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Bestellung einer Schriftführung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Titz
Datum2026-09-29
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Beschlussvorlage Nr. 169/2026 X öffentlich nicht öffentlich Zentrale Steuerungsunterstützung Alexander Kast 02463/9954-505 [email protected] Fachbereichsleitung: Sadderick Thiele Datum: 26.08.2026 Bestellung einer Schriftführung Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss bestellt Frau Stephanie Lucas zur ständigen Schriftführerin und Frau Charlotte Hangl zur ständigen stellvertretenden Schriftführerin. Termin Beratungsfolge 29.09.2026 Rechnungsprüfungsausschuss Sachverhalt Gemäß §§ 58 Abs. 2 Satz 1, Abs. 7 Satz 1, 52 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie § 26 Abs. 8 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Landgemeinde Titz (GO) ist über die in Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift wird von dem Ausschussvorsitzenden bzw. der Ausschussvorsitzenden sowie der zuvor bestellten Schriftführerin bzw. dem zu- vor bestellten Schriftführer unterzeichnet (§§ 58 Abs. 2 Satz 1, 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, §§ 25, 23 Abs. 5 Satz 1 GO). Die Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers obliegt gemäß §§ 58 Abs. 2 Satz 1, 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW sowie §§ 25, 23 Abs. 4 Satz 1 GO dem Ausschuss. Haushaltsrechtliche Stellungnahme Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☒ nein Kämmerer ist einverstanden ☐ ja ☐ nein Jürgen Frantzen

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