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Bestellung einer ständigen stellvertretenden Schriftführung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Titz |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr. 184/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Liegenschaften, Gemeinde- und Strukturentwick-
lung
Sonja Gericke
02463/9954-220
[email protected]
Fachbereichsleitung: Michael Biermanns
Datum: 08.09.2026
Bestellung einer ständigen stellvertretenden Schriftführung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Verkehr bestellt Frau Sonja Gericke zur ständigen stellvertretenden
Schriftführerin.
Termin Beratungsfolge
22.09.2026 Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Verkehr
Sachverhalt
Gemäß §§ 58 Abs. 2 Satz 1, Abs. 7 Satz 1, 52 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) sowie § 26 Abs. 8 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Landgemeinde Titz (GO) ist
über die in Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift wird von dem
Ausschussvorsitzenden bzw. der Ausschussvorsitzenden sowie der zuvor bestellten Schriftführerin bzw. dem zu-
vor bestellten Schriftführer unterzeichnet (§§ 58 Abs. 2 Satz 1, 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, §§ 25, 23 Abs. 5 Satz
1 GO). Die Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers obliegt gemäß §§ 58 Abs. 2 Satz 1, 52 Abs. 1
Satz 2 GO NRW sowie §§ 25, 23 Abs. 4 Satz 1 GO dem Ausschuss.
Haushaltsrechtliche Stellungnahme
Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☒ nein
Kämmerer ist einverstanden ☐ ja ☐ nein
Jürgen Frantzen
Text aus PDF extrahiert