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Errichtung einer Schulstraße in der Schulstraße in Titz

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Titz
Datum2026-09-22
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Mitteilungsvorlage Nr. 181/2026 X öffentlich nicht öffentlich Bürgerservice und soziale Leistungen Michael Müller 02463/9954-300 [email protected] Fachbereichsleitung: Michael Müller Datum: 07.09.2026 Dauerhafte Einrichtung einer „Schulstraße“ in der Schulstraße in Titz Empfehlung: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Termin Beratungsfolge 22.09.2026 Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Verkehr 01.10.2026 Rat Sachverhalt Seit Anfang November 2025 wird die Einrichtung einer „Schulstraße“ in der Schulstraße in Titz im Rahmen einer Erprobungsphase umgesetzt. Die bislang gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse zeigen, dass sich die Maß- nahme bewährt hat. Die mit der temporären Sperrung des Straßenabschnitts verfolgten Ziele, insbesondere die Verbesserung der Verkehrssicherheit im unmittelbaren Umfeld der PRIMUS-Schule, konnte erreicht werden. Im Rahmen der Bewertung der Schulstraße wurde die Kreispolizeibehörde Düren zu der vorgesehenen dauerhaf- ten Einrichtung der Maßnahme angehört. Als Hinweis wurde angeregt, das bislang verwendete Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ durch das Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge“ zu ersetzen. Hierdurch ist zum Beispiel mit Fahrrädern die Durchfahrt erlaubt. Dem Hinweis wird entsprochen. Somit wurde nunmehr die „Schulstraße“ gemäß der Straßenverkehrsordnung dauerhaft angeordnet. Haushaltsrechtliche Stellungnahme Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☒ nein Kämmerer ist einverstanden ☐ ja ☐ nein Jürgen Frantzen

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