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Friedhofs- und Spielplatzpflege in der Landgemeinde Titz; hier: Prüfung der zukünftigen Wahrnehmung der Pflege (Fremd-/Eigenleistung)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Titz |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr. 159/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Liegenschaften, Gemeinde- und Strukturentwick-
lung
Michael Appunn
02463/9954-235
[email protected]
Fachbereichsleitung: Michael Biermanns
Datum: 18.08.2026
Friedhofs- und Spielplatzpflege in der Landgemeinde Titz;
hier: Prüfung der zukünftigen Wahrnehmung der Pflege (Fremd-/Eigenleistung)
Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss berät über die dargelegten Unterlagen und unterbreitet dem Rat der Landgemeinde Titz einen
Vorschlag für das zukünftige Vorgehen in Hinblick auf die Art der Wahrnehmung der Pflege der Spielplätze und
Friedhöfe in der Landgemeinde Titz.
Termin Beratungsfolge
22.09.2026 Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Verkehr
01.10.2026 Rat
Sachverhalt
Die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Mai 2026 einen gemeinsamen Antrag gestellt,
um Einsparungspotenziale im Haushalt der Landgemeinde Titz zu validieren. Eine Maßnahme mit möglichem
Einsparpotenzial ist die Überprüfung der Vergabe der Friedhofs- und Spielplatzpflege (Fremd- oder Eigenwahr-
nehmung) inklusive der anzusetzenden Pflegeintervalle.
Aufgrund dieses Antrags und auch deshalb, weil der bisherige Pflegevertrag mit einem Fremdunternehmen in
Kürze auslaufen wird, hat die Verwaltung die Kosten bei alternativ denkbarer Eigenwahrnehmung der Unterhal-
tungsarbeiten ermittelt und mit den aktuellen Vergabekonditionen verglichen. Die Basis für die Berechnungen
bilden die Kennzahlen der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) für Grünpflegemaßnahmen sowie Be-
richte der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu Normalarbeitszeiten bei
handwerklichen Tätigkeiten und den Kosten eines Arbeitsplatzes.
Prüfschritt 1
Ermittlung der Kosten bei denkbarer Eigenwahrnehmung:
Im Zuge der hierauf basierenden Prüfung wurden die Flächen der Tätigkeiten aus dem Leistungsverzeichnis für
alle Spielplätze bzw. Friedhöfe summiert und mit dem Arbeitszeitfaktor, der sich aus den Kennzahlen der GALK
ergibt, multipliziert, und zwar einerseits mit dem aus den Kennzahlen gebildeten Mittelwert, zum anderen mit
dem maximal angesetzten Wert. Die sich daraus ergebende Arbeitszeit wurde anschließend mit den ermittelten
Kosten für eine Arbeitsstunde multipliziert. Diese setzt sich aus den Bruttolohnkosten inklusive der Nebenkosten,
den Sachkosten sowie den Gemeinkosten zusammen.
Hieraus ergeben sich Personalkosten für die Grünflächenpflege auf den Spielplätzen von 31.791,99 Euro (Mittel-
wert), bzw. 47.303,01 Euro (Maximalwert). Für die Friedhöfe betragen die Personalkosten 62.741,91 Euro (Mit-
telwert) bzw. 94.313,27 Euro (Maximalwert). In Summe ergeben sich errechnete Personalkosten von zwischen
94.533,90 Euro (Mittelwert) und 141.616,28 Euro (Maximalwert).
Um die anfallenden Arbeiten effizient ausführen zu können, würden bei Eigenwahrnehmung zudem eine Sandrei-
nigungsmaschine für die Spielplätze und ein Wegepflegegerät benötigt. Die Kosten für beide Maschinen werden
mit ca. 40.000,00 Euro eingeplant. Für eine – bei der Eigenpflege erforderliche - Pritsche werden des Weiteren
35.000,00 Euro vorgesehen. Über einen Abschreibungszeitraum von zehn Jahren für Fahrzeug und Maschinen
würden sich somit jährliche Kosten in Höhe von 7.500,00 Euro ergeben.
Bei eigener Wahrnehmung der Leistungen der Friedhofs- und der Spielplatzpflege würde sich ein zusätzlicher
Stellenbedarf auf der Basis der GALK-Werte von 0,61 vollzeitverrechneten Stellenanteilen für die Spielplatz- und
1,23 Stellenanteilen für die Friedhofspflege ergeben, insgesamt also ein vollzeitverrechneter Stellenmehrbedarf
von 1,84 Stellen. Die „Arbeitgeberkosten“ (inkl. Aller Abgaben und Steuern sowie inkl. auch des so genannten
Overheads) für in diesem Fall ggf. zwei neu zu besetzenden Vollzeitstellen belaufen sich auf 153.910,20 Euro (die
überschüssigen 0,16 Stellenanteile können – sofern diese im Fall einer Ausschreibung mit betrachtet würden -
für andere anfallende Arbeiten in der Grünpflege eingesetzt werden).
In Summe, d.h. auch unter Berücksichtigung der Abschreibungen für eine erforderliche Sandreinigungsmaschine
und eine Pritsche – würden bei einer Eigenwahrnehmung der Grünpflegearbeiten für die Spielplätze und Friedhöfe
also jährliche Kosten in Höhe von ca. 161.410,20 Euro entstehen.
Prüfschritt 2
Kostensituation bei weiterer Fremdvergabe:
Für die aktuelle Fremdreinigung wurde ein Kostenvolumen von 148.552,25 Euro angesetzt. Mit dem derzeitigen
Auftragnehmer wurde in einem am 11. August 2026 stattgefundenen Gespräch die Möglichkeit einer Vertrags-
verlängerung thematisiert. Im Rahmen dieses Gesprächs teilte der bisherige Auftragnehmer mit, aus persönlichen
bzw. betrieblichen Gründen an einer Verlängerung des Vertrags kein Interesse zu haben, weshalb der jetzige
Vertrag zum 31. Januar 2027 auslaufen wird.
Zur Einordnung: Die aktuellen Vertragskonditionen stellten sich bei der letzten Ausschreibung (2024/2025) im
Bietervergleich außerordentlich günstig dar. Das seinerzeitige zweitplatzierte Angebot belief sich auf rund 240.000
Euro. Auf der Basis dieses (zweitplatzierten) Angebots ist unter Berücksichtigung der allgemeinen Preisentwick-
lung bei einer erneuten Ausschreibung der Grünpflegearbeiten zudem von einer Kostensteigerung in unbekannter
Höhe auszugehen. Insgesamt kann also nicht davon ausgegangen werden, bei einer externen Ausschreibung der
Leistungen eine gegenüber dem aktuellen Stand halbwegs konstante Kostensituation zu erzeugen.
Prüfschritt 3
Überprüfung der Pflegeintervalle
Ein geringes Einsparpotenzial könnte sich aus der Anpassung der Pflegeintervalle ergeben. Es wäre eine Redu-
zierung bei der Anzahl der Rasenschnitte, der Laubentfernung sowie der Reinigung der Wege-, bzw. Sandflächen
denkbar. Um die Qualität der Grünanlagen zu gewährleisten und ggf. eine zunehmende Unzufriedenheit in der
Bevölkerung zu vermeiden, ist hier jedoch aus Sicht der Verwaltung nur ein geringer Spielraum gegeben. Das
Einsparpotenzial wird insofern mit etwa zehn Prozent der anfallenden Kosten taxiert.
Basierend auf den vorgenannten Ausführungen und den beiliegenden Anlagen ist aus Sicht der Verwaltung eine
valide Grundlage gegeben über die Richtung der zukünftigen Art der Wahrnehmung der Pflege zu diskutieren, so
dass der Fachausschuss dem Rat der Landgemeinde Titz eine Empfehlung über das weitere Vorgehen unterbreiten
möge.
Haushaltsrechtliche Stellungnahme
Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☒ ja ☐ nein
Kämmerer ist einverstanden ☐ ja ☐ nein
Jürgen Frantzen
Text aus PDF extrahiert