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Brainergy Park Jülich Entwicklungsgesellschaft mbH; hier: Beitritt der Landgemeinde Titz
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Titz |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr. 142/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Kommunalwirtschaft und Finanzen
Michael Dahlem
02463/9954-100
[email protected]
Fachbereichsleitung: Michael Dahlem
Datum: 02.09.2026
Brainergy Park Jülich Entwicklungsgesellschaft mbH;
hier: Beitritt der Landgemeinde Titz
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Landgemeinde Titz beschließt,
1. der Brainergy Park Jülich-Projektgesellschaft mbH beizutreten und die entsprechenden Gesellschaftsanteile
zu erwerben,
2. außerplanmäßig hierfür einen Betrag in Höhe von 5.692,50 Euro bereitzustellen und
3. einen Betrauungsakt für die Brainergy Park Jülich-Projektgesellschaft mbH entsprechend des Betrauungsakts
für die Brainergy Park Jülich GmbH zu fassen und den noch zu bestimmenden Vertretern in der Gesellschaf-
terversammlung entsprechende Weisung zu erteilen.
Termin Beratungsfolge
24.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss
01.10.2026 Rat
Sachverhalt
I.
Im Jahr 2015 wurde die Brainergy Park Jülich GmbH, damals noch unter dem Namen Entwicklungsgesellschaft
Campus Merscher Höhe GmbH, gegründet. Die Landgemeinde Titz ist dieser Gesellschaft aufgrund Beschlusses
vom 2. Mai 2018 (siehe Sitzungsvorlage Nr. 44/2018) beigetreten und hielt seinerzeit 23 Prozent der Anteile;
mittlerweile ist auch der Kreis Düren an der Gesellschaft mit einem Prozent beteiligt, so dass sich der Anteil der
Landgemeinde Titz auf 22,77 Prozent reduziert hat.
Die zu diesem Zeitpunkt mutige und zurückblickend völlig korrekte Entscheidung der Stadt Jülich, der Gemeinde
Niederzier und der Landgemeinde Titz führt heute dazu, dass der Brainergy Park Jülich das Leuchtturmprojekt
des Strukturwandels im Rheinischen Braunkohlerevier ist und eine Strahlkraft entwickelt hat, die weit über die
Landesgrenzen Nordrhein-Westfalens wirkt und als innovatives interkommunales Gewerbegebiet wesentlich zur
wirtschaftlichen Entwicklung der Region beiträgt.
Als Nachteil dieser frühzeitigen Entscheidung ist die Tatsache zu nennen, dass Grundstückerwerbe der Vergan-
genheit sowie aktuelle durch die Gesellschaft aufgrund von Stichtagsregelungen nicht von den Förderprogrammen
der Landesregierung zum Strukturwandel erfasst waren und sind. In mehreren Gesprächen der Geschäftsführung
der Brainergy Park Jülich GmbH mit der Landesregierung unter Beteiligung der Bürgermeister wurde dieser Um-
stand erörtert und nach Lösungen gesucht, die Förderung der Maßnahmen der Brainergy Park Jülich GmbH im
Rahmen des Strukturwandels, insbesondere über das Förderprogramm „Nachhaltige Wirtschaftsflächen NRW",
für die Zukunft dauerhaft sicherzustellen.
In Absprache mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes
Nordrhein-Westfalen wurde die Gründung einer neuen Gesellschaft mit eventuell erweitertem Gesellschafterkreis
als gangbarer Weg gesehen, die Förderfähigkeit zu erreichen. Die Erweiterung wird seitens des Landes angeraten,
um die Lupenwirkung des Brainergy Parks noch zu intensivieren.
Damit eine Förderung in der aktuellen Förderperiode noch erfolgen kann, war die Abgabe eines Förderantrags
durch die neue Gesellschaft bis zum 30. Juni 2026 essentiell. Daher hat der Rat der Stadt Jülich am 3. Juni 2026
den Beschluss über die Gründung der Brainergy Park Jülich-Projektgesellschaft mbH gefasst. Nunmehr ist vorge-
sehen, den übrigen Gesellschaftern Anteile an der Gesellschaft in dem Umfang abzugeben, wie derzeit auch an
der bestehenden Brainergy Park Jülich GmbH bestehen:
▪ Stadt Jülich 49,50 Prozent,
▪ Gemeinde Niederzier 26,73 Prozent,
▪ Landgemeinde Titz 22,77 Prozent,
▪ Kreis Düren 1,00 Prozent.
In einem weiteren Schritt wäre sodann der Beitritt der Städteregion Aachen sowie der Stadt Aachen zu themati-
sieren. Hierzu wird auf die Sitzungsvorlage Nr. 115/2026 verwiesen.
Bei positiver Beschlussfassung durch den Rat der Landgemeinde Titz ist die Beteiligung an einer Gesellschaft nach
§ 115 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen der Kommunalaufsicht des Kreises Düren anzuzeigen.
II.
Zur Durchführung und Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen der Brainergy Park Jülich-Projektge-
sellschaft mbH bedarf es eines sogenannten Betrauungsakts. Dieser ist für die Brainergy Park Jülich GmbH auf-
grund Beschlusses des Gemeinderates vom 13. Februar 2020 (siehe Sitzungsvorlage Nr. 5/2020) ergangen.
Eventuelle Kommunalbürgschaften bzw. Betriebskostenzuschüsse stellen im Rahmen des EU-Rechtes gemäß
§ 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine staatliche Beihilfe dar, welche nur
dann zulässig ist, wenn sie entweder durch die zuständigen Stellen bei der EU notifiziert wird oder die Brainergy
Park-Projektgesellschaft mbH durch einen von den Räten der Gesellschafterkommunen beschlossenen „Betrau-
ungsakt“ mit der Wahrnehmung einer Gemeinwohlverpflichtung betraut wird. Zur Wirksamkeit der Betrauung ist
neben der Beschlussfassung durch die Räte der drei Kommunen sowie des Kreises auch noch die gesellschafts-
rechtliche Umsetzung in Form einer Weisung an die Geschäftsführung der Brainergy Park Jülich-Projektgesell-
schaft mbH durch die Gesellschafterversammlung notwendig.
Gemäß § 113 GO NW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an die Beschlüsse des
Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Demnach sind die noch zu bestellenden Vertreter der Gemeinden in der
Gesellschafterversammlung der Brainergy Park Jülich Projektgesellschaft mbH mit der gesellschaftsrechtlichen
Umsetzung dieser Weisung zu beauftragen.
Einer der Geschäftsführer der neuen Brainergy Park Jülich-Projektgesellschaft mbH sowie der alten Brainergy
Park Jülich GmbH wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für Fragen zur Verfügung stehen.
Haushaltsrechtliche Stellungnahme
Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☒ ja ☐ nein
Kämmerer ist einverstanden ☒ ja ☐ nein
Jürgen Frantzen
Text aus PDF extrahiert