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Prüfung der Kostenstruktur der gemeinsam mit der Stadt Jülich, der Stadt Linnich und der Gemeinde Aldenhoven getragenen Volkshochschule Jülicher Land

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Titz
Datum2026-09-23
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Mitteilungsvorlage Nr. 157/2026 X öffentlich nicht öffentlich Bürgerservice und soziale Leistungen Michael Müller 02463/9954-300 [email protected] Fachbereichsleitung: Michael Müller Datum: 28.08.2026 Prüfung der Kostenstruktur der gemeinsam mit der Stadt Jülich, der Stadt Linnich und der Gemeinde Aldenhoven getragenen Volkshochschule Jülicher Land Empfehlung: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Termin Beratungsfolge 23.09.2026 Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Sport 01.10.2026 Rat Sachverhalt Im Zuge des Beschlusses des Rates der Landgemeinde Titz vom 28. Mai 2026 über die Haushaltssatzung 2026 hat der Gemeinderat die Verwaltung um verschiedene Prüfaufträge gebeten. Hierzu gehört auch das Handlungs- feld der Volkshochschule, und zwar wurde die Verwaltung gebeten, eine Prüfung der Kostenstruktur der gemein- sam mit der Stadt Jülich, der Stadt Linnich und der Gemeinde Aldenhoven getragenen Volkshochschule Jülicher Land vorzunehmen. Volkshochschulen (VHS) sind in NRW eine gesetzliche Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG NRW), sind die Kommunen verpflichtet, Weiterbildungseinrichtungen – also Volkshochschulen – vorzuhalten. Nähere Einzelheiten regelt § 10 WbG. Für den Bereich der kleinen kreisan- gehörigen Gemeinden ist der Kreis verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten, soweit nicht mehrere Gemeinden mit zusammen mindestens 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern diese Auf- gabe nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit gemeinsam wahrnehmen. Derzeit wird diese Aufgabe im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Jülich wahrgenommen, die mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden könnte, was aber (aus nachfolgen geschilderten Gründen) seitens der Verwaltung nicht empfohlen wird. Dies vorausgeschickt, hat die Verwaltung mit dem beigefügten Schriftsatz die VHS Jülicher Land angeschrieben und sodann ein gemeinsames Gespräch geführt. Der derzeitige Abrechnungsmaßstab für die Landgemeinde Titz im Zuge der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind die Einwohnerinnen und Einwohner. Der Betrag beträgt derzeit 1,81 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner. Im Vergleich würde die durch den Kreis Düren (unter Beteiligung der anderen elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden) getragene VHS Rur-Eifel rund 0,40 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner mehr kosten. Der (variable) Kostendeckungsgrad der Kurse beträgt aktuell ca. 175 Prozent; hierüber erwirtschaften die durchgeführten Kurse summarisch einen Deckungsbeitrag zu den Fix- bzw. Overheadkosten der Einrichtung. Insgesamt erscheinen mit der aktuellen Kursstruktur und dem -angebot keine Einspareffekte möglich. Kurse mit zu wenig Buchungen finden nicht statt. Die Volkshochschulen in den benachbarten Kreisen werden in Form von Zweckverbänden oder gebündelt durch die jeweiligen Kreise angeboten; somit stellen diese Angebote für die Landgemeinde Titz keine Alternativen dar. Aus Sicht der Verwaltung hat die Landgemeinde Titz für die Pflichtaufgabe der Erwachsenenbildung (VHS) derzeit die wirtschaftlichste Lösung gewählt. Haushaltsrechtliche Stellungnahme Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☐ nein Kämmerer ist einverstanden ☐ ja ☐ nein Jürgen Frantzen

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