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Bestellung einer Schriftführung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Titz |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr. 168/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Zentrale Steuerungsunterstützung
Alexander Kast
02463/9954-505
[email protected]
Fachbereichsleitung: Sadderick Thiele
Datum: 26.08.2026
Bestellung einer Schriftführung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss bestellt Frau Charlotte Hangl zur ständigen Schriftführerin und Frau Stephanie Lucas zur
ständigen stellvertretenden Schriftführerin.
Termin Beratungsfolge
24.09.2026 Betriebsausschuss
Sachverhalt
Gemäß §§ 58 Abs. 2 Satz 1, Abs. 7 Satz 1, 52 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) sowie § 26 Abs. 8 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Landgemeinde Titz (GO) ist
über die in Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift wird von dem
Ausschussvorsitzenden bzw. der Ausschussvorsitzenden sowie der zuvor bestellten Schriftführerin bzw. dem zu-
vor bestellten Schriftführer unterzeichnet (§§ 58 Abs. 2 Satz 1, 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, §§ 25, 23 Abs. 5 Satz
1 GO). Die Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers obliegt gemäß §§ 58 Abs. 2 Satz 1, 52 Abs. 1
Satz 2 GO NRW sowie §§ 25, 23 Abs. 4 Satz 1 GO dem Ausschuss.
Haushaltsrechtliche Stellungnahme
Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☒ nein
Kämmerer ist einverstanden ☐ ja ☐ nein
Jürgen Frantzen
Text aus PDF extrahiert