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Prüfung der Kostenstruktur der gemeinsam mit der Stadt Jülich, der Stadt Linnich und der Gemeinde Aldenhoven getragenen Volkshochschule Jülicher Land
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Titz |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilungsvorlage
Nr. 157/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Bürgerservice und soziale Leistungen
Michael Müller
02463/9954-300
[email protected]
Fachbereichsleitung: Michael Müller
Datum: 28.08.2026
Prüfung der Kostenstruktur der gemeinsam mit der Stadt Jülich, der Stadt Linnich und
der Gemeinde Aldenhoven getragenen Volkshochschule Jülicher Land
Empfehlung:
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Termin Beratungsfolge
23.09.2026 Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Sport
01.10.2026 Rat
Sachverhalt
Im Zuge des Beschlusses des Rates der Landgemeinde Titz vom 28. Mai 2026 über die Haushaltssatzung 2026
hat der Gemeinderat die Verwaltung um verschiedene Prüfaufträge gebeten. Hierzu gehört auch das Handlungs-
feld der Volkshochschule, und zwar wurde die Verwaltung gebeten, eine Prüfung der Kostenstruktur der gemein-
sam mit der Stadt Jülich, der Stadt Linnich und der Gemeinde Aldenhoven getragenen Volkshochschule Jülicher
Land vorzunehmen.
Volkshochschulen (VHS) sind in NRW eine gesetzliche Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Nach
dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG NRW), sind die Kommunen verpflichtet, Weiterbildungseinrichtungen –
also Volkshochschulen – vorzuhalten. Nähere Einzelheiten regelt § 10 WbG. Für den Bereich der kleinen kreisan-
gehörigen Gemeinden ist der Kreis verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten,
soweit nicht mehrere Gemeinden mit zusammen mindestens 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern diese Auf-
gabe nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit gemeinsam wahrnehmen. Derzeit
wird diese Aufgabe im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Jülich wahrgenommen,
die mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden könnte,
was aber (aus nachfolgen geschilderten Gründen) seitens der Verwaltung nicht empfohlen wird.
Dies vorausgeschickt, hat die Verwaltung mit dem beigefügten Schriftsatz die VHS Jülicher Land angeschrieben
und sodann ein gemeinsames Gespräch geführt.
Der derzeitige Abrechnungsmaßstab für die Landgemeinde Titz im Zuge der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
sind die Einwohnerinnen und Einwohner. Der Betrag beträgt derzeit 1,81 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner.
Im Vergleich würde die durch den Kreis Düren (unter Beteiligung der anderen elf kreisangehörigen Städte und
Gemeinden) getragene VHS Rur-Eifel rund 0,40 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner mehr kosten. Der (variable)
Kostendeckungsgrad der Kurse beträgt aktuell ca. 175 Prozent; hierüber erwirtschaften die durchgeführten Kurse
summarisch einen Deckungsbeitrag zu den Fix- bzw. Overheadkosten der Einrichtung. Insgesamt erscheinen mit
der aktuellen Kursstruktur und dem -angebot keine Einspareffekte möglich. Kurse mit zu wenig Buchungen finden
nicht statt.
Die Volkshochschulen in den benachbarten Kreisen werden in Form von Zweckverbänden oder gebündelt durch
die jeweiligen Kreise angeboten; somit stellen diese Angebote für die Landgemeinde Titz keine Alternativen dar.
Aus Sicht der Verwaltung hat die Landgemeinde Titz für die Pflichtaufgabe der Erwachsenenbildung (VHS) derzeit
die wirtschaftlichste Lösung gewählt.
Haushaltsrechtliche Stellungnahme
Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☐ nein
Kämmerer ist einverstanden ☐ ja ☐ nein
Jürgen Frantzen
Text aus PDF extrahiert