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Bestellung einer ständigen stellvertretenden Schriftführung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Titz
Datum2026-09-22
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Beschlussvorlage Nr. 184/2026 X öffentlich nicht öffentlich Liegenschaften, Gemeinde- und Strukturentwick- lung Sonja Gericke 02463/9954-220 [email protected] Fachbereichsleitung: Michael Biermanns Datum: 08.09.2026 Bestellung einer ständigen stellvertretenden Schriftführung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Verkehr bestellt Frau Sonja Gericke zur ständigen stellvertretenden Schriftführerin. Termin Beratungsfolge 22.09.2026 Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Verkehr Sachverhalt Gemäß §§ 58 Abs. 2 Satz 1, Abs. 7 Satz 1, 52 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie § 26 Abs. 8 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Landgemeinde Titz (GO) ist über die in Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift wird von dem Ausschussvorsitzenden bzw. der Ausschussvorsitzenden sowie der zuvor bestellten Schriftführerin bzw. dem zu- vor bestellten Schriftführer unterzeichnet (§§ 58 Abs. 2 Satz 1, 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, §§ 25, 23 Abs. 5 Satz 1 GO). Die Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers obliegt gemäß §§ 58 Abs. 2 Satz 1, 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW sowie §§ 25, 23 Abs. 4 Satz 1 GO dem Ausschuss. Haushaltsrechtliche Stellungnahme Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☒ nein Kämmerer ist einverstanden ☐ ja ☐ nein Jürgen Frantzen

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