Rahmen der Umgestaltung wird der erforderliche Aufbau entsprechend den geltenden
Anforderungen hergestellt. Dadurch wird die notwendige Gesamtaufbauhöhe von 60 cm er-
reicht und ein fachgerechter, den heutigen Standards entsprechender Oberbau geschaffen.
Hierdurch werden insbesondere Tragfähigkeit und Frostsicherheit gegenüber dem vorhande-
nen Ausbauzustand wesentlich erhöht und die Setzungsanfälligkeit verringert. Die Maß-
nahme beschränkt sich damit nicht auf die Wiederherstellung des vorhandenen Zustandes,
sondern führt zu einer objektiven qualitativen Verbesserung des Straßenoberbaus.
Sichtvermerke
Verfasser/in Mitzeichnung BM
Sundermann 661 663 66 20 III
Drucksache_215_2026_Bauprogramm_Sandufer_Anlage_1
Beschlussvorlage 215/2026 Seite 4 von 4
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