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Prüfung der Kostenstruktur des Förderschulzweckverbands im Kreis Düren
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Titz |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilungsvorlage
Nr. 156/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Bürgerservice und soziale Leistungen
Michael Müller
02463/9954-300
[email protected]
Fachbereichsleitung: Michael Müller
Datum: 31.08.2026
Prüfung der Kostenstruktur des Förderschulzweckverbands im Kreis Düren
Empfehlung:
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Termin Beratungsfolge
23.09.2026 Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Sport
01.10.2026 Rat
Sachverhalt
Im Zuge des Beschlusses des Rates der Landgemeinde Titz vom 28. Mai 2026 über die Haushaltssatzung 2026
hat der Gemeinderat die Verwaltung unter anderem beauftragt, eine Prüfung der Kostenstruktur des Förderschul-
zweckverbands im Kreis Düren (gegebenenfalls Prüfung alternativ denkbarer Beschulungsmöglichkeiten) vorzu-
nehmen. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
In NRW haben Eltern ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht bezüglich des Förderorts für ihr Kind,
und zwar zwischen der Beschulung an der Regelschule oder der Förderschule, sofern ein sonderpädagogischer
Förderbedarf festgestellt wurde.
Nach der Zweckverbandssatzung für Förderschulen im Kreis Düren ist die Aufgabenwahrnehmung von dauerhaf-
ter Natur, d.h. der Austritt ist nur unter gewissen Bedingungen möglich:
▪ nur zum Schluss eines jeden Rechnungsjahres (31. Dezember),
▪ Kündigung spätestens ein Jahr vorher,
▪ Austritt kann nur mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder erfolgen.
Aus dem Schulverband ausscheidende Mitglieder sind verpflichtet, für Schulkinder, die nach dem Austritt auch
weiterhin eine der Förderschulen (des Kreises) besuchen, Beiträge in Höhe der (rechnerischen/fiktiven) Ver-
bandumlage zu entrichten. Eine Alternative beim möglichen Wunsch der Eltern nach einer Förderschule sowie
eine finanzielle Entlastung beim Austritt, wenn die Kinder eh eine Förderschule im Kreis Düren besuchen, ist
derzeit auch deshalb nicht erkennbar, weil im Kreisgebiet kein anderer Träger existiert, der entsprechende För-
derschulangebote vorhält.
Gleichwohl wurde der Förderschulzweckverband im Kreis Düren mit dem beigefügten Schriftstück angeschrieben;
eine Rückmeldung steht noch aus.
Haushaltsrechtliche Stellungnahme
Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☐ nein
Kämmerer ist einverstanden ☐ ja ☐ nein
Jürgen Frantzen
Text aus PDF extrahiert