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Übertragung der Trägerschaft des gemeindlichen Kindergartens Zauberwelt auf den Kreis Düren (Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR) als Kommunaler Träger sowie Übernahme von Trägeranteilen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Titz
Datum2026-09-23
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Beschlussvorlage Nr. 144/2026 X öffentlich nicht öffentlich Bürgerservice und soziale Leistungen Michael Müller 02463/9954-300 [email protected] Fachbereichsleitung: Michael Müller Datum: 03.09.2026 Übertragung der Trägerschaft des gemeindlichen Kindergartens Zauberwelt auf den Kreis Düren (Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR) als kommunaler Träger sowie Über­ nahme von Trägeranteilen Beschlussvorschlag: Der Rat der Landgemeinde Titz möge unter Berücksichtigung des in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Sachverhalts auf der Basis einer Empfehlung des Ausschusses für Schule, Kultur, Jugend und Sport eine Ent­ scheidung über die zukünftige Trägerschaft des Gemeindekindergartens Zauberwelt treffen. Sollte der Gemeinderat sich für die Übertragung der bisher bei der Landgemeinde Titz liegenden Trägerschaft des Gemeindekindergartens Zauberwelt entscheiden, würde folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: a) Der Rat der Landgemeinde Titz beschließt, zum Beginn des neuen Kindergartenjahres (1. August 2027) den gemeindlichen Kindergarten Zauberwelt auf den Kreis Düren (Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR) als kommunaler Träger überzuleiten. b) Weiterhin beschließt der Rat, dass ab dem 1. August 2027 der Trägeranteil für den gemeindlichen Kinder­ garten vom Kreis Düren übernommen werden soll. c) Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, den erforderlichen Nutzungs- und Betriebsübertragungsvertrag mit der AöR abzuschließen. Termin Beratungsfolge 23.09.2026 Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Sport 01.10.2026 Rat Sachverhalt I. Im Zuge des Beschlusses des Rates der Landgemeinde Titz vom 28. Mai 2026 über die Haushaltssatzung 2026 hat der Gemeinderat die Verwaltung unter anderem beauftragt, die Abgabe des Gemeindekindergartens Zauber­ welt mit Beginn des Kindergartenjahres 2027 (1. August 2027) und der sich hieraus für den Gemeindehaushalt ergebenden Entlastungen zu prüfen. Sollte der Gemeinderat sich für die Übertragung entscheiden, sollte es das Ziel sein, den gemeindlichen Kinder­ garten zum Beginn des kommenden Kindergartenjahres auf die Kindertagesbetreuung Kreismäuse, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), des Kreises Düren überzuleiten, damit die gewünschten Einsparpotenziale schon in 2027 (teilweise) Wirkung zeigen. Die Eckdaten des sodann abzuschließenden Nutzungs- und Betriebsübertragungsvertrags würden wie folgt ge­ staltet: ▪ Die AöR würde alle Arbeitsverhältnisse, die zu der übertragenen Tageseinrichtung gehören, unter Beachtung des § 613 a BGB übernehmen, d.h. alle bei der Landgemeinde Titz in der Einrichtung beschäftigten Mitar­ beiterinnen und Mitarbeiter würden eins zu eins, bezogen auf Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe, Zusatzversor­ gungskasse, Übernahme etwaiger Sondervereinbarungen im Arbeitsvertrag, etc., übernommen. Dies wäre bei einem evtl. anderen Träger nicht unbedingt der Fall, da bei anderen Trägern nicht gewährleistet ist, dass auch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung findet. ▪ Die für den Kindergartenbetrieb genutzte Immobilie (Gebäude und Außenfläche) wird der AöR kostenfrei zur Nutzung überlassen. Eine Mietzahlung durch den neuen Träger an die Landgemeinde Titz ist nach Auskunft des Kreises Düren nicht möglich, da eine solche Mietzahlung auch bei anderen (bereits übertragenen) Ein­ richtungen nicht stattfindet. Bei kommunalen Betriebsübertragungen auf die AöR findet ausschließlich ein einheitlicher Nutzungsvertrag Anwendung. ▪ Die Bau- und Einrichtungskosten des Kindergartens fließen in Form von Abschreibungen – verteilt über die Nutzungsdauer – in die Ergebnisrechnungen der Landgemeinde Titz ein. Derzeit belaufen sich diese Abschrei­ bungen nach Abzug der Sonderposten (Baukostenzuschüsse) für das Gebäude auf jährlich 9.689 Euro und für die nicht geringfügigen Wirtschaftsgüter auf 7.515 Euro. Da die Landgemeinde Titz weiterhin Eigentüme­ rin von Grundstück und Gebäude bleibt, werden diese weiterhin von der Landgemeinde bilanziert und die Abschreibungen würden den Haushalt belasten. Durch die Erstattungen ist dies jedoch ergebnisneutral. ▪ Mit der Nutzungsübertragung auf die AöR übernimmt diese die bauliche Unterhaltung. Auch die Betriebs- und Unterhaltungskosten des Grundstücks und des Gebäudes werden unmittelbar vom neuen Träger getra­ gen. Hierzu gehört beispielsweise auch die Pflege des Außengeländes (Grünarbeiten). Auch die Verkehrssi­ cherungspflichten (Winterdienst, Spielgeräteprüfung, etc.) sind vom neuen Träger vorzunehmen. Dadurch und durch die Erstattung der Abschreibungen ist gewährleistet, dass den abgebenden Kommunen zukünftig keine Haushaltsbelastungen mehr durch die Immobilien entstehen ▪ Die vorhandenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die keiner Abschreibung unterliegen (sog. geringfügige Wirtschaftsgüter) werden der AöR unentgeltlich leihweise zur Verfügung gestellt, wobei die Eigentümerpflichten auf die AöR übergehen; hiermit sind dann beispielsweise auch Verkehrssicherungspflich­ ten, Ersatzbeschaffungen, aber auch die Durchführung der Inventur verbunden. II. Mit einem möglichen Wechsel der Trägerschaft des Kindergartens auf die AöR erhält der neue Träger auch den Landeszuschuss für die Aufgabenwahrnehmung. Sodann würde die Landgemeinde Titz keine verbleibenden Trä­ geranteile mehr übernehmen. III. Aus der möglichen Übertragung des Kindergartens an die AÖR ergibt sich kurzfristig ein Einsparpotenzial für den Haushalt der Landgemeinde Titz (für das Jahr 2027 noch anteilig für fünf Monate). Die finanztechnischen Auswir­ kungen stellen sich wie folgt dar: ▪ Das Produkt „Gemeindekindergarten“ weist im Haushalt 2026 ein Defizit von rund 132.100 Euro aus. Hierin ist auch die interne Leistungsverrechnung für das Gebäude bzw. das Grundstück berücksichtigt. Unter Be­ rücksichtigung des Zuschussbedarfs auch des Familienzentrums, welcher bei einer Übertragung ebenfalls entfallen würde, erhöht sich der Zuschussbedarf noch einmal um rund 20.500 Euro. ▪ Dieses negative Ergebnis würde bei einer Übertragung entfallen, jedoch sich wiederum über die Jugendamts­ umlage des Kreises Düren auf die kreisangehörigen Kommunen (ohne die Stadt Düren) verteilen. Der Anteil der Landgemeinde Titz an der Jugendamtsumlage errechnet sich u.a. aus der Steuerkraft und liegt derzeit bei rund 4,5 Prozent. In absoluten Zahlen bedeutet das für die Jugendamtsumlage alleine unter Berücksich­ tigung des Produktes Gemeindekindergarten eine Mehrbelastung von rund 6.000 Euro, inklusive Familien­ zentrum insgesamt rund 6.900 Euro. Einsparung Gemeindehaushalt Jahr 2026 152.600 Euro Mehrbelastung Jugendamtsumlage 6.900 Euro Haushaltsverbesserung gemäß Planung 2026 145.700 Euro Im aktuellen Haushaltsjahr ist im Vergleich zu den Vorjahren ein verändertes Buchungsverhalten der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten erkennbar; vermutlich aufgrund der (Wieder)Einführung der Kindergarten­ beiträge werden geringere Betreuungszeiten nachgefragt. Die geringeren Buchungszahlen bzw. Betreuungs­ zeiten haben dazu geführt, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse nicht fortgesetzt und folglich der Per­ sonalkostenansatz reduziert werden konnte. Durch den angepassten Personalkostenansatz fällt das aktuelle Defizit somit geringer als in den Vorjahren aus. Dies könnte sich jedoch wieder relativieren; in welcher Höhe, lässt sich jedoch nicht antizipieren. Nach Er­ stellung der Betriebskostenabrechnung bzw. nach Beantragung der Landeszuwendungen für die Folgejahre ist zu erwarten, dass die Kindpauschalen nach dem KiBiz, die entsprechend dem Buchungsverhalten (Bu­ chungszahlen und Betreuungszeiten) berechnet werden, angepasst werden, d.h. die Landeszuschüsse könn­ ten sinken und somit würde wieder ein höherer Zuschussbedarf zu verzeichnen sein. Daher wird zur Information auch die Finanzsituation im Produkt „Gemeindekindergarten“ auf der Grundlage der letzten Betriebskostenabrechnungen basierend auf dem jeweiligen Kindergartenjahr (1. August bis 31. Juli) und nicht des Kalenderjahres abgebildet. Die Zahlen spiegeln sich zwar nicht eins zu eins im Haushalts­ plan bzw. in der Jahresrechnung wider. Jedoch können durch die gewählte Darstellungsweise auf Basis des Kindergartenjahres auch die Anmeldezahlen periodengerecht abgebildet werden. Kindergartenjahr Merkmal Durchschnitt 2023/2024 2024/2025 2025/2026 Anmeldungen 100 102 101 101 25 Stunden 3 5 10 6 35 Stunden 37 30 24 30 45 Stunden 60 67 67 64 Personalkosten 1.111.358,40 Euro 1.220.034,18 Euro 1.331.511,84 Euro 1.220.968,14 Euro Bewirtschaftung 281.774,60 Euro 223.693,37 Euro 206.277,02 Euro 237.248,33 Euro Zuwendung 964.527,06 Euro 1.069.129,88 Euro 1.249.293,90 Euro 1.094.316,95 Euro Differenz - 428.605,94 Euro - 374.597,67 Euro - 288.494,96 Euro - 363.899,52 Euro ▪ Personalanteile von rund 20 Prozent einer vollzeitverrechneten Stelle aus der Kernverwaltung, die derzeit Aufgaben für den Kindergarten wahrnimmt, blieben der Verwaltung der Landgemeinde weiterhin erhalten; diese Kapazitäten könnten jedoch für andere Tätigkeiten eingesetzt werden. Auch würde eine Entlastung des Hausmeisterteams entstehen, das sodann für die übrigen Liegenschaften eingesetzt würde. IV. Nach § 10 Abs. 4 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz (KiBiz)) ist der Elternbeirat als gesetzlich normiertes Mitwirkungsgremium vom Träger und der Leitung der Einrichtung recht­ zeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren und insbe­ sondere vor Entscheidungen wie z.B. einem Trägerwechsel anzuhören. Sofern der Gemeinderat eine Übertragung beschließt, würde die Beteiligung in Kürze erfolgen (rein vorsorglich wurde dieser Prozess bereits terminiert). Vollständigkeitshalber wird darüber informiert, dass, neben der Übernahme des Kindergartens durch die AÖR, ebenfalls die Möglichkeit eines Interessensbekundungsverfahrens bestünde. Die Trägerschaft würde dann ausge­ schrieben. Danach hätte jede (zugelassene) Institution die Möglichkeit, sich als Träger des Kindergartens zu bewerben. Hierdurch ist jedoch beispielweise die Anwendung des TVöD nicht sichergestellt. Die Verwaltung emp­ fiehlt daher die Durchführung dieses Verfahrens nicht, sondern (falls überhaupt) nur die Übertragung auf einen kommunalen Träger. Zur Zeitschiene einer möglichen Übertragung zum neuen Kindergartenjahr sei angemerkt, dass nach einem mög­ lichen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats sich auch der Jugendhilfeausschuss des Kreises Düren (Ende No­ vember 2026) und der Verwaltungsrat der AöR (Anfang Dezember 2026) mit der Angelegenheit beschäftigen müsste. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Entscheidung über die Trägerschaft des Gemeindekindergartens Zauberwelt durch die kommunalpolitischen Gremien der Landgemeinde Titz im Rahmen der aktuellen Sitzungs­ runde, abschließend mit der für den 1. Oktober 2026 vorgesehenen Sitzung des Gemeinderats, notwendig. Haushaltsrechtliche Stellungnahme Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☒ ja ☐ nein Kämmerer ist einverstanden ☒ ja ☐ nein Jürgen Frantzen

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