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Übertragung der Trägerschaft des gemeindlichen Kindergartens Zauberwelt auf den Kreis Düren (Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR) als Kommunaler Träger sowie Übernahme von Trägeranteilen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Titz |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr. 144/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Bürgerservice und soziale Leistungen
Michael Müller
02463/9954-300
[email protected]
Fachbereichsleitung: Michael Müller
Datum: 03.09.2026
Übertragung der Trägerschaft des gemeindlichen Kindergartens Zauberwelt auf den Kreis
Düren (Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR) als kommunaler Träger sowie Über
nahme von Trägeranteilen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Landgemeinde Titz möge unter Berücksichtigung des in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen
Sachverhalts auf der Basis einer Empfehlung des Ausschusses für Schule, Kultur, Jugend und Sport eine Ent
scheidung über die zukünftige Trägerschaft des Gemeindekindergartens Zauberwelt treffen.
Sollte der Gemeinderat sich für die Übertragung der bisher bei der Landgemeinde Titz liegenden Trägerschaft des
Gemeindekindergartens Zauberwelt entscheiden, würde folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
a) Der Rat der Landgemeinde Titz beschließt, zum Beginn des neuen Kindergartenjahres (1. August 2027) den
gemeindlichen Kindergarten Zauberwelt auf den Kreis Düren (Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR) als
kommunaler Träger überzuleiten.
b) Weiterhin beschließt der Rat, dass ab dem 1. August 2027 der Trägeranteil für den gemeindlichen Kinder
garten vom Kreis Düren übernommen werden soll.
c) Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, den erforderlichen Nutzungs- und Betriebsübertragungsvertrag mit
der AöR abzuschließen.
Termin Beratungsfolge
23.09.2026 Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend und Sport
01.10.2026 Rat
Sachverhalt
I.
Im Zuge des Beschlusses des Rates der Landgemeinde Titz vom 28. Mai 2026 über die Haushaltssatzung 2026
hat der Gemeinderat die Verwaltung unter anderem beauftragt, die Abgabe des Gemeindekindergartens Zauber
welt mit Beginn des Kindergartenjahres 2027 (1. August 2027) und der sich hieraus für den Gemeindehaushalt
ergebenden Entlastungen zu prüfen.
Sollte der Gemeinderat sich für die Übertragung entscheiden, sollte es das Ziel sein, den gemeindlichen Kinder
garten zum Beginn des kommenden Kindergartenjahres auf die Kindertagesbetreuung Kreismäuse, Anstalt des
öffentlichen Rechts (AöR), des Kreises Düren überzuleiten, damit die gewünschten Einsparpotenziale schon in
2027 (teilweise) Wirkung zeigen.
Die Eckdaten des sodann abzuschließenden Nutzungs- und Betriebsübertragungsvertrags würden wie folgt ge
staltet:
▪ Die AöR würde alle Arbeitsverhältnisse, die zu der übertragenen Tageseinrichtung gehören, unter Beachtung
des § 613 a BGB übernehmen, d.h. alle bei der Landgemeinde Titz in der Einrichtung beschäftigten Mitar
beiterinnen und Mitarbeiter würden eins zu eins, bezogen auf Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe, Zusatzversor
gungskasse, Übernahme etwaiger Sondervereinbarungen im Arbeitsvertrag, etc., übernommen. Dies wäre
bei einem evtl. anderen Träger nicht unbedingt der Fall, da bei anderen Trägern nicht gewährleistet ist, dass
auch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung findet.
▪ Die für den Kindergartenbetrieb genutzte Immobilie (Gebäude und Außenfläche) wird der AöR kostenfrei zur
Nutzung überlassen. Eine Mietzahlung durch den neuen Träger an die Landgemeinde Titz ist nach Auskunft
des Kreises Düren nicht möglich, da eine solche Mietzahlung auch bei anderen (bereits übertragenen) Ein
richtungen nicht stattfindet. Bei kommunalen Betriebsübertragungen auf die AöR findet ausschließlich ein
einheitlicher Nutzungsvertrag Anwendung.
▪ Die Bau- und Einrichtungskosten des Kindergartens fließen in Form von Abschreibungen – verteilt über die
Nutzungsdauer – in die Ergebnisrechnungen der Landgemeinde Titz ein. Derzeit belaufen sich diese Abschrei
bungen nach Abzug der Sonderposten (Baukostenzuschüsse) für das Gebäude auf jährlich 9.689 Euro und
für die nicht geringfügigen Wirtschaftsgüter auf 7.515 Euro. Da die Landgemeinde Titz weiterhin Eigentüme
rin von Grundstück und Gebäude bleibt, werden diese weiterhin von der Landgemeinde bilanziert und die
Abschreibungen würden den Haushalt belasten. Durch die Erstattungen ist dies jedoch ergebnisneutral.
▪ Mit der Nutzungsübertragung auf die AöR übernimmt diese die bauliche Unterhaltung. Auch die Betriebs-
und Unterhaltungskosten des Grundstücks und des Gebäudes werden unmittelbar vom neuen Träger getra
gen. Hierzu gehört beispielsweise auch die Pflege des Außengeländes (Grünarbeiten). Auch die Verkehrssi
cherungspflichten (Winterdienst, Spielgeräteprüfung, etc.) sind vom neuen Träger vorzunehmen. Dadurch
und durch die Erstattung der Abschreibungen ist gewährleistet, dass den abgebenden Kommunen zukünftig
keine Haushaltsbelastungen mehr durch die Immobilien entstehen
▪ Die vorhandenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die keiner Abschreibung unterliegen (sog.
geringfügige Wirtschaftsgüter) werden der AöR unentgeltlich leihweise zur Verfügung gestellt, wobei die
Eigentümerpflichten auf die AöR übergehen; hiermit sind dann beispielsweise auch Verkehrssicherungspflich
ten, Ersatzbeschaffungen, aber auch die Durchführung der Inventur verbunden.
II.
Mit einem möglichen Wechsel der Trägerschaft des Kindergartens auf die AöR erhält der neue Träger auch den
Landeszuschuss für die Aufgabenwahrnehmung. Sodann würde die Landgemeinde Titz keine verbleibenden Trä
geranteile mehr übernehmen.
III.
Aus der möglichen Übertragung des Kindergartens an die AÖR ergibt sich kurzfristig ein Einsparpotenzial für den
Haushalt der Landgemeinde Titz (für das Jahr 2027 noch anteilig für fünf Monate). Die finanztechnischen Auswir
kungen stellen sich wie folgt dar:
▪ Das Produkt „Gemeindekindergarten“ weist im Haushalt 2026 ein Defizit von rund 132.100 Euro aus. Hierin
ist auch die interne Leistungsverrechnung für das Gebäude bzw. das Grundstück berücksichtigt. Unter Be
rücksichtigung des Zuschussbedarfs auch des Familienzentrums, welcher bei einer Übertragung ebenfalls
entfallen würde, erhöht sich der Zuschussbedarf noch einmal um rund 20.500 Euro.
▪ Dieses negative Ergebnis würde bei einer Übertragung entfallen, jedoch sich wiederum über die Jugendamts
umlage des Kreises Düren auf die kreisangehörigen Kommunen (ohne die Stadt Düren) verteilen. Der Anteil
der Landgemeinde Titz an der Jugendamtsumlage errechnet sich u.a. aus der Steuerkraft und liegt derzeit
bei rund 4,5 Prozent. In absoluten Zahlen bedeutet das für die Jugendamtsumlage alleine unter Berücksich
tigung des Produktes Gemeindekindergarten eine Mehrbelastung von rund 6.000 Euro, inklusive Familien
zentrum insgesamt rund 6.900 Euro.
Einsparung Gemeindehaushalt Jahr 2026 152.600 Euro
Mehrbelastung Jugendamtsumlage 6.900 Euro
Haushaltsverbesserung gemäß Planung 2026 145.700 Euro
Im aktuellen Haushaltsjahr ist im Vergleich zu den Vorjahren ein verändertes Buchungsverhalten der Eltern
bzw. der Erziehungsberechtigten erkennbar; vermutlich aufgrund der (Wieder)Einführung der Kindergarten
beiträge werden geringere Betreuungszeiten nachgefragt. Die geringeren Buchungszahlen bzw. Betreuungs
zeiten haben dazu geführt, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse nicht fortgesetzt und folglich der Per
sonalkostenansatz reduziert werden konnte. Durch den angepassten Personalkostenansatz fällt das aktuelle
Defizit somit geringer als in den Vorjahren aus.
Dies könnte sich jedoch wieder relativieren; in welcher Höhe, lässt sich jedoch nicht antizipieren. Nach Er
stellung der Betriebskostenabrechnung bzw. nach Beantragung der Landeszuwendungen für die Folgejahre
ist zu erwarten, dass die Kindpauschalen nach dem KiBiz, die entsprechend dem Buchungsverhalten (Bu
chungszahlen und Betreuungszeiten) berechnet werden, angepasst werden, d.h. die Landeszuschüsse könn
ten sinken und somit würde wieder ein höherer Zuschussbedarf zu verzeichnen sein.
Daher wird zur Information auch die Finanzsituation im Produkt „Gemeindekindergarten“ auf der Grundlage
der letzten Betriebskostenabrechnungen basierend auf dem jeweiligen Kindergartenjahr (1. August bis 31.
Juli) und nicht des Kalenderjahres abgebildet. Die Zahlen spiegeln sich zwar nicht eins zu eins im Haushalts
plan bzw. in der Jahresrechnung wider. Jedoch können durch die gewählte Darstellungsweise auf Basis des
Kindergartenjahres auch die Anmeldezahlen periodengerecht abgebildet werden.
Kindergartenjahr
Merkmal Durchschnitt
2023/2024 2024/2025 2025/2026
Anmeldungen 100 102 101 101
25 Stunden 3 5 10 6
35 Stunden 37 30 24 30
45 Stunden 60 67 67 64
Personalkosten 1.111.358,40 Euro 1.220.034,18 Euro 1.331.511,84 Euro 1.220.968,14 Euro
Bewirtschaftung 281.774,60 Euro 223.693,37 Euro 206.277,02 Euro 237.248,33 Euro
Zuwendung 964.527,06 Euro 1.069.129,88 Euro 1.249.293,90 Euro 1.094.316,95 Euro
Differenz - 428.605,94 Euro - 374.597,67 Euro - 288.494,96 Euro - 363.899,52 Euro
▪ Personalanteile von rund 20 Prozent einer vollzeitverrechneten Stelle aus der Kernverwaltung, die derzeit
Aufgaben für den Kindergarten wahrnimmt, blieben der Verwaltung der Landgemeinde weiterhin erhalten;
diese Kapazitäten könnten jedoch für andere Tätigkeiten eingesetzt werden. Auch würde eine Entlastung des
Hausmeisterteams entstehen, das sodann für die übrigen Liegenschaften eingesetzt würde.
IV.
Nach § 10 Abs. 4 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz (KiBiz)) ist
der Elternbeirat als gesetzlich normiertes Mitwirkungsgremium vom Träger und der Leitung der Einrichtung recht
zeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren und insbe
sondere vor Entscheidungen wie z.B. einem Trägerwechsel anzuhören. Sofern der Gemeinderat eine Übertragung
beschließt, würde die Beteiligung in Kürze erfolgen (rein vorsorglich wurde dieser Prozess bereits terminiert).
Vollständigkeitshalber wird darüber informiert, dass, neben der Übernahme des Kindergartens durch die AÖR,
ebenfalls die Möglichkeit eines Interessensbekundungsverfahrens bestünde. Die Trägerschaft würde dann ausge
schrieben. Danach hätte jede (zugelassene) Institution die Möglichkeit, sich als Träger des Kindergartens zu
bewerben. Hierdurch ist jedoch beispielweise die Anwendung des TVöD nicht sichergestellt. Die Verwaltung emp
fiehlt daher die Durchführung dieses Verfahrens nicht, sondern (falls überhaupt) nur die Übertragung auf einen
kommunalen Träger.
Zur Zeitschiene einer möglichen Übertragung zum neuen Kindergartenjahr sei angemerkt, dass nach einem mög
lichen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats sich auch der Jugendhilfeausschuss des Kreises Düren (Ende No
vember 2026) und der Verwaltungsrat der AöR (Anfang Dezember 2026) mit der Angelegenheit beschäftigen
müsste. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Entscheidung über die Trägerschaft des Gemeindekindergartens
Zauberwelt durch die kommunalpolitischen Gremien der Landgemeinde Titz im Rahmen der aktuellen Sitzungs
runde, abschließend mit der für den 1. Oktober 2026 vorgesehenen Sitzung des Gemeinderats, notwendig.
Haushaltsrechtliche Stellungnahme
Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☒ ja ☐ nein
Kämmerer ist einverstanden ☒ ja ☐ nein
Jürgen Frantzen
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